Fahrturnier in Witterswil Fahrderby vom 23.08.2014 bis 24.08.2014

23.08.2014 - 1.1 23.08.2014 S 1-Sp. Pony Derby. Stufe 4 (BLMS). Lizenzen: FB;FL;FM;FS;. Hindernis: Spurbreite 1-Spänner 160 cm, Spurbreite 2-Spänner ...
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Fahrturnier in Witterswil Fahrderby vom 23.08.2014 bis 24.08.2014 OK-Präsident Chef Dienste Jury-Präsident

Bösch Lukas, Witterswil (079 320 82 41) Bösch Lukas, Witterswil (079 320 82 41) Würgler Daniel, Leymen (079 219 70 36)

Parcoursbauer Veterinär

Würgler Daniel, Leymen (079 219 70 36) Gemeinschaftspraxis Ch. Jäggin & P. Luder, Oberwil (061 401 41 30)

Nennschluss

21.07.2014

Webseite

http://www.fahrsport-birsigtal.ch

Nr. Datum Kategorie 1.1 23.08.2014 S 1-Sp. Pony Derby Stufe 4 (BLMS) 1.2 23.08.2014 S 2-Sp. Pony Derby Stufe 4 (BLMS) 2 23.08.2014 S 1-Spänner Pferde Derby (BLMS) 3 24.08.2014 S 2-Sp. Pferde Derby Stufe 4 (BLMS) 4 24.08.2014 S 4-Sp. + Tandem Pferde/Ponys Derby Stufe 4 (BLMS) Prov. Zeitplan Anmeldungen Nenngeld

Meldekarte

Allgemeine Bestimmungen Haftung Ethik Vergütungen Stallungen

Details Lizenzen: FB;FL;FM;FS; Hindernis: Spurbreite 1-Spänner 160 cm, Spurbreite 2-Spänner 170 cm Lizenzen: FB;FL;FM;FS;

NG 70

Lizenzen: FB;FL;FM;FS; Hindernis: Spurbreite 160 cm Lizenzen: FB;FL;FM;FS; Hindernis: Spurbreite 170 cm Lizenzen: FB;FL;FM;FS; Hindernis: Spurbreite 180 cm

70

Preise Bemerkungen Geld oder Naturalpreise 100/ an 30% der Gestarteten

70

70 70

Geld oder Naturalpreise 150/ an 30% der Gestarteten Geld oder Naturalpreise 170/ an 30% der Gestarteten Geld oder Naturalpreise 200/ an 30% der Gestarteten

Samstag : Prüfungen 1, 2 und Showeinlage analog 2013 Sonntag: Prüfungen 3, 4 www.fnch.ch oder an Lukas Bösch, Hauptstrasse 36, 4112 Bättwil. www.fnch.ch oder gleichzeitig mit der Nennung auf Raiffeisenbank Birsig, PC 40-5034-4, IBAN CH60 8077 4000 0042 5766 6, Fahrsportgruppe Birsigtal, J.P. Jost, Haglenweg 23, 4145 Gempen bzw. Online Zahlung SVPS. Bitte Prüfung und Pferd angeben. Das im Nenngeld enthaltene Depot von 20 Fr. wird bei Rückgabe der Startnummer zurückerstattet Gemäss FR (Art. 5.4. Pferde / Pferdewechsel). Die Meldekarte ist in den Stufen 3 - 1 zwingend abzugeben. Die eingesetzten Pferde sind dem Veranstalter mittels offizieller Meldekarte eine Stunde vor dem Start zu nennen. In Stufe 4 ist die Meldekarte nur für Pferdewechsel zu verwenden. Zuwiderhandlung hat Elimination von der Prüfung zur Folge. Generell gelten die Reglemente und Bestimmungen des SVPS sowie allfällige Spezialreglemente. Eingelöste Brevet- oder Lizenz für FahrerIn und Pferdepass obligatorisch. Die Skalmaimpfung ist obligatorisch. Nachweis (Pferdepass) muss vorgewiesen werden können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prüfungen mit einer ungenügenden Anzahl Nennungen zusammenzulegen, abzusagen oder die zeitliche Reihenfolge zu ändern. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Krankheiten, Sachschäden und Materialverluste, welche FahrerInnen, BesitzerInnen, Hilfspersonal oder Pferde betreffen. Gegenüber Dritten besteht nur eine Haftpflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nach jeder Handlung oder Serie von Handlungen, die nach Meinung der Jury oder dem Richter klar und ohne Zweifel als Tierquälerei bezeichnet werden kann, wird die Disqualifikation ausgesprochen. Es werden keine Reiseentschädigungen oder andere Vergütungen an Konkurrenten oder Pferdebesitzer ausbezahlt Vom Veranstalter können keine Stallungen zur Verfügung gestellt werden. Registriert: SVPS (2014.8876)