Aktuell - Vorarlberger Volkspartei

Heizkosten). Bisher wurde der Wohnbedarf mit bis zu 529 Euro finanziert. NEUERUNGEN facebook.com/vorarlberger.vp facebook.com/lh.markus.wallner.
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l l e u t k A

++Neu++

NEUERUNGEN

g n u r e h c i s t Mindes Wohngemeinschaftstarif: Einführung eines neuen Mindestsicherungssatzes für Wohngemeinschaften, der vor allem auf die Lebenssituation von Flüchtlingen ab Anerkennung abzielt. Dieser neue Wohngemeinschaftstarif ist seit Jahresbeginn 2017 gültig. Asylberechtigte (auch Einheimische) in Wohngemeinschaften erhalten eine Geldleistung von 473 Euro (zuvor: 630 Euro). Die Zimmerkosten trägt das Land als Sachleistung. Begrenzung der maximal anerkannten Wohnkosten: Die Landesregierung setzt Höchstsätze für anerkannte Wohnkosten fest. Darüber hinaus gehende Wohnkosten müssen aus dem Lebensunterhalt finanziert werden. Damit erfolgt eine Angleichung der Mindestsicherung an die Wohnbeihilferichtlinien. Beispiel: Der Höchstsatz für eine alleinstehende Person beträgt künftig 503 Euro (inklusive allgemeine Betriebskosten, ohne Heizkosten). Bisher wurde der Wohnbedarf mit bis zu 529 Euro finanziert. Wiedereinsteigerbonus: Für Personen, die während des Bezuges der Mindestsicherung erstmalig wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ein Lehrverhältnis beginnen, ist aus dem daraus erzielten Einkommen ein angemessener Freibetrag einzuräumen. Der Bonus beträgt mindestens 7 % und höchstens 30 % des monatlichen Nettoeinkommens. Die Auszahlung erfolgt zusätzlich 12 Monate. Verankerung der Integrationsvereinbarung: Integration ist die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Flüchtlinge, die die Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnen, müssen mit einer stufenweise Kürzung der Mindestsicherung um bis zu 50 Prozent rechnen. Mit Dezember 2016 gab es bereits 1039 unterzeichnete Integrationsvereinbarungen. Bisher wurde auch noch keine Unterschrift verweigert.

Steigbügel in den Arbeitsmarkt. Die Neuregelung der Mindestsicherung liegt nun auf dem Tisch. „Wir verbessern mit einem Bonus den Anreiz zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Es gibt künftig deutlich mehr Sachleistungen für Mindestsicherungsempfänger und einen Deckel bei den Wohnkosten. Anerkannte Flüchtlinge können in den Grundversorgungsquartieren verbleiben und das zu deutlich niedrigeren Kosten für den Steuerzahler“, so Landeshauptmann Markus Wallner zu den klar formulierten Kernpunkten. Arbeit muss sich lohnen! Das nun vorliegende Paket verwirklicht damit den Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“. Der Abstand zwischen Erwerbsarbeit und Mindestsicherung wird vergrößert. „Wir belohnen zusätzlich mit einem Wiedereinstiegsbonus jene Menschen, die sich anstrengen und aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen. Ich begrüße diesen Leistungsanreiz ausdrücklich“, betont Wallner. Wichtig ist für Landeshauptmann Markus Wallner, dass in Zukunft ein Unterschied zwischen den Mindestsicherungsempfängern gemacht wird. Zum einen alle Steuerzahler, die ihren Beitrag für die Allgemeinheit geleistet haben und jenen, die das nicht getan haben. facebook.com/vorarlberger.vp facebook.com/lh.markus.wallner