Fakten für den Vertrieb

Fakten für den Vertrieb. ✓ Erlaubnisfrei (keine behördliche Genehmigung i.S. des § 34 c, d oder f GewO notwendig). ✓ Kein Erwerb von Fondsanteilen, ...
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Fakten für den Vertrieb

Erlaubnisfrei (keine behördliche Genehmigung i.S. des § 34 c, d oder f GewO notwendig). Kein Erwerb von Fondsanteilen, sondern direkter Eigentumserwerb von Sachwerten. Kein Fertigstellungsrisiko. Die Anlage besteht bereits. 4,5 Jahre Laufzeit. Kein Agio. Unkomplizierte Abwicklung, einfaches Vertragswerk. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Feste Verpachtung der Anlage über die gesamte Laufzeit. 1/4 – jährliche Miete i.H. von 2,5 % des Kaufpreises. Inflationsausgleich der Miete i.H. von 1,5 % der Gesamtmiete im Vertragszeitraum. Sicherungsabtretung der Vergütungsansprüche gegen Dritte aus dem Verkauf der erzeugten Produkte und der Einspeisung von gewonnener Energie.  Keine Zusatzkosten. Die EWR trägt selbst: - Standortbeschaffungs- und –entwicklungskosten, Anschlusskosten, Nebenkosten, Kosten bei evtl. Standortwechsel. - Wartungs- und Instandhaltungskosten. - Versicherungskosten.  Härtefallregelung.

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