Fachlich selbständige und gewerbsmässige Tätigkeit als Zahnarzt

oder Zahnärztin (Stand 01.02.2017). 1. Bewilligungspflicht ... Seit dem 1. Juli 2013 gilt im Kanton Luzern die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten ...
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Fachlich selbständige und gewerbsmässige Tätigkeit als Zahnarzt oder Zahnärztin (Stand 01.02.2017) 1. Bewilligungspflicht Die fachlich selbständige und gewerbsmässige Ausübung des Zahnarztberufes ist im Kanton Luzern bewilligungspflichtig und erfordert eine Berufsausübungsbewilligung der Dienststelle Gesundheit und Sport. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig erwerbend oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. 2. Gesuchunterlagen Die Berufsausübungsbewilligung wird erteilt, wenn bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen werden folgende Unterlagen benötigt: a) b) c) d) e) f)

g) h)

i)

Formular “Bewilligungsgesuch für die selbständige Berufsausübung als Zahnärztin/Zahnarzt“; Beruflicher Lebenslauf (curriculum vitae); Eidgenössisches Zahnarztdiplom oder ein von der Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundes als gleichwertig anerkanntes ausländisches Zahnarztdiplom (www.bag.admin.ch); Falls vorhanden, eidgenössischer Weiterbildungstitel oder von der Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundes als gleichwertig anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel (www.bag.admin.ch); Falls vorhanden, Doktorurkunde; Auszug aus dem Schweizer Zentralstrafregister (max. 3 Monate alt; zu beziehen beim Bundesamt für Justiz [www.ofj.admin.ch] oder am Postschalter). Ferner sind entsprechende Auszüge all derjenigen Staaten beizulegen, in welchen die gesuchstellende Person in den letzten 10 Jahren vor Gesuchsstellung Wohnsitz hatte (max. 3 Monate alt); Falls vorhanden, Kopie Berufsausübungsbewilligung anderer Kantone mit Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden kantonalen Behörde; Falls vorhanden, Kopie Berufsausübungsbewilligung anderer Staaten mit Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden staatlichen Behörde. (Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben ein Certificate sowohl von der Zahnärztekammer als auch von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung KZV der jeweils zuständigen Region beizubringen.); Für ausländische Zahnarztpersonen: Kopie Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Die aufgeführten Gesuchunterlagen sind mit einer angemessenen Vorlaufzeit vor der geplanten Aufnahme der Tätigkeit vollständig einzureichen. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 15 Arbeitstagen zu rechnen. Die Aufnahme der Praxistätigkeit ist erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung gestattet.

Gesuchsunterlagen Zahnarzt_Febr2017

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3. Gebühren Die Gebühren für die Bewilligungserteilung betragen Fr. 700.--. Die Dienstelle Gesundheit und Sport kann für die Bearbeitung des Gesuchs einen angemessenen Vorschuss zur Sicherstellung der amtlichen Kosten verlangen. Wird er trotz Androhung der Folgen innert der eingeräumten Frist nicht geleistet, wird auf das Gesuch nicht eingetreten. 4. Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen wollen, benötigen neben einer gültigen Berufsausübungsbewilligung eine entsprechende Zulassung als Leistungserbringerin oder als Leistungserbringer. Seit dem 1. Juli 2013 gilt im Kanton Luzern die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung gemäss Artikel 55a KVG (Zulassungsbeschränkung). Für die Dauer von vorerst drei Jahren ist eine Tätigkeit zu Lasten der Krankenversicherung nur mit Ausnahmezulassung des Gesundheits- und Sozialdepartementes möglich. Eine solche Ausnahmezulassung kann bei einer Unterversorgung gewährt werden. Das Departement kann in Zusammenhang mit Praxisübernahmen Ausnahmezulassungen erteilen, wenn a. der bisherige Inhaber oder die bisherige Inhaberin auf die Zulassung zugunsten des Nachfolgers oder der Nachfolgerin schriftlich verzichtet oder verstorben ist, b. der bisherige Inhaber oder die bisherige Inhaberin über eine gültige Zulassung verfügt und die Praxis in den letzten zwölf Monaten vor der Übernahme an mindestens fünf Halbtagen pro Woche tatsächlich betrieben wurde. Nachfolgeregelung: Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Ausnahmezulassung infolge Nachfolgeregelung. Fällt eine mögliche Praxisnachfolgerin oder ein -nachfolger unter die Zulassungsbeschränkung, wird geprüft, ob es ohne Ersatz des bisherigen Praxisinhabers zu einer Unterversorgung kommt. Ist dies der Fall, kann eine Ausnahmezulassung erteilt werden. Ausnahme: Von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen sind alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die mindestens eine drei jährige unselbständige Tätigkeit als Assistentin/-stent in einer Zahnarztpraxis oder eine selbständige Tätigkeit in einem anderen Kanton nachweisen können. Bei diesen Personen ist nach wie vor ausschliesslich die zuständige Instanz der Krankenversicherer, die SASIS AG, für die Zulassung zuständig. Zur Prüfung, ob ein Gesuchsteller oder eine Gesuchstellerin unter die Zulassungsbeschränkung fällt oder nicht, ist zusätzlich zu den in Ziffer 2 genannten Unterlagen für die Berufsausübungsbewilligung eine Bestätigung über eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Assistentin/Assistent in einer Zahnarztpraxis oder eine selbständige Tätigkeit in einem anderen Kanton beizubringen. Aus dieser Bestätigung müssen der Name der Zahnarztpraxis sowie die Art, die Dauer und das Pensum der dort absolvierten Tätigkeit hervorgehen. Bei Personen, die unter die Zulassungsbeschränkung fallen, ist mit einer Bearbeitungszeit für das Bewilligungsgesuch und die Prüfung der Ausnahmezulassung von mindestens zwei Monaten auszugehen.

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5. Selbstdispensation Die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Praxistätigkeit erfordert eine spezielle Betriebsbewilligung für eine Privatapotheke. Die Bewilligung ist mit separatem Gesuchformular bei der Dienststelle Gesundheit und Sport zu beantragen. Grundlage für die Bewilligungserteilung ist die vorgängige Inspektion der Privatapotheke durch den Kantonsapotheker. Die Bewilligungsgebühr beträgt Fr. 500.--. 6. Kontakt Die vollständig ausgefüllten Gesuchsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Dienststelle Gesundheit und Sport Meyerstrasse 20 Postfach 3439 6002 Luzern Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 041 228 66 98.

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BEWILLIGUNGSGESUCH für die selbständige Berufsausübung als Zahnärztin/Zahnarzt Name: .........................................................

Vorname: ......................................................

Strasse: ......................................................

PLZ / Ort: ......................................................

Geburtsdatum: ............................................

Email: … ......................................................

Telefon Privat:.............................................

Telefon Geschäft: ..........................................

Geburtsort:..................................................

Heimatort: .....................................................

 eidgenössisches Zahnarztdiplom: Ort/Ausstellungsdatum: ................................................  vom BAG anerkanntes Diplom: Ort/Anerkennungsdatum: .................................................  Doktorat: Uni/Ausstellungsdatum: ………………………….................................................. Verfügen Sie bereits über eine Bewilligung in einem anderen Kanton/anderen Staat?  ja

 nein ... Wenn ja, Kanton/Staat: ……………Datum der Bewilligung:……………

Wurde Ihnen in einem anderen Kanton/Staat je eine Bewilligung entzogen, verweigert und/oder sind gegen Sie Verfahren von Aufsichts- und/oder Strafverfolgungsbehörden hängig?  ja  nein

Wenn ja, Kanton/Staat:…………….Grund: .................................................

Wollen Sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein?  ja

 nein

Waren Sie mindestens 3 Jahre in der Schweiz tätig?  ja (Bitte Bestätigungen beilegen)

 nein

Geplantes Datum der Praxiseröffnung bzw. Tätigkeitsaufnahme: Praxisadresse: Strasse: ......................................................

PLZ / Ort: ......................................................

Praxisübernahme von: ……………………………………………………………………………… Praxisgemeinschaft mit: …………………………………………………………………………….. Die Richtigkeit der oben genannten Angaben bestätigt: Ort und Datum

Unterschrift

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