beiträge zur sozialen sicherheit - Bundesamt für Sozialversicherungen

Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm des Bundes, mit welchem Finanzhilfen für die Schaffung neuer Betreuungsangebote im Bereich Kindertagesstätten (z.B. Krippen) und schulergänzender Betreuung (z.B. Horte, ...
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