EINKAUFSBEDINGUNGEN

Beeinflussung offizieller Handlungen und Entscheidungen (einschließlich des Unterlassens von. Handlungen und Entscheidungen) Zahlungen oder ...
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1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2 4 4.1 4.2 4.3 4.4

4.5 4.6 4.7

4.8

5 5.1

EINKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, wie in der Kaufoption und/oder der Bestellung (je nach Sachlage) angegeben. Diese Einkaufsbedingungen gelten unter vollständigem Ausschluss anderer (eigener) Bedingungen, deren Auferlegung oder Einbeziehung der Verkäufer anstrebt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrags sind, soll folgende Rangfolge gelten: Die neueste Bestellung oder Kaufoption hat Vorrang vor jeder früheren Bestellung oder Kaufoption sowie den Einkaufsbedingungen. Der Begriff „Ware“ bezeichnet die Produkte, Artikel, Güter oder ähnlichen Gegenstände, die der Verkäufer dem Käufer im Einklang mit den Bedingungen dieses Vertrags zum Kauf bereitstellt.

ABSCHLUSS UND LAUFZEIT DIESES VERTRAGS Dieser Vertrag beginnt an dem Datum des Inkrafttretens der Kaufoption oder an dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung, je nach Sachlage. Der Käufer ist nicht verpflichtet, aufgrund der Kaufoption eine Bestellung aufzugeben. KAUF VON WAREN Der Käufer kauft Ware entweder durch eine Bestellung oder durch Ausübung einer Kaufoption. Der Käufer übt eine Kaufoption aus, indem er die Ware über die CommerceInterface Platform („CI“) abruft, eine vom Käufer gehostete Plattform, die für Verkäufer zugänglich ist und die die Ausführung von Bestellungen und anderen Interaktionen von Verkäufern optimiert und automatisiert.

LIEFERUNG DER WARE Die Lieferung wird vom Verkäufer DDP (Incoterms 2010) ausgeführt, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer hat die Ware in Übereinstimmung mit den entsprechenden Lieferanweisungen des Käufers zu liefern. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Verkäufer eine Verzögerung bei der Lieferung der Ware erwartet. Wenn der Verkäufer es, aus welchem Grund auch immer, versäumt, die Ware innerhalb des in der Bestellung und/oder der Kaufoption bezeichneten Zeitraums an die Kunden oder das Lager des Käufers (wie jeweils zutreffend) zu liefern, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine Erstattung in Höhe von 5 % des vom Käufer für die betreffenden Waren gezahlten Preises, einschließlich etwaiger Versandkosten (falls zutreffend) zu verlangen. Falls der Kunde des Käufers aufgrund eines solchen Verzugs bei einer Lieferung im Streckengeschäft eine Rückzahlung vom Käufer erhält, hat der Verkäufer dem Käufer 100 % des vom Käufer für die betroffene Ware gezahlten Preises, einschließlich etwaiger Versandkosten, zu erstatten, unbeschadet des Rechts des Käufers, zusätzlich zur Vertragsstrafe vollen Schadenersatz zu verlangen. Sofern von den Parteien nichts anderes vereinbart ist, hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Ware angemessen gegen Verlust oder Beschädigung durch Brand, Einbruch und Diebstahl, Sturm, Überschwemmung und andere grundlegende Risiken geschützt sind. Auf Anforderung des Käufers ist dem Käufer ein schriftlicher Nachweis einer solchen Versicherung vorzulegen. Der Verkäufer hat dem Käufer jede notwendige Unterstützung zu leisten, um dem Käufer die Ausfuhr und/oder Einfuhr der Ware zu ermöglichen und/oder Zahlungen nach diesem Vertrag zu leisten. Alle personenbezogenen Daten von Kunden stehen im Eigentum von Käufer oder eines mit Käufer verbundenen Unternehmens. Soweit Käufer (oder ein verbundenes Unternehmen oder irgendein Dritter) dem Verkäufer personenbezogene Daten von Kunden zugänglich macht, darf der Verkäufer die personenbezogenen Daten von Kunden nur zum Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verbindung mit dem Vertrag und zu keinen anderen Zwecken verwenden. Der Verkäufer stellt sicher, dass er jederzeit angemessene Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden ergreift und beachtet, einschließlich unter anderem die nach geltendem Recht vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Wenn der Verkäufer sich zur Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag eines Dritten bedient, stellt er sicher, dass dieser Dritte alle Verpflichtungen des Händlers aus diesem Vertrag gleichermaßen erfüllt. Der Käufer nutzt verbundene und nicht verbundene Dienstleister mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, unter anderem Groupon International GmbH in der Schweiz, Groupon SARL in Marokko und Groupon Inc. in den Vereinigten Staaten von Amerika, die Konzernmuttergesellschaft von Groupon, zur Verarbeitung von Daten, die er vom Verkäufer erhalten hat. Diese Dienstleister verarbeiten personenbezogene Daten nur im Namen des Käufers und gemäß seinen Anweisungen im Einklang mit den Datenverarbeitungsvereinbarungen, die angemessene Datenschutzmaßnahmen oder EUStandardvertragsklauseln erfordern. Der Verkäufer erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Übertragung seiner Daten an diese Dienstleister. EIGENTUM AN WAREN Nach Vornahme eines Abrufs über CI oder Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer geht das Eigentum an den Waren vom Verkäufer auf den Käufer über:

