Übertragbares Vermieterticket Sommer 2011 Fax bitte retour an

13.04.2011 - ... Sommersaisonangebot möchten wir zu nachstehenden Bedingungen Gebrauch machen: ... Konto des Beherbergungsbetriebes bei der.
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Auftrag: NEU nach ÜBERNACHTUNGEN ! Übertragbares Vermieterticket Sommer 2011 Fax bitte retour an: 0049 (0)8322 9600 2315 oder: 0043 (0)5517 5274 2315 Stand: Mittwoch, 13. April 2011

Vermieter ………………. ……………………………. ……………………………. ……………………………. Telefon:...………….............. Email:……………………….

Rechnungsadresse falls abweichend:

Betriebsnummer………………..

SteuerNr. ……………… oder UID- Nr. ......................

................................................ ................................................ ................................................

Fellhornbahn GmbH Faistenoy 10 87561 Oberstdorf Sehr geehrte Damen und Herren, von Ihrem Sommersaisonangebot möchten wir zu nachstehenden Bedingungen Gebrauch machen: Abrechnung pro Übernachtung und Gast zu je € 3,50 zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Berücksichtigt werden alle gemeldeten Gästeübernachtungen der jeweiligen Sommersaison. Dies betrifft alle Sommer-Übernachtungen der gemeldeten Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Das aufgebuchte Paket ist für beliebig viele Fahrten an der Fellhornbahn, der Kanzelwandbahn, der Walmendingerhornbahn, der Nebelhornbahn, der Söllereckbahn, der Ifenbahn, des Zafernaliftes und der Heuberg Bahn während der Sommersaison 2011 gültig. Das Sommerpaket wird ausschließlich auf die entsprechenden Allgäu-Walser Karten des jeweiligen Beherbergungsbetriebes aufgebucht. Nutzungsberechtigt sind die Übernachtungsgäste des Betriebes, die im Besitz einer Gästekarte sind. Betriebsangehörige, ausgenommen Aushilfskräfte haben die Möglichkeit, sich mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular „Eigennutzung“ an der Bergbahnkasse ein Freiticket für den jeweiligen Tag zu holen. Das Formular wird Ihnen zum Start der Sommersaison zugesandt. Bei wiederholter Rücklastschrift oder missbräuchlicher Nutzung durch dritte Personen erfolgt der sofortige Einzug bzw. die elektronische Entwertung der Karte. Im Wiederholungsfalle werden sämtliche Karten des Beherbergungsbetriebs, ohne Rückerstattung des Betrages, auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Haus getätigten Übernachtungen, eingezogen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Bergbahn bleiben vorbehalten.

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Auftrag: NEU nach ÜBERNACHTUNGEN ! Übertragbares Vermieterticket Sommer 2011 Fax bitte retour an: 0049 (0)8322 9600 2315 oder: 0043 (0)5517 5274 2315 Stand: Mittwoch, 13. April 2011

Jeder Verlust einer oder mehrerer Gästekarten ist unverzüglich zu melden. Die jeweiligen Karten werden gesperrt, um Missbrauch vorzubeugen. Auf Wunsch erhält der Betrieb für jede bebuchte und gesperrte Gästekarte eine neue Aufbuchung des Vermietertickets auf eine weitere Gästekarte des Hauses. Der Betrieb verpflichtet sich, bei Nutzung des „Bergbahn inklusive-Logos“ dazu, den Ticketpreis in die Übernachtungspreise einzukalkulieren, die Nutzung der Bergbahnen darf dem Gast nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Bezahlung des Sommerpakets erfolgt in folgenden Abrechnungen per Bankeinzug. Erste Abrechnung am 31. Juli 2011. Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:

Gesamt-Übernachtungszahl vom Vorjahr Sommer gesamt x €3,50 zzgl. Mwst. Tatsächlich eingezogen werden lediglich 50% des vorab errechneten Betrages vom Konto des Beherbergungsbetriebes bei der ..................................................................., Konto-Nr ..............................., BLZ .................... Abschlussrechnung unter Berücksichtigung der zum 31.7.2011 getätigten Vorauszahlung erfolgt zum 31. Oktober 2011. Etwaige Nutzungen bis 06. November 2011 werden nochmals nachberechnet. Grundlage hierfür sind alle Übernachtungen der Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder Ihres Vermietungsbetriebes der Sommersaison 2011. Vom 07. Mai 2011 bis einschl. 6. November 2011. ACHTUNG: Sollten Sie für die Sommersaison 2011 bereits einen Vertrag auf Abrechnungsgrundlage Ihrer gemeldeten Betten abgeschlossen haben, verliert dieser mit Abschluss des neuen Vertrages seine Gültigkeit. Im übrigen, d.h. soweit oben nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die am Schalter jeder Bergbahn eingesehen werden können und auf Wunsch auch ausgehändigt bzw. übersandt werden. Der Unterzeichner erklärt er sich bereit, dass die für die Abrechnung notwendigen Übernachtungszahlen, vom Tourismusbüro Oberstdorf und OATS, der Bergbahn zur Verfügung gestellt werden. Die Bergbahn ist berechtigt, Betten- und Übernachtungszahlen, sowie Nutzungs- und Berechtigungszahlen der „Bergbahn inclusive Tickets“ mit dem jeweiligen Tourismusbüro und der OATS abzustimmen. .................................., den .........................

.......................................................................... Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift

Ferner erklärt sich der Unterzeichner mit seiner Unterschrift ausdrücklich, dass er sowohl zur Bestellung, als auch zur Erteilung der Bankeinzugsermächtigung berechtigt ist.

................................., den ..................................

.......................................................................... Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift