Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Art. 89 und 91 Abs. 1 und ...

winkelförmigen Seitentrakte erdgeschossig mit Satteldach, 1929/30 nach Plänen von Willi Huber errichtet. Fl. Nr. 3028/9[Gemarkung Oberstdorf]. Bildstock 18.
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GESTALTUNGSSATZUNG für den Markt Oberstdorf • • • •

Knopp – Meyer, München Uckel, Hof Kbm von Wrangel Marktbauamt Oberstdorf

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Erarbeitet im Auftrag der Marktgemeinde Oberstdorf vom Architektenbüro Gerhard Knopp Gerhard Knopp, Dipl.- Ing., Architekt, BDA/SRL, München Bearbeiter: Rudolf Meyer, Dipl.-Ing., Architekten, München

in Zusammenarbeit mit Herrn Regierungsdirektor Uckel, Hof und dem Marktbauamt Oberstdorf Dezember 1987

Neubearbeitungen Kbm von Wrangel/Marktbauamt Oberstdorf Juli 1999/September 2006

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PROLOG

REGELN FÜR DEN DER IN DEN BERGEN BAUT

FÜRCHTE NICHT UNMODERN GESCHOLTEN ZU WERDEN. VERÄNDERUNGEN DER ALTEN BAUWEISE SIND NUR DANN ERLAUBT, WENN SIE EINE VERBESSERUNG BEDEUTEN, SONST ABER BLEIBE BEIM ALTEN. BAUE NICHT MALERISCH, ÜBERLASSE SOLCHE WIRKUNG DEN MAUERN, DEN BERGEN UND DER SONNE. DER MENSCH, DER SICH MALERISCH KLEIDET, IST NICHT MALERISCH, SONDERN EIN HANSWURST. DER BAUER KLEIDET SICH NICHT MALERISCH, ABER ER IST ES.

ADOLF LOOS 1913

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Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Art. 89 und 91 Abs. 1 und der Bayerischen Bauordnung (BayBO – BayRS 2132 – 1 –I), in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1997 (GVBl. S. 433) folgende

SATZUNG

INHALTSVERZEICHNIS

- A PRÄAMBEL - B FESTSETZUNGEN 1. Geltungsbereiche 2. Gebäudestellung 3. Gestaltung von Haupt- und Nebengebäuden 4. Dachform und Dachneigung 5. Dachflächen und Dachaufbauten 6. Außenwände 7. Fenster und Türen 8. Gebäudeumgriff 9. Ausnahmen, Befreiungen 10. Ordnungswidrigkeiten 11. Inkrafttreten, Geltungsdauer

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S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S.

5 8 8 9 13 18 20 22 25 28 29 30 30

A PRÄAMBEL Der Markt Oberstdorf will durch gestalterische, planerische und regelnde Maßnahmen sein Straßen-, Orts- und Landschaftsbild erhalten, verbessern und Fehlentwicklungen zu verhindern. Dies betrifft die bestehende und die künftige Bebauung. Dabei stehen solgende Ziele im Vordergrund: 1. Die Errichtung, Änderung und zeitgemäße Entwicklung baulicher Anlagen und die sonstige Nutzung von Grundstücken sollen ein Ortsbild traditioneller, alpenländischer Prägung ergeben und sich unter Berücksichtigung der für diese Region typischen Baustrukturen und Elemente an den Bauformen orientieren, die sich in der Gestaltung und der Proportion der bestehenden Bebauung äußern. Ein prägendes Merkmal ist ein Satteldach mit längsseitigem First. 2. Die gewachsene Siedlungsstruktur erhalten und verbessert werden. Dabei sollen zur Erhaltung des typischen Ortsbildes im Bereich des Unteren Marktes die noch vorhandenen Buinden von weiterer Bebauung freigehalten, im Bereich des Oberen Marktes die bestehende Baustruktur und verbliebenen Freiflächen bewahrt und der grüne Charakter des Kurbereiches bestehen bleiben und weiterentwickelt werden.

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2.1 Markplatz - Ortsmitte 1. Die Gebäudehöhe soll auf Erdgeschoss, Obergeschoss und Dach-geschoss begrenzt werden, wobei das Dachgeschoss als Vollgeschoss ausgebaut werden kann. 2. Der Dachabstand zum Straßenraum solltet höchstens 1,20 m (vgl. Nr. 5.1 und 5.2 dieser Satzung) betragen. 3. Abweichend von Nr. 6 dieser Satzung kann die Verwendung anderer Materialien zugelassen oder gefordert werden, wenn dies die Einfügung in das historische Ortsbild erfordert. 2.2 Unterer Markt 1. Die Gebäudehöhe soll auf Erdgeschoss und ein Obergeschoss begrenzt bleiben. 2. Nutzungsänderungen in der bestehenden Bausubstanz sollten das vorgegebene Erscheinungsbild nicht wesentlich verändern. 3. Der Dachüberstand soll am Giebel höchstens 1,80 m und an straßenseitigen Traufen höchstens 1,20 m betragen.

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4. Der Vorgarten sollte als ortstypischer Obstgarten angelegt bzw. erhalten werden. 2.3 Oberer Markt 1. Die Gebäudehöhe sollte auf Erdgeschoss und ein Obergeschoss begrenzt werden. 2. Der Dachüberstand soll zum Straßenraum höchstens 1,20 m betragen. 3. Die für diesen Bereich typischen Obstgärten sollten erhalten bzw. in dieser Form angelegt werden. 2.4 Kurbereich 1. In der Gestaltung der Gebäude sind Abweichungen von den Bestimmungen dieser Satzung hinsichtlich Bauhöhe, Dachform und Baumaterialien möglich. 2. Die versiegelten Flächen sollten bei Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen dem grünen Charakter des Kurbereiches durch entsprechende Gestaltung bzw. Umgestaltung angepasst werden.

3. Gebäude sollen in ihrer Stellung, Proportion, Höhenentwicklung und Gestaltung in die sie umgebende landschaftliche und örtliche Situation eingefügt werden, wobei insbesondere die ursprünglich vorhandene offene Bauweise erhalten bleiben soll und damit die wichtige Blickbeziehung zu den umgebenden Bergen. 4. Die Stellung und Gestaltung von Gebäuden soll die gegebene Topografie nicht verändern. 5. Nutzungsänderungen in der bestehenden Bausubstanz, vor allem bei landwirtschaftlichen Anwesen, sollen keine grundlegenden Veränderungen des vorgegebenen Erscheinungsbildes zur Folge haben. 6. Bauliche Anlagen sollen sich bei der Errichtung, Änderung und Unterhaltung harmonisch in das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild einfügen und auf Gebäude, Ensemble und sonstige bauliche und freiräumliche Anlagen von historischer, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung Rücksicht nehmen. 7. Baudenkmäler (siehe Anhang) müssen in Ihrer Geschossigkeit erhalten bleiben. Zur Verwirklichung dieser Ziele sollen die folgenden örtlichen Bauvorschriften dienen.

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B FESTSETZUNGEN 1. Geltungsbereich 1.1 Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet. In den auf dem Übersichtsplan rot dargestellten Bereichen gelten ausschließlich die Festsetzungen 4.1, 3.2 sowie 5.4 Absatz 2 dieser Satzung. (Detailplan siehe im Anhang)

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1.2. Ausgenommen sind weiter Gewerbe- und Schulgebiete sowie das Hallenbad, Kur- und Kongresszentrum und Sportanlagen, sowie Kirchen, Kapellen und Sondergebäude wie z.B. Bauhof-, Bahnhof- oder Postgebäude. 1.3

Die Satzung gilt für alle baulichen Anlagen unabhängig davon, ob sie einer Baugenehmigung bedürfen oder nicht. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung unberührt.

1.4

Sind in einem Bebauungsplan Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen getroffen, so bleiben diese von der Satzung unberührt.

1.5

Werden in einem Bebauungsplan von dieser Satzung abweichende Regelungen getroffen, so sind diese maßgebend.

2. Gebäudestellung 2.1. Die vorhandene Grundstücks- und Parzellenstruktur, die eine offene Bauweise mit erkennbaren Grundstücksgrenzen ermöglicht, ist bei der Bebauung grundsätzlich zu erhalten. Bei Neubauten, die die ursprünglichen Grundstücksgrenzen überschreiten, ist die ablesbare ursprüngliche Parzellenstruktur zu erhalten.

Die ursprüngliche Parzellenstruktur wird zerstört;Vorher schmale und tiefe Grundstücke giebelständigen Baukörpern; Jetzt breites und tiefes Grundstück mit langgestrecktem, traufständigen Baukörper Zudem verwischen erdgeschossige Zwischenbauten die ursprüngliche Parzellen-/Baustruktur

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mit

Lage der Baukörper im Grundstück ( = Baulinie) und Firstrichtung (←→). Negative Entwicklung durch Zurückweichen aus der ursprünglichen Bauflucht und/oder Drehung des Baukörpers Firstrichtung) = schwarze Darstellung

2.2

Erdgeschossige Zwischenbauten, wie z.B. Läden, Kioske, Imbissstände, Geräteräume, Unterstellräume usw. sind unzulässig.

Negativbeispiel

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2.3

Die Stellung der Gebäude in Bauflucht und Firstrichtung hat die ortstypische Gebäudestellung in ihrer Beziehung zum Straßenraum zu berücksichtigen.

Positives Beispiel: Gebäudestellung dient der Raumbildung; Gebäude bilden durch ihre Stellung einen klar erlebbaren Straßenraum

2.4

Die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen darf keine Veränderung des natürlichen Geländeverlaufs durch Aufschüttung, Abgrabung o.ä. zur Folge haben. Kellergeschosse dürfen grundsätzlich nicht freigelegt werden; Ausnahmen können hiervon insbesondere an straßenabgewandten Seiten, nur an einer Gebäudeseite und maximal über die Hälfte der betroffenen Gebäudeseitenlänge zugelassen werden, nicht jedoch in Hanglagen. Die Oberkante des Rohfußboden im Erdgeschoss darf höchstens 20 cm über dem natürlichen oder dem von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Markt Oberstdorf festgelegten Gelände liegen, gemessen jeweils in Gebäudemitte.

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Positives Beispiel für ein gut eingebundenes Gebäude im Hang

Negativbeispiel Abgrabung

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positiv

negativ

Aufschüttung

Abgrabung

Lichtschacht

Aufschüttung und Abgrabung

3. Gestaltung von Haupt- und Nebengebäuden 3.1

Hauptgebäude in Gebieten mit offener Bauweise sind als liegende Baukörper grundsätzlich mit rechteckigem Grundriss und waagerechter Gliederung zu gestalten, wobei die Erdgeschossgrundfläche von dem oder den Obergeschossen nicht frei überragt (Auskragung) werden darf.

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Negativbeispiel Erker

3.2

Bei eingeschossigen Gebäuden ist ein Kniestock von höchstens 1,80 m zulässig. Bei zweigeschossigen Gebäuden sind Kniestöcke mit einer Höhe von maximal 0,80 m zulässig. Bei drei- und mehrgeschossigen Gebäuden darf der Kniestock die Höhe von 0,60 m nicht überschreiten. Kniestockbegrenzungen sind nur auf den Hauptbaukörper, nicht jedoch auf Dachaufbauten (z.B. Kehrgiebel) anzuwenden. Der Kniestock ist an der Außenwand des Hauptbaukörpers jeweils ab Oberkante Rohdecke bis Oberkante Pfette zu messen.

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3.3

Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude in Gestaltung, Grundriss, Material und Farbe anzugleichen. Ergeschossige Flachdachanbauten sind unzulässig. Nur einseitige Wiederkehren sind möglich, Der Nebenfirst muss dabei mindestens 0,50 m unter dem Hauptfirst liegen. Kehrgiebel zählen zu den Dachaufbauten und dürfen in der Breite, gemäß Pkt. 5.4 dieser Satzung höchstens 1/3 der Hauslänge einnehmen. Bei Wiederkehren am Ende des Hauptbaukörpers ist maximal 1/2 der Haupthauslänge (bei Traufbündigkeit) zulässig.

max 1/3 l

max ½ l

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Negatives Beispiel: mehrere, dem Hauptgebäude weder angeglichene noch verbundene Nebengebäude

Positives Beispiel: gut eingebundener und proportionierter Kehrgiebel

3.4

Giebelseitige Balkone im Dachgeschoss dürfen einen Abstand von 0,80 m (senkrecht gemessen) von der Brüstung aus bis Unterkante Sparren nicht unterschreiten. Für das Ortszentrum und den Marktplatz trifft die Zielsetzung unter Ziffer 2.1 zu.

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positives Beispiel

Die Tiefe der Balkone bemisst sich nach Nr. 5.2 dieser Satzung. Balkonbrüstungen sind in der Regel aus Holz und in einfacher, der Form auszuführen. Bei Balkonplatten aus Beton sind die Stirnflächen mit Holz zu verkleiden. Erdgeschossige Wintergärten sind zulässig, so weit sie sich gestalterisch harmonisch dem Gebäude anpassen.

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positives Detail

positives Beispiel für eine Balkongestaltung an einem Neubau

4.

Dachform und Dachneigung

4.1

Haupt- und freistehende Nebengebäude sind mit flachgeneigten Satteldächern von 18 – 26 Grad und symmetrischem First auszubilden. Ausnahmen sind bei extremen Hanglagen sowie aus ortsgestalterischen Gründen im Einzelfall zulässig. An das Hauptgebäude angebaute Garagen oder Carports sind mit flachen geneigten Satteldächern mit einer Dachneigung von 14 – 26 Grad zulässig. Bei drei- und mehrgeschossigen Gebäuden ist eine Dachneigung von 24 – 26 Grad auszubilden.

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positives Beispiel

positiv: symmetrischer First

negativ: asymmetrischer First

4.2

Andere Dachformen oder –neigungen können auch für Garagen und Nebengebäude zugelassen oder gefordert werden, wenn die zur Einbindung in das natürliche Gelände (z.B. Hanglage) und in die vorhandene Bausubstanz notwendig ist.

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5.

Dachflächen und Dachaufbauten

5.1

Satteldächer von Hauptgebäuden sind mit einem Dachüberstand von mindestens 0,80 m an den Giebelseiten und von mindestens 1,00 m an den Traufseiten auszuführen. Bei auf den öffentlichen Grund hervorspringenden Bauteilen (wie z.B. Vordächern, Balkonen, usw.) ist zur Beurteilung grundsätzlich ein Lattengerüst in der Natur und eine gesonderte planerische Darstellung erforderlich.

Der Dachüberstand – im Wechsel von Traufe mit Giebel - ist ein wesentliches Merkmal das den Straßenraum entscheidend mitbestimmt. Der große Dachüberstand ist vor allem ein wichtiges konstruktives Element zum Wetterschutz der Fassaden und Balkone

0,80m

Dachüberstand am Giebel

Dachüberstand an der Traufe 1,00m

5.2

Die Dachüberstände müssen die Tiefe von Balkonen um mindestens 0,20m überschreiten.

5.3

Die Dacheindeckung hat sich nach Material und Farbe den ortsüblichen und traditionellen Materialien und Farben anzupassen. Geneigte Dächer sind aus Ziegel- oder Pappeindeckung in rotbrauner Farbe auszuführen. Blechdächer sind nach Ablauf der Oxidationszeit rot oder rotbraun zu streichen. Kupferdächer sind zulässig. 20

5.4

Dachflächen sind grundsätzlich in einfacher Form zu halten. Dachaufbauten (z. B. Gauben, Kehrgiebel) sind ab einer Hauptdachneigung von 26 Grad zulässig, wobei der senkrechte Abstand zum First mindestens 0,50 m betragen muss. Ausnahmsweise kann bei einer Dachneigung unter 26 Grad eine Dachgaube zugelassen werden, wenn sie funktionell bedingt ist (z.B. Treppenhaus oder Aufzugsschacht). Die Summe der Längen der Dachaufbauten darf höchstens 1/3 der Hauslänge betragen. Einzelgauben müssen gleiche Abmessungen aufweisen. Dachaufbauten müssen sich in Größe, Gestaltung, Neigung, Material und Farbe der Dachfläche unterordnen, zur jeweiligen Hauswand einen Abstand von mindestens 2,50 m und zueinander einen Abstand von mindestens 1,50 m gemessen an den Außenkanten der Seitenwände, einhalten. Dacheinschnitte (negative Dachgauben) sind unzulässig.

Negativbeispiel: zu viele Dachaufbauten unterschiedlicher Art

negativ: Einzelgauben, zu nahe am Dachrand, Summe mehr als 1/3 der Hauslänge

negativ: Zu große Gaube, Dachgeschoss wird zum Vollgeschoss

positiv: Wenige Gauben, Summe maximal 1/3 der Hauslänge

positiv; Eine Gaube

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5.5

Dachflächenfenster sind zulässig. Es dürfen nur hochformatige Fenster eingebaut werden. Mehrere liegende Dachfenster müssen mit den Oberkanten auf einer Linie laufen. Dachfenster müssen in der gleichen Neigung wie das Dach eingebaut werden.

5.6

Auf dem Dach angebrachte Sonnenkollektor- oder Photovoltaikanlagen dürfen nicht aufgeständert werden und müssen die gleiche Neigung wie das Dach haben. Die Umrandungen der Kollektoren sind der Dachfarbe, oder der Umgebung anzupassen.

5.7

Aufzugsschächte dürfen die Dachfläche nicht überragen. Lüftungs-schächte sind weitestgehend unter Dach zusammenzuführen, ehe sie über Dach geführt werden.

6.

Außenwände Für Außenwände sind verputzte, gestrickte, holzverschalte oder verschindelte Flächen vorzusehen. Fassaden aus Beton und/oder Metallverkleidungen sind unzulässig. 22

Holzschindelung

„gestrickte“ Holzbauweise

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Holzschirm/-verschalung kombiniert mit einer Putzfläche

Negativbeispiel: geschraubte Fensterläden und Rolläden in Kombination

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positiv: Kombination von Holz- und Putzflächen

7.

Fenster und Türen

7.1

Fenster, Außentüren und Garagentore sollen grundsätzlich aus Holz erstellt werden. Ausnahmen können bei Ladeneingängen und bei Garagentoren gewerblicher Gebäude zugelassen werden, wobei innerhalb eines Geschosses die gleichen Materialien zu verwenden sind. Schaufenster sind mit Sockel von mindestens 0,30 m auszubilden; darüberhinaus sind Schaufenster in Obergeschossen und Eckschaufenster unzulässig.

positiv: Schaufenster mit Sockel

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Positives Beispiel: Trotz der erdgeschossigen Öffnung des Baukörpers mittels einer Arkade, behält die Fassade ihr Gleichgewicht

positiv: ablesbares, statisches Gefüge

7.2

positiv: mehrere, kleine Öffnungen

Durchgehende waagerechte oder senkrechte Fensterbänder sind unzulässig. Größere Fensterflächen sind mittels Pfosten oder Sprossen harmonisch und maßstabsgerecht zu gliedern. Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoss sind fensterlose Hausseiten unzulässig.

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positiv: gut gegliederte Geschäftshäuser

7.3

An Wohngebäuden sind Fensterläden anzubringen.

7.4

Markisen müssen sich in Anordnung, Material, Farbe und Größe harmonisch in das Gesamtbild des Gebäudes einfügen.

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8.

Gebäudeumgriff

8.1

Vorgärten und Buinden zu öffentlichen Bereichen hin dürfen nicht überbaut werden. Dies gilt auch für genehmigungsfreie Gebäude.

negativ positiv positiv Nebengebäude sind deutlich zurückzusetzen

positiv: typischer Vorgartenbereich

8.2

Unmittelbar an öffentlichen Straßen, Wege und Plätze angrenzende Stellplätze sind aus wasserdurchlässigen Decken (z.B. Rasengitter) zu erstellen. Andere Stellflächen sollen mit Rasenpflaster hergestellt werden.

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positiv: durch Pflasterzeilen gegliederte Stellplätze mit Rasengitter

8.3

Die Zufahrtsbreite zu Stellplätzen und Garagen zu öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen darf je Grundstück 4,0 m nicht überschreiten. Bei nebeneinanderliegenden Zufahrten zweier Grundstücke sind die befestigten Flächen z.B. durch eine Pflasterzeile zu gliedern. Gedeckte Zugangs- und Vorbereiche müssen sich in Gestaltung und Materialwahl dem Hauptgebäude angleichen.

8.4

Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Bereichen hin sind in einer maximalen Höhe von 1,20 m über Gelände aus Holz, oder durch Hecken oder Sträucher herzustellen; dasselbe gilt an den seitlichen Grundstücksgrenzen im Vorgartenbereich. Zugelassene Einfriedungen sind hierbei z.B. offene Bretter- und Lattenzäune. Bei der Erstellung von solchen Einfriedungen sind die Sichtdreiecke bei Straßeneinmündungen zu berücksichtigen. In diesen Bereichen dürfen sie auf eine Länge von 6,0m nicht höher als 0,80 m sein.

9. Ausnahmen und Befreiungen Von den Vorschriften dieser Satzung kann das Landratsamt Oberallgäu im Einvernehmen mit dem Markt Oberstdorf im Einzelfall Ausnahmen und Befreiungen erteilen. 29

10.

Ordnungswidrigkeiten Wer den Bestimmungen der Nummern 2 – 9 dieser Satzung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig und kann nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 10 BayBO mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro bestraft werden.

11.

Inkrafttreten, Geltungsdauer Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Ortsgestaltungssatzung des Marktes Oberstdorf in der bisherigen Fassung vom 26.07.1999 außer Kraft.

Oberstdorf, den MARKT OBERSTDORF

Th. Müller 1. Bürgermeister

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Anhang : • Detailplan zu 1.1 • rein informativ: Auszug aus der Denkmalliste des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege für Oberstdorf (Stand Oktober 2006/ rechtliche Hinweise: Die bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 DSchG definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, die aber die Bedeutungskriterien des Art. 1 DSchG erfüllen, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. )

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Anhang 1 Detailplan zu 1.1

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Anhang 2 Auszug aus der Denkmalliste des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege für Oberstdorf Schwaben/Landkreis Oberallgäu/Markt Oberstdorf Ensemble Loreto-Wallfahrt. Voraussetzung für die spätere Wallfahrt Maria Loreto in Oberstdorf war die Errichtung der Appachkapelle unter dem Hang des Krappberges zu Ende des 15. Jh. Den Anstoß zur Einrichtung einer barocken Wallfahrt gab 1643 die Errichtung eines Kreuzweges mit zehn Bildstöcken. Die ab 1657 erbaute Kapelle Maria Loreto folgte im Typus dem Grundriß der kleineren, älteren Appachkapelle und kopierte nicht - wie gebräuchlich - die Santa Casa von Loreto. Der Aufschwung, den die Wallfahrt in der Folgezeit nahm, machte den Bau einer Herberge notwendig (1661), die ab 1696 auch als Benefiziatenhaus diente (Lorettostraße 40). 1671 wurde eine weitere Prozessionskapelle, St. Joseph, errichtet, die als Heiliggrabkapelle den Abschluß des Kreuzweges bildet. Das Ensemble dokumentiert in dieser Form die frömmigkeitsgeschichtliche und theologische Entwicklung einer Wallfahrt sowie ihren künstlerischen Ausdruck in mehreren Bauten verschiedener Funktion und Zeitstellung. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Umgrenzung Appach-, Loreto- und Josephskapelle, Benefiziatenhaus (Lorettostraße 40), zugehöriger Kreuzweg mit den Bildstöcken und der Kastanienpflanzung bis Lorettostraße 36. Ensemble Schrofengasse. Die Schrofengasse, im südöstlichen Bereich von Oberstdorf gelegen, zweigt von der Oststraße, einer Hauptachse des Ortes, nach Süden ab und trifft außerhalb des Ortes auf die Lorettostraße. Meist traufständige Bauernhäuser, giebelseitig nach Süden gerichtet, stehen in lockerer, unregelmäßiger Bebauung mit den zugehörigen Grasgärten. Einige Häuser liegen weit von der Straße ab, so daß auf ein lockeres System von Hofzufahrten vor der Anlage geschlossen werden darf. Den ländlichen Charakter betont auch die für den Bereich typische Bauweise: neben offenen gestrickten Blockbauten unter dem alpenländischen Flachdach - ursprünglich mit Landerndeckung - treten auch Fachwerkteile in Erscheinung. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Umgrenzung Schrofengasse 1-6, 9-11, 13, 15, Oststraße 26. Am Rauhen 3 Moorbad, Dreiflügelanlage, Hauptgebäude zweigeschossig mit Walmdach, die winkelförmigen Seitentrakte erdgeschossig mit Satteldach, 1929/30 nach Plänen von Willi Huber errichtet. Fl. Nr. 3028/9[Gemarkung Oberstdorf] Bildstock 18./19. Jh.; an der Straße nach Einödsbach. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Blumengasse 2 Ehem. Bauernhaus, Blockbau mit ausgebautem Längsschopf, 2. Hälfte 17. Jh. Fl. Nr. 126[Gemarkung Oberstdorf] Buindgasse 3 Bauernhaus, Wohnteil Blockbau verputzt, 18.Jh. Fl. Nr. 114[Gemarkung Oberstdorf] Freibergsee 4 Ehem. Villa Probst, gründerzeitlich-alpenländischer Satteldachbau mit Erdgeschoßloggia und verschindeltem Obergeschoß, 1898; mit Ausstattung. Fl. Nr. 3749/2[Gemarkung Oberstdorf] Freibergstraße Bildstock, wohl 19. Jh. Fl. Nr. 84[Gemarkung Oberstdorf] Freibergstraße 2 Bauernhaus, Wohnteil Blockbau verschindelt, Wirtschaftsteil und Dach 1936 erneuert. Fl. Nr. 83[Gemarkung Oberstdorf]

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Freiherr-von-Brutscher-Straße 7 Evang.-Luth. Christuskirche, 1905/06 von Architekt von Tiedemann erbaut, 1956 von Gustav Gsaenger grundlegend umgestaltet; mit Ausstattung. Fl. Nr. 1673, 1673/3[Gemarkung Oberstdorf] Frohmarkt 8 Ehem. Bauernhaus, Blockbau mit Würfelfries, 1. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 344[Gemarkung Oberstdorf] Fuggerstraße 5 Ehem. Nebengebäude des 1936 abgebrannten Fugger-Hauses, eingeschossiger Blockbau mit Kniestock und Giebelveranda, um 1890. Fl. Nr. 1665[Gemarkung Oberstdorf] Fuggerstraße 7 Landhaus, verschindelter Walmdachbau, zweigeschossig mit Mezzanin, reiche hölzerne Gliederungsdetails, Ende 19. Jh. Fl. Nr. 1663/2[Gemarkung Oberstdorf] Fuggerstraße 12 Haus Castell, Jugendstil-Haus im alpenländischen Stil, mit zweiseitig umlaufenden Veranden, um 1905. Fl. Nr. 1613[Gemarkung Oberstdorf] Kapelle modern; mit historischen Ausstattungsstücken; beim Kinderheim Dienersberg. Fl. Nr. 3053[Gemarkung Oberstdorf] Küferstraße 5 Bauernhaus, Blockbau, Längsschopf und Giebelfeld verschalt, Hakenschopf, 17./19. Jh. Fl. Nr. 131[Gemarkung Oberstdorf] Küferstraße 6 Bauernhaus, Wohnteil in Blockbauweise, 18. Jh. Fl. Nr. 135[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße Siehe Ensemble Loreto-Wallfahrt. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße Kath. Kapelle Maria Loreto, oktogonaler Zentralbau, 1657/58 errichtet, Vorbau 1718; Sakristeibau, Verbindungsbau zwischen Loreto- und Josephskapelle, 1707; mit Ausstattung. Fl. Nr. 1878[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße Appachkapelle, achtseitiger Zentralbau, Ende 15. Jh.; mit Ausstattung. Fl. Nr. 2908/2[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße Kreuzweg, mit vier Bildstöcken, Ölbilder auf Blech, 19. Jh.; Kastanienpflanzung; weitere sechs Bildstöcke mit erneuerten Stationsbildern; an der Straße von Oberstdorf zur Loretokapelle. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße 4 Ehem. Bauernhaus, Blockbau mit verschaltem Giebelfeld, im Kern 17. Jh. Fl. Nr. 44[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße 16 Geldernhaus, zweigeschossiges Satteldachhaus in Formen des Heimatstils, mit verschindeltem Obergeschoß, 1910 von Franz Zell. Fl. Nr. 1725[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße 31 Kath. Josephskapelle, quadratischer Zentralbau, errichtet 1671; mit Ausstattung. Fl. Nr. 1878[Gemarkung Oberstdorf] Lorettostraße 40 Benefiziatenhaus, stattlicher Bau mit Steilsatteldach, Blockbau, Erd- und Obergeschoß z. T. verputzt, 1661 errichtet; siehe Ensemble Loreto-Wallfahrt. Fl. Nr. 1876[Gemarkung Oberstdorf] 35

Ludwigstraße Prinzregentendenkmal, Bronze-Standbild des Prinzregenten Luitpold, auf Findling-Sockel, 1912. Fl. Nr. 1691/3[Gemarkung Oberstdorf] Ludwigstraße 13 Ehem. Jagdhaus des Prinzregenten Luitpold, verschindelter Blockbau mit Flachsatteldach, bez. 1856. Fl. Nr. 1652/2[Gemarkung Oberstdorf] Marktplatz Kath. Seelenkapelle, Ende 15. Jh.; Arkadengang, erbaut 1735; mit Ausstattung; südlich der Kirche. Fl. Nr. 68/2[Gemarkung Oberstdorf] Marktplatz 3 Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. T., Langhaus und Westturm, frühes 15. Jh., Umbau und Erweiterungen 1866/77 von Georg von Stengel; mit Ausstattung. Fl. Nr. 68[Gemarkung Oberstdorf] Obere Bahnhofstraße 4 Ehem. Bauernhaus, verputzter Blockbau, bez. 1656, im 19./20. Jh. erneuert. Fl. Nr. 260[Gemarkung Oberstdorf] Öschlesweg 2 Ehem. Bauernhaus, Blockbau mit Schopf auf dreieckiger Hofstatt, 18. Jh. Fl. Nr. 15[Gemarkung Oberstdorf] Oststraße Bildstock, wohl 19. Jh.; bei Nr. 13. Fl. Nr. 346[Gemarkung Oberstdorf] Oststraße 2 Ehem. Pfarrhof, zweigeschossig mit Kniestock und überstehendem Satteldach, Schmalseiten durch Nischenbalkon bzw. dreigeschossigen Balkonerker gegliedert, mit verputztem Zierfachwerk in Trauf- und Giebelzone, erbaut wohl 1866/67. Fl. Nr. 64[Gemarkung Oberstdorf] Oststraße 13 Heimatmuseum, verschindelter Blockbau mit Fachwerkteil, Kern 18. Jh. Fl. Nr. 346[Gemarkung Oberstdorf] Oststraße 26 Bauernhaus, verputzter Blockbau, im Kern 18.Jh., mit Veränderungen des 19.Jh.; siehe auch Ensemble Schrofengasse. Fl. Nr. 32[Gemarkung Oberstdorf] Oststraße 35 Ehem. Kleinbauernhaus, Wohnteil Blockbau mit vorgebautem Stüble, 17./18. Jh. Fl. Nr. 365[Gemarkung Oberstdorf] Oststraße 39 Kleinhaus, Blockbau mit Fachwerkteil und Landerndach, bez. 1654 und 1804. Fl. Nr. 5[Gemarkung Oberstdorf] Pfarrstraße 10 Wohnhaus, offener Blockbau mit mittelsteilem Dach, nach 1865. Fl. Nr. 287[Gemarkung Oberstdorf] Rankgasse 11 Ehem. Bauernhaus, z. T. offener Blockbau mit Fachwerkteil und erneuertem Flachsatteldach; im Kern 18. Jh. Fl. Nr. 331[Gemarkung Oberstdorf] Rechbergstraße 3 Wohn- und Geschäftshaus, dreigadiger Blockbau mit unregelmäßigem Grundriß, 1. Hälfte 18. Jh., erneuert. Fl. Nr. 354[Gemarkung Oberstdorf]

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Rechbergstraße 5 Kleinhaus, verputzter bzw. verschalter Blockbau, im Kern 17./18. Jh. Fl. Nr. 353[Gemarkung Oberstdorf] Rechbergstraße 11 Im Giebel offenes Fachwerk mit gedrehten Bügen, 1. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 336[Gemarkung Oberstdorf] Schrofengasse Siehe Ensemble Schrofengasse. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Schrofengasse 4 Bauernhaus, Erdgeschoß Blockbau, darüber Riegelwände, geschnitzte Pfettenköpfe und geknickte Büge, Kern 17. Jh. und 19. Jh. Fl. Nr. 29[Gemarkung Oberstdorf] Schrofengasse 6 Bauernhaus, ausgebauter Schopf und Mittertenne, Kern 17./18. Jh. Fl. Nr. 28[Gemarkung Oberstdorf] Schrofengasse 11 Ehem. Kleinbauernhaus, Wohnteil Blockbau, im Kern 17./18. Jh. Fl. Nr. 25[Gemarkung Oberstdorf] Schrofengasse 13 Ehem. Bauernhaus, der alte Wohnteil in Blockbau mit Fachwerkteil, Kern 2. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 24[Gemarkung Oberstdorf] Sonthofener Straße 3 Sog. "Allgäuer Haus", ehem. Bauernhaus, Fachwerkgiebel, im Kern 2. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 160[Gemarkung Oberstdorf] Sonthofener Straße 6 Kath. Kapelle St. Nikolaus, erbaut um 1520, Sakristei 1868; mit Ausstattung. Fl. Nr. 161[Gemarkung Oberstdorf] Trettachstraße 1 Ehem. Bauernhaus, Obergeschoß verputzter Blockbau, Längsschopf und Landerndeckung, im Kern 2. Hälfte 17. Jh. Fl. Nr. 249[Gemarkung Oberstdorf] Wagnergasse 1 Ehem. Bauernhaus, Blockbau mit Mittertenne, 1. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 37[Gemarkung Oberstdorf] Weststraße Pestkapelle, erbaut nach 1950; mit historischen Ausstattungsstücken. Fl. Nr. 130/1[Gemarkung Oberstdorf] Weststraße 14 Bauernhaus, Wohnteil Blockbau verputzt, Typus des Wiederaufbaus nach 1865. Fl. Nr. 189[Gemarkung Oberstdorf] Weststraße 21 Wohnteil eines Bauernhauses, Blockbau verputzt, 18.Jh.; mit oberflächlichen Veränderungen. Fl. Nr. 84[Gemarkung Oberstdorf] Weststraße 23 Ehem. Bauernhaus, Wohnteil Blockbau verputzt, 18.Jh.; mit Balkonvorbauten des frühen 20.Jh. Fl. Nr. 85[Gemarkung Oberstdorf] Windgasse 1 Ehem. Bauernhaus, Wohnteil Blockbau verschindelt, 18.Jh.; mit Ladenvorbau der 1920er Jahre. Fl. Nr. 140[Gemarkung Oberstdorf]

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Windgasse 5 Ehem. Bauernhaus, Wohnteil z. T. Blockbau, bez. 1670, erneuert. Fl. Nr. 133[Gemarkung Oberstdorf] Wurzergasse 4 Bauernhaus, Blockbau mit Mittertenne und Landerndach, 2. Hälfte 17. Jh. Fl. Nr. 123[Gemarkung Oberstdorf] Wurzergasse 5 Bauernhaus, Wohnteil verkleideter Blockbau, 18.Jh. Fl. Nr. 106[Gemarkung Oberstdorf] Zollstraße 1 Bauernhaus, Blockbau mit Mittertenne und Fachwerkteil, nach 1865. Fl. Nr. 173[Gemarkung Oberstdorf] Bachtel Haus Nr. 14 Kleinhaus, Blockbau mit Längsschopf und Stall im Untergeschoß, Ende 18. Jh. Fl. Nr. 83[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Birgsau Kath. Kapelle St. Wendelin Chor 18. Jh., Langhaus 1848; mit Ausstattung. Fl. Nr. 3028/3[Gemarkung Oberstdorf] Dietersberg Haus Nr. 2 Bauernhaus, Blockbau mit Längsschopf, 18. Jh., Dach erneuert. Fl. Nr. 3144[Gemarkung Oberstdorf] Ebene Schlappoldalpe Blockbau mit Landerndeckung, angeblich 1850 errichtet; östlich des Schlappoldkopfes. Fl. Nr. 3662/4[Gemarkung Oberstdorf] Einödsbach Breitengehrenalpe Rundholzblockbau, angeblich um 1670. Fl. Nr. 3599[Gemarkung Oberstdorf] Buchrainenalpe Blockbau, angeblich 1670 errichtet; westlich der Stillach gegenüber Einödsbach. Fl. Nr. 3597/2[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 3 Bauernhaus, Blockbau, bez. 1595. Fl. Nr. 4673[Gemarkung Oberstdorf] Hintere Einödsbergalpe Blockbau, angeblich 1680 errichtet; nordöstlich vom Ort. Fl. Nr. 3212/5[Gemarkung Oberstdorf] Kath. Kapelle St. Katharina kleiner Bau, 2. Hälfte 17. Jh.; mit Ausstattung. Fl. Nr. 4675/2[Gemarkung Oberstdorf] Petersälpele Blockbau, 1832 errichtet; südlich vom Ort. Fl. Nr. 3598[Gemarkung Oberstdorf] Vordere Einödsbergalpe Blockbau, angeblich 1700 errichtet; südlich von Schmalhorn. Fl. Nr. 3213[Gemarkung Oberstdorf]

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Faistenoy Kath. Wegkapelle St. Wendelin "Im Gschlief", Ostteil mittelalterlich, im 17./18. und im späten 18. Jh. verlängert; mit Ausstattung. Fl. Nr. 3028/24[Gemarkung Oberstdorf] Ferlewang Bildstock 18./19. Jh.; an der Straße. Fl. Nr. 135[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Obere Fluhalpe Blockbau, 18. Jh. Fl. Nr. 673[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Rohrmooser Straße 44 Bauernhaus, stattlicher Einzelhof, verschindelter Blockbau mit Mittertenne, Kern 2. Hälfte 17. Jh., äußere Erscheinung Ende 19. Jh. Fl. Nr. 142, 143[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Rohrmooser Straße 59 Bauernhaus, mit verbrettertem Längsschopf, verschindelter Blockbau des frühen 19. Jh. Fl. Nr. 128, 129[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Untere Fluhalpe Kleinerer Blockbau, angeblich von 1731. Fl. Nr. 640[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Gaisalpe Wegkapelle Ende 19. Jh.; vor der Gaisalpe. Fl. Nr. 923[Gemarkung Schöllang] Gerstruben Ensemble Gerstruben. Das Ensemble wird gebildet durch eine Reihe von ehem. Bauernhäusern des 17. und 18. Jh. und eine zugehörige Kapelle am Abhang des Riffenkopfes in 1154 m Höhe. Die für das bayerische Alpengebiet neben Wamberg (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) einzigartige Höhensiedlung wurde schon im Mittelalter von Lechtaler Auswanderern gegründet und war bis 1892 Dauersiedlung. In Gerstruben zeigen fast alle Bauernhäuser vollständig die ursprünglichen Kennzeichen ihres regional und zeitlich gebundenen Typus. Der Zwiehof des 17. Jh. (Nr. 4, ehem. auch Nr. 6) mit gestrickten Rundholzblockbauwänden, Landerndeckung auf weit vorragendem Flachdach und mit zugehöriger Heuschinde - ebenfalls Rundholzblockbauten - ist charakteristisch für die Quelltäler der Iller. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Umgrenzung Haus Nr. 1, 2, 4, 6, 7, Kath. Marienkapelle. Gerstruber Alpe Blockbau mit Landerndach, angeblich 1840 errichtet; östlich von Gerstruben. Fl. Nr. 4670/2[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 2 Ehem. Bauernhaus, stattlicher offener Blockbau mit Lauben, Mittertenne und Heuschinde, bez. 1626. Fl. Nr. 4541[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 4 Ehem. Bauernhaus, Zwiehofanlage, Wohnteil Rundholzblockbauweise, Schindeldächer, bez. 1619. Fl. Nr. 4533[Gemarkung Oberstdorf]

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und

angebauter

Stallstadel in

Haus Nr. 6 Ehem. Bauernhaus, ehem. Zwiehof, gestrickter Blockbau mit Landerndach, 2. Hälfte 17. Jh., erneuert. Fl. Nr. 4535[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 7 Ehem. Bauernhaus, Einfirsthof, Blockbau mit Landerndach, Mittertenne und Hochfahrt, 2. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 4537[Gemarkung Oberstdorf] Kath. Marienkapelle Ende 17. Jh.; mit Ausstattung. Fl. Nr. 4551/2[Gemarkung Oberstdorf] Gottenried Bildstock 18./19. Jh.; an der Straße nach Spielmannsau. Fl. Nr. 3260[Gemarkung Oberstdorf] Christlessee 4 Ehem. Bauernhaus, Blockbau mit Balkenvorstößen, 18. Jh. Fl. Nr. 3250[Gemarkung Oberstdorf] Christlessee 5 Ehem. Bauernhaus, verschindelter Blockbau, Anfang 18. Jh. Fl. Nr. 3251[Gemarkung Oberstdorf] Christlessee 6 Bauernhaus, Blockbau mit Längsschopf, Anfang 18. Jh. Fl. Nr. 3260[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 238 1/4 Kleinbauernhaus, Blockbau, 18. Jh. Fl. Nr. 3120[Gemarkung Oberstdorf] Wegkapelle 18. Jh.; mit Ausstattung; westlich vom Christlessee. Fl. Nr. 3292[Gemarkung Oberstdorf] Gundsbach Bildstock 18. Jh.; beim nördlichsten Hof. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Hochstatt Sesselweg 11 Kleinbauernhaus, Mittertennbau, Erdgeschoß gestrickter, darüber Rundholz-Blockbau, Landerndach, 18. Jh. Fl. Nr. 467[Gemarkung Oberstdorf] Jauchen Kath. Kapelle 2. Hälfte 17. Jh.; mit Ausstattung. Fl. Nr. 4018[Gemarkung Oberstdorf] Kornau Bildstock Ende 18. Jh.; 200 m südlich des Ortes. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 30 Ehem. Bauernhaus, Wohnteil z. T. offener Blockbau um 1620. Fl. Nr. 4159[Gemarkung Oberstdorf]