Version - June 2016

1

(i)

5.2 6 6.1

6.2 6.3 6.4 7 7.1 7.2 7.3

8 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8

wenn die Parteien Lieferung im Streckengeschäft vereinbart haben: mit Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den Frachtführer des Verkäufers; (ii) wenn die Parteien Vorab-Kauf der Ware vereinbart haben: nachdem die Ware an das Lager des Käufers geliefert und abgeladen worden sind; (iii) wenn die Parteien die Konsignation der Ware beim Käufer vereinbart haben: nachdem die am Lager befindlichen Konsignationsgüter an den Frachtführer übergeben sind, der die Ware zu den Kunden des Käufers transportiert und ausliefert. Jegliche Eigentumsvorbehalte des Verkäufers sind unwirksam. PRÜFUNG UND BESICHTIGUNG Alle Waren unterliegen vor, während und nach dem Versand oder der Lieferung der Besichtigung und Annahme durch den Käufer (oder den Kunden des Käufers). Ohne jegliche Rechte des Käufers oder Verpflichtungen des Verkäufers zu beschränken, kann der Käufer die Ware nach eigenem Ermessen auf Gefahr und auf Kosten des Verkäufers zurückgeben, wenn festgestellt wird, dass die Ware oder ihre Lieferung nicht im Einklang mit diesem Vertrag und jeglichen Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Standards stehen. Zur Klarstellung wird angemerkt, dass Waren, bei denen Teile fehlen, oder falsche Waren als nicht vertragsgemäß gelten. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer 100% des Kaufpreises der betroffenen Ware, einschließlich etwaiger Versandkosten, zu erstatten. Der Käufer kann dem Verkäufer einen entdeckten Mangel bis zu zwölf Monate nach der Lieferung schriftlich anzeigen. Die Bezahlung der Ware durch den Käufer vor ihrer Besichtigung bedeutet keine Abnahme der Ware und geschieht unbeschadet jeglicher Ansprüche, die dem Käufer gegen den Verkäufer möglicherweise zustehen. Die Parteien vereinbaren, dass Ware, bei denen die Vertragswidrigkeit innerhalb der in Artikel 5 Absatz 3 der EU-Richtlinie 1999/44 bestimmten Frist offenbar wurde, für die Zwecke dieses Vertrags als nicht vertragskonform gelten.

