Exklusiver Service für Privatverkäufer

Welchen Preis kann ich heute am Markt erzielen? x. Wie lange dauert es bis ich einen Käufer gefunden habe? x. Was muss ich dafür tun? x. Was muss ich für ...
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Die Immobilienmakler! Regional. National. International.

Exklusiver Service für Privatverkäufer mit Leistungsgarantie für Ihren Immobilienverkauf. Büro RE/MAX Immobilienmarktplatz Marktplatz 4 72250 Freudenstadt

Telefon: 07441/950930 Telefax: 07441/9509311 eMail : [email protected] Internet: www.immobiliencenter-fds.de

Jeder RE/MAX Lizenz– und Franchisenehmer ist jeweils ein rechtlich eigenständiges Unternehmen.

Immobilienverkauf Kurzvorstellung Wer ist RE/MAX und was wir für Sie tun können?  Die Marktanalyse und die Verkaufswertberechnung als Grundlage zur Festlegung des Verkaufswertes.

 Wie lange dauert ein erfolgreicher Immobilienverkauf ?

 Welche Kosten entstehen um einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden?

 Welche Risiken bestehen für den Verkäufer. Welche Haftung besteht?

 Wie wird die Kaufpreiszahlung gesichert?

 RE/MAX Marketingplan.  Welche Services bieten wir Ihnen und dem Käufer.

 Der Gebäude Energieausweis. Benötigen Sie diesen als Verkäufer?

 Wichtige Hinweise zum Notarvertrag .

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RE/MAX Freudenstadt

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Das RE/MAX Büro in bester Lage direkt am Marktplatz gehört zum weltweit größten Maklernetzwerk.

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Über 100.000 Makler und mehr als 7000 Büros sind untereinander vernetzt. Jeder einzelne kann somit auf alle Objekte seiner Kollegen zurückgreifen.

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Franchisenehmer und Büroinhaber in Freudenstadt ist Thomas Wörner langjährig tätiger Immobilienmakler im Kreis Freudenstadt mit besten Referenzen.

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Erstklassig ausgebildete, qualifizierte Makler bieten Immobilienverkäufern ein Höchstmaß an Kompetenz und Sicherheit.

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Anerkannter Ausbildungsbetrieb für den Beruf als Immobilienkaufmann.

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Das Freudenstädter RE/MAX Team mit 6 Maklern, 2 Maklerassistentinen und 2 Auszubildenden betreut ständig mehr als 80 Verkaufs– und Vermietungsobjekte und ist eines der größten Immobilienbüros im Kreis Freudenstadt.

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Die große Anzahl an Verkaufsobjekten lässt so gut wie keine Wünsche offen. 3

Wichtige Überlegungen!

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Wieviel ist mein Objekt wert?

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Kann ich das richtig einschätzen?

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Welchen Preis kann ich heute am Markt erzielen?

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Wie lange dauert es bis ich einen Käufer gefunden habe?

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Was muss ich dafür tun?

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Was muss ich für Werbung bezahlen?

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Wofür muss ich haften?

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RE/MAX Service Marktanalyse Welcher Kaufpreis ist für Ihre Immobilie maximal erzielbar? Als Grundlage zur Bestimmung des best möglichen Verkaufswertes erstellen wir für Sie eine ausführliche Marktanalyse. Alle in Freudenstadt und Umgebung angebotenen Immobilien werden hierbei in Betracht gezogen. Kriterien wie Größe, Lage, Ausstattung als beeinflussende Faktoren werden dabei berücksichtigt. Anhand der EDV gestützten Marktbeobachtung können Sie sich als Verkäufer selbst einen detaillierten Überblick aller Angebote am Markt machen. Welche Angebote stellen Ihren direkten Wettbewerb dar, zu welchem Preis werden diese Objekte angeboten, wie lange werden Sie bereits vermarktet, wurden Preisrevisionen durchgeführt. Wir zeigen Ihnen im Detail die aktuelle Marktsituation.

Quelle: Immoscout24

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RE/MAX Service Wertberechnung Die Grundlage für eine realistische Einschätzung des maximal erzielbaren Kaufpreises ist die Wertermittlung nach standardisierten Wertermittlungsverfahren. RE/MAX erstellt im Rahmen seines Dienstleistungsangebots für Sie eine kostenlose Verkaufswertberechnung. Auf Basis des Sachwert-, Ertragswert- oder des Vergleichswertverfahrens, je nachdem, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück handelt. Die Vorteile der Berechnung sind vielfältig. Die Berechnung wird in der Regel als Beleihungsgrundlage anerkannt. RE/MAX Kunden erhalten in sehr kurzer Zeit Finanzierungszusagen unserer Partnerbanken. Die Wertigkeit der Immobilie ist für Käufer nachvollziehbar. Die Preissicherheit verhindert langwierige Diskussionen mit dem Kaufinteressenten und sorgt für einen schnelleren Verkaufserfolg.

Quelle: Profi-Handbuch Wertermittlung von Immobilien – Wilfried Mannek

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RE/MAX Service Marketingplan Das tun wir für Sie wenn Sie möchten

Schaufensteraushang in 1 A Lage am Marktplatz. Exposeerstellung mit Grundrissgestaltung.

Flyer für regionale Verteilung . Anzeige in unserer Immobilienzeitung. Öffentliche Besichtigung mit Flyerverteilung.

Verkaufsschild. Wer sich darauf meldet hat das Objekt von außen bereits gekauft.

Zeitungsanzeigen.

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RE/MAX Service Immobilienbörsen

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Platzierung auf der RE/MAX Homepage.

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Zugriff auf Ihre Immobilie von über 130 RE/MAX Büros deutschlandweit.

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Platzierung auf der RE/MAX Bürostandort Homepage www.immobiliencenter-fds.de.

Mtl. Zugriffe ca. 1.500. ƒ

Angebote werden auf allen marktführenden Immobilienbörsen eingestellt: ƒ ƒ ƒ ƒ

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Immoscout Immowelt Immonet Immopool

Newsletterversand per Email an alle vorgemerkten Interessenten.

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RE/MAX Service Aktiver Verkauf

ƒ Individuelle Betreuung unserer Kunden durch das RE/MAX Team. ƒ Wir versenden keine

Aktiver Telefonkontakt

Massen E-Mails mit einer Vielzahl von Immobilien sondern kontaktieren unsere Kaufinteressenten persönlich. ƒ Intensive Beratung

der Interessenten über die Angebote. ƒ Der aktive Kontakt zu

unseren Kunden führt zu einem gezielten und einem schnellen Verkauf Ihrer Immobilie.

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Der Energieausweis

Pressemitteilung vom 11.06.2007 Grünes Licht für Gebäude-Energiepass Hauseigentümer müssen in Zukunft bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie Auskunft über deren Energieverbrauch geben. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschloss. Potenzielle Käufer oder Mieter können danach einen Energieausweis verlangen, der ihnen Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes gibt. Sie sollen auf einen Blick sehen können, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Während die Ausweise derzeit nur für die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden vorgeschrieben sind, soll die Ausweispflicht ab Mitte 2008 schrittweise auf alle Wohngebäude ausgeweitet werden. Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, sollen die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 Pflicht werden. Für Nichtwohngebäude soll die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2009 gelten. Der Verordnung zufolge kann ein Großteil der Eigentümer und Vermieter wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, soll diese Wahlfreiheit nur bis zum 1. Oktober 2008 gelten. Danach müssen die betroffenen Eigentümer sich einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Wer potenziellen Käufern oder Mietern keinen Energieausweis vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Bundesbauministerium müssen Verkäufer beziehungsweise Vermieter für die Ausweise einmal in zehn Jahren zwischen 60 und 120 Euro zahlen. Mehrkosten für Mieter und Käufer entstehen nicht. In der Debatte betonte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), die Verordnung sei «insgesamt zu begrüßen». Sie werde helfen, die CO2-Emissionen zu vermindern. Transparenz beim Energieverbrauch sei ein «Schlüssel zum klima- und umweltgerechten Käuferverhalten und für die energetische Gebäudesanierung», betonte Wulff. Quelle: Pressemitteilungen von www.fensterversand.com

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Immobilienverkauf Wichtige Tipps

Erfolgreicher Immobilienverkauf ƒ Stellen Sie sicher, dass Sie für Kaufinteressenten

immer erreichbar sind – Kunden verlieren schnell das Interesse wenn Sie nur einen Anrufbeantworter hören ƒ Fragen Sie den Kunden welche Häuser er neben

Ihrem Haus noch besichtigt hat – war es die erste Immobilie (Kaufentscheidung fällt nicht sofort) oder die 20ste (Unschlüssige Kunden, diese fällen ungern Entscheidungen).

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ƒ Kaufinteressenten werden in der Regel immer mit Ihnen in Preisverhandlungen

gehen. Ohne fundierte Marktanalyse und ohne eine Verkaufswertberechnung für Ihre Immobilie fällt es schwer die Wertigkeit Ihrer Immobilie gegenüber dem Kaufinteressenten zu vertreten. Käufer möchten nachvollziehen können und besonders die finanzierende Bank, wie sich der Angebotspreis Ihrer Immobilie zusammensetzt. Wunschpreise führen in der Regel zu schwierigen Verhandlungen und langen Verkaufsprozessen. ƒ Werten Sie die Aussagen wie „die Finanzierung ist kein Problem“ solange Sie keine

schriftliche Bestätigung vorliegen haben nicht zu hoch ein. Viele Kaufinteressenten gehen davon aus dass Sie eine Immobilie finanzieren können ohne im Vorfeld ein Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank durchgeführt zu haben. Lassen Sie sich bei Kaufinteresse innerhalb einer Woche eine Finanzierungszusage vorlegen, dies zeigt die Ernsthaftigkeit des Käufers und legt die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf. ƒ Kaufinteressenten sind nicht immer sofort von einer Immobilie begeistert. Kritik

und das Herumnörgeln an Ihrer Immobilie führen schnell zu verhärteten Fronten. Versuchen Sie sich zurückzunehmen und keine emotionalen Reaktionen im Verkaufsprozess zu zeigen. ƒ Lassen Sie sich besonders bei noch bewohnten Immobilien vor einer Besichtigung

einen Ausweis der Kaufinteressenten vorzeigen – leider nutzen Kriminelle die Möglichkeit auf einfachste Weise Häuser von innen ausspähen zu können. Quelle: RE/MAX Praxiserfahrungen

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Immobilienverkauf Startzeitpunkt Immobilienverkauf zum richtigen Zeitpunkt Der Immobilienverkauf benötigt Zeit. Kaufen Sie deshalb immer erst ein neues Objekt, wenn das alte verkauft ist. Es sei denn, der Kauf kann anders, als durch den Verkaufserlös finanziert werden. Sie wissen erst nach dem Vertragsabschluß ganz genau, welcher Preis tatsächlich erzielt werden konnte und somit, wieviel für das neue Objekt zur Verfügung steht bzw. wie hoch die Finanzierung sein muss. Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer durchaus attraktive Kaufangebote für Ihre Immobilie ablehnen müssen, weil der Kaufpreis nicht ausreicht, um die neue Immobilie finanzieren zu können. Oft scheitert es an nur wenigen tausend Euro. Der tatsächliche Schaden, z.B. für eine Zwischenfinanzierung, liegt dann jedoch häufig viel höher und hat in einigen Fällen schon zur Insolvenz geführt. Sollte es schon zur Situation gekommen sein, dass bereits ein neues Objekt gekauft wurde und das alte nun offensichtlich nicht den erhofften Preis erzielen kann, dann sollten Sie unbedingt Schadensbegrenzung betreiben und nicht bedingungslos an Ihrem Preis festhalten. Selbst gestellte Vorgaben wie: „unter diesem Preis werde ich unter keinen Umständen verkaufen“, können schnell zur Kostenfalle werden. Der Verkauf wird bei dieser Einstellung unweigerlich nur noch mehr Zeit benötigen, ohne Garantie dafür, dass für den Wunschpreis überhaupt irgendwann ein Käufer gefunden werden kann. Stellen Sie deshalb, auch in der noch so angespannten Situation, immer einen schnellen Verkauf, der Chance ggf. später einen geringfügigen besseren Preis zu bekommen, gegenüber. In den meisten Fällen ist eine von vornherein erhöhte Kreditaufnahme der günstigere Weg. Bedenken Sie auch die Situation: Der Markt macht den Preis und sonst keiner! Daran ändern auch starre Positionen nichts.

Quelle: Ratgeber für private Immobilienverkäufer – P.Verlag

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Der Notarvertrag Der Notarvertrag ƒ Grundsätzlich bestimmt derjenige den Notar, der ihn

bezahlt. Das ist in der Regel der Käufer. Lassen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht an der Wahl des Notars scheitern. Falls Sie Zweifel an den Vertragsinhalten haben, steht es Ihnen jederzeit frei, den Entwurf durch einen „Anwalt oder Notar ihres Vertrauens“ prüfen zu lassen. ƒ Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Notartermin einen

Vertragsentwurf zusenden. Lesen Sie diesen in Ruhe durch. Änderungen sind mit dem Käufer abzusprechen und dem Notar rechtzeitig vor dem Unterschriftstermin mitzuteilen. Sorgen Sie möglichst dafür, dass im Notartermin keine Änderungen mehr vorgenommen werden müssen und jeder Partei die endgültige Fassung des Vertrags mindestens einen Tag vorher vorliegt. Änderungen im Termin stören den Ablauf und können zu Streitigkeiten und auch zum Verzicht der Unterzeichnung des Kaufvertrags führen. ƒ Löschungen von Hypotheken- und/oder Grundschuldeintragungen zahlt immer

der Verkäufer. Neueintragungen der Käufer. Es kann sinnvoll sein, dass der Käufer etwaige unbelastete Eintragungen übernimmt, um Kosten für die Neueintragungen zu sparen, Sie sollten aber nicht darauf bestehen. Viele Käufer wollen einfach ein „sauberes Grundbuch“ übernehmen. ƒ Üblicherweise werden Immobiliengeschäfte durch eine Auflassungsvormerkung im

Grundbuch gesichert. Die Auflassungsvormerkung hat damit das alte Notaranderkonto weitgehend abgelöst. Wer dennoch auf ein Anderkonto besteht, trägt dessen Kosten. ƒ Es besteht die Möglichkeit Abstandszahlungen für Einbauten innerhalb des

Objektes separat im Vertrag auszuweisen und zur Berechnung der Grunderwerbssteuer vom Gesamtkaufpreis in Abzug zu bringen. ƒ Achten Sie als Verkäufer darauf, dass nicht Sie es sind, der den Notar mit der

Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs beauftragt. Kommt der Vertrag nicht zustande, haften Sie ggf. für die bis dahin entstandenen Kosten.

Quelle: Ratgeber für private Immobilienverkäufer – P.Verlag

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RE/MAX Verkäuferrefenzen

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RE/MAX Verkäuferrefenzen

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Seit 1973 Ihr professioneller Partner für erfolgreichen Immobilienverkauf. Maximaler Immobilienservice. Regional. National. International.

Ihr RE/MAX Team freut sich auf Sie!

Edin Aljkovic

Matthias Raimann

Wolfgang Augsten

Thomas Wörner

Gisela Anton

Ursula Wörner

Stefan Hölzli

Michael Graef Auszubildender

Percy Schlechtingen Auszubildender

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