Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluß von 28 ...

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluß von 28 Ländern mit rund ... Staatenbund Europäische Union. Gleichzeitig ... Rat der Europäischen Union.
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Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluß von 28 Ländern mit rund 500 Millionen Einwohnern in Europa, die gemeinsame politische, wirtschaftliche und soziale Ziele verfolgen. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs beschlossen die Kernstaaten Europas, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, als Europäische Gemeinschaft auf ein friedliches Zusammenleben hinzuarbeiten und einen Gegenpol zu dem kalten Krieg der damaligen Supermächte UDSSR und USA zu bilden. In den siebziger und achtziger Jahren gewinnt die Europäische Gemeinschaft zahlreiche Mitgliedsländer. Während dieses Zeitraums bildet sich die Schaffung eines Binnenmarktes mit einheitlicher Währung als gemeinsames Ziel heraus. Der Fall der Berliner Mauer und das Ende der kommunistischen Regime in Mittel- und Osteuropa führt nicht nur zu neuen Mitgliedstaaten, sondern zieht eine völlige Neuorganisation der Europäischen Gemeinschaft nach sich. Im Jahr 1993 wird der Vertrag von Maastricht unterzeichnet. Fortan heißt der Staatenbund Europäische Union. Gleichzeitig treten die vier Freiheiten des Binnenmarktes in Kraft, das bedeutet freier Verkehr von Waren Dienstleistungen Personen Kapital Mit Beginn des neuen Jahrtausend akzeptieren die meisten Mitgliedsländer den Euro als gemeinsame Währung. Die Finanz- und Wirtschaftskrise nach der Jahrtausendwende hat eine engere Zusammenarbeit der EU-Länder zur Folge. Die Institution EU verfügt über fünf Organe: Europäische Kommission Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union Europäischer Gerichtshof Europäischer Rechnungshof Die 28 Kommissare der Europäischen Kommission verfolgen das Tagesgeschäft in Brüssel und Luxemburg und erarbeiten Vorschläge für Rechtsvorschriften. Die Parlamentsabgeordneten werden direkt in den Mitgliedstaaten gewählt und tagen meist in Straßburg, gelegentlich auch in Brüssel. Im Rat der EU verabschieden die nationalen Minister Gesetze, während der EU-Gerichtshof überwacht, dass die EU-Länder die Vorschriften einheitlich anwenden. Der EURechnungshof kontrolliert dagegen die Finanzen.