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SEPTEMBER 2013

Downloadinhalt zum Buch: Fördermittel bei der Gründung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen

RELEVANTE FÖRDERMITTEL Das Angebot an Förderprogrammen ist kaum zu überschauen und sehr dynamisch. Relevante Fördermittel werden von der Europäischen Union, dem Bund sowie den Ländern vergeben. Wenn die Mittel für ein Programm erschöpft sind, werden diese manchmal beendet, in anderen Fällen verlänger t oder durch andere ersetzt. Die Fluktuation ist zu hoch, um eine Momentaufnahme

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abbilden zu können. Die offizielle Internetseite des B u n d e s m i n i s t e r i u m s f ü r Wi r t s c h a f t u n d Technologie bietet jedoch eine stets aktuelle Datenbank:

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Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Buches gibt es einige relevante Fördermittel, die Sie für die Gründung Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis in Betracht ziehen können. Diese Programme stellen wir Ihnen in diesem Dokument vor. Regelmäßig werden wir das vorliegende Dokument als Downloadinhalt zum Buch anpassen. Generell müssen Sie für die Förderprogramme und Finanzhilfen der EU, des Bundes und der Länder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch diese Voraussetzungen ändern sich regelmäßig. Die Beantragung kann entweder direkt durch Sie selbst erfolgen, in einigen Fällen jedoch auch über die finanzierende Hausbank. Sollte dies der Fall sein, besprechen Sie sich mit Ihrem Heilberufeberater Ihrer finanzierenden Bank. Beim aktuellen Zinsniveau ist es durchaus möglich, dass Ihnen die Bank sehr ähnliche Konditionen anbietet, dafür ersparen Sie sich unter Umständen die zugehörige Bürokratie. Falls eine Bürgschaft zur Finanzierung Ihres Vorhabens erforderlich sein sollte, wird Ihr Heilberufeberater ggf. auf Programme der Bürgschaftsbanken zurückgreifen und die Beantragung ebenfalls für Sie übernehmen. Einige dieser Programme sind trotzdem hier aufgeführt, so können Sie sich im Vorfeld selbst informieren. Nach aktuellem Stand der Drucklegung sind Sie als Arzt oder Zahnarzt (Freiberufler) für alle hier aufgeführten Förderprogramme antragsberechtigt. Einige Programme sind spezifisch für Ärzte, andere für KMU und Freiberufler. KMU sind kleine oder mittelständische Unternehmen gem. einer Definition (max. 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 50 Mio€ oder Bilanzsumme 43 Mio€). Viele der Förderprogramme sind Kann-Leistungen, d.h. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung! Für Details und aktuelle Zinssätze besuchen Sie direkt die genannten Internetseiten.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder externe Links!

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Förderprogramme des Bundes ERP-Gründerkredit - StartGeld Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 EUR. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Voraussetzungen Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein. Die aktive Mitunternehmerschaft des Antragstellers muss gegeben sein.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs. Darlehenshöchstbetrag: maximal 100.000 EUR, davon Betriebsmittel maximal 30.000 EUR. Das StartGeld kann zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei. Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitenden Kreditinstitut. Aktueller Zinssatz (September 2013): 2,89% eff.

Antragsverfahren Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5–9 60325 Frankfurt am Main Infocenter: (08 00) 5 39 90 01 Tel. (0 69) 74 31-0 Fax (0 69) 74 31-29 44 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.kfw.de Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

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Förderprogramme des Bundes ERP-Gründerkredit - Universell Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland mit günstigen Konditionen. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Voraussetzungen Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein. Festigungsmaßnahmen müssen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit begonnen werden.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Finanzierungsanteil: bis zu 100% des der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Darlehenshöchstbetrag: maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben Laufzeit: maximal zwanzig Jahre, davon höchstens drei Jahre tilgungsfrei. Aktueller Zinssatz (September 2013): je nach Risikoklasse

Antragsverfahren Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5–9 60325 Frankfurt am Main Infocenter: (08 00) 5 39 90 01 Tel. (0 69) 74 31-0 Fax (0 69) 74 31-29 44 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.kfw.de Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

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Förderprogramme des Bundes Gründercoaching Deutschland Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Coachingmaßnahmen, um Existenzgründern die Finanzierung von Beratungen zu ermöglichen und den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung.

Voraussetzungen Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse ( http://www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt – in den neuen Bundesländern 75%, – in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 EUR nicht überschreiten.

Antragsverfahren Zunächst ist der persönliche Berater auszuwählen. Alle Berater, die aufgrund ihres Profils und ihrer Beratungserfahrung für das Gründercoaching Deutschland zugelassen sind, sind in der KfW-Beraterbörse gelistet. Der Berater informiert in einem Erstgespräch über die Schwerpunkte einer Beratung, den Tagessatz und die voraussichtliche Dauer der Beratung. Der Existenzgründer erfasst alle Antragsdaten online über die Online-Antragsplattform. Der Ausdruck des Antrags wird durch den Antragsteller unterschrieben und ist anschließend beim zuständigen Regionalpartner einzureichen. Vor der Antragstellung ist mit dem jeweiligen Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist im Internet einsehbar ( Regionalpartner-Suche). Der Antrag ist vor Abschluss eines Coachingvertrages über den Regionalpartner an die KfW zu richten.

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Förderprogramme des Bundes Gründungszuschuss Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbständigkeit. Als Arzt oder Zahnarzt ist diese Voraussetzung zwar nicht wahrscheinlich, aber falls zutreffend, kann dieses Programm durchaus eine echte Unterstützung sein.

Voraussetzungen Gründer müssen arbeitslos sein und ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden. Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens wird vorausgesetzt. Fachkundige Stellen können unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein. Zu diesem Zweck benötigen Sie einen formalen Businessplan, der Ihnen ebenfalls als Downloadinhalt zur Verfügung steht. Gründer müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen. Die geförderte Tätigkeit muss den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn sie in zeitlich höherem Umfang ausgeübt wird als die Summe der Nebentätigkeiten.

Art und Höhe der Förderung Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.

Antragsverfahren Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

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Förderprogramme des Landes BW Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg verbürgt alle sinnvollen, vertretbaren und Erfolg versprechenden Vorhaben mit dem Ziel einer betriebsgerechten und ausreichend langfristigen Finanzierung.

Voraussetzungen Die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen – Kredit – sind zum Inhalt des Kreditvertrages zu machen. Der zu verbürgende Kredit muss zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwendet werden. Der Kreditnehmer hat für den verbürgten Kredit soweit wie möglich weitere Sicherheiten zu stellen.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR. Die Bürgschaftsbank verbürgt bis zu 80%, bei Bioenergieanlagen i.d.R. bis zu 50% des vorgesehenen Kredites. Die Laufzeit wird in der Regel dem Vorhaben angepasst. Avale laufen maximal acht Jahre, davon vier Jahre ohne Herabsetzung der Bürgschaft mit Verlängerungsoption.

Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt über das Kreditinstitut des Antragsberechtigten an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH Werastraße 13–17 70182 Stuttgart Tel. (07 11) 16 45-6 Fax (07 11) 16 45-7 77 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.buergschaftsbank.de

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Förderprogramme des Landes BW Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Leasing Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Leasingverträge, wenn bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen Die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen – Leasing – sind zum Inhalt des Leasingvertrages zu machen. Das Leasingobjekt muss leasingfähig sein und ist von Rechten Dritter freizuhalten. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Bürgschaftshöhe beträgt bis zu 80% des Barwertes der Leasingforderungen, maximal 1,25 Mio. EUR.

Antragsverfahren Anträge sind zu richten an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH Werastraße 13–17 70182 Stuttgart Tel. (07 11) 16 45-6 Fax (07 11) 16 45-7 77 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.buergschaftsbank.de

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Förderprogramme des Landes BW Bürgschaftsprogramm der L-Bank Im Rahmen der Finanzierung entlastet die L-Bank das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos. Abgesichert werden u.a. Investitionsfinanzierungen, Finanzierung von Betriebsübernahmen (Akquisitionsfinanzierungen) und Betriebsmittelfinanzierungen.

