Checkliste zum Thema Einbruch - MieterEngel

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Checkliste zum Thema Einbruch Deine Rechte als Mieter 1. Dein Recht auf Reparatur Wurde bei dem Einbruch die Wohnungstür oder Fenster der Mietwohnung beschädigt, muss der Vermieter sofort handeln und alle Schäden beseitigen. Dies gilt auch, wenn ihn keinerlei Schuld am Einbruch trifft. Die Reparaturkosten übernimmt selbstverständlich er! 2. Dein Recht auf Mietminderung Handelt dein Vermieter nicht, ist in der Regel eine Mietminderung möglich. Die Höhe der Mietminderung hängt von den erstandenen Schäden ab. Wurde durch den Einbruch die Wohnungstür so beschädigt, dass sie sich zwar schließen, aber nicht abschließen lässt, ließen Gerichte Mietminderungen zwischen 3 und 10 % zu. 3. Dein Recht auf eine Ersatzwohnung Ist die Wohnung nach dem Einbruch nicht mehr bewohnbar, können grundsätzlich sogar Kosten für eine Ersatzwohnung oder Hotelkosten vom Vermieter verlangt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Wohnungstür n ach dem Einbruch gänzlich fehlt. 4. Eigene Schäden: Dein Versicherungsschutz Für Schäden an deinen persönlichen Sachen kommt in der Regel deine Hausratversicherung auf. Doch hier ist Vorsicht geboten: Viele Versicherungen verweigern die Kostenübernahme, wenn der Mieter den Einbruch begünstigt hat. Das ist der Fall, wenn Fenster beim Verlassen der Wohnung auf „Kipp“ gelassen werden, die Wohnungstür nicht abgeschlossen oder aber der Wohnungsschlüssel im Briefkasten deponiert wird. 5. Wer zahlt für mehr Sicherheit? Viele Mieter verspüren nach einem Einbruch den Wunsch, die Mietwohnung noch sicherer zu machen, indem beispielsweise zusätzliche Schlösser an der Wohnungstür angebracht werden oder das bestehende Türschloss durch ein höherwertiges ausgetauscht wird. Der Vermieter schuldet nur den Zustand, den die Wohnung bei Anmietung hatte. Für weitere Sicherheitsvorkehrungen zahlt demnach der Mieter. Wichtig ist, dass der Vermieter– am besten schriftlich - um Erlaubnis gefragt wird. In vielen Fällen muss er sogar seine Genehmigung aussprechen. Außerdem sollte eine Vereinbarung darüber getroffen werden, dass die Umbauten nach Auszug des Mieters in der Wohnung verbleiben dürfen. Sonst wird es bei Auszug für den Mieter nochmal teuer!

Checkliste zum Thema Einbruch Richtiges Verhalten bei Einbruch Achte auf deine Sicherheit! Geh nur in die Wohnung, wenn du sicher bist, dass keine Einbrecher mehr in deiner Wohnung sind. Informiere die Polizei (110) und verändere nichts am Tatort. Warte bis die Polizei eintrifft. Nimm Fotos von Einbruchspuren, Beschädigungen und dem gesamten Zustand der Wohnung auf. Fertige eine Liste von allen Gegenständen an, die gestohlen wurden (Stehlgutliste). Gib diese Liste an Polizei und Versicherung weiter. Hilfreich ist es, wenn du Fotos und Rechnungen der gestohlenen Gegenstände hast. Wurden EC- oder Kreditkarten gestohlen, lass diese sperren. Die Nummer des allgemeinen Sperr-Notrufs lautet 116 116. Wurde dein Handy gestohlen, lass deine SIM-Karte bei deinem Provider sperren. Damit die Polizei nach deinem Handy fahnden kann, ist es wichtig die IMEI-Nummer (elektronische Zulassungsnummer) deines Gerätes zu kennen. Mit ihr kann dein Handy eindeutig identifiziert werden. Die Nummer kannst du über die Eingabe von *#06# im Display anzeigen lassen. Manche Handys verfügen außerdem über eine Trackingfunktion, die nach Diebstahl aktiviert werden kann. Wurden Personaldokumente gestohlen, melde dies bei einer Personalausweisbehörde. Ist die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises aktiviert, lass ihn über die 116 116 sperren. Informiere deine Versicherung und deinen Vermieter über den Einbruch.

Noch Fragen zum Thema Wohnungseinbruch? Unsere Partneranwälte beraten dich gerne zu allen Fragen und Problemen rund um das Thema Mieten. Du erreichst uns telefonisch unter 030 5557 1887 (Mo-Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr) oder via Email unter [email protected]