Drucksachen allgemein - Niedersächsischer Landtag

22.05.2013 - Niedersächsischer Landtag - 17. ... Der Landtag wolle beschließen: ... dass die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in ...
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Drucksache 17/177

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode

Antrag

Fraktion der FDP

Hannover, den 13.05.2013

Das Standortauswahlgesetz ist gut und notwendig für Niedersachsen Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Am 9. April 2013 beschlossen Vertreter der Länder sowie des Bundes im Rahmen einer parteiübergreifenden Gesprächsrunde in Berlin einen Kompromiss über die Suche nach einem geeigneten Standort für ein Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle. Mit dem Standortauswahlgesetz wird erstmals ein Standortauswahlverfahren mit umfassender Erkundung und Untersuchung kodifiziert und festgelegt, dass die Standortentscheidung durch den Gesetzgeber Voraussetzung für die Durchführung des anschließenden Zulassungsverfahrens ist. Dabei werden die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines geeigneten Standorts gesetzlich festgelegt. Aufbauend insbesondere auf den Ergebnissen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahr 1999 eingerichteten Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) und internationalen Entwicklungen wird das Gesetz von drei Säulen getragen: dem Vorrang der Sicherheit in einem wissenschaftsbasierten Verfahren, dem Grundsatz eines transparenten und fairen Verfahrens sowie dem Verursacherprinzip. In einer ersten Phase muss die Bund-Länder-Kommission die notwendigen Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Standorts festlegen. Das Verfahren sieht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und einen Dialog mit den Betroffenen vor. Der Landtag begrüßt, –

dass die Landesregierung im Dialog mit Bund, Ländern und Parteien das Standortauswahlgesetz mit erarbeitet hat,



dass die Landesregierung einer ergebnisoffenen Suche unter Einbeziehung des Standorts Gorleben zugestimmt hat,



dass die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in Brunsbüttel und Philippsburg Castoren aufnehmen werden und damit Verantwortung übernehmen, und



dass es keine Castor-Transporte mehr in das Transportbehälterlager Gorleben geben soll.

Der Landtag spricht sich dafür aus, dass auf dieser Grundlage eine Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen erzielt werden muss, um die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen Genehmigungsverfahren einzuleiten. Der Landtag bittet die Landesregierung, –

sich bei der Bundesregierung, den betroffenen Ländern wie auch den Betreibern der Standortzwischenlager dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Schritte und Entscheidungen für eine dezentrale Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zügig herbeigeführt werden,



die Standortauswahl inklusive des Kompromisses einer ergebnisoffenen Suche auch künftig konstruktiv zu unterstützen.

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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode

Drucksache 17/177

Begründung Erfolgt mündlich.

Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer

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(Ausgegeben am 22.05.2013)