Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bürgerkarte Oberstdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bürgerkarte Oberstdorf. Geschäftsgrundlage. Durch den Erwerb einer Bürgerkarte Oberstdorf werden keine eigenen ...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bürgerkarte Oberstdorf Geschäftsgrundlage Durch den Erwerb einer Bürgerkarte Oberstdorf werden keine eigenen Verträge mit einem Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die Unternehmen, die ihre Leistungen der Bürgerkarte und der Allgäu-Walser-FanCard anbieten. Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung selbst ab. Die Gemeinde Oberstdorf und die OberAllgäu Tourismus Service GmbH sind nicht Reiseveranstalter und erbringen keine Leistungen. Sie vermitteln lediglich die Inanspruchnahme der mit der Bürgerkarte und der Allgäu-Walser-Fan-Card Oberstdorf nutzbaren Leistungen. Die Leistungsträger bieten dem Karteninhaber den Erwerb und die Inanspruchnahme der in der aktuellen Allgäu-Walser-Fan-Card sowie der im aktuellen Jahrespaket aufgeführten Leistungen an. Leistungsumfang Sämtliche Leistungsträger haben sich verpflichtet, Bürgerkarten (Allgäu-Walser-Fan-Card) Inhabern in der Saison zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten und den allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen ihre Bürgerkarte (AllgäuWalser-Fan-Card) Leistungen uneingeschränkt in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Für die Leistungsträger übernehmen die OberAllgäu Tourismus Service GmbH und die Gemeinde Oberstdorf keine Haftung. Erwerb und Gültigkeit Die Bürgerkarte Oberstdorf kann von allen Einwohnern mit Hauptwohnsitz und Schwerpunkt der Lebensbeziehung in der Gemeinde Oberstdorf erworben werden. Sie ist ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Die Saison, während der die Leistungen der Leistungsträger in Anspruch genommen werden können, ist in den Veröffentlichungen der Bürgerkarte (Allgäu-Walser-Fan-Card) genannt. Die Betriebszeiten einiger Leistungsträger decken jedoch vor allem aus witterungsund saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der Bürgerkarte (Allgäu-Walser-Fan-Card) ab. Beschränkungen können sich auch aus individuellen Sperrungen ergeben. Die Bürgerkarte Oberstdorf ist nicht übertragbar. Sie verliert nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ihre Gültigkeit. Das Kaufpaket Bürgerkarte Oberstdorf ist ab Verkauf bis zum 31.12.2018 gültig. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht. Dies gilt auch für den Fall persönlicher Verhinderung. Wird der Hauptwohnsitz abgemeldet oder entfällt der Schwerpunkt der Lebensbeziehung in Oberstdorf, wird die Bürgerkarte gesperrt. Preise Es gelten die in der aktuellen Allgäu-Walser-Fan-Card Broschüre genannten Preise. Die Ausstellungsgebühr für eine Bürgerkarte Oberstdorf beträgt € 5,00. Die Bürgerkarte Oberstdorf berechtigt den Inhaber zur Nutzung der ermäßigten Leistungen. Hier gelten die aktuell aushängenden Preise der Leistungsträger als Grundlage. Preise Kaufpaket 2018 Kinder (Jg. 2003 – 2012) Schüler, Studenten, Azubis, Behinderte mit Merkzeichen aG und Bl, Senioren (Jg. 1958 und älter) Erwachsene (Jg. 1959 – 2002)

66,00 € 138,00 € 138,00 € 196,00 €

Ausgabestellen/Verkaufsstellen Die Erstausgabe einer Bürgerkarte Oberstdorf erfolgt durch die Gemeinde Oberstdorf, Einwohnermeldeamt, Bahnhofplatz 3, ebenso wie das Aufbuchen des Kaufpaketes 2018. Verwendung Vor Inanspruchnahme einer Leistung der Bürgerkarte Oberstdorf wird die Karte bei dem Leistungsträger, der mit einem geeigneten elektronischen Lesegerät ausgestattet ist, geprüft und am Terminal registriert. Dies kann durch Vorbeiführen bzw. Vorhalten der Bürgerkarte Oberstdorf am entsprechenden Terminal erfolgen. Missbrauch/Verlust Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger berechtigt bzw. verpflichtet, die Bürgerkarte Oberstdorf ersatzlos einzubehalten. Bei Diebstahl oder Verlust wird der Karteninhaber dringend gebeten, diesen Vorfall der Gemeinde Oberstdorf zu melden, wobei kein genereller Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Bürgerkarte besteht.

Markt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1 87561 Oberstdorf Tel.: 08322 700-750 www.markt-oberstdorf.de [email protected]