RECHNUNGSSTELLUNG Zahlungen sind vom Käufer nur nach Vorlage einer Rechnung durch den Verkäufer zu leisten. Jede vom Verkäufer vorgelegte Rechnung muss denVorgaben des Käufers zur Rechnungsstellung entsprechen. Der Käufer kann Beträge, die im Rahmen von vorherigen Verträgen zwischen den Parteien vom Verkäufer geschuldet werden, von zukünftigen an den Verkäufer zu zahlenden Beträgen abziehen, bzw. gegen die Beträge, die er dem Verkäufer schuldet, aufrechnen (u. a. im Zusammenhang mit Waren, die nichtvertragsgemäß bzw. nicht den Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Standards entsprechen, und andere Gebühren im Rahmen des Vertrags). GEISTIGES EIGENTUM Für die Zwecke dieses Vertrags gewährt der Verkäufer dem Käufer ein nicht ausschließliches, lizenzgebührenfreies, voll bezahltes, unwiderrufliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum des Verkäufers („Verkäufer-IP“) für den Zweck der Vermarktung und des Verkaufs der Waren. Der Verkäufer gewährleistet, dass er im Besitz der Lizenzrechte ist (inklusive des Rechts zur Unterlizenzierung an den Käufer) in Bezug auf alle Rechte am geistigen Eigentum Dritter, die innerhalb des Vertragsgebiets zum Zweck der Vermarktung und des Verkaufs der Waren vom Verkäufer an den Käufer übergeben wurden („DrittIP“). Der Verkäufer gewährleistet, dass die Waren gegen keinerlei Rechte am geistigen Eigentum Dritter verstoßen. Der Verkäufer gewährleistet, dass gegen ihn kein Gerichtsverfahren eingeleitet und/oder er nicht verurteilt wurde wegen Verstoßes gegen geistige Eigentumsrechte Dritter, unter anderem aufgrund von Ansprüchen wegen Nachahmung und/oder Paralleleinfuhr. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Anfrage des Käufers zum Nachweis der Authentizität und/oder Herkunft der Waren, Belege vorzulegen. Der Verkäufer stimmt zu, dem Käufer pro betroffenem Dokument 5.000,- EUR (oder den entsprechenden Betrag in lokaler Währung) zu zahlen, falls er dem Käufer gefälschte oder in irreführender Weise veränderte Belege gemäß Klausel 8.5 bereitstellt. Der Verkäufer darf keine geistigen Eigentumsrechte des Käufers verwenden oder darauf gestützte abgeleitete Werke herstellen. Eine von den Parteien in Bezug auf die Ware gemeinsam entwickelte Markenkennzeichnung soll geistiges Eigentum des Käufers sein. In Bezug auf eine solche Markenkennzeichnung gewährt der Käufer dem Verkäufer ein nicht ausschließliches, lizenzgebührenfreies, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, beschränktes und widerrufliches Recht, solche Markenkennzeichnungen innerhalb des Vertragsgebiets allein zur Gestaltung, Entwicklung und Herstellung von Waren, einschließlich der Verpackungs- und Etikettierungsanforderungen, zu nutzen, die ausschließlich zur Lieferung an den Käufer bestimmt sind. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Ware oder sonstigen Gegenstände, die Markenkennzeichnungen tragen oder sich auf sie beziehen oder die von Rechten am geistigen Eigentum des Käufers Gebrauch machen oder diese verkörpern, an Dritte übertragen. Dem Verkäufer ist es untersagt, von Markenkennzeichnungen oder Rechten am geistigen Eigentum des Verkäufers zu anderen als den in diesem Vertrag festgelegten Zwecken Gebrauch zu machen.

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2

8.9

9 9.1

10 10.1

10.2 10.3 10.4 11 11.1

Falls der Verkäufer außerstande ist, dem Käufer fotografisches Material der Ware zur Verfügung zu stellen, das für die Bewerbung und den Weiterverkauf der Ware notwendig oder angemessen geeignet ist, gewährt der Verkäufer dem Käufer das Recht, solches fotografisches Material für die Zwecke dieses Vertrags selbst herzustellen.

ZUSICHERUNGEN Zusätzlich zu anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen sichert der Verkäufer zu, dass: (i) er das volle Eigentum und alle Rechte und Anwartschaften an den Waren, frei von Pfandrechten und dinglichen Belastungen, überträgt; (ii) er entweder der Hersteller der Ware ist oder das Recht zum Weiterverkauf der Ware hat; (iii) die Ware von der Produktgarantie des Originalherstellers umfasst sind und dass eine derartige Garantie vom Hersteller anerkannt wird; (iv) die vom Verkäufer gegebene Beschreibung der Ware in jeder Hinsicht und nach allen rechtlichen Anforderungen im Wesentlichen vollständig und zutreffend ist; (v) die Ware echte Originalprodukte und frei von Fertigungs-, Material- und Konstruktionsfehlern sind; (vi) die Ware, wie sie vom Verkäufer geliefert ist, vom Käufer im Einklang mit sämtlichen anwendbaren Gesetzen im Vertragsgebiet weiterverkauft werden können, ohne dass für den Käufer die Notwendigkeit besteht, die Ware, die Verpackung und/oder die zugehörige Dokumentation auf irgendeine Weise zu ändern oder zu ergänzen oder Melde-, Zertifizierungs-, Registrierungs-, Zulassungs- oder Genehmigungspflichten oder sonstige ähnliche Pflichten zu erfüllen; (vii) er alle geltenden internationalen, EU-, Bundes-, einzelstaatlichen, lokalen und sonstigen Gesetze einhält, u. a. den U.S. Foreign Corrupt Practices Act (Antikorruptionsgesetz der USA) und den UK Bribery Act (britisches Gesetz zur Bestechungsbekämpfung), sowie alle Rechtsverordnungen, Regeln und Vorschriften, die im Rahmen dieser Gesetze erlassen werden (zusammengefasst als „geltende Gesetze“ bezeichnet), aufgrund derer es verboten ist, Beamten einer ausländischen Regierung, Amtsträgern einer öffentlichen internationalen Organisation, ausländischen politischen Parteien, Amtsträgern einer ausländischen politischen Partei oder Kandidaten für solche Ämter direkt oder indirekt zum Zweck der Beeinflussung offizieller Handlungen und Entscheidungen (einschließlich des Unterlassens von Handlungen und Entscheidungen) Zahlungen oder Wertgegenstände bereitzustellen, um Aufträge zu erhalten oder zu behalten oder einem Unternehmen Aufträge zuzuleiten, sowie alle Bestimmungen der lokalen Gesetze und Richtlinien und Richtlinien des Käufers in diesem Zusammenhang; und (viii) er alle geltenden Gesetze in Bezug auf Import und Export einhält, u. a. alle geltenden Gesetze in Bezug auf nicht sanktionierte ausländische Boykotte, Anti-Boykott-Gesetze und mit einem Embargo belegte Länder. ENTSCHÄDIGUNG Der Verkäufer hat den Käufer, seine Konzerngesellschaften, Führungskräfte, Verwaltungsräte und Arbeitnehmer, die Kunden des Käufers und die Benutzer der Ware von und gegen jegliche und alle Ansprüche, Verfahren, Klagen, Kosten, Auslagen, Vertragsstrafen, Haftungsverpflichtungen, Verurteilungen oder Verluste jeglicher Art zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus, im Zusammenhang mit oder in Bezug auf Folgendes ergeben: (i) die Ware, einschließlich insbesondere der Ansprüche wegen unwahrer oder irreführender Werbung (soweit solche Werbung im Vertrauen auf die vom Verkäufer abgegebenen Erklärungen oder gelieferten Materialien entwickelt wurde), fehlerhafte Ware (Produkthaftung und Sicherheit), Personenschäden, tödliche Unfälle oder Sachschäden; oder (ii) eine Verletzung (oder behauptete Verletzung) von Abschnitt 6 der vorliegenden Einkaufsbedingungen; oder (iii) eine Verletzung einer Zusicherung nach diesem Vertrag durch den Verkäufer; oder (iv) ein Anspruch oder ein angedrohter Anspruch eines Dritten, mit dem geltend gemacht wird, dass die Ware, das Verkäufer-IP oder das Dritt-IP Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen, einschließlich insbesondere eines Anspruchs wegen Nachahmung oder Parallelimport oder (v) die Bereitstellung von Waren mit Altersbeschränkung an eine Person unterhalb des Mindestalters für diese Waren, wenn der Verkäufer Waren per Streckengeschäft liefert. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass er gegen derartige Risiken jederzeit eine Produkthaftpflichtversicherung unterhält. Die Versicherungssumme beschränkt nicht die Haftungsverpflichtung des Verkäufers. Auf Anforderung des Käufers ist dem Käufer ein schriftlicher Nachweis einer solchen Versicherung vorzulegen. Zusätzlich zu seinen anderen Rechten ist der Käufer berechtigt, die Lieferung sämtlicher Ware zu stornieren, auf die sich ein in diesem Abschnitt 10 beschriebener Anspruch bezieht. Der Verkäufer hat dem Käufer jede Unterstützung zu leisten und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn ein Ereignis eintritt, wie in diesem Abschnitt 10 erwähnt, einschließlich insbesondere des vollständigen Dokumentationspfads zum Originalhersteller der Ware. HAFTUNG Soweit dies rechtlich zulässig, ist der Käufer nicht für Zufallsschäden, mittelbare Schäden, besondere, exemplarische oder Folgeschäden haftbar (einschließlich insbesondere der entgangenen tatsächlichen oder erwarteten Gewinne oder der Verluste hinsichtlich des Geschäftswerts (Goodwill)), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.

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3

11.2 11.3 11.4 12 12.1

Der Käufer ist nicht für Schäden haftbar, die von seinen Vertragspartnern, Unterauftragnehmern und/oder Vertretern verursacht wurden. Der Käufer ist nicht für Schäden haftbar, die vom Verkäufer verursacht wurden, der die Abschnitte 10.1 und/oder 10.4 oben nicht erfüllt. Soweit dies rechtlich zulässig ist, übersteigt die Haftung des Käufers aus diesem Vertrag nicht den Gesamtkaufpreis der Ware gemäß der entsprechenden Bestellung.

VERSCHIEDENES Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien in Bezug auf dessen Gegenstand getroffenen Vereinbarungen und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Verträge, Vereinbarungen oder Übereinkünfte zwischen den Parteien. 12.2 Der Verkäufer wird unverzüglich von allen Änderungen dieser Einkaufsbedingungen benachrichtigt. Eine Änderung gilt vierzehn (14) Tage nach ihrer Mitteilung als vereinbart, wenn der Verkäufer ihr nicht schriftlich widerspricht. 12.3 Alle Benachrichtigungen, die nach diesem Vertrag abzugeben sind, müssen schriftlich erfolgen. 12.4 Nichts in diesem Vertrag ist als Herbeiführung eines Joint Venture, einer Partnerschaft oder einer Franchiseoder Geschäftsbesorgungsbeziehung zwischen den Parteien auszulegen. Keine Partei ist ohne das vorherige schriftliche Einverständnis der anderen Partei befugt, diese auf irgendeine Weise zu binden oder zu verpflichten. 12.5 Der Verkäufer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht befugt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten, weder kraft Gesetzes noch anderweitig. Der Käufer darf diesen Vertrag oder Rechte daraus an eine bereits bestehende oder an eine aufgrund einer Übernahme, eines Zusammenschlusses, einer Neuorganisation oder eines Verkaufs der Aktiva oder eines wesentlichen Teils davon oder aber des gesamten Geschäftsbetriebs oder eines wesentlichen Teils davon erst noch entstehende Zweiggesellschaft oder kraft Gesetzes übertragen oder abtreten, ohne dem Verkäufer dies mitzuteilen. 12.6 Für den Fall, dass dieser Vertrag in elektronischer Form aufgesetzt wird, erklären sich die Parteien damit einverstanden, zum Zwecke der Unterzeichnung dieses Vertrags einen elektronischen Signaturdienst zu nutzen; die Parteien erklären sich ferner damit einverstanden, dass die Verwendung einer elektronischen Unterschrift die gleiche Rechtswirkung entfaltet wie eine handschriftliche Unterzeichnung und dass die Rechtswirksamkeit nicht aufgrund der bloßen Tatsache entfällt, dass es sich um eine Unterzeichnung in elektronischer Form handelt. 12.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen oder geschützten Informationen des Käufers für andere Zwecke als zugunsten des Käufers zu nutzen. 12.8 Der Verkäufer darf einen Mitarbeiter des Käufers innerhalb von 12 Monaten nachdem dieser Mitarbeiter das dortige Anstellungsverhältnis beendet hat, nicht ohne die Zustimmung des Käufers einstellen. 12.9 Sollte irgendeine Bestimmung aus diesem Vertrag für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen so weit wie möglich entspricht. 12.10 Der Verkäufer verzichtet hiermit auf das Recht, im Lager des Käufers oder an einem anderen Ort gelagerte Ware zu pfänden, die nicht im Eigentum des Verkäufers steht (diese Ware wird als „gelagerte Ware, die nicht dem Verkäufer gehört“ bezeichnet), per einstweiliger Verfügung oder Gerichtsurteil, sei es durch einen Antrag auf eine Unterlassungsverfügung (einschließlich einer Sicherstellungsanordnung) oder anderweitig. 12.11 Falls der Verkäufer gelagerte Ware, die nicht dem Verkäufer gehören, pfändet, bestätigt der Verkäufer, dass der Käufer Personal (einschließlich von Mitarbeitern) zur Verfügung stellen muss, um die Durchführung der Pfändung zu überwachen. Daher kann der Käufer dem Verkäufer einen Tagessatz von EUR 10.000 (zehntausend Euro) (bzw. entsprechende Währung) für die Bereitstellung des betreffenden Personals zur Überwachung und in der Funktion als Schnittstelle in Bezug auf eine solche Pfändung in Rechnung stellen. 12.12 Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, den Käufer in Bezug auf alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verfahren, Kosten, Schäden, Verluste oder Aufwendungen zu entschädigen, die dem Käufer aufgrund von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen: (a) Einlegen eines Widerspruchs gegen Maßnahmen des Verkäufers in Bezug auf gelagerte Ware, die nicht dem Verkäufer gehört und gegen Klausel 12.10 verstößt; und/oder (b) Erfüllung der Bestimmungen eines Urteils oder einer Verfügung zugunsten des Verkäufers in Bezug auf gelagerte Ware, die nicht dem Verkäufer gehört und in Zuwiderhandlung gegen Klausel 12.10 beschaffen wurde. 13 Geltendes Recht 13.1 Vorbehaltlich Klausel 13.2 unterliegt dieser Vertrag dem Recht der Schweiz und ist nach diesem auszulegen, ungeachtet seiner Kollisions- und Rechtswahlbestimmungen. 13.2 Die Klauseln 12.9 und 12.11 unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem der Verkäufer den Antrag auf Pfändung der Ware stellt, ungeachtet seiner Kollisions- und Rechtswahlbestimmungen. 13.3 Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich vor den zuständigen, in Zürich (Schweiz) befindlichen Gerichten zu verhandeln. 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