Cyber- Versicherung

OVAG – Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft. Amtsgericht Charlottenburg HRB 39635. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers. Am Karlsbad 4–5.
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CyberVersicherung Stand: 22.01.2018, SAP-Nr. 338191; 01/18 ek

SorglosOnline Informationspaket * Wichtige Vertragsunterlagen – bitte zusammen mit dem Versicherungsschein aufbewahren.

BavariaDirekt Eine Marke der OVAG Ostdeutsche Versicherung AG

Inhalte I. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (§ 4 VVG-InfoV) II. Allgemeine Versicherungsinformation (§ 1 VVG-InfoV)

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Informationspaket  Seite 2/5

Hausratversicherung mit Versicherung weiterer I.  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Elementarschäden Cyber-Versicherung Unternehmen: BavariaDirekt, eine Marke der OVAG – Ostdeutsche Versicherung AG

Produkt: Cyber-Versicherung

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten eine Cyber-Versicherung an.

Was ist versichert? Die Cyber-Versicherung umfasst  den Ersatz für Verluste bei InternetEin- und -Verkäufen; den Ersatz von Vermögensschäden nach  Identitätsmissbrauch; die Übernahme des Selbstbehalts bei  Missbrauch von Zahlungskarten;   

die Erbringung von Serviceleistungen im Rahmen der Sperrung von Konten, Karten und Zahlungsmitteln; die Organisation und Übernahme der Kosten für Psychologische Beratung nach Cyber-Mobbing; die Unterstützung beim Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten.

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Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten, dazu zählen beispielsweise Wiederbeschaffung von Zahlungskarten und  Identitätsdokumenten; Datenrettung;  24-h-Hotline. 

Was ist nicht versichert?

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Es gibt eine Reihe von Fällen in denen es keinen Versicherungsschutz gibt, dazu zählen: Erdbeben oder Kernenergie; Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse; Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen; Terrorakte, Cyberterrorismus; Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen; Löse-/Erpressungsgeld; SchÛden im Zusammenhang mit beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

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Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann: In der Leistungshöhe je Versicherungsfall; soweit eine Entschädigung aus einem anderen Vertrag beansprucht werden kann.

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Informationspaket  Seite 3/5

Wo bin ich versichert? 

Die Cyber-Versicherung gilt weltweit.

Welche Verpflichtungen habe ich? -

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Sie müssen den Schaden möglichst abwenden oder mindern. Den Versicherungsfall müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.

Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Sie müssen uns ermächtigen, die Beiträge monatlich von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag monatlich zum Fälligkeitstag kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang zum nächsten Fälligkeitstag wirksam. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden.

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Informationspaket  Seite 4/5

II. Allgemeine Versicherungsinformation (§ 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen

4. Beendigung des Versicherungsvertrags

Versicherungsunternehmen OVAG – Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Charlottenburg HRB 39635 Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Am Karlsbad 4–5 10785 Berlin Telefon: (0 89) 46 22 47 22 Telefax: (0 89) 46 22 47 21 E-Mail: [email protected] Website: www.bavariadirekt.de

Der Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

BavariaDirekt ist eine eingetragene Marke der OVAG. Vorstand: Martin Fleischer, Christian Krams Vorsitzende des Aufsichtsrats: Barbara Schick Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Ver­ sicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag und zum Beitrag Vertragsgrundlagen, Höhe des Beitrags und Zahlungsweise Die Vertragsgrundlagen sowie die Informationen zur Höhe des Beitrags und seine Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der vor­ angestellten Produktinformation Diese Informationen werden auch auf dem Versicherungsschein bzw. Ihrer Beitragsrechnung dokumentiert. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins durch Sie zu bezahlen. Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats von dem von Ihnen angegebenen Konto wird unmittelbar nach Erstellung des Versicherungsscheins die Einziehung veranlasst. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Versicherungsleistung Angaben zur Versicherungsleistung, insbesondere zur Fälligkeit der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z.B. Rückläufer aus SEPA-Lastschriftverfahren, Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins). In solchen Fällen können wir eine Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 3. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Sie sind für drei Monate ab Antragstellung an Ihren Antrag gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht.

5. Gültigkeitsdauer dieser Information Die mit dem Antrag übermittelten Informationen sind drei Monate gültig. 6. Anwendbares Recht und Vertragssprache Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen ­Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 7. Information zum Rechtsweg / Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren/ Ihre Betreuer oder direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de beigetreten und nimmt an dessen Streitbeilegungsverfahren teil. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von 100.000 Euro. Nachdem Sie Ansprüche bei uns geltend gemacht haben, können Sie den Ombudsmann formlos, per Post, Telefon oder E-Mail ansprechen. Die kostenfreie Rufnummer aus dem deutschen Telefonfestnetz lautet: 08 00-3 69 60 00. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis 10.000 Euro gebunden. Haben Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg, beispielsweise über eine Webseite oder via E-Mail geschlossen, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa. eu/ consumers/odr nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort zunächst an uns und dann an den Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet. Geben Sie bitte im Beschwerdeformular folgende E-Mail-Adresse an: [email protected]. Diese E­-Mail­-Adresse dient ausschließlich der Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und uns. Wenn Sie direkt mit uns in Kontakt treten wollen, nutzen Sie bitte unsere allgemeinen Kontaktadressen. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zu richten. Ihr Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.

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