Voraussetzungen Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Art und Höhe der Förderung Die L-Bank vergibt Bürgschaften mit einem Volumen von 1,25 Mio. bis 5 Mio. EUR. Für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. EUR ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Die L-Bank verbürgt im Regelfall 50% der Finanzierung, in besonderen Einzelfällen auch darüber. Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Laufzeit des verbürgten Kredits und beträgt maximal 15 Jahre.

Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Hotline (07 11) 1 22-26 21 Tel. (07 11) 1 22-0 Fax (07 11) 1 22-26 95 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.l-bank.de

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Förderprogramme des Landes BW Gründungsfinanzierung der L-Bank Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung und Investitionsvorhaben innerhalb der ersten drei Jahre nach Existenzgründung.

Voraussetzungen Die Unternehmensgründung oder Übernahme bzw. die Beteiligung am Unternehmen darf maximal 3 Jahre zurückliegen. Die selbständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. jedoch in der Regel 5 Mio. EUR je Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 5.000 EUR.

Antragsverfahren Förderanträge werden auf dem Antragsvordruck der KfW Bankengruppe in der L-Bank-Version bei der Hausbank gestellt, die den Antrag ggf. über ihr Zentralinstitut an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Hotline (07 11) 1 22-23 45 Tel. (07 11) 1 22-0 Fax (07 11) 1 22-21 12 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.l-bank.de

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Förderprogramme des Landes BW Startfinanzierung 80 Das Land Baden-Württemberg unterstützt Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Festigungsvorhaben in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 150.000 EUR.

Voraussetzungen Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Die Umschuldung bereits bestehender Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Vorbildung verfügen.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 100.000 EUR.

Antragsverfahren Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Tel. (07 11) 1 22-0 Hotline (07 11) 1 22-23 45 Fax (07 11) 1 22-21 12 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.l-bank.de

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Förderprogramme im Land BW Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Niederlassung von Ärzten in bestimmten Fördergebieten des ländlichen Raums, in denen die ambulante hausärztliche Versorgung der Bevölkerung akut nicht gegeben ist oder perspektivisch gefährdet erscheint. Förderfähig sind die Übernahme eines bestehenden Arztsitzes, Neuerrichtung einer Praxis, Errichtung einer Zweitpraxis und Anstellung eines Arztes. Mitfinanziert werden Investitionskosten für den materiellen Erwerb oder die Errichtung einer Praxis bzw. Ausgaben für die Ausstattung einer Praxis (medizinische Gerätschaften, Mobiliar, EDV-Ausstattung, etc.). Antragsberechtigt sind Ärzte – insbesondere Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten –, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 (1a) Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.

Voraussetzungen Die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit (selbständige Tätigkeit oder Anstellungsverhältnis) muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet erfolgen. Der Antragsteller verpflichtet sich, innerhalb von 6 Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt im Fördergebiet aufzunehmen.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt einmalig – in Abhängigkeit von der Einstufung des Fördergebiets und der Art des Versorgungsauftrags – zwischen 10.000 EUR und maximal 30.000 EUR pro Antragsteller.

Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel. (07 11) 1 23-0 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.sm.baden-wuerttemberg.de zu stellen.

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Förderprogramme im Freistaat Bayern Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum Der Freistaat Bayern unterstützt die Nachbesetzung freier und freiwerdender Arztpraxen in ländlichen Regionen. Förderfähig ist die Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis als ambulant vertragsärztlich tätiger Hausarzt in ausgewiesenen Fördergebieten Antragsberechtigt sind Ärzte, die sich in ausgewiesenen Fördergebieten im Rahmen der ambulant vertragsärztlichen Versorgung im hausärztlichen Bereich niederlassen oder eine Zweigpraxis gründen.

Voraussetzungen Die Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis muss in einer bayerischen Gemeinde mit höchstens 25.000 Einwohnern in einem ausgewiesenen Fördergebiet erfolgen. Das Vorhaben muss mit der ärztlichen Bedarfsplanung in Übereinstimmung stehen und die zulassungsrechtliche Entscheidung erfolgt sein.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Fall einer Niederlassung 60.000 EUR, bei Gründung einer Zweigpraxis 15.000 EUR. Bei der Niederlassung von zwei oder mehr Hausärzten in einer Gemeinschaftspraxis wird der Zuschuss nur einmal gewährt.

Antragsverfahren Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars per Post und per E-Mail an die Bayerische Gesundheitsagentur am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Eggenreuther Weg 43 91058 Erlangen Tel. (0 91 31) 68 08-0 Fax (0 91 31) 68 08-21 02 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.lgl.bayern.de

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Förderprogramme im Land RheinlandPfalz Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Zulassung/Anstellung von Hausärzten sowie die Errichtung von Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen künftig die Wiederbesetzung freiwerdender Arztsitze zunehmend schwieriger wird. Mitfinanziert werden der Erwerb oder die Gründung einer Praxis und die Ausstattung einer Praxis (z.B. medizinische Gerätschaften, EDV-Ausstattung).

Voraussetzungen Gefördert werden nur Vorhaben in Planungsbereichen, für die vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) getroffen wurde, oder in Fördergebieten, die nach dem in Anlage 1 beschriebenen Maßstab ermittelt wurden und in Anlage 2 aufgeführt sind.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt einmalig je Antragsteller bis zu 15.000 EUR.

Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 15. November des laufenden Jahres an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Abteilung 5 Baedekerstraße 2–10 56073 Koblenz Tel. (02 61) 40 41-1 Fax (02 61) 40 41-4 07 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.lsjv.de zu stellen. Weitere Informationen und Antragsformulare sind im Internet unter http://hausarzt.rlp.de abru+ar.

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Förderprogramme im Land NordrheinWestfalen Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Niederlassung von Ärzten in Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Die betroffenen Gemeinden sind im Internet aufgeführt. Bei der Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit als Hausarzt werden Ausgaben für eine Praxisneugründung oder eine Praxisübernahme mitfinanziert. Darüber hinaus werden die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten sowie die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärzte gefördert.

Voraussetzungen Die Maßnahme muss im Fördergebiet durchgeführt werden. Der Zuwendungsempfänger muss eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet oder bei Errichtung einer Zweigpraxis die Genehmigung seiner Kassenärztlichen Vereinigung oder Ermächtigung des Zulassungsausschusses erhalten haben. Der Antragsteller muss die vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt im Fördergebiet innerhalb von drei Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung aufnehmen.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Niederlassungsgebiet bis zu 50.000 EUR.

Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Die Anschriften der Bezirksregierungen können im Internet abgerufen werden.

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F ö rd e r p ro g r a m m e Niedersachsen

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des

Landes

Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen, vorrangig hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. Förderfähig sind der Erwerb (einschließlich der Nebenerwerbskosten) einer Arztpraxis, die Ausstattung (z.B. medizinische Geräte, EDV-Ausstattung) der Praxis sowie sonstige Ausgaben, die mit der Einrichtung, dem Betrieb einer Praxis/Zweigpraxis oder der Anstellung eines Arztes zusammenhängen. Antragsberechtigt sind Ärzte, die für einen Vertragsarztsitz zugelassen werden, als Vertragsarzt eine Zweigpraxis eröffnen oder einen Arzt anstellen.

Voraussetzungen Sofern es sich um hausärztliche Versorgung handelt, muss sich der Sitz der Praxis oder Zweigpraxis in einem niedersächsischen Gemeindeverband befinden, in dem der hausärztliche Versorgungsgrad unter 90% liegt oder für den der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen einen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.

Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von – bis zu 50.000 EUR je Zulassung für einen Vertragsarztsitz oder eine Anstellung (voller Versorgungsauftrag oder Anstellung mit 40 Stunden pro Woche) und – bis zu 20.000 EUR je Gründung oder Übernahme einer Zweigpraxis.

Antragsverfahren Anträge sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Berliner Allee 22 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-03 Fax (05 11) 3 80-34 91 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.kvn.de einzureichen. Diese leitet den Antrag zur Bewilligung weiter an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim Tel. (0 51 21) 3 04-0 Fax (0 51 21) 3 04-6 11 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.soziales.niedersachsen.de

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