Allgemeine Geschäftsbedingungen Alle Mitteilungen des Maklers ...

Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge,. Telefonanrufe, Telekopien, E - Mails sowie Rundfunk, Tele- oder ...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Alle Mitteilungen des Maklers sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weiter gegeben werden. Falls der Interessent Kenntnis von dem Objekt hat, muss er dies dem Makler sofort mitteilen. Unterlässt er eine solche Mitteilung, dann wird vermutet, dass diese Interessenten von der Maklerfirma zuerst an das Objekt heran geführt wurden. Der Interessent hat dem Makler auch dann eine Provision zu zahlen, wenn zwischen ihm und dem Makler zugeführten Verkäufer neben dem Auftragsgeschäft oder stattdessen ein anderes Geschäft zustande kommt, das im Wesentlichen auf den gleichen wirtschaftlichen Erfolg abzielt. Handelt der Interessent seinen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zuwider, gibt er Informationen des Maklers unerlaubt weiter oder zeigt er ein durch den Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Geschäft nicht an oder unterstützt er den Makler nicht darin, dass dieser die vereinbarte Provision erhält, dann steht dem Makler eine angemessene Vertragsstrafe zur Höhe der vereinbarten Provision zu. Der Makler haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Dies gilt ebenso für seine Erfüllungsgehilfen. Er ist darauf angewiesen, dass die Angaben seiner Auftraggeber und der Interessenten richtig sind und er ist nicht verpflichtet, die Zahlungs- und Leistungsfähigkeit einer Partei zu prüfen oder das Grundbuch einzusehen. Er informiert seine Vertragspartner nach bestem Wissen. Verbraucherinformation gemäß Fernabfragegesetz: Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 und 2 des Erfüllungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beteiligung von Esser Immobilien, Inhaber Achim Esser, Panoramaweg 16, 52385 Nideggen - ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E - Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienste.