Beitragsordnung

d) der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 50. -- €. Der Beitrag wird spätestens zum 15. Februar des Jahres fällig und wird per. Bankeinzug ...
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Beitragsordnung

Alle Funktionsbezeichnungen gelten selbstverständlich in männlicher bzw. weiblicher Form und sind je nach Fall entsprechend anzuwenden.

Die Mitgliederversammlung hat am 7. März 2009 folgende Beitragsordnung gem. § 10 (3) der Satzung für den Kneippverein Sonthofen festgelegt: a) der ordentlich Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für Einzelpersonen 30. -- € b) der ordentlich Jahresmitgliedsbeitrag für Familien beträgt 40. -- € Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind, im Rahmen der Familienmitgliedschaft, vom Beitrag befreit. c) der ordentliche Jahresmitgliedsbeitrag für Schüler, Auszubildende oder Studenten beträgt 20. -- € d) der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 50. -- € Der Beitrag wird spätestens zum 15. Februar des Jahres fällig und wird per Bankeinzug erhoben, ein „Eintrittsgeld“ wird nicht gefordert. Entsprechend dem Monat des Eintritts wird der Jahrebeitrag im ersten Jahr in 1/12 Anteilen berechnet. Die Mitglieder verpflichten sich, eine Einzugsermächtigung zu erteilen und eventeuelle Änderungen der Bankverbindungen mitzuteilen. Die im Zusammenhang mit geänderten Kontendaten fällig werdenden Bankspesen gehen zu Lasten des Mitgliedes. Mitglieder, die nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit sind, die den Beitrag schulden und nach schriftlicher Aufforderung und zweimaliger Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden aus dem Verein ausgeschlossen. (§ 9 (3 ff)

Diese Beitragsordnung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung zustande gekommen und tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bleibt gültig bis zur Neuerstellung durch eine Mitgliederversammlung.