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Haus Nr. 37 Kleinbauernhaus, mit Längsschopf, verschindelter Blockbau, Anfang 19. Jh. Fl. Nr. 4150[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 44 Bauernhaus, offener Blockbau, 18. Jh. Fl. Nr. 4140[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 51 Wohnhaus, eingeschossiger Holzbau über Kellersockel, 1935-36 von Paul Bonatz (ehem. Ferienhaus des Architekten, 1953-89 Wohnhaus des schwäbischen Dichters Arthur Maximilian Miller). Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Kath. Kapelle St. Fabian und Sebastian Fl. Nr. 4161[Gemarkung Kornau]

16. Jh.; mit Ausstattung.

Oib Ensemble Oib. Das Ensemble umfaßt den gesamten Bereich der genannten Bauernhäuser mit den zugehörigen Grundstücken. - Der Ort Oib ist eine planmäßige Ansiedlung des 18. Jh. 1775 fand eine fast vollständige Vereinödung von Tiefenbach statt, wobei 37 Hofstätten ausgesiedelt wurden. Der ursprünglich geschlossene Ort Tiefenbach löste sich bis auf wenige Anwesen vollständig auf. Die Vereinödung erfolgte mit dem "Ausbau" der Höfe und es entstanden als neue Siedlungen die Orte Ferlewang, Bachtel, Oib und vermutlich Reine. Die Gründung von Oib erfolgte durch regelmäßige Teilung der Au ("Oib"), die sich südlich des alten Ortes Winkel entlang der Breitach erstreckt; sie wird im Westen vom Rainwald, im Osten und Süden von den Flußniederungen von Breitach und Starzlach begrenzt. Die Bauernhäuser besetzen sinngemäß - zum Schutz vor Bränden und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit - meist die Mitte ihrer großen ungeteilten Grundstücke. Sie sind teilweise direkt von Tiefenbach in die neue Flur übertragen (z. B. Nr. 58, Ende 17. Jh. im Wasach über Tiefenbach erbaut) oder zur Zeit der Aussiedlung neu errichtet worden (Nr. 60). Die Bauernhäuser sind meist Einfirsthöfe in Blockbauweise, teilweise verschindelt und mit Landerndeckung; Nr. 631/2 wirkt sich im Ensemble störend aus. Fl. Nr. ...[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Umgrenzung Oibweg 2, 8, 10, 12, 15, 16, 19, 22, 25, 29. Bildstock 19. Jh.; an der Straße zur Breitachklamm. Fl. Nr. 109[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Oibweg 25 Bauernhaus, gestrickter Blockbau mit Zahnfriesen und Längsschopf, Ende 17. Jh. Fl. Nr. 115[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Reichenbach b. Oberstdorf Haus Nr. 4 Bauernhaus, verschindelter Blockbau auf massivem Untergeschoß, mit Hakenschopf und Stangengänter, 1. Drittel 19. Jh. Fl. Nr. 1392[Gemarkung Schöllang] Haus Nr. 10 Ehem. Bauernhaus, Blockbau, im Kern 17./18. Jh. Fl. Nr. 1396[Gemarkung Schöllang] Haus Nr. 20 Bauernhaus, verschindelter Blockbau mit Längstenne im Schopf, im Kern 17./18. Jh. Fl. Nr. 1391[Gemarkung Schöllang] Haus Nr. 28 Bauernhaus, Blockbau mit Untergeschoß (ehem. Austragsstube oder Werkstatt) und Längsschopf, noch 17. Jh. Fl. Nr. 1372[Gemarkung Schöllang] Haus Nr. 32 Bauernhaus, Blockbau über massivem Untergeschoß, profilierte Büge, im Kern Mitte 17. Jh. Fl. Nr. 1375[Gemarkung Schöllang]

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Haus Nr. 35 Bauernhaus, offener Blockbau, 18. Jh., Ostteil erneuert; aus dem Walsertal hierher versetzt. Fl. Nr. 1363[Gemarkung Schöllang] Hirtenhaus kleiner Blockbau, 1. Hälfte 19. Jh.; bei Haus Nr. 47. Fl. Nr. 1907[Gemarkung Schöllang] Kath. Kapelle St. Jakobus mit spätgotischem Chor, Langhaus 1540, Sakristei 1764; mit Ausstattung. Fl. Nr. 1369[Gemarkung Schöllang] Reute Bildstock 18. Jh. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Ringang Haus Nr. 4 Bauernhaus, Blockbau des späten 18. Jh. Fl. Nr. 3445[Gemarkung Oberstdorf] Haus Nr. 7 Bauernhaus, Blockbau mit Längsschopf und Hochtenne, 2. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Rohrmoos Alpe Schattwald offener Blockbau z. T. Scharschindeldach, Ende 18. Jh.; Stallgebäude, verschindelter Ständerbau mit Walmdach, 18./19. Jh.; 500 m östlich vom Ort. Fl. Nr. 997/5[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Haus Nr. 3 Kath. Kapelle St. Anna, stattlicher, neu verschindelter Blockbau, erbaut um 1567; mit Ausstattung; älteste Holzkapelle Bayerns. Fl. Nr. 996[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Haus Nr. 6 Stadel, stattlicher Flachdachstadel mit Hochtenne, Blockbau, 18. Jh. Fl. Nr. 996[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Haus Nr. 7 Stadel, Flachdachstadel mit Längstenne, 18. Jh., erneuert. Fl. Nr. 996[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Rubi Kalkofenweg 25 Bauernhaus, Blockbau auf gemauertem Untergeschoß, um 1730 aus dem Bregenzerwald hierher übertragen. Fl. Nr. 1178[Gemarkung Schöllang] Kapellenweg 3 Kath. Kapelle St. Anna, erbaut 1636-43; mit Ausstattung. Fl. Nr. 978[Gemarkung Schöllang] Oberstdorfer Straße 7 Bauernhaus, Wohnteil verputzter bzw. verschalter Blockbau, 2. Hälfte 17. Jh. Fl. Nr. 947[Gemarkung Schöllang] Oberstdorfer Straße 12 Fachwerkgiebel, bez. 1777. Fl. Nr. 959[Gemarkung Schöllang]

Bauernhaus, stattlicher verschindelter Blockbau mit Längsschopf und

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Oberstdorfer Straße 16 Bauernhaus, stattlicher Mitterstallbau, 3. Drittel 18. Jh. Fl. Nr. 960[Gemarkung Schöllang] Oberstdorfer Straße 19 Bauernhaus, Fachwerkobergeschoß und Längsschopf, Mittertenne, 2. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 962[Gemarkung Schöllang] Oberstdorfer Straße 22 Schmiede, Obergeschoß verputzter Blockbau, flaches Walmdach, Anfang 19. Jh. Fl. Nr. 931/1[Gemarkung Schöllang] Oberstdorfer Straße 24 Wohnhaus, mit Mansarddach, Ende 18. Jh. Fl. Nr. 963[Gemarkung Schöllang] Schloßwies Bildstock 19. Jh.; westlich des Burgstalles. Fl. Nr. 3319[Gemarkung Oberstdorf] Schneckenmoos Haus Nr. 1 Bauernhaus, mit mittelsteilem Dach und Längsschopf, 18. Jh. Fl. Nr. 3389[Gemarkung Oberstdorf] Schöllang Alpe Schöllanger Hof Rundholzblockbau, angeblich um 1850 erbaut; am Westhang des Sonnenkopfes. Fl. Nr. 901[Gemarkung Schöllang] Am Egg 7 Bauernhaus, verschindelter Blockbau mit Mittertenne, 17./18. Jh. Fl. Nr. 22[Gemarkung Schöllang] Am Egg 15 Bauernhaus, gestrickter Blockbau mit profilierten Balkenköpfen, 2. Hälfte 18. Jh. Fl. Nr. 19[Gemarkung Schöllang] Bildstock Mitte 18. Jh.; südlich der Bergkirche. Fl. Nr. 2018[Gemarkung Schöllang] Burg 1 Kath. Filialkirche St. Michael "Auf der Burg", Neubau des 15. Jh., im Kern romanisch; mit Ausstattung; Friedhofmauer, 17./18. Jh. Fl. Nr. 2019[Gemarkung Schöllang] Kirchplatz 1 Kath. Pfarrkirche St. Michael, Teile der Nordmauer 15. Jh., Neubau von Johann Georg Fischer 1726/31, Turm 1734/35; mit Ausstattung. Fl. Nr. 104[Gemarkung Schöllang] Kirchplatz 3 Pfarrhaus, Flachsatteldachbau, mit massivem Erdgeschoß und verputztem BlockbauObergeschoß, 1663 erbaut. Fl. Nr. 101[Gemarkung Schöllang] Kirchplatz 6 Ehem. Kaplanhaus, stattlicher verputzter bzw. verschindelter Blockbau, Ende 17. Jh. Fl. Nr. 103[Gemarkung Schöllang] Rubihornstraße 21 Bauernhaus, offener Blockbau, 18. Jh. Fl. Nr. 100[Gemarkung Schöllang]

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Schelchwangweg 3 Bauernhaus, Längsstall und Quertenne, verschalter Giebel, Anfang 19. Jh. Fl. Nr. 30[Gemarkung Schöllang] Schwandhütte Bruchsteinmauerbau, angeblich um 1800 errichtet; am Weg zur Gaisalpe. Fl. Nr. ...[Gemarkung Schöllang] Schwand Freibergsee 8 Zwiehofanlage; eingeschossiges Blockbau-Wohnhaus, 17./18. Jh., Futterstadel, Rundholzblockbau des 18. Jh. Fl. Nr. 3723[Gemarkung Oberstdorf] Hochleitealpe Blockbau, angeblich um 1680 errichtet; westlich des Freibergsees. Fl. Nr. ...[Gemarkung Oberstdorf] Spielmannsau Kath. Kapelle Ende 19. Jh.; mit Ausstattung; in Oberau. Fl. Nr. 4717[Gemarkung Oberstdorf] Kath. Kapelle Christi Geburt 16. Jh.; mit Ausstattung. Fl. Nr. 4744[Gemarkung Oberstdorf] Traufbergalpe zwei Wohnhütten, Blockbauten mit Landerndeckung, 17./18. Jh.; Heuschinde und Futterstall, Rundholzblockwände und Landerndächer, 18. Jh.; östlich des Ortes im Traufbergtal. Fl. Nr. 4765[Gemarkung Oberstdorf] Untere Mädelealpe Blockbau, angeblich 1655 errichtet; südlich des Ortes im Trettachtal. Fl. Nr. 3214[Gemarkung Oberstdorf] Tiefenbach b. Oberstdorf Bergsalpe Blockbau, um 1850; 500 m südlich des Engenkopfes. Fl. Nr. 902/2[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Falkenbergalpe Blockbau, um 1840 errichtet; 2000 m westlich von Tiefenbach. Fl. Nr. 789[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Geißbergalpe (Hintere). Blockbau, bez. 1850; auf dem Geißberg, ca. 1390 m Höhe. Fl. Nr. ...[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Hinterstalpe Blockbau, vor 1860, erneuert; am Weg von Rohrmoos nach Hirschgund. Fl. Nr. ...[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Hirschgundalpe (Untere). Blockbau, vor 1860; 1800 m nordwestlich des Hohen Ifen, an der Grenze. Fl. Nr. 1020/8[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Hochalpe (Lohmoosalpe). Blockbau, 1. Hälfte 19. Jh.; 3800 m nördlich des Hohen Ifen, 1605 m Höhe. Fl. Nr. 1022[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Höflealpe Blockbau, vor 1860; östlich des Gottesacker. Fl. Nr. 1016[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf]

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Hornalpe Blockbau, 1. Hälfte 19. Jh.; 1200 m westlich der Moosalpe. Fl. Nr. 882[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Kessleralpe Blockbau, 1. Hälfte 19. Jh.; 800 m nördlich der Hochalpe. Fl. Nr. 1023[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Kriegergedächtniskapelle ehem. Beinhaus, im Kern Anfang 16. Jh. Fl. Nr. 24[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Moosalpe Blockbau, 1. Hälfte 19. Jh.; 1500 m nordwestlich des Engenkopfes, 1211 m Höhe. Fl. Nr. 578[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Osterbergalpe Blockbau, bez. 1853; 1200 m südwestlich des Vorderen Kackenkopfes. Fl. Nr. 991[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Rautalpe Blockbau, 1732; an der Straße nach Rohrmoos. Fl. Nr. 1002[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Rohrmoosalpe Blockbau, bez. 1853; an der Straße nach Rohrmoos. Fl. Nr. 997/5[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Schöntalalpe Blockbau, 1. Hälfte 19. Jh.; 500 m nördlich der Moosalpe. Fl. Nr. 861[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Steineralpe Blockbau, 1. Hälfte 19. Jh., erneuert; am Weg zum Geißberg. Fl. Nr. 723/2[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Wasachstraße 3 Ehem. Bauernhaus, verschindelter Blockbau, mit Biedermeiertür, um 1830/40. Fl. Nr. 255[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Wasachstraße 9 Bauernhaus, verschindelter Blockbau, Kern Anfang 19. Jh. Fl. Nr. 254[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Wasachstraße 17 Bauernhaus, verschindelter Blockbau, 1. Drittel 19. Jh. Fl. Nr. 249[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Wasachstraße 21 Kath. Pfarrkirche St. Barbara, spätgotischer Bau 1504 vollendet, Turm 1892 erhöht; mit Ausstattung. Fl. Nr. 244[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Wasachstraße 23 Pfarrhaus, verschindelter Blockbau mit Flachsatteldach, erbaut 1759. Fl. Nr. 242[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Wasachstraße 41 Wasach-Sanatorium, über T-förmigem Grundriß errichteter, dreigeschossiger Bau auf Naturstein-Sockel, mit hohen Giebelrisaliten und Sattelturm, das oberste Geschoß verschindelt, 1914-17 von Jean Keller. Fl. Nr. ...[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Winkel Im Winkel 5 Stattliches Bauernhaus, Blockbau mit konkaven Balkenvorstößen und ausgebautem Längsschopf, Ende 17. Jh. Fl. Nr. 169[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf]

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Kath. Kapelle St. Martin erbaut nach Mitte 17. Jh.; mit Ausstattung. Fl. Nr. 212/2[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Rohrmooser Straße 23 Kleinbauernhaus, Blockbau, z. T. verschindelt, im Kern 18. Jh. Fl. Nr. 155[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf] Rohrmooser Straße 24 Forsthaus Waldburg-Wolfegg, Blockbau im alpenländischen Stil, um 1900. Fl. Nr. 153/2[Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf]

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