a NatMus 09-03-23 Wettbewerbsprogramm

Tagen seit der Eröffnung der Verfügungen an das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen einzureichen. .... Kosten in der Erstellung und im Unterhalt.
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Stadt St.Gallen

C Hochbauamt

Neubau Naturmuseum Projektwettbewerb im offenen Verfahren Wettbewerbsprogramm

Mit einem neuen Naturmuseum beim Botanischen Garten soll das Konzept „Drei Museen drei Häuser“ der Stiftung St.Galler Museen umgesetzt und die räumlichen Engpässe behoben werden. Ziel des Wettbewerbs ist eine architektonisch, städtebaulich und energetisch überzeugende Lösung, die den Ansprüchen eines zeitgemässen und zukunftsgerichteten Museumsbetriebs gerecht wird. Bei der Ausarbeitung einer optimalen und wirtschaftlichen Lösung kommen den Faktoren Architektur, Funktionalität, Konstruktion, Materialisierung, Energie und Nachhaltigkeit sowie der Einbindung in die Umgebung eine grosse Bedeutung zu. 23. März 2009

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www.stadt.sg.ch

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Inhaltsverzeichnis

1

Einleitung ....................................................................................................................... 3

2

Verfahren ....................................................................................................................... 4 2.1

Auftraggeberin........................................................................................................... 4

2.2

Wettbewerbsverfahren.............................................................................................. 4

2.3

Verbindlichkeit und Rechtsschutz des Wettbewerbs................................................. 4

2.4

Teilnahmeberechtigung ............................................................................................. 5

2.5

Preisgericht ............................................................................................................... 6

2.6

Preissumme .............................................................................................................. 8

2.7

Weiterbearbeitung und Realisierung.......................................................................... 8

2.8

Ablauf und Termine ................................................................................................... 9

2.9

Vorprüfungskriterien ................................................................................................ 11

2.10 Zuschlags- und Beurteilungskriterien für die Jurierung der Projekte ........................ 11 2.11 Unterlagen............................................................................................................... 12 2.12 Einzureichende Unterlagen bei der Anmeldung ....................................................... 13 2.13 Einzureichende Unterlagen bei Abgabe der Wettbewerbspläne .............................. 13 2.14 Unterlagen bei Modellabgabe .................................................................................. 14 3

Wettbewerbsaufgabe .................................................................................................. 15 3.1

Ausgangslage .......................................................................................................... 15

3.2

Umgebung und städtebaulicher Kontext.................................................................. 15

3.3

Aufgabe und Funktionen des Naturmuseums.......................................................... 20

3.4

Aufgabe und Funktionen der Vogelpflegestation ..................................................... 22

3.5

Planungs- und baurechtliche Grundlagen................................................................. 23

3.6

Erschliessung und Parkierung.................................................................................. 23

3.7

Bauliche Anforderungen .......................................................................................... 24

3.8

Geologie und Baugrund ........................................................................................... 24

3.9

Energie und Ökologie .............................................................................................. 26

3.10 Natur- und Landschaftsschutz ................................................................................. 26 3.11 Weitere Hinweise.................................................................................................... 27 4

Genehmigung .............................................................................................................. 28

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1

Einleitung

Mit einem neuen Naturmuseum beim Botanischen Garten sollen der erste Teil des Konzeptes „Drei Museen – drei Häuser“ der Stiftung St. Galler Museen umgesetzt und die heute bestehenden räumlichen Engpässe behoben werden. Das Konzept basiert auf dem Entscheid, Kunst- und Naturmuseum in zwei getrennten Bauten zu platzieren. Das Kunstmuseum verbleibt im bestehenden Gebäude, während das Naturmuseum in einem Neubau realisiert werden soll. Das neue Gebäude für das Naturmuseum soll mit MINERGIE-P-ECO ein Markenzeichen für eine nachhaltige Bauweise setzen und zu einer attraktiven Plattform für die Themen „Natur und Naturwissenschaft“ werden. Die Auftraggeberin hat die Absicht, die Elemente des nachhaltigen und energiesparenden Bauens für die Museumsbesuchenden erlebbar zu machen. Um die Kombination mit anderen naturbezogenen Ausstellungen zu ermöglichen, wurde ein Standort in der Nähe des Botanischen Gartens gewählt. Ein Vergleich verschiedener städtischer Parzellen in der Umgebung des Botanischen Gartens führte zum Standortentscheid an der Rorschacher Strasse. Verkehrstechnisch ist dieser Standort sowohl für den öffentlichen als auch für den individuellen Verkehr optimal erschlossen. Es soll kein zusätzlicher Verkehr in den nördlich angrenzenden Wohngebieten entstehen. Der Neubau des Naturmuseums ist auf der Parzelle F1750 geplant. Die südwestlich angrenzende freie Fläche (Überdeckung Autobahn, Grundeigentum Bund) kann als Aussenraum zum Museum mit kleineren Anlagen einbezogen werden. Die katholische Kirche St. Maria Neudorf ist ein Schutzobjekt. Zum Schutz gehört auch die, in diesem Fall bedeutende, städtebauliche Position und der Schutz der Umgebung der Kirche.

Ein Kabinett der Vielfalt im American Museum of Natural History in New York. Ein Thema, das auch im neuen St.Galler Naturmuseum seinen Platz haben wird.

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Verfahren

2.1

Auftraggeberin

Auftraggeberin ist die Stadt St.Gallen, vertreten durch das Hochbauamt. Die Kontaktadresse für sämtliche den Projektwettbewerb betreffenden Verfahrensteile lautet: Stadt St.Gallen Baudokumentation / SBP Amtshaus Neugasse 1 CH-9004 St.Gallen

2.2

Wettbewerbsverfahren

Die Stadt St.Gallen, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltet einen Projektwettbewerb zur Erlangung von Realisierungsvorschlägen für das neue Naturmuseum beim Botanischen Garten an der Rorschacher Strasse in St.Gallen. Vorgesehen sind neue Räume für Ausstellung, Büros, Werkstätten, eine Vogelpflegestation und ein Sammlungsdepot. Der Projektwettbewerb wird als offenes, anonymes und einstufiges Verfahren in Anwendung der Interkantonalen Vereinbarung (IVöB, sGS 841.31), der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, sGS 841.11) sowie der SIA- Ordnung 142 (Ausgabe 1998, Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) ausgeschrieben und durchgeführt. Sollte kein Wettbewerbsbeitrag die Anforderungen gemäss Vorgaben im Wettbewerbsprogramm erfüllen, so behält sich die Veranstalterin eine Überarbeitung von ausgewählten Wettbewerbsbeiträgen vor; die Anonymität der Teilnehmenden wird in diesem Fall gewährleistet. Das Verfahren wird in deutscher Sprache geführt. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.

2.3

Verbindlichkeit und Rechtsschutz des Wettbewerbs

Durch die Wettbewerbsteilnahme anerkennen die Teilnehmenden die Wettbewerbs- und Programmbestimmungen, die Fragenbeantwortung sowie den Entscheid des Preisgerichtes in Ermessensfragen. Beschwerden sind schriftlich und mit Begründung innerhalb von 10 Tagen seit der Eröffnung der Verfügungen an das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen einzureichen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte in St.Gallen.

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2.4

Teilnahmeberechtigung

Voraussetzung für die Teilnahme sind der Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat, der das GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet hat sowie die Erfüllung der Eignungskriterien. Als Eignungskriterien für die Teilnahme am Projektwettbewerb (gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, VöB, sGS 841.11) gelten für den federführenden Architekten resp. die federführende Architektin: −

Keine Betreibungen von Steuerämtern oder Sozialversicherungen (Betreibungsregisterauszug, VöB, sGS 841.11, Art. 12)



Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen (VöB, sGS 841.11, Art. 10)

Der federführende Architekt bzw. die federführende Architektin hat zu diesem Zweck das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, die vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration sowie einen Betreibungsregisterauszug1 einzureichen. Der Nachweis über die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gemäss Selbstdeklaration ist vom federführenden Architekten resp. der federführenden Architektin erst nach Abschluss des Verfahrens beizubringen. Die weiteren Planenden (vorgeschriebene und empfohlene Teammitglieder) haben vorerst keine entsprechenden Unterlagen einzureichen; nach Abschluss des Verfahrens wird die Veranstalterin jedoch die entsprechenden Unterlagen von allen Teammitgliedern einfordern und behält sich einen nachträglichen Ausschluss vom Verfahren bei Nichterfüllung der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen bzw. bei Betreibungen von Steuerämtern und Sozialversicherungen ausdrücklich vor.

Das vorliegende Verfahren dient als Ausschreibung für die folgenden Dienstleistungen: Vorgeschriebene Teammitglieder: −

ArchitektIn (Federführung)



LandschaftsarchitektIn



BauingenieurIn

Empfohlene Teammitglieder: −

Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, SanitäringenieurIn resp. Energieplanende



BauphysikerIn

1

Deutschland: Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit (Unternehmenssteuer, Arbeitge-

berbeiträge zu Sozialversicherungen); Österreich entsprechend.

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Der federführende Architekt bzw. die federführende Architektin darf nur bei einem Team mitwirken, den übrigen Planenden ist die Teilnahme in mehreren Teams ausdrücklich erlaubt. Sollte ein Planer resp. eine Planerin in mehreren Teams mitwirken, so ist er oder sie verpflichtet, die jeweils Federführenden über diese Tatsache zu informieren. Nicht teilnahmeberechtigt sind, als Ergänzung zur SIA-Norm 142, Art. 12.2: −









2.5

Personen, die mit der Auftraggeberin, mit einem Mitglied des Preisgerichts oder einem Expertenmitglied in einem Anstellungsverhältnis stehen (gilt beispielsweise für ProfessorInnen und AssistentInnen oder auch freie MitarbeiterInnen). Ein allfälliges Anstellungsverhältnis darf zeitlich nicht zwischen dem 1. Februar 2009 und dem Abschluss der Jurierung bestehen. Personen, welche mit Mitgliedern des Preisgerichts oder Expertenmitgliedern in gerader Linie und bis und mit 3. Grades in der Seitenlinie (Tante, Onkel, Nichte, Neffe) verwandt oder verschwägert sind. Diese Bestimmungen sind auch für Mitarbeitende eines teilnehmenden Büros bindend. Federführende Personen am Wettbewerb, welche mit einem Mitglied des Preisgerichts oder einem Expertenmitglied bei gleicher Planungsbranche (z.B. Architekt / Architekt) eine Projektpartnerschaft führen. Eine allfällige Projektpartnerschaft darf zeitlich nicht zwischen dem 1. Februar 2009 und dem Abschluss der Jurierung bestehen. Eine Projektpartnerschaft endet mit der ausgeführten Schlussabrechnung über das gemeinsame Projekt. Personen, welche mit einem Mitglied des Preisgerichts oder einem Expertenmitglied eine räumliche Bürogemeinschaft führen. Eine räumliche Bürogemeinschaft begründet ein berufliches Zusammengehörigkeitsverhältnis. Personen und Büros, welche an der im Auftrag der Stadt St.Gallen vorgängig zum Wettbewerb durchgeführten Machbarkeitsstudie beteiligt waren.

Preisgericht

Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen. Ein weiterer Beizug von neutralen Experten bleibt vorbehalten. Sachpreisrichter und Sachpreisrichterin



Beéry Elisabeth, Stadträtin, Direktion Bau und Planung (Vorsitz)



Scheitlin Thomas, Stadtpräsident, Präsident Stiftung St.Galler Museen



Rüesch Ernst, Präsident Walter und Verena Spühl-Stiftung, St.Gallen



Noger Arno, Vizepräsident Stiftung und Präsident Betriebskommission St.Galler Museen



Bürgin Toni, Direktor Naturmuseum, St.Galler Museen

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Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen



Stadtbaumeisterin resp. Stadtbaumeister der Stadt St.Gallen, bis 30. April 2009 Rösler Wiebke, Architektin, ab 1. Mai 2009 Doguoglu Erol, Architekt



Bisang Helen, Architektin/Raumplanerin, Leiterin Stadtplanungsamt



Diener Roger, Architekt, Basel



Senn Andy, Architekt, St.Gallen



Wälchli Doris, Architektin, Lausanne



Werren Mark, Architekt, Bern



Fankhänel Jens, Architekt, Hochbauamt Kanton St.Gallen

Ersatzpreisrichter



Halder Ueli, ehem. Leiter Naturama, Allschwil (Ersatz Sachpreisrichter)



Pfromm Friederike, Architektin, Leiterin Projektmanagement Hochbauamt (Ersatz Fachpreisrichter)

Expertinnen und Experten



Schumacher Hanspeter, Leiter Botanischer Garten



Heilig Edgar, Siedlungsentwicklung, Stadtplanungsamt



Künzle Harry, Leiter Amt für Umwelt und Energie



Müller Christian, Präsident Volière-Gesellschaft St.Gallen



Stauffacher Daniel, Verwaltungsrat und Bereichsleiter Liegenschaften, Katholische Kirchgemeinde St.Gallen



Gabathuler Kurt, Bauingenieur, Buchs



Ruggaber Dirk, Freiraumplung, Stadtplanungsamt



Hasler Christian, Leiter Verkehr, Tiefbauamt



Sintzel Barbara, Zürich und Heule Daniel, Küsnacht; MINERGIE-P-ECO, Bauökologie, Energieeffizienz



Schürer Daniel, Architekt, allg. Vorprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Zürich



Fehr Helena, Architektin, Projektleiterin Hochbauamt

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2.6

Preissumme

Für die Auszeichnung von 5 bis 7 Projekten (Preise und Ankäufe) steht dem Preisgericht gesamthaft eine Summe von CHF 185'000.00 (exkl. 7.6% MwSt.) zur Verfügung. Die Preissumme wird vollumfänglich ausgerichtet, wovon höchstens 20% für Ankäufe. Eine allfällige Überarbeitung gem. Art. 2.2 wird separat entschädigt. Die Auszahlung eines Preisgeldes und der Schutzgebühr für das Modell erfolgt an das federführende Mitglied. Für die Verteilung der Entschädigung innerhalb des Teams haftet die Auftraggeberin nicht. Das Verfahren und die Beurteilung werden in einem schriftlichen Bericht festgehalten. Der Bericht des Preisgerichtes wird allen Teilnehmenden zugestellt. Die Projekte werden öffentlich ausgestellt. Das Urheberrecht an den Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei den Verfassenden. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Die übrigen Projekte können von den Verfassenden nach Veröffentlichung und Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zurückgenommen werden. Nach Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens verfügt die Auftraggeberin über die nicht abgeholten Arbeiten.

2.7

Weiterbearbeitung und Realisierung

Die Auftraggeberin beabsichtigt, die vorgeschriebenen Teammitglieder (Architektur, Landschaftsarchitektur und Bauingenieurwesen), entsprechend dem Resultat der Beurteilung und den Empfehlungen des Preisgerichtes, mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen. Die Entscheidung über die Auftragserteilung zur Realisierung liegt beim Stadtrat. Die empfohlenen Teammitglieder (Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Sanitäringenieurwesen) können dann zur Weiterbearbeitung beauftragt werden, wenn sie am Wettbewerbsprojekt einen erkennbaren Anteil haben, gute Referenzen aufweisen oder ein konkurrenzfähiges Angebot einreichen. Honorarberechnung

Die Honorierung erfolgt nach dem Tarifblatt zu den Architektur- und Ingenieurverträgen des Hochbauamtes der Stadt St.Gallen und der SIA- Ordnung 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten und Architektinnen, Ausgabe 2001) und 112 (Leistungsmodell, Ausgabe 2003) sowie den Besonderen Bedingungen zu Architektur- und Ingenieurverträgen des Hochbauamtes der Stadt St.Gallen. Der Leistungsanteil q wird mit dem Architekturbüro vereinbart. Die Auftraggeberin behält sich eine separate Vergabe des Baumanagements vor. In diesem Falle verbliebe beim Architekturteam ein Leistungsanteil von min. 60%. Schwierigkeitsgrad n: 1.2

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Anpassungsfaktor r, Teamfaktor i und Sonderleistungen s: 1.0 Mittlerer Stundenansatz h: CHF 128.Die Vergütung der Nebenkosten erfolgt nach den Bedingungen des Hochbauamtes. Die Honorarkonditionen für die Landschaftsarchitektur und das Bauingenieurwesen berechnen sich analog.

2.8

Ablauf und Termine

Ausschreibung

Die Ausschreibung wird in den folgenden Medien publiziert: −

www.simap.ch (Simap neu/nouveau auswählen)



St. Galler Tagblatt



TEC21

Termine



Publikation des Wettbewerbsprogramms mit Unterlagen

ab 30.03.2009



Anmeldung und Einzahlung Schutzgebühr für Modell

bis 11.05.2009



Bezug der Modellunterlage



Fragestellung

bis 20.05.2009



Fragenbeantwortung

bis 05.06.2009



Abgabe der Wettbewerbspläne (Datum Poststempel)



Abgabe der Modelle



1. Beurteilung des Preisgerichtes

15. und 16.10.2009



2. Beurteilung des Preisgerichtes

06.11.2009



Beschluss des Stadtrates

03.12.2009



Ausstellung

ab 12.05.2009 bis 01.06.2009

spätestens 28.08.2009

vom 28.08.2009 bis spätestens 18.09.2009

von 07.12. bis 18.12.2009

Wettbewerbsprogramm, Anmeldung

Das Wettbewerbsprogramm kann ab dem 30.03.2009 unter www.simap.ch (Simap neu/nouveau auswählen) bezogen werden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Anmeldung sind das Anmeldeformular und eine Kopie des Einzahlungsbeleges für die Schutzgebühr einzureichen.

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Der oder die federführende ArchitektIn muss das Formular ‚Selbstdeklaration’ und sowie einen Betreibungsregisterauszug2 einreichen. Mit der Anmeldung ist die Schutzgebühr für das Gipsmodell von CHF 300.00 zu überweisen. Wird ein Kunststoffmodell gewünscht, so sind die dafür entstehenden Mehrkosten von CHF 200.- gleichzeitig mit der Einzahlung der Schutzgebühr zu begleichen. Finanzamt der Stadt, 9000 St.Gallen Postkonto: 90-163-1 IBAN: CH71 0900 0000 9000 0163 1 BIC: POFICHBEXXX Konto: 2001.84 Vermerk: Schutzgebühr WW Naturmuseum Bei Abgabe einer zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeit wird nach Abschluss des Verfahrens die Schutzgebühr von CHF 300.- rückerstattet. Bezug der Modellunterlage

Das Gipsmodell kann unter Vorweisung des Einzahlungsbeleges für die Schutzgebühr (CHF 300.00 für Gipsmodell, CHF 500.- für Kunststoffmodell) an folgender Adresse abgeholt werden: Beatrice Brocker Architektur-Modellbau Langgasse 136 CH-9008 St.Gallen Tel./Fax 071 244 75 33, Fax 071 244 51 73, Email: [email protected] Falls die Modellunterlage nicht abgeholt wird, werden die entsprechenden Versandkosten vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Begehung des Geländes

Es findet keine geführte Begehung durch das Gelände statt. Fragestellung und Fragenbeantwortung

Fragen zur Wettbewerbsaufgabe sind per Post anonym, bis 20.05.2009 (eintreffend!) zu stellen. Die Beantwortung der eingereichten Fragen kann ab dem 05.06.2009 unter www.hochbauamt.stadt.sg.ch heruntergeladen werden. Die Fragenbeantwortung ist Bestandteil des Wettbewerbsprogramms. Einreichung der Arbeiten

Planunterlagen: Modell:

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bis 28.08.2009 bis 18.09.2009

Deutschland: Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit (Unternehmenssteuer, Arbeitge-

berbeiträge zu Sozialversicherungen); Österreich entsprechend.

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Die vollständigen Unterlagen sind unter Wahrung der Anonymität mit dem Vermerk an folgende Adresse einzureichen: ‚Neubau Naturmuseum’ Stadt St.Gallen Baudokumentation/SBP, Büro 337 Neugasse 1 CH-9004 St.Gallen (Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.30 – 11.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 071-224 55 77) Abgabedatum bzw. Poststempel / Auftragsbeleg: −

Es gelten entweder das Abgabedatum bei der persönlichen Abgabe oder das Datum des Poststempels bzw. Auftragsbelegs bei einem Postversand.



Verspätete Abgaben sowie nicht anonymisierte Unterlagen (inkl. Modell) führen zum Ausschluss vom Verfahren (s. folgenden Artikel).

2.9

Vorprüfungskriterien

Die Projekte werden vor der Beurteilung einer allgemeinen Vorprüfung nach folgenden Kriterien unterzogen: −



Formelle Kriterien: Fristgerechte Einreichung, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, Lesbarkeit, Anonymität, Sprache (die Erfüllung der formellen Kriterien entscheidet über die Zulassung des eingegebenen Projekts zur Beurteilung) Materielle Kriterien: Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe und des Raumprogramms, Einhaltung der Randbedingungen (die Erfüllung der materiellen Kriterien entscheidet über die Zulassung des eingegebenen Projekts zur Preiserteilung)

2.10

Zuschlags- und Beurteilungskriterien für die Jurierung der Projekte

Die folgenden Beurteilungskriterien für die Jurierung der Projekte gelten als Zuschlagskriterien gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, sGS 841.11). Die Reihenfolge der Kriterien soll keine Gewichtung aufzeigen. −



Städtebauliches Konzept Reaktion auf die bestehende Situation und freiräumliche Konzeption Architektur Gestaltung der Baukörper, architektonischer Ausdruck, Qualität der Innen- und Aussenräume

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Organisation Raum- und Betriebsorganisation, Erschliessung, Orientierung, Freiräume



Wirtschaftlichkeit Kosten in der Erstellung und im Unterhalt



Nachhaltigkeit Energetische und ökologische Lösung, Angemessenheit der eingesetzten Mittel, Erfüllung des MINERGIE-P-ECO-Standards.

2.11

Unterlagen

Den Teilnehmenden werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: a. Wettbewerbsprogramm b. Raumprogramm c. Anmeldeformular d. Selbstdeklaration e. Besondere Bedingungen des Hochbauamtes zu Architektur- und Ingenieurverträgen (Ausgabe 2009) und Tarifblatt zu Architektur- und Ingenieurverträgen (Ausgabe 2009) f.

Betriebsschema

g. Informationsplan: Grundbuchplan mit Perimeter und Höheninformationen, PDF und DXF, inkl. Datenbegleitdokument h. Plan Randbedingungen Verkehr, PDF und DXF i.

Orthofoto

j.

Businessplan des Naturmuseums

k. Sondernutzungsplan Fisba Optik (28.13), bestehend aus Überbauungsplan und den Besonderen Vorschriften l.

Modellgrundlage 1:500 (Schachtelgrösse: 81cm x 75cm, Höhe 26cm) Hinweis: Auf der Modellgrundlage ist das Fisba-Gebäude an der Rorschacher Strasse 268 auf die Grösse gemäss dem Sondernutzungsplan erstellt. Das bedeutet, es ist nicht die heutige Kubatur sondern die maximal mögliche Grösse dargestellt.

Ergänzende Unterlagen über Internet: −

www.gvasg.ch

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen



bsvonline.vkf.ch

Brandschutzvorschriften



www.minergie.ch

Minergie



www.eco-bau.ch

Nachhaltigkeit im öffentlichen Bau



www.gallex.ch

Baugesetz des Kantons St.Gallen http://www.gallex.ch/gallex/7/fs731.1.html

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www.stadt.sg.ch

Stadtplan, Bauordnung, Zonenplan



www.admin.ch

Lärmschutzverordnung http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.41.de.pdf

2.12

Einzureichende Unterlagen bei der Anmeldung



Ausgefülltes Anmeldeformular, ohne Kennwort, ohne Bankverbindung



Ausgefüllte Selbstdeklaration



Betreibungsregisterauszug



Einzahlungsbeleg für die Schutzgebühr

2.13

Einzureichende Unterlagen bei Abgabe der Wettbewerbspläne

Alle abzugebenden Unterlagen sind unter Wahrung der Anonymität einzureichen. Pläne auf EDV-Datenträger werden nicht zur Beurteilung zugelassen. Projektpläne









Situationsplan 1:500 auf Basis des abgegebenen Grundbuchplanes. Gebäudevolumen als Dachaufsicht mit den projektierten Bauten sowie der Umgebungsgestaltung (Erschliessung, Parkplätze, Aussenanlagen mit Bepflanzung und Höhenkoten) Projektpläne 1:200 Alle Grundrisse sowie sämtliche zum Verständnis des Projektes notwendigen Schnitte und Fassaden. In den Grundrissen sind die Raumnummern, Raumkurzbezeichnungen und Raumflächen einzutragen. Im Grundriss des Erdgeschosses soll zusätzlich die angrenzende Umgebung eingezeichnet werden. Fassaden und Schnitte sind mit den wichtigsten Gebäudekoten zu beschriften. Das gewachsene Terrain ist in den Plänen einzutragen. Erläuterungsbericht Freie Darstellung in Planform, mit Aussagen zum ortsbaulichen und architektonischem Konzept, zu Konstruktion und Materialisierung und zu Energie, Ökologie und Nachhaltigkeit, inklusive fakulativen Erläuterungsschemata und Visualisierungen Konstruktionsschnitt(e) 1:50 In einem repräsentativen Schnitt durch das ganze Gebäude oder in Teilausschnitten sind die räumlichen Qualitäten, die Tageslichtführung, die Umsetzung der technischen Anforderungen, sowie alle relevanten Gebäudeteile mit Materialisierung und Konstruktion darzustellen und zu beschreiben.

Lösungsvarianten sind ausgeschlossen. Zusätzliche Unterlagen werden nicht zugelassen.

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Für die Vorprüfung sind alle Pläne im Doppel (1 Satz Präsentationspläne, 1 Satz Vorprüfungspläne) sowie als Verkleinerungen im A3-Format (2-fach) abzugeben. Die Texte auf den Verkleinerungen müssen noch lesbar sein. Plandarstellung: Für die Präsentation der Pläne stehen max. zwei Stellwände mit je 180 cm Breite und 120 cm Höhe zur Verfügung. Das Planlayout ist entsprechend darauf auszurichten. Die Pläne sind auf Papier, nicht aufgezogen, Norden nach oben, Kennwort rechts oben abzugeben. Farben sind zulässig. Einreichung der Pläne: Ungefaltet in Planmappe oder in Rolle. Inhalt im verschlossenen Verfasser- resp. Verfasserinnencouvert



die Kopie des ‚Anmeldeformulars’, versehen mit Kennwort und Bankverbindung



zwei Einzahlungsscheine zur Rückerstattung der Schutzgebühr und ev. Überweisