BPN B.V. Bauordnung Beschluss Bodenqualität

01.10.2013 - 2650. 1500. 1750. 2050. T-Wände C60/75 - Auflast Achslast 15 Tonnen. TW 100. TW 125. TW 150. TW 175. TW 200. TW 250. TW 300. TW 400.
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KOMO® Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) Nummer

K23856/06

Ersetzt

K23856/05

Ausgestellt

2014-04-10

am

2013-10-01

Gültig bis

unbefristet

Seite

1 von 7

Landwirtschaftliche Betonprodukte

BPN B.V. ERKLÄRUNG VON KIWA Diese Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) wurde auf der Grundlage von BRL 2812 „Landwirtschaftliche Betonprodukte“ vom 21 März 2014, gemäß der Kiwa-Verordnung für Produktzertifizierung ausgestellt. Kiwa erklärt, dass: - ein gerechtfertigtes Vertrauen besteht, dass die vom Zertifikatinhaber gelieferten landwirtschaftlichen Betonprodukte bei Lieferung die in dieser Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) festgelegten umwelthygienischen und technischen Spezifikationen erfüllen, unter der Bedingung, dass die ® landwirtschaftlichen Betonprodukte mit dem KOMO -Prüfzeichen in der in dieser Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) aufgeführten Weise versehen sind. - die aus diesen zertifizierten Produkten bestehenden Bauteile Leistungen erbringen, wie sie in dieser Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) beschrieben sind, vorausgesetzt, dass: - die Anfertigung der Bauteile in Übereinstimmung mit den in dieser Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) festgelegten Vorschriften und/oder Verarbeitungsmethoden erfolgt; - den in dieser Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) dargestellten Anwendungsbedingungen entsprochen wird. Kiwa erklärt, dass unter Berücksichtigung des oben Stehenden landwirtschaftliche Betonprodukte in ihrer Anwendung die Anforderungen der niederländischen Bauordnung (Bouwbesluit) erfüllen, wie sie auf Seite 2 dieser Qualitätserklärung und in dem Beschluss zur Bodenqualität (Besluit bodemkwaliteit) genannt werden. Kiwa erklärt, dass im Rahmen dieser Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) weder eine Überwachung der Fertigung der sonstigen Elemente des (Name des Bauteils) noch des Einsatzes in Bauwerken oder der Meldungs- bzw. Informationspflicht des Benutzers gegenüber der zuständigen Behörde ausgeführt wird. Dieses Zertifikat ist eine anerkannte Qualitätserklärung für die niederländische Bauordnung (Bouwbesluit) gemäß der dreiseitigen Vereinbarung (Tripartiete overeenkomst) (Staatsanzeiger 132, 2006) und dem Wohnungsgesetz (Woningwet). Für den Beschluss zur Bodenqualität (Besluit bodemkwaliteit) ist dies ein von den niederländischen Ministerien für Infrastruktur und Umwelt anerkanntes Zertifikat, wenn das Zertifikat in die „Übersicht anerkannter Qualitätserklärungen für das (niederländische) Baugewerbe“ auf der Website der Stiftung Bauqualität (Stichting Bouwkwaliteit, SBK, Niederlande): www.bouwkwaliteit.nl und der Website von Bodem+: www.bodemplus.nl aufgenommen wurde.

Kiwa Nederland B.V. Sir Winston Churchilllaan 273 Postbus 70 2280 AB RIJSWIJK Tel. + 31 70 4 144 400 Fax + 31 70 4 144 420 [email protected] www.kiwa.nl

Bouke Meekma Kiwa Das Zertifikat ist in die Übersicht auf der Website der Stiftung KOMO aufgenommen: www.komo.nl. Empfehlung: Unter www.kiwa.nl können Sie prüfen, ob dieses Zertifikat gültig ist. Zertifikatinhaber BPN B.V. Wesselseweg 132 Postbus 173 3770 AD Barneveld Tel. +31 (0) 342 44 10 50 Fax. + 31 (0) 342 44 10 60 www.boschbeton.nl [email protected]

Bauordnung Beschluss Bodenqualität

Beurteilt wurde: Qualitätssicherungssystem Produkt Leistung Produkt in Anwendung Periodische Kontrolle

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Landwirtschaftliche Betonprodukte INHALTSVERZEICHNIS 1.

BAUORDNUNGSEINGANG

2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5

TECHNISCHE UND UMWELTHYGIENISCHE SPEZIFIKATIONEN Gegenstand Produktspezifikation landwirtschaftliche Betonprodukte Spezifikation landwirtschaftliche Tragwerke Umwelthygienische Spezifikation Prüfzeichen und Angaben auf den Lieferdokumenten

3.

VERARBEITUNG

4.

LEISTUNGEN

5.

HINWEISE FÜR DEN ABNEHMER

6.

HINWEISE FÜR DEN ABNEHMER

7.

VERORDNUNG BAUPRODUKTE

8.

LISTE DER VORGELEGTEN DOKUMENTE

9.

ÜBERSICHT LANDWIRTSCHAFTLICHE BETONPRODUKTE

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K23856/06

Landwirtschaftliche Betonprodukte 1.

BAUORDNUNGSEINGANG Nr.

Abschnitt

Grenzwert/ Leistungen nach Bestimmungsmethode Qualitätsbescheinigung Kapitel 2 - Technische Bauvorschriften im Hinblick auf die Sicherheit 2.1 Allgemeine Festigkeit der Die Festigkeit von Die Bescheinigung (mit landwirtschaftlichen Produktzertifizierung) gibt an, baulichen Konstruktion Betonprodukten ist gemäß unter welchen Bedingungen NEN-EN 1992-1-1 zu landwirtschaftliche berechnen. Betonprodukte die Festigkeitsanforderungen Zusätzlich zu den Berechnungen können unter erfüllen. Einhaltung der in NEN-EN 1990, Anhang D, gestellten Anforderungen Prüfungen durchgeführt werden.

Bemerkungen bzgl. Anwendungsbereich

2.

TECHNISCHE UND UMWELTHYGIENISCHE SPEZIFIKATIONEN

2.1

GEGENSTAND Tragwerke mit einer landwirtschaftlichen Funktion, die auf einem oder mehreren der folgenden Betonelemente hergestellt wurden: Übrige Betonelemente: - Fahrsilowandelemente. Die landwirtschaftlichen Betonelemente unterliegen Folgeklasse CC1/Zuverlässigkeitsklasse RC1 und verfügen über eine Auslegungslebensdauer von 15 Jahren.

2.2

PRODUKTSPEZIFIKATION LANDWIRTSCHAFTLICHE BETONPRODUKTE

2.2.1

Form und Zusammensetzung Die landwirtschaftlichen Betonprodukte bestehen aus den in 2.2.3 bis einschließlich 2.2.4 genannten Materialien. Die Detaillierung der landwirtschaftlichen Betonprodukte stimmt mit den unter Punkt 7 genannten Vorschriften überein.

2.2.2

Typ und Abmessungen Zu den Typen von landwirtschaftlichen Bauprodukten, die unten die Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) fallen, werden in der Übersicht in Kapitel 9 folgende Angaben gemacht: Typenbeschreibung; Lastklasse; Gesamthöhe in mm; Gesamtbreite in mm; Gesamtlänge in mm; Typenkennzeichnung der Produkte (sofern anwendbar).

2.2.3

Beton Beton entspricht NEN-EN 206-1 und NEN 8005, Festigkeitsklasse C60/75. In Abweichung von dem in Abschnitt 5.3.2 Genannten von NEN-EN 206-1 und NEN 8005 kann die Mindestmenge Feinmaterial um höchstens 10 % verringert werden.

2.2.4

Betonstahl Betonstahl gemäß NEN 6008, Qualität B500A oder B500B, geliefert unter KOMO-Produktzertifikat.

2.2.5

Fahrsilowandelemente Die Fahrsilowandelemente werden gemäß NEN-EN 206-1 und NEN 8005 sowie NEN-EN 13670 gefertigt. Für die Fahrsilowandelemente gelten folgende Maßtoleranzen:  Länge: +5 / -5 mm.  Breite: +5 / -5 mm.  Höhe: +5 / -5 mm.  Krümmung 1,4 mm/m’

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Landwirtschaftliche Betonprodukte 2.3

SPEZIFIKATION LANDWIRTSCHAFTLICHE TRAGWERKE

2.3.1

Fahrsilowände Die Elemente dienen der Erstellung von Lagerflächen für Rauhfutter. Flachheit Die Flachheit muss den Vorgaben gemäß NEN 2889 entsprechen. Fugenbreite zwischen den Elementen Die Fugenbreite zwischen den Elementen muss zwischen 0 und 10 mm betragen. Ein eventuelles Spiel der V-Naht zwischen den Elementen wird mithilfe eines entsprechenden Fugenfüllers verfüllt. Fugenfüllung Die vertikalen Fugen zwischen den Wandelementen werden anstelle einer Nut-Feder-Verbindung bzw. einer Nut-Feder-Verbindung mit Latte mit einem elastischen Dichtkit oder einer gleichwertigen wasserabweisenden Mörtelfüllung verfüllt. Aussparungen Für Aussparungen ≤ 200 mm muss die fehlende bzw. abgeschnittene Armierung neben der Aussparung verlegt werden. Bei Aussparungen > 200 mm muss die Reduzierung der Druckzone in die Berechnung mit einbezogen werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Aussparungen nebeneinander liegen. Anzahl und Querschnitt der Stangen rund um die Aussparungen ergeben sich aus den Berechnungen. Gewicht der Fahrsilowand Für die Berechnungen von Festigkeit und Durchbiegung wird eine Stahlbetondichte von 2400 kg/m3 angenommen.

2.4

UMWELTHYGIENISCHE SPEZIFIKATION Die gemäß AP 04-SB festgelegten mittleren Zusammensetzungswerte und die gemäß AP04-U festgelegten mittleren Emissionen entsprechen für den vorgesehenen Anwendungsbereich den in Anhang A der Verordnung zur Bodenqualität genannten Anforderungen. Anwendungsbedingungen Die Fahrsilowandelemente sind in Übereinstimmung mit den Artikeln 5, 6, 7 und 33 des Beschlusses zur Bodenqualität (Funktionalität, Sorgepflicht und Sanierbarkeit/Wiedereinbaubarkeit) anzuwenden.

2.5

PRÜFZEICHEN UND ANGABEN AUF DEN LIEFERDOKUMENTEN Die Produkte werden mit dem KOMO®-Prüfzeichen gekennzeichnet. Die Darstellung des Prüfzeichens gestaltet sich folgendermaßen:

®

K23856

Pflichtangaben auf dem Prüfzeichen: • Name der Fabrik bzw. eingetragene Schutzmarke; • Herstellungsdatum oder -codierung; • Kennzeichnungstyp; • Gewicht > 800 kg; • KOMO®-Bildmarke und Zertifikatnummer. Die verpflichtenden Kennzeichnungen werden auf dem Produkt und/oder auf der Verpackung und/oder auf den Lieferdokumenten angebracht Auf den Lieferdokumenten sollte entweder das KOMO®-Prüfzeichen oder der Wortlaut aufgeführt werden, dass das Produkt den Bestimmungen des Beschlusses zur Bodenqualität entspricht.

3.

VERARBEITUNG

3.1

Allgemeine Ausführungen Der Hersteller hat mit Kiwa vereinbart, dass er die Aufrechterhaltung der Qualität der landwirtschaftlichen Betonprodukte nach deren Endkontrolle in der Fabrik bis zum Zeitpunkt und dem Ort der Lieferung gewährleistet. Der Hersteller sorgt ferner dafür, dass dem Abnehmer rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Lieferung alle für ihn relevanten Dokumente wie Verarbeitungs- und Gebrauchsrichtlinien, Qualitätserklärungen und dergleichen zur Verfügung stehen. Der Hersteller hat sich gegenüber Kiwa dazu verpflichtet, den korrekten Inhalt dieser Dokumentation zu gewährleisten.

3.2

Transport und Montage Bei dem Transport und der Montage müssen die weiteren Elemente derartig behandelt werden, dass ihre Qualität nicht beeinträchtigt wird.

3.3

Lagerung Das Stapeln der weiteren Betonelemente hat folgendermaßen zu erfolgen: - Fahrsilowandelemente frei vom Boden auf Unterzugbalken aufeinander gestapelt.

3.4

Fugenfüllung Die V-Naht zwischen den Fahrsilowandelemente wird vorab mit einem Primer behandelt und mit einem elastischen Fugenkit abgedichtet. Seite 4 von 7

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Landwirtschaftliche Betonprodukte 3.5

Aussparungen Die Anfertigung von Aussparungen hat entsprechend den diesbezüglichen Vorschriften des Lieferanten zu erfolgen.

3.6

Lieferung und Inbetriebnahme Die Lieferung von landwirtschaftlichen Betonprodukten, die noch keine 28 Tage alt sind, kann stattfinden, wenn 70 % der vorgesehenen Endfestigkeit des Betons erreicht sind. Der Hersteller muss den Abnehmer hierbei schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass die Inbetriebnahme bzw. Belastung erst dann zulässig sind, wenn die vorgesehene Endfestigkeit des Betons erreicht ist.

4.

LEISTUNGEN

4.1

Allgemeine Festigkeit des Tragwerks BB, Abschnitt 2.1

4.1.1

Fahrsilowandelemente Die in Tabelle 1 angegebenen Fahrsilowandelemente entsprechen hinsichtlich ihrer Festigkeit, berechnet gemäß NEN-EN 1992-1-1, der Bauordnung.

5.

HINWEISE FÜR DEN ABNEHMER

5.1

Prüfen Sie bei Lieferung der unter “technische Spezifikationen” aufgeführten Produkte, ob: - geliefert wurde, was vereinbart worden ist; - das Prüfzeichen und die Art des Markierens richtig sind; - die Produkte keine sichtbaren Mängel aufweisen, die auf den Transport und dergleichen zurückzuführen sind.

5.2

Prüfen Sie bei Lieferung der unter “Verarbeitung” aufgeführten Produkte, ob sie den dort dargestellten Spezifikationen entsprechen.

5.3

Falls Sie aufgrund der oben aufgeführten Kriterien das Produkt für untauglich erklären, kontaktieren Sie bitte: - BPN B.V. und bei Bedarf: - Kiwa Nederland B.V.

5.4

Führen Sie die Lagerung, den Transport und die Verarbeitung gemäß der unter “Verarbeitung” aufgeführten Bestimmungen durch.

5.5

Beachten Sie die unter “Leistungen” aufgeführten Anwendungsbedingungen.

5.6

Überreichen Sie dem Auftraggeber das Beweismittel (Lieferscheine/Bodengutachten und Zertifikat). Dies gilt nicht bei der Lieferung an natürliche Personen, wenn sie nicht im Rahmen einer Geschäftstransaktion stattfindet.

6.

HINWEISE FÜR DEN ABNEHMER Bewahren Sie das Beweismittel (Lieferscheine/Bodengutachten und falls zutreffend das Zertifikat) mindestens 5 Jahre zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde auf. Dies gilt nicht bei der Lieferung an natürliche Personen, wenn sie nicht im Rahmen einer Geschäftstransaktion stattfindet.

7.

VERORDNUNG BAUPRODUKTE Sofern ein Bauprodukt einer harmonisierten europäischen technischen Spezifikation unterliegt, dürfen die Aussagen der KOMOBescheinigung (mit Produktzertifizierung) nicht anstelle der CE-Kennzeichnung auf das Bauprodukt bzw. anstelle der einhergehenden verpflichtenden Leistungserklärung angewendet werden.

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Landwirtschaftliche Betonprodukte 8.

LISTE DER AUFGEFÜHRTEN DOKUMENTE* Norm:

Titel:

NEN EN 197-1: 2011

Zement; Teil 1: Zusammensetzung, Spezifikation und Konformitätskriterien für gemeine Zementsorten, Oktober 2011

NEN-EN 206-1: 2005

Beton Teil 1: Spezifikation, Eigenschaften, Fertigung und Konformität, einschließlich Änderungsblatt A1 und A2, November 2005

NEN 2889: 1990

Betonelemente. Maximale zulässige Maßabweichungen, Dezember 1990.

NEN 3550: 2006

Zement gemäß NEN-EN 197-1, NEN-EN 197-4 oder NEN-EN 14216, mit zusätzlichen besonderen Eigenschaften - Definitionen und Vorgaben, Februar 2006

NEN 3682: 1990

Maßkontrolle im Bau. Allgemeine Regeln und Anweisungen, Dezember 1990.

NEN-EN 1990:2011

Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung, einschließlich Änderungsblatt A1, Korrekturblatt C2 und nationalem Anhang, Dezember 2011

NEN-EN-1991-1-1:2011

Eurocode 1: Auf Konstruktionen wirkende Lasten - Teil 1-1: Allgemeine Lasten - Raumgewichte, Eigengewichte und Auflasten für Gebäude, einschließlich Korrekturblatt C1 und nationalem Anhang, Dezember 2011

NEN-EN-1991-2:2011

Eurocode 1: Auf Konstruktionen wirkende Lasten - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken, einschließlich Korrekturblatt C1 und nationalem Anhang, Dezember 2011

NEN-EN-1991-4:2011

Eurocode 1: Auf Konstruktionen wirkende Lasten - Teil 4: Silos und Lagertanks, einschließlich nationalem Anhang, Mai 2012

NEN-EN 1992-1-1:2011

Eurocode 2: Planung und Berechnung von Betonkonstruktionen - Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Regeln für Gebäude, einschließlich Korrekturblatt C2 und nationalem Anhang, November 2011

NEN-EN 13670:2009

Die Fertigung von Betonkonstruktionen, Dezember 2009

NEN 9997-1:2011

Geotechnische Planung von Konstruktionen - Teil 1: Allgemeine Regeln, einschließlich Korrekturblatt C1, April 2012

NEN 8005: 2011

Niederländische Auslegung der NEN-EN-206-1: Beton Teil 1: Spezifikation, Eigenschaften, Fertigung und Konformität, einschließlich Änderungsblatt A1, März 2011

NEN-EN 12737: 2008

Vorgefertigte Betonprodukte - Gitterrostböden für Stahlbauten, einschließlich Änderungsblatt A1, März 2008

NEN-EN 13369: 2007

Allgemeine Bestimmungen für vorgefertigte Betonprodukte, einschließlich Korrekturblatt C2, November 2007

BRL 5070

Betonfertigteile.

Kriterien 73

Vorgaben für das Qualitätssystem für ein Produktzertifikat für Elemente aus vorgefertigtem Konstruktionsbeton.

BRL 2342

Düngerbecken.

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Landwirtschaftliche Betonprodukte 9.

ÜBERSICHT LANDWIRTSCHAFTLICHE BETONPRODUKTE Tabelle 1 - Übersicht über Fahrsilowandelemente, die unter die Bescheinigung (mit Produktzertifizierung) fallen Typenbeschreibung/Festigkeitsklasse Gesamt Gesamt Nützliches Beton Höhe Breite Fuß (mm) (mm) (mm) Fahrsilo gerade C60/75 - Auflast Achslast 15 Tonnen SL100R 1000 * 1200 750 SL125R 1250 * 1200 750 SL150R 1500 * 1500 1000 SL175R 1750 * 1550 1000 SL200R 2000 * 1800 1250 Fahrsilo geneigt C60/75 - Auflast Achslast 15 Tonnen SL150S 1500 * 1500 1000 SL175S 1750 * 1550 1000 Fahrsilo T C60/75 - Auflast Achslast 15 Tonnen SL200T 2000 * 2000 1500 SL250T 2500 * 2350 1750 SL300T 3000* 2650 2050 T-Wände C60/75 - Auflast Achslast 15 Tonnen TW 100 1000 * 1200 500 TW 125 1250 * 1200 500 TW 150 1500 * 1200 500 TW 175 1750 * 1700 750 TW 200 2000 * 1750 750 TW 250 2500 * 2250 1000 TW 300 3000 * 2250 1000 TW 400 4000 * 2500 1100 U-Wände C60/75 - Auflast Achslast 15 Tonnen U100 1000 1250 1005 U125 1250 1250 994 U150 1500 1250 982 U150hak 1500 1450 982 U175hak 1750 1450 970 U200hak 2000 1550 959 U250hak 2500 1900 1186 U300hak 3000 2150 1417 L-Wand C60/75 - Auflast 2,0 kN/m2 L050 500 400 285 L075 750 600 488 L100 1000 600 489 L125 1250 700 577 L150 1500 850 716 L175 1750 1000 850 L200 2000 1150 985 L250 2500 1400 1200 L300 3000 1700 1466 L-Wand-Absatz C60/75 - Auflast Achslast 10 Tonnen L075hak 750 800 488 L100hak 1000 800 490 L125hak 1250 900 575 L150hak 1500 1050 716 L175hak 1750 1200 840 L-Wand-Absatz C60/75 - Auflast Achslast 15 Tonnen L200hak 2000 1350 985 L250hak 2500 1600 1200 L300hak 3000 1900 1466 L350hak 3500 2050 1589 L400hak 4000 2450 1810 Hinweis: * Die Höhe eines Fahrsilowandelements bezieht sich auf die Gesamthöhe minus Fußdicke. Achtung: Bei Verwendung von Fahrsilowandelementen müssen die Gebrauchsvorschriften des Zertifikatinhabers eingehalten werden.

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