der ea

Alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der KJ Stadt besitzen das aktive. Wahlrecht (als ... MitarbeiterInnen, die ihre Heimatpfarre in einem anderen Vikariat haben, erhalten ... Für die Wahl selbst wird ein Zeitraum von zwei Wochen angesetzt.
38KB Größe 4 Downloads 616 Ansichten
Wahlordnung zur Wahl des/der ea. Vors. der Katholischen Jugend im Vikariat Wien-Stadt 1. Wählbarkeit (= Passives Wahlrecht) 1.1. KandidatInnen - müssen römisch-katholisch sein, - dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben und - sollen in der KJ ehrenamtlich engagiert sein. 1.2. Die KandidatInnen müssen vor ihrer Wahl bei mind. 1 VikTeamsitzung anwesend gewesen sein. 1.3.Im Zweifelsfall entscheidet das Vikariatsteam über die Zulässigkeit einer Kandidatur. 2. KandidatInnensuche Für die Suche nach KandidatInnen ist das VikTeam verantwortlich, Infos dazu werden auf der KJ-Homepage veröffentlicht. 3. Aktives Wahlrecht 3.1. Alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der KJ Stadt besitzen das aktive Wahlrecht (als „ehrenamtlich“ gelten hier alle MitarbeiterInnen, die nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der KJ stehen. Im Zweifelsfall stellt das VikTeam das aktive Wahlrecht fest). 3.2. Als MitarbeiterIn gelten jene Ehrenamtliche, die auf der KJ-Homepage registriert sind und dem Vikariat Wien-Stadt zugeordnet sind. Ausgeschlossen von der Wahl sind diejenigen, die keine Funktion im Vikariat Wien-Stadt haben. Wenn MitarbeiterInnen, die auf der KJ-Homepage ohne Funktion registriert sind, wählen wollen, werden sie darauf verwiesen, sich zuerst mit ihrer Funktion zu registrieren. 3.3. MitarbeiterInnen, die ihre Heimatpfarre in einem anderen Vikariat haben, erhalten beim Wahlversuch ein Mail, dass sie sich an die OR des Vikariats Stadt wenden sollen, die sie dann ggf. freischaltet. Dies ist insbesondere dann anzuwenden, wenn sie in einer Pfarre oder einer anderen Funktion im Vikariat Wien-Stadt engagiert sind. Im Zweifelsfall entscheidet das VikTeam. 4. Wahlzeitraum, Durchführung der Wahl Für die Wahl selbst wird ein Zeitraum von zwei Wochen angesetzt. - 2 Wochen vor Wahlbeginn: Bewerbung, Vorstellung der KandidatInnen an alle Wahlberechtigten, Info, wer wahlberechtigt ist und wie man sich „wahlberechtigen“ kann. - 1. Wahltag: Erinnerung per Mail an die registrierten User - nach einer Woche noch eine Erinnerung an die, die noch nicht gewählt haben. - Das Wahlergebnis wird auf der KJ-Homepage binnen 3 Tagen nach Beendigung der Wahl veröffentlicht