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Eine Befreiung kann nur bei Vorlage des Meldescheines und des. Behindertenausweises in den Tourist-Informationen im Gemeindegebiet Oberstdorf erfolgen.
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artflat Kurbeitrag

Der ortsübliche Kurbeitrag ist bei Anreise beim Vermieter zu entrichten. Aufgrund des Art. 7 Abs. 1 KAG sind bestimmte Gemeinden in Bayern dazu ermächtigt, Beiträge zur Deckung ihres Aufwands für Einrichtungen und Veranstaltungen zu erheben, welche Kur- und Erholungszwecken dienen. Darunter fällt auch Oberstdorf als Kneippkurort und heilklimatischer Kurort. Der Markt Oberstdorf hat hierzu 2006 eine Kurbeitragssatzung beschlossen. Kurbeitragssatzung des Marktes Oberstdorf 2006 Demnach sind grundsätzlich Personen, die sich zur Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Der Kurbetrag beträgt für den Kurbezirk II, in dem sich die Ferienwohnung artflat befindet, pro Übernachtung: € 2,60 für Personen ab dem 17. Lebensjahr

€ 1,95 für Personen vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres sind Kurbeitragsfrei. Ferner sind befreit Behinderte mit Ausweis und Zusatz von aG, BL oder H sowie deren Begleitpersonen, wenn diese nach dem Behindertenausweis für die Behinderten erforderlich sind. Sollte einer der o.g. Befreiungsgründe vorliegen, bitten wir Sie, uns spätestens bei Ihrer Ankunft zu informieren (Kontakt). Eine Befreiung kann nur bei Vorlage des Meldescheines und des Behindertenausweises in den Tourist-Informationen im Gemeindegebiet Oberstdorf erfolgen. Bitte beachten Sie, dass nach Abreise ein Erlass leider nicht mehr möglich ist. art-flat Home