Angelverein Sportfischer Ahaus e

Angeln dürfen nur Mitglieder eines Ahauser Angelvereins. Die Mitglieder müssen sich auf Nachfrage von Fischereiaufsehern, der Polizei und. Mitarbeitern der ...
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Angelverein Sportfischer Ahaus e.V. Bestimmungen für das Beangeln der Schlossgräfte in Ahaus

1. Es gelten die Bestimmungen des Fischereigesetzes NRW. 2. Angeln dürfen nur Mitglieder eines Ahauser Angelvereins. Die Mitglieder müssen sich auf Nachfrage von Fischereiaufsehern, der Polizei und Mitarbeitern der Stadt Ahaus als Mitglied eines Angelvereins der Stadt Ahaus ausweisen können. Dies kann über einen Vereinsausweis oder über den Sportfischer-Pass geschehen. So genannte „Gast-Angler“ sind nicht zugelassen. 3. Alle Angler sind verpflichtet ihren Angelplatz absolut sauber zu halten und ggf. sogar vorgefunden Unrat/Müll zu entsorgen. 4. Das Gewässer darf nur von den drei Seiten des Parks beangelt werden. Ein Angeln vom Innenhof des Schlosses, vom Innenhof des Amtsgerichts und/oder von den Brücken zu diesen Innenhöfen ist nicht gestattet, 5. Für das Angeln in der Schlossgräfte ist der Bundesfischereischein erforderlich. Jugendliche, die den Jugendfischreischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Bundesfischreischeininhabers angeln, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. 6. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden durch den Verein des Anglers bestraft und können zum Angelverbot oder gar Vereinsausschluss führen. Ahaus, den 13.08.2008

Der Vorstand

Sportfischer-Ahaus e.V. Kapellenweg 21 48683 Ahaus WWW.Sportfischer-Ahaus.de 1 Vorsitzender: C. Ungrund Kapellenweg 21 48683 Ahaus Tel. 0172-5629344 Email: [email protected]