ArtisanDesignTeam TermsAndConditions DE AT


54KB Größe 5 Downloads 368 Ansichten
Stampin’ Up!

®

RUBRIK „SIE HABEN ES GESCHAFFT“: TEILNAHMEBEDINGUNGEN ARTISAN DESIGN TEAM DE/AT: TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUM ARTISAN DESIGN TEAM Das Artisan Design Team besteht aus besonders kreativen und künstlerisch talentierten Stampin’ Up!-Demonstratoren mit einem Blog, die weltweit von den jeweiligen Stampin’ Up!-Zweiggesellschaften dazu ausgewählt werden, Projekte mit Stampin’ Up!-Produkten zu gestalten. Die Projekte werden auf den DBWS-Webseiten (Demonstrator-Business-Webservices) oder den persönlichen Blogs der Teammitglieder und gelegentlich auch auf den Webseiten von Stampin’ Up! sowie auf den Seiten von Stampin’ Up! in sozialen Medien präsentiert. Die Mitgliedschaft im Artisan Design Team ist eine besondere Form der Anerkennung, bei der wir die Kreativität und künstlerischen Talente von Stampin’ Up!-Demonstratoren beim Gestalten mit Stampin’ Up!-Produkten nutzen können. Die Möglichkeit zur Mitarbeit im Artisan Design Team wird von dem im Land des Hauptwohnsitzes des Demonstrators zuständigen Stampin’ Up!-Unternehmen angeboten, mit dem der Demonstrator einen Vertrag für unabhängige Demonstratoren geschlossen hat. Dabei handelt es sich um eines der folgenden Unternehmen: Stampin’ Up! Australia Pty Ltd., Stampin’ Up! Austria GmbH, Stampin’ Up! Canada ULC, Stampin’ Up! Deutschland GmbH, Stampin’ Up! Europe GmbH, Stampin’ Up! France SARL, Stampin’ Up! Inc., eine in Utah, USA, gegründeten Gesellschaft, Stampin’ Up! Netherlands B.V., Stampin’ Up! New Zealand Ltd. Oder Stampin’ Up! UK Ltd. (jedes dieser lokalen Unternehmen wird, soweit zutreffend, nachfolgend als „Stampin’ Up!“ bezeichnet). Für die Mitwirkung im Artisan Design Team gelten die folgenden Bedingungen. • ES IST KEIN PRODUKTKAUF ERFORDERLICH, UM TEILNEHMEN ZU KÖNNEN ODER ALS MITGLIED DES ARTISAN DESIGN TEAMS AUSGEWÄHLT ZU WERDEN. • FÜR DAS ARTISAN DESIGN TEAM BEWERBEN KÖNNEN SICH STAMPIN’ UP!-DEMONSTRATOREN MIT WOHNSITZ IN EUROPA, DEN USA, KANADA ODER DER SÜDPAZIFIKREGION. IN US-MILITÄRISCHEN EINRICHTUNGEN AUSSERHALB DES US-FESTLANDES KANN DIE TEILNAHME BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN. DIE TEILNAHME IST DORT UNZULÄSSIG, WO DIES GESETZLICH VERBOTEN IST. • DIE BEWERBUNG FÜR DAS SOWIE DIE MITARBEIT IM ARTISAN DESIGN TEAM UNTERLIEGT JEWEILS ALLEN GELTENDEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN AUF BUNDES-, LANDES-, PROVINZ-, REGIONALER ODER KOMMUNALER EBENE. FÜR AUF JEDWEDE GEWÄHRTE VERGÜTUNG ANFALLENDE STEUERN IST DER TEILNEHMER SELBST VERANTWORTLICH.

1. Teilnahmeberechtigung • Mitglieder im Artisan Design Team müssen aktive Stampin’ Up!-Demonstratoren sein und ein vertraglich einwandfreies Verhältnis zu Stampin’ Up! haben. Während der einjährigen Mitarbeit, die am 1. Dezember beginnt, müssen sie ihrer Geschäftstätigkeit als Demonstratoren weiterhin aktiv nachgehen und ihren persönlichen Blog oder DBWS-Blog aktiv weiterführen. • Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer von Stampin’ Up!, dessen Zulieferer und dessen jeweilige Mutter- bzw. Zweiggesellschaften und Werbe- bzw. Marketingagenturen sowie unmittelbare Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Geschwister und Kinder und deren jeweilige Ehepartner, unabhängig vom Wohnort) oder in deren Haushalt lebende Personen (egal ob verwandt oder nicht) sind von der Teilnahme AUSGESCHLOSSEN.

2. Pflichten des Mitglieds im Artisan Design Team Um für das Team ausgewählt zu werden, müssen Bewerber dazu bereit sein, die folgenden Aufgaben zu erfüllen: Das Teammitglied gestaltet mindestens ein (1) Projekt pro Monat, das auf der Facebook-Seite von Stampin’ Up! und im persönlichen Blog des Teammitglieds präsentiert wird, und erstellt einen (1) Beitrag zum Posten auf Instagram im Quartal sowie zwei (2) Beiträge für den Unternehmensblog im Jahr. Diese Projekte werden vom jeweiligen Mitglied des Artisan Design Teams auch auf Pinterest gepostet. Der Instagram-Beitrag wird je nach Ermessen von Stampin’ Up! verwendet. Alle Projekte müssen mit aktuellen Produkten von Stampin’ Up! gestaltet werden. Die Stampin’ Up!-Produkte werden in jedem Quartal ausgewählt und den Mitgliedern des Artisan Design Teams kostenlos (wie in Abschnitt 4 beschrieben) zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Stampin’ Up!-Produkte können von den Artisan Design Team-Mitgliedern auf eigene Kosten verwendet werden. Die Mitglieder des Artisan Design Teams verpflichten sich zu Folgendem: • In jedem Monat: Sie erstellen von Ihrem Facebook-Projekt ein Foto in hoher Qualität bzw. eine digitale Datei sowie eine kurze Beschreibung dazu (eine entsprechende Vorlage wird von Stampin’ Up! bereitgestellt) und reichen diese Dateien per E-Mail ein. Dieses Projekt wird auf der Facebook-Seite von Stampin’ Up! präsentiert). Die Teammitglieder werden dieses Projekt jeweils außerdem in ihrem Blog (im Rahmen des monatlichen Blog-Hops des Artisan Design Teams) zusammen mit einer ausführlichen Zubehörliste und, falls nötig, Anleitung vorstellen. • In jedem Quartal: Sie erstellen und reichen einen Beitrag mit einem Tipp oder Kniff für Instagram ein, der von Stampin’ Up! nach eigenem Ermessen verwendet werden kann. • Jedes Jahr: Sie erstellen und reichen zwei Beiträge für den Unternehmensblog ein. • Sie liefern Beiträge zur Pinterest-Pinnwand, die Stampin’ Up! für das Artisan Design Team eingerichtet hat, indem Sie Ihre Inhalte an die Wand pinnen (von Facebook, Instagram, aus dem Stampin’ Up!-Blog und aus Ihrem persönlichen Blog). • Sie gestalten auf Anfrage weitere Beispielprojekte, die bei Stampin’ Up!-Veranstaltungen ausgestellt oder auf den Webseiten von Stampin’ Up! in sozialen Medien veröffentlicht werden. Stampin’ Up! kann – nach alleinigem Ermessen – für die Umsetzung dieser Anfrage

ARTISAN DESIGN TEAM TERMS & CONDITIONS - REV A © 2016 STAMPIN’ UP!

Produkte bereitstellen. • Sie verwenden Stampin’ Up!-Produkte, die zum Zeitpunkt des Blogbeitrags aktuell sind. Jedoch dürfen auch dreidimensionale Objekte wie Bilderrahmen, Schachteln, Flaschen usw., die nicht bei Stampin’ Up! erhältlich sind, für das jeweilige Projekt verwendet werden. Blogbeiträge von Mitgliedern des Artisan Design Teams auf den Webseiten von Stampin’ Up! können vom jeweiligen Artisan Design TeamMitglied nicht mit einem Urheberrechtsvermerk versehen werden. Bei allen Blogbeiträgen muss es sich um Originalarbeiten des jeweiligen Demonstrators handeln. Die Blogs der Demonstratoren müssen öffentlich zugänglich sein.

3. Bewerbung, Auswahl und Benachrichtigung Jeder Bewerber für das Artisan Design Team muss auf elektronischem Wege eine Bewerbung über Survey Monkey einreichen. Dabei sind folgende Informationen anzugeben: • Der vollständige Name des Demonstrators • Das Land des Wohnsitzes • Demonstrator-ID-Nummer • E-Mail-Adresse des Demonstrators • Ein Link zum Blog des Demonstrators • Eine Liste mit Webseiten, auf denen der Demonstrator Beiträge postet (einschließlich der entsprechenden Web-Adressen bzw. Links) • Ein paar kurze Sätze dazu, was Sie an Stampin’ Up! begeistert • Ein paar kurze Sätze dazu, was Sie Ihrer Meinung nach zum Artisan Design Team beitragen können Der Bewerbungszeitraum für das Artisan Design Team wird auf der Demonstratoren-Webseite mitgeteilt. Alle Bewerbungen müssen ausnahmslos spätestens bis zum angekündigten Stichtag bei Stampin’ Up! eingehen. Pro Demonstrator wird nur eine Bewerbung angenommen. Bitte schicken Sie keine Projekte per Post an die Stampin’ Up!-Niederlassungen und geben Sie auch keine Projekte dort ab. ALLE BEWERBUNGEN SIND ELEKTRONISCH EINZUREICHEN. Die Mitglieder des Artisan Design Teams werden ausschließend basierend auf den online ausgestellten Projekten ausgewählt. Stampin’ Up! sucht Blogger, die aktuell einen persönlichen Blog oder einen DBWS-Blog haben und diesen bereits seit mindestens sechzig (60) Tagen aktiv führen. Klar im Vorteil sind dabei Blogger unter unseren Demonstratoren, die ein Auge für gute Fotos und einen ansprechenden Erzählstil haben. Wir erwarten von Ihnen gut geschriebene Blogbeiträge, die die Produkte von Stampin’ Up! mit Anleitungen, Projekten und kleinen Geschichten präsentieren. Unsere Kriterien: • Qualität der Fotografien • Design bzw. Gestaltung des Blogs • Schreib- bzw. Erzählstil • Projektvielfalt • Originalität des Projektdesigns • Stilvielfalt • Qualität der Ausführung • Einzigartige, trendige Ideen • Innovative Verwendung von Stampin’ Up!-Produkten • Die Mitglieder des Design-Teams werden von Mitgliedern des US-Kreativteams von Stampin’ Up! ausgewählt. • Die Gesamtanzahl der Teammitglieder liegt im Ermessen von Stampin’ Up! Stampin’ Up! behält sich das Recht vor, das Team bei Bedarf zu erweitern. • Durch die Bewerbung erhält Stampin’ Up! die Erlaubnis, den Namen und das Bild des Bewerbers ohne weitere Vergütung für Werbe- und Marketingmaßnahmen zu verwenden, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten. • Einige Artisan Design Team-Mitglieder werden eventuell ungeachtet dessen, ob sie eine Bewerbung eingereicht haben oder nicht, ins Team eingeladen. Diese ausgewählten Mitglieder werden hinsichtlich ihres Interesses kontaktiert. • Die für das Artisan Design Team ausgewählten Mitglieder werden bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres telefonisch und/oder per E-Mail benachrichtigt. Ihre Namen werden im November bei OnStage bekannt gegeben. Diese Informationen werden etwa im Dezember des jeweiligen Jahres auch auf der Demonstratoren-Webseite veröffentlicht. • Nach der Auswahl als Mitglied für das Artisan Design Team werden die Demonstratoren gebeten, Folgendes bereitzustellen: - eine Kurzbiographie und ein Foto von sich zur Verwendung auf den Webseiten von Stampin’ Up!, - ein unterschriebenes Freigabeformular, das Stampin’ Up! zur Verwendung aller vom Bewerber erstellten und zur Verfügung gestellten

ARTISAN DESIGN TEAM TERMS & CONDITIONS - REV A © 2016 STAMPIN’ UP!

Originalinhalte berechtigt – siehe „Erklärung zur Anerkennung und Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen“ für Mitglieder des Artisan Design Teams, - eine schriftliche Erklärung bzw. Bestätigung, dass es sich bei den eingereichten Arbeiten um Originale handelt und der Verfasser für jegliche Schäden durch Diebstahl geistigen Eigentums und Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist. • Die Entscheidungen von Stampin’ Up! in allen das Artisan Design Team betreffenden Fragen sind endgültig.

4. Anerkennung und Vergütung Jedes Artisan Design Team-Mitglied erhält zunächst ein spezielles Andenken, ein Artisan Design Team-Blogbanner, ein Preisgeld von 500 US-Dollar und eine Einkaufsgutschrift von Stampin’ Up! im Wert von 500 US-Dollar (die für beliebige aktuelle Stampin’ Up!-Produkte eingelöst werden kann). Die internationalen Mitglieder des Design-Teams erhalten den Gegenwert in ihrer Landeswährung, welcher durch den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Wechselkurs bestimmt wird. Jedes Artisan Design-Team-Mitglied erhält während der Mitarbeit im Artisan Design Team in jedem Quartal aktuelle und kommende Stampin’ Up!-Produkte im Wert von bis zu 375 US-Dollar. Die Produkte werden von Stampin’ Up! ausgewählt und sind für die Gestaltung der zu präsentierenden Projekte zu verwenden, wie oben unter Abschnitt 2 beschrieben. Alle Stampin’ Up!-Produkte, die dem Artisan Design TeamMitglied überlassen werden, unterliegen den aktuellen Bestimmungen und Bedingungen zu den Produkten von Stampin’ Up! Die Einkaufsgutschriften sind mit einer einzigen Bestellung bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres einzulösen. Die Vergütung (einschließlich der Produkte) ist nicht übertragbar und es werden keine Ersatzleistungen gewährt, es sei denn, Stampin’ Up! trifft nach eigenem Ermessen eine andere Entscheidung. Für anfallende Steuern ist das jeweilige Mitglied des Artisan Design Teams selbst verantwortlich.

5. Sonstiges A. Haftungsbeschränkung Mit ihrer Bewerbung für die Mitarbeit im Artisan Design Team erklären sich alle Bewerber damit einverstanden, Stampin’ Up! sowie dessen Zulieferer, Vertriebspartner, Werbe-/Marketingagenturen und Lieferanten von Preisen sowie all ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter (zusammen: die „Freigestellten Parteien“) im Hinblick auf sämtliche Ansprüche, Forderungen oder Klageansprüche, einschließlich, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Personenschäden, Tod oder Beschädigung bzw. Verlust von Eigentum freizustellen, schadlos zu halten und davon zu entbinden, die sich im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren für das Artisan Design Team bzw. mit dem Erhalt, der Nutzung oder dem Missbrauch eines Preises oder einer Vergütung jedweder Art ergeben. Des Weiteren erklären sich alle Bewerber damit einverstanden, die Freigestellten Parteien im Hinblick auf sämtliche Ansprüche, Forderungen oder Klageansprüche zu entschädigen, freizustellen, schadlos zu halten und davon zu entbinden, die infolge eines Verstoßes des Bewerbers gegen diese Teilnahmebedingungen, einschließlich, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit, jedweder Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum einer dritten Partei, gegen jedwede der Freigestellten Parteien erhoben werden. Stampin’ Up! ist nicht verantwortlich für technische Störungen oder Probleme bei Telefonnetzen oder -leitungen, Computer-Online-Systemen, Servern, Providern, Hardware, Software, für nicht eingehende E-Mails oder Survey Monkey-Daten aufgrund von technischen Problemen oder Datenstau im Internet oder auf Webseiten jedweder Art, für menschliche Fehler jedweder Art oder für Betrug durch ein Mitglied im Artisan Design Team. Der Demonstrator erklärt sich damit einverstanden, Stampin’ Up! im Hinblick auf jedwede Schäden, die infolge eines Verstoßes gegen diese Bedingungen durch den Demonstrator verursacht werden können, schadlos zu halten und vollständig zu entschädigen.

B. Bedingungen Stampin’ Up! behält sich das Recht vor, Blogbeiträge vor der Veröffentlichung auf Stampin’ Up!-Webseiten zu bearbeiten. Stampin’ Up! behält sich das Recht vor, jedwede Inhalte, die Stampin’ Up! als unangemessen erachtet – wie nicht jugendfreie Inhalte, Partner-Links, unterstützende Werbung für Unternehmen und kontroverse Inhalte – abzulehnen. Die Demonstratoren mit dem Blogs müssen die Rechte an allen in den einzelnen Einsendungen verwendeten Medien besitzen. Mit dem Einsenden von Inhalten erklärt der Bewerber, dass er die Rechte an dem gesamten Bildmaterial und alle nötigen Freigabe-Erklärungen zur Materialverwendung zu Werbezwecken für alle abgebildeten bzw. erkennbaren Personen erhalten bzw. Anspruch darauf hat und Stampin’ Up! die uneingeschränkte Verwendung des Materials gewährt. Mit der Aufnahme als Mitglied des Artisan Design Teams erteilt jedes Mitglied Stampin’ Up! die Erlaubnis, die Designs bzw. Arbeiten und den Namen, das Foto sowie weiteres Bild- und/oder Tonmaterial des jeweiligen Design-Teammitglieds für jedwede das Artisan Design Team betreffenden Werbe- bzw. Marketingmaßnahmen ohne weitere Vergütung oder Genehmigung zu verwenden (mit Ausnahme von Fällen, in denen dies gesetzlich verboten ist). Durch ihre Teilnahme erklären die Bewerber außerdem ihr Einverständnis (a) mit der verpflichtenden Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und (b) damit, dass die Entscheidungen von Stampin’ Up! in allen das Bewerbungsverfahren betreffenden Fragen endgültig und verbindlich sind. Stampin’ Up! behält sich das Recht vor, die Gültigkeit, Authentizität und Originalität einer jeden Einsendung sowie die Identität und Adresse des Bewerbers zu überprüfen. Das Versäumnis von Stampin’ Up!, jedwedes seiner Rechte zu jedem möglichen Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.

C.

Recht auf Widerruf oder Aussetzung

Sollte Stampin’ Up! aus jedwedem Grund das Bewerbungsverfahren für das Artisan Design Team nicht wie geplant durchführen können,

ARTISAN DESIGN TEAM TERMS & CONDITIONS - REV A © 2016 STAMPIN’ UP!

behält Stampin’ Up! sich das Recht vor, das Bewerbungsverfahren nach eigenem Ermessen abzubrechen, zu beenden, zu modifizieren oder auszusetzen. In derartigen Fällen wird keine Vergütung geleistet. Entscheidet sich Stampin’ Up! dazu, das Bewerbungsverfahren abzubrechen oder zu beenden, behält Stampin’ Up! keine Rechte an den eingereichten Bewerbungen. Stampin’ Up! behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.

D. Datenschutz Mit ihrer Bewerbung erklären sich die Bewerber damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Namen und Adressen, verarbeitet, weitergegeben und anderweitig für mit dem Bewerbungsverfahren im Zusammenhang stehende Zwecke verwendet werden dürfen. Außerdem dürfen die Daten von Stampin’ Up! verwendet werden, um Identität, Postanschrift und Telefonnummer des Bewerbers zu überprüfen oder anderweitige Prüfungen der Berechtigung des Bewerbers zur Teilnahme an der Mitarbeit im Artisan Design Team durchzuführen. Die Bewerber haben das Recht, sämtliche ihrer bei Stampin’ Up! hinterlegten personenbezogenen Daten abzurufen, zu prüfen, zu korrigieren oder löschen zu lassen. Dazu hat eine Mitteilung in schriftlicher Form an Stampin’ Up! im Land ihres Wohnsitzes an die zutreffende Adresse zu erfolgen: Stampin' Up! Attn: Artisan Design Team 12907 South 3600 West Riverton, UT 84065

Stampin’ Up! Canada ULC, a Nova Scotia Unlimited Liability Company Suite 330, 2618 Hopewell Place NE Calgary, Alberta T1Y 7J7 Kanada

Stampin’ Up! Australia Pty Ltd., Stampin’ Up! Suite 604, Level 6 52 Railway Parade Burnwood, NSW 2134 Australien

Stampin’ Up! Austria GmbH Rüdigergasse 12/12a 1050 Wien Österreich

Stampin’ Up! Deutschland GmbH Herriotstraße 1 60528 Frankfurt am Main Deutschland

Stampin’ Up! France SARL Immeuble Le Thelemos 12, quai du Commerce 69009 LYON cedex 03 Frankreich

Stampin’ Up! NetherlandsB.V. Barbara Strozzilaan 201 NL – 1083 HN Amsterdam Niederlande

Stampin’ Up! New Zealand Ltd. Level 31, VeroCentre, 48 Shortland Street

ARTISAN DESIGN TEAM TERMS & CONDITIONS - REV A © 2016 STAMPIN’ UP!

Auckland 1010 Neuseeland

Stampin’ Up! UK Limited 4A Lancaster Court Coronation road Cressex Business Park High Wycombe Bucks HP12 3TD Vereinigtes Königreich Personenbezogene Daten werden von Stampin’ Up! und dessen Zweiggesellschaften ausschließlich zu den hierin genannten Zwecken verwendet. Mit Ihrer Bewerbung für das Artisan Design Team erklären Sie sich mit den gesamten vorliegenden Bedingungen und mit der Datenschutzerklärung von Stampin’ Up! auf der Webseite der für Ihr Wohnsitzland zuständigen Stampin’ Up!-Gesellschaft einverstanden. http://www.stampinup.com http://www.stampinup.com/home/es-US/home-es-us http://www.stampinup.com/home/en-CA/home http://www.stampinup.com/home/fr-CA/home-fr-ca http://www.stampinup.com/home/en-AU/home http://www.stampinup.com/home/de-AT/home_at http://www.stampinup.com/home/de-DE/home-de-DE http://www.stampinup.com/home/fr-FR/home_fr http://www.stampinup.com/home/en-NL/home_nl http://www.stampinup.com/home/en-NZ/home http://www.stampinup.com/home/en-GB/home

E.

Verwendung von Einsendungen

Die Mitarbeit im Artisan Design Team stellt eine Einverständniserklärung sowie Bestätigung dar, dass sämtliche von Stampin’ Up! angefragten und vom Demonstrator für das Artisan Design Team eingereichten künstlerischen Arbeiten in das Eigentum von Stampin’ Up! übergehen und von Stampin’ Up! in beliebiger Weise verwendet werden können. Mit dem Einreichen von Projekten und der Mitarbeit im Artisan Design Team erklärt sich der Demonstrator damit einverstanden, dass die Arbeiten, Ideen, Konzepte und sämtliche Rechte (einschließlich, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Urheberpersönlichkeitsrechten und Rechten an geistigem Eigentum) im Hinblick auf diese Arbeiten in das alleinige Eigentum von Stampin’ Up! übergehen. Jedes Artisan Design Team-Mitglied erklärt sich bereit, sämtliche Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte bzw. Ansprüche an geistigem Eigentum im Hinblick auf die eingereichten und von Stampin’ Up! ausgewählten Projekte unwiderruflich an Stampin’ Up! abzutreten und zu übertragen, und gewährt Stampin’ Up! das Recht, das Design und die Projekte ohne gesonderte Vereinbarungen oder Genehmigungen hinsichtlich Gebiet, Zeit, Verwendung oder anderer Aspekte zu jedweden Zwecken, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Werbung, in jedweden Medien weltweit und ohne weitere Vergütung des Artisan Design TeamMitglieds zu veröffentlichen, zu verwenden, zu bearbeiten, zu adaptieren und/oder zu modifizieren.

F.

Anwendbares Recht

Für Artisan Design Team-Mitglieder mit Wohnsitz in den USA sind die Gesetze des Bundesstaates Utah maßgeblich und sämtliche Klagen oder Verfahren, die sich im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Programm ergeben, sind an den Gerichten des Bundestaates Utah einzureichen bzw. zu verhandeln. Für Artisan Design Team-Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der USA sind die Gesetze des Staates oder Landes maßgeblich, in dem das Mitglied des Design-Teams wohnhaft ist. Der Gerichtsstand liegt in dem Staat oder Land, in dem das Mitglied des Design-Teams seinen Wohnsitz hat.

ARTISAN DESIGN TEAM TERMS & CONDITIONS - REV A © 2016 STAMPIN’ UP!