FAQ zur Global Trade Item Number (GTIN) - GS1 Germany

sowohl für Unternehmen als auch für Produkte. Über die GTIN ... Die GTIN ist ein in 2009 im Zuge einer Fusion der europäischen und amerikanischen ...
2MB Größe 10 Downloads 680 Ansichten
FAQ zur Global Trade Item Number (GTIN) Alles Wichtige zur GTIN für Onlinehändler einfach erklärt

powered by

Inhalt

2

Editorial ........................................................................

4

Was ist die GTIN? ..........................................................

6

Wofür wird die GTIN benötigt? .....................................

8

Wo erhalte ich GTINs? ...................................................

9

Wie ist die GTIN aufgebaut? ..........................................

10

Was kostet mich die GTIN?............................................

12

Darf ich GTINs bei eBay kaufen? ...................................

13

Ein anderer Händler nutzt meine GTIN. Was tun? ........

14

Sonderproblem GTIN und Amazon ................................

15

Benötige ich eine GTIN, wenn meine Artikel schon eine Hersteller-GTIN haben? .........................................

21

Wird die GTIN neu vergeben, wenn ein Artikel aus dem Sortiment genommen wird? ............................

22

Sonderpoblem GTIN und Lebensmittel .........................

24

Was wir für Sie tun können .......................................

26

Über RESMEDIA .........................................................

27

Entdecken Sie unsere Infothek-App! .......................

28

Besuchen Sie unseren You Tube-Channel! .............

29

Über GS1 Germany .....................................................

30

3

Einleitung

4

ASIN, EAN, UPC oder GTIN? Als Onlinehändler kann man da schon einmal durcheinander kommen. Weltweit werden Prozesse immer mehr standardisiert und diese Entwicklung macht auch vor dem Onlinehandel nicht halt. Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwingt dazu, sich auch mit Standardisierungen zu beschäftigen und ist Voraussetzung für den Verkauf auf vielen Plattformen.

In diesem Booklet thematisieren wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur GTIN.

Mit der Globalen Artikelnummer GTIN (engl.: Global Trade Item Number) kann jeder Artikel oder jede Dienstleistung weltweit überschneidungsfrei identifiziert werden. Versorgungs- und Lieferprozesse lassen sich mit der GTIN zielgerichtet steuern. Sie ist zentraler Baustein der Warenwirtschaft.

Viel Spaß beim Lesen!

Wir freuen uns über Ihr Feedback - oder auch über Themenvorschläge für weitere Ratgeber. Schreiben Sie uns an die Mailadresse [email protected].

Ihr Team von

RESMEDIA

5

Was ist die GTIN? Die Global Trade Item Number ist eine Art “Fingerabdruck“ sowohl für Unternehmen als auch für Produkte. Über die GTIN können Artikel, Dienstleistungen und mithilfe der darin enthaltenen GS1 Basisnummer auch die verantwortlichen Unternehmen weltweit eindeutig identifiziert werden.

Die Amazon Standard Identification Number (ASIN) dagegen ist eine zehnstellige Produktidentifikationsnummer, die speziell von Amazon entwickelt wurde und im Gegensatz zur GTIN auch nur dort Bedeutung hat.

Die GTIN ist ein in 2009 im Zuge einer Fusion der europäischen und amerikanischen Organisationen eingeführter, neuer Name für die European Article Number (EAN) bzw. den Universal Product Code (UPC).

6

7

Wofür wird die GTIN benötigt?

Wo erhalte ich GTINs?

Die GTIN vereinfacht den internationalen Warenverkehr. Darüber hinaus sorgt sie für kostengünstigere, schnellere und sicherere Warenwirtschaftsprozesse. Insbesondere werden Wareneingang, Kommissionierung, Check-out und Retourenabwicklung vereinfacht, wenn die Ware über einen Scan vom Barcode direkt im Datenpool korrekt zugeordnet werden kann.

Um die GTIN bilden zu können, muss bei der zuständigen GS1 Organisation die Lizenz für eine Globale Lokationsnummer (GLN) mit einem 7-, 8- oder 9-stelligen Basisnummernteil erworben werden. Diese beinhaltet die Kapazität für die Eigengenerierung von 100.000, 10.000 oder 1.000 Artikelnummern.

Außerdem verlangen mittlerweile viele Handelsplattformen wie Amazon und eBay und auch Suchmaschinen wie Google, dass beim Einstellen von Artikeln eine GTIN angegeben wird. So wird das Warenangebot übersichtlicher gestaltet und kann besser beworben werden.

In Deutschland ist die GS1 Germany GmbH mit Sitz in Köln die einzig autorisierte Vergabestelle für die GLN und damit Ihre GTIN Artikelnummern. Deutsche Onlinehändler sollten also stets dort ihre GTIN Artikelnummern beziehen, da nur GS1 Germany berechtigt ist, wirksame Nutzungslizenzen zu vergeben.

Informationen zur GTIN finden Sie bei GS1 Germany auf der Webseite unter http://bit.ly/219NiRl 8

9

Wie ist die GTIN aufgebaut? Normalerweise umfasst die GTIN 13 Stellen. Für kleine Artikel, auf denen die lange Nummer nicht untergebracht werden kann, steht eine 8-stellige Kurznummer zur Verfügung. Sie besteht grundsätzlich aus einer Basisnummer, einer unterschiedlich hohen Kapazität für die Eigengenerierung sowie einer Prüfziffer. Innerhalb der Kapazität für die Eigengenierung können die Nummern der Versandeinheit (NVE) bzw. der Serial Shipping Container Codes (SSCC) zur Identifizierung einer individuellen Versandeinheit wie einer Palette, eines Containers oder eines Kartons usw. erstellt werden.

GLN – Globale Lokationsnummer Zentrale Vergabe durch GS1 Germany GS1-Basisnummer

Kapazität Eigengenerierung

Prüfziffer

7-stellig: | 4 0 1 2 3 4 5 | 0 0 0 Nummernkapazität: 100.000 GLN/GTIN 1 Mrd. NVE/SSCC

0 0 | 9

8-stellig: | 4 0 1 2 3 4 5 6 | 0 0 Nummernkapazität: 10.000 GLN/GTIN 100 Mio. NVE/SSCC

0 0 | 8

9-stellig:

| 4 0 1 2 3 4 5 6 7 | 0 0 0 | 8

Nummernkapazität: 1.000 GLN/GTIN 10 Mio. NVE/SSCC

10

11

Was kostet mich die GTIN?

Darf ich GTINs bei eBay kaufen?

GS1 stellt einen einmaligen Bereitstellungspreis für die GLN entsprechend des bestellten Basisnummernteils in Rechnung. Darüber hinaus wird ein jährlicher Nutzungspreis für die Verwendung der GLN und damit der GTIN Artikelnummern fällig. Dieser richtet sich nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens. Dadurch zahlen leistungsstarke Unternehmen mehr, während kleinere und mittlere Unternehmen geschont werden.

Nein! Damit die GTINs ihren Zweck erfüllen, ist es wichtig, dass jede Nummer nur einmal vergeben wird und einem speziellen Unternehmen sowie spezifischen Waren zugeordnet ist. Aus diesem Grund dürfen nur die GS1 Länderorganisationen die Basisnummern vergeben. Nummern, die über eBay günstiger angeboten werden, gefährden zum einen das System durch Doppelbelegungen und bergen zum anderen das Risiko einer Abmahnung und ggf. hohen Schadensersatzansprüchen. Nummern, die über eBay angeboten werden, verletzen den jeweiligen Lizenzvertrag. Onlinehändler sollten solche Nummern also unter keinen Umständen kaufen.

Alle Preise und Konditionen zum GS1 Complete Leistungspaket: http://bit.ly/21lays4 12

13

Ein anderer Händler nutzt meine GTIN - was kann ich tun?

Sonderproblem GTIN und Amazon

Der GTIN-Schwarzmarkt kann auch dazu führen, dass man selbst erworbene Nummern plötzlich bei anderen Händlern wiederfindet. Hier sollte umgehend gehandelt werden, denn die Nutzung fremder GTINs ist nicht zulässig.

Beim Verkauf über Amazon stellt die Verwendung der GTIN ein besonderes Problem dar, das mittlerweile auch einige Gerichte beschäftigt hat.

Zum einen empfiehlt es sich, der GS1 Länderorganisation, bei der man die Nummer erworben hat, den Vorfall zu melden. Zum anderen sollte man selbst Schritte einleiten, um die rechtswidrige Benutzung zu unterbinden. Gegebenenfalls sollte der Konkurrent sofort abgemahnt werden und/oder man kann gegen ihn einen gerichtlichen Unterlassungstitel erwirken. Hierfür empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.

14

Was ist das Problem? Wenn der eigentliche (Marken-)Hersteller eines Produktes keine GTIN vergibt, dann muss der nächste Akteur in der Lieferkette, der eine GTIN benötigt, diese vergeben. Handeln mehrere Importeure oder Online-Händler mit einem solchen Produkt, kann dies bei Amazon zu Problemen führen, weil Amazon aus Gründen der Übersichtlichkeit identische Angebote automatisch zusammenfasst. Ist ein Artikel bereits im Datenpool enthalten, können andere Händler diesen Artikel nicht neu einstellen, sondern müssen sich an das bestehende Angebot „anhängen“. Gleichzeitig verlangt Amazon vom ersten Ersteller des Angebots eine GTIN. 15

Das führt dazu, dass das erste Einstellen von Artikeln kostenintensiver ist, als das spätere „Anhängen“ an diesen Artikel, da nur einer der Händler eine GTIN angeben muss. Die GTIN ist jedoch nicht nur warenspezifisch, sondern auch unternehmensspezifisch. Daher kamen einige Amazon-Händler auf die Idee, Konkurrenten abzumahnen, wenn diese sich an die ersten Angebote anhängten. Begründet wurde dies wie folgt: durch das Anhängen werde über die Warenherkunft getäuscht. Käufer gingen davon aus, dass der Artikel von dem Unternehmen komme, dem die GTIN zuzuordnen sei. Das Anhängen an fremde GTINs stelle daher eine irreführende Handlung dar und sei ein Wettbewerbsverstoß.

16

Urteil des LG Hamburg In einer uralten Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg (Urteil vom 22.01.1987, AZ. 15 O 751/86) entschied das Gericht, dass die (damals noch gebräuchliche) EAN im Geschäftsverkehr einem Unternehmen genau so zuzuordnen sei, wie ein ausgeschriebener Name. Allerdings stellte das Urteil auf Unternehmen ab, die sich mit der EAN auskannten. Bei Verbrauchern hingegen kann man nicht davon ausgehen, dass diese überhaupt wissen, was eine EAN oder GTIN ist oder dass diese einem bestimmten Unternehmen zuordnen ist. Auch stammt das Urteil aus einer Zeit vor dem Internet. An Plattformen wie Amazon konnten die Richter damals noch gar nicht denken. Dieses zwar viel zitierte, jedoch uralte Urteil ist daher auf Amazon nicht übertragbar.

17

Urteile des Landgerichts Bremen, des Landgerichts Bochum und des Oberlandesgerichts Köln

Urteil des Landgerichts Berlin

Etwas neuer sind die Entscheidungen des LG Bremen (Beschluss vom 10.01.2012, AZ. 7 O 1983/11), des LG Bochum (Urteil vom 03.11.2011, AZ. 14 O 15/11) und des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Urteil vom 27.03.2015, AZ. 6 U 185/14). Alle drei Gerichte haben - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - einen Wettbewerbsverstoß beim Anhängen an eine fremde GTIN über Amazon verneint. Bei Amazon sei es durch die Darstellung der Angebote hinreichend klargestellt, von welchem Anbieter der Kunde im Einzelfall kaufe. Die GTIN, die nur klein in der Produktbeschreibung enthalten sei, reiche nicht aus, um den Eindruck des Kunden zu beeinflussen.

Schließlich hat jedoch eine Entscheidung des LG Berlin (Beschluss vom 25.11.2011, AZ. 15 O 436/11) wieder für etwas Verwirrung über die Rechtslage gesorgt. Das Gericht entschied, dass das Anhängen an fremde GTINs einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Aus den Entscheidungsgründen geht zwar hervor, dass der Rechtsverstoß eigentlich aus der Nutzung weiterer Kennzeichen und Marken resultierte, unverständlicherweise hat das LG Berlin jedoch das Verbot des Anhängens an eine fremde GTIN mit in den Tenor aufgenommen.

Fazit - Was sollen Sie jetzt tun? Da das Problem nur bei Artikeln auftritt, die nicht mit einer Hersteller-GTIN identifiziert sind, wäre es am besten, den Hersteller zu einer GTIN-Vergabe zu bewegen. Ist dies nicht möglich, ist das Anhängen an fremde Angebote bzw. GTINs bei

18

19

bei Amazon aus unserer Sicht zulässig, wenn der identische Artikel angeboten wird. Jedoch herrscht bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung eine rechtliche Unsicherheit über die Zulässigkeit. Amazon-Händler haben in der Regel kaum eine andere Chance, als das Risko einzugehen, dass andere Händler sich an ihre Angebote anhängen. Zudem sind die Nutzungsbedingungen für das Verkaufen von Artikeln über Amazon für alle Händler gleich - und Amazon sieht das Anhängen an fremde Angebote einschließlich GTIN ausdrücklich vor.

Benötige ich eine GTIN, wenn meine Artikel schon eine Hersteller-GTIN haben? Nein. Wurde einem Artikel einmal eine GTIN zugeordnet, soll er diese GTIN behalten. Die GS1-Regeln schreiben zudem vor, dass derjenige, der für das Produkt verantwortlich ist – in der Regel der (Marken-)Hersteller – die GTIN vergeben muss. Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit sollte die Hersteller-GTIN in keinem Fall überschrieben werden. Die Nutzung der Hersteller-GTIN durch den späteren Verkäufer ist also von der Lizenz mitumfasst. Die GTIN eines Artikels darf erst dann geändert werden, wenn der Artikel selbst verändert (etwa weiterverarbeitet) wurde. Eine Änderung liegt dann vor, wenn eine wesentliche Änderung an einem der Basiselemente, die ein Produkt charakterisieren, vorgenommen wurde. Dann entsteht ein neues Produkt, dem auch eine neue GTIN zugewiesen werden muss.

20

21

Wird die GTIN neu vergeben, wenn ein Artikel aus dem Sortiment genommen wird?

Wird ein Artikel aus dem Sortiment genommen, für den bereits eine GTIN vergeben wurde, wird die GTIN wieder frei. Es stellt sich für Onlinehändler also die Frage, ob sie diese für ein anderes Produkt vergeben dürfen. Grundsätzlich ist das zwar möglich, jedoch müssen einige Regeln beachtet werden. Die GTINs haben eine Sperrfrist von üblicherweise 48 Monaten. Wird eine Nummer frei, so darf sie also 48 Monate lang nicht neu vergeben werden. Bei einzelnen Produktgruppen kann die Sperrfrist jedoch auch kürzer oder länger sein. So ist die Sperrfrist bei Saisonware kürzer als 48 Monate und bei besonders langlebigen Warengruppen wie Porzellan länger als vier Jahre. Bevor eine GTIN also neu vergeben wird, sollte ein Blick in die Vergaberegeln geworfen werden. Es ist aber zu beachten, dass in Produktkatalogen oder Such-

22

maschinen die Artikel nach dem Einstellen nicht gelöscht werden, sondern als Historie weiter mit der GTIN geführt werden. Eine Neuvergabe von GTINs ist unter diesen Gesichtspunkten daher sorgfältig zu prüfen.

Die Vergaberegeln zur GTIN finden Sie bei GS1 Germany auf der Webseite unter http://bit.ly/1MDyCDw 23

Sonderproblem GTIN und Lebensmittel Durch Inkrafttreten der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) kamen neue Informationspflichten auf Onlinehändler beim Verkauf von Lebensmitteln zu. Die LMIV sieht vor, dass auch im Onlinehandel die Zutatenliste und die Nährwerttabelle angegeben und auch kleine Veränderungen am Produkt kommuniziert werden müssen.

Da eine Änderung der GTIN allen Partnern der Lieferkette signalisiert, dass es eine Änderung am Produkt gegeben hat, ist dies gerade im Onlinehandel die sicherste Möglichkeit, Änderungen an den Pflichtinformationen auf der Webseite aktuell zu halten. Bei Nicht-Neuvergabe der GTIN besteht ein gewisses Risiko, dass die Daten auf der Produkt-Webseite nicht mit den Daten des gelieferten Produktes übereinstimmen. Die Entscheidung über die GTIN-Änderung obliegt dem Markenhersteller. Wegen der Besonderheiten und speziellen Anforderungen des Onlinehandels werden die GTIN-Vergaberegeln derzeit unter dem Dach von GS1 überarbeitet.

24

25

Was wir für Sie tun können

RESMEDIA

/ Shopprüfungen und laufender Update-Service für Ihre rechtssichere Onlineangebote einschließlich Erstellung aller Rechtstexte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum, Datenschutzinformationen, Widerrufsrecht usw.

Unsere Kanzlei ist GS1 Germany Solution Provider und verfügt über acht spezialisierte Rechtsanwälte, vorwiegend Fachanwälte für IT-Recht und für gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei ist an den Standorten Mainz und Berlin tätig.

/ Beratung bei der Internationalisierung Ihres E-Commerce-Projektes

Wir beraten Unternehmen im E-Commerce-Recht.

Wir beraten Sie persönlich zu allen Fragen des E-Commerce Rechts, des IT-Rechts und des gewerblichen Rechtsschutzes.

Besuchen Sie uns im Internet! http://www.res-media.net http.//www.blog-it-recht.de

/ Beratung beim Handel auf Marktplätzen / Beratung in vertriebsrechtlichen Fragen / Beratung im Markenrecht - Markenanmeldungen, Markenrecherchen - Durchsetzung Ihrer Markenrechte gegenüber Dritten 26

Bildnachweise: Titel: © Andrey Popov - Fotolia.com Seite 7: © vectorchef - Fotolia.com Seite 11: © GS1 Germany Seite 12: © Brad Pict - Fotolia

Seite 16: © macrorector - Fotolia.com Seite 20: © Ingo Bartussek - Fotolia.com Seite 24: © stockphoto-graf - Fotolia.com

27

RESMEDIA

Entdecken Sie unsere Infothek-App!

Lesen Sie unsere Booklets bequem auf Ihrem Handy oder Tablet! http://www.res-media.net/app 28

RESMEDIA

Besuchen Sie unseren You Tube - Channel!

Aktuelle Videos zum IT-Recht http://www.youtube.com/resmediamainz 29

Über GS1 Germany GS1 Germany unterstützt Unternehmen aller Branchen dabei, moderne Kommunikations- und Prozess-Standards in der Praxis anzuwenden und damit die Effizienz ihrer Geschäftsabläufe zu verbessern. Unter anderem ist das Unternehmen in Deutschland für das weltweit überschneidungsfreie GS1 Artikelnummernsystem (GTIN) zuständig – die Grundlage des Barcodes. Darüber hinaus fördert GS1 Germany die Anwendung neuer Technologien zur vollautomatischen Identifikation von Objekten (EPC/RFID) und zur standardisierten elektronischen Kommunikation (EDI). Im Fokus stehen außerdem Lösungen für mehr Kundenorientierung (ECR – Efficient Consumer Response) und Trends wie Mobile Commerce, Multichannelling, Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit. 30

GS1 Germany gehört zum internationalen GS1 Netzwerk und ist nach den USA die zweitgrößte von mehr als 110 GS1 Länderorganisationen. Paritätische Gesellschafter der Not-for-Profit-Organisation sind das EHI Retail Institute und der Markenverband.

Besuchen Sie GS1 Germany im Internet! https://www.gs1-germany.de 31

RESMEDIA - Kanzlei für IT-IP-Medien RESMEDIA MAINZ Am Winterhafen 78 55131 Mainz

RESMEDIA BERLIN Karl-Marx-Allee 85 10243 Berlin

Telefon: + 49 6131 14456-0 Telefax: + 49 6131 14456-20 E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 30 285058-56 Telefax: +49 30 285058-57 E-Mail: [email protected]

Internet: www.res-media.net