„Chroniker“? - NAV-Virchow-Bund

Bis Ende des III. Quartals 2013 war die. Betreuung von chronisch kranken Pati enten nach Nr. 03212 EBM zu berechnen. Diese Position wurde zum 4. Quartal ...
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A b r e c h n u n g s t i p p s EB M

der niedergelassene arzt 1/2014

Hausarzt-EBM: Chronikerpauschalen

Wann ist ein Patient ein „Chroniker“? Mit der Reform des Hausarzt-EBM zum IV. Quartal 2013 wurden neue Pauschalen für die Behandlung von chronisch kranken Patienten in den EBM aufgenommen. der niedergelassene arzt gibt Hinweise zur Abrechnung der Chronikerpauschalen.

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is Ende des III. Quartals 2013 war die Betreuung von chronisch kranken Pati­ enten nach Nr. 03212 EBM zu berechnen. Diese Position wurde zum 4. Quartal 2013 gestrichen und durch die neuen Chroniker­ pauschalen 03220 und 03221 EBM ersetzt. Gleichzeitig entfiel die Bindung der Berech­ nungsfähigkeit der neuen Chroniker­ pauschalen an den Beschluss des Gemein­ samen Bundesausschusses zur Definition schwerwiegender chronischer Erkrankun­ gen. Unter welchen Voraussetzungen ein Patient als chronisch krank zur Berechnung der neuen Positionen Nrn. 03220 und 03221 einzustufen ist, wurde in der Präam­ bel zu den Positionen 03220 und 03221 festgelegt.

Definition „chronisch krank“ Voraussetzung für die Berechnung der neuen Chronikerpauschalen Nrn. 03220 und 03221 ist eine kontinuierliche ärztli­ che Behandlung im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung. In den letzten vier Quartalen muss in mindestens drei Quartalen ein Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben, davon mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontak­ te. Behandlung im Zeitraum der letzten vier Quartale: Das aktuelle Quartal zählt mit. Wurde somit ein Patient erstmalig wegen derselben Erkrankung im II. Quartal 2013 behandelt, ist er im I. Quartal 2014 ein Chroniker. Dieselbe gesicherte chronische Erkran­ kung: Über den Zeitraum der letzten vier

Quartale muss eine Behandlung wegen der­ selben Erkrankung erfolgt sein, mit dem Zusatz „G“ für gesichert.

Hausarztwechsel Wurde ein Patient im Zeitraum der letzten vier Quartale von verschiedenen Hausärz­ ten wegen derselben gesicherten chroni­ schen Erkrankung behandelt, sind die Voraussetzungen zur Berechnung der ­ Chronikerpauschalen 03220 und 03221 dann mit dem Zusatz „H“ - erfüllt. Damit im Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der die Betreuung ­übernehmende Hausarzt die bei einem anderen Hausarzt stattgefundenen Arzt-Patienten-Kontakte belegen soll. Im EBM ist dazu nur ange­ merkt, dass die zuvor stattgefundenen ArztPatienten-Kontakte zu dokumentieren sind. Es finden sich keine Ausführungen dazu, wie die vorherigen Arzt-PatientenKontakte belegt werden sollen. Demnach ist es ausreichend, die Patienten entsprechend zu befragen und in den Behandlungsunter­ lagen die von den Patienten angegebenen vorherigen Arzt-Patienten-Kontakte bei anderen Hausärzten zu dokumentieren. Um ganz sicher zu gehen, kann – wenn der Patient entsprechende Angaben macht – noch zusätzlich der Name und die Anschrift des zuvor behandelnden Arztes dokumen­ tiert werden. Hat ein Patient zur Behandlung mehr­ fach im Laufe der letzten vier Quartale den Hausarzt gewechselt hat, etwa wegen länge­ ren Aufenthalten an anderen Orten, ist aus­ schlaggebend für die Berechnung der Nrn. 03220 und 03221, dass in mindestens drei der letzten vier Quartale eine hausärzt­ liche Behandlung stattgefunden hat, egal bei welchem Hausarzt. Das gilt auch, wenn ein Diabetiker von einem Hausarzt zu einer diabetologischen hausärztlichen Schwer­ punktpraxis überwiesen wird und dann unter Umständen erst nach mehreren Quartalen wieder in die ursprünglich auf­ gesuchte Hausarztpraxis zurückkommt.

Wichtig • Chronikerpauschale Nr. 03220: Mindestens ein persönlicher Arzt-PatientenKontakt, 130 Punkte • Chronikerpauschale Nr. 03221: Mindestens zwei persönliche-Arzt-PatientKontakte, 150 Punkte • Entweder nur Nr. 03220 oder Nr. 03221 ist einmal pro Quartal je Patient berechnungsfähig • Nrn. 03220/03221 nur bei Betreuung während der letzten vier Quartale ­wegen derselben chronischen Erkrankung • Bei den „letzten vier Quartalen“ zählt das aktuelle Quartal mit • Bei Betreuung durch verschiedene Hausärzte während der letzten 4 Quartale Zusatz „H“ den Nrn. 03220 und 03221 zufügen

Chronikerzuschlag nur bei Nr. 03000 Zu beachten ist, dass die Chronikerpau­ schalen 03220 und 03221 nur bei Patienten berechnungsfähig sind, bei denen die Ver­ sichertenpauschale 03000 berechnet wird, ausgenommen bei Diabetiker- und HIVSchwerpunktpraxen, bei denen die Chro­ nikerzuschläge auch zusätzlich zu Nr. 03010 berechnet werden können. Eine Vorgabe, bei welchen Diagnosen die Chronikerpauschalen abgerechnet werden können, gibt es nicht. Ist der Hausarzt der Auffassung, dass eine seit mindestens vier Quartalen bestehende, gesicherte Erkran­ kung lebensverändernd ist, sind diese Posi­ tionen berechnungsfähig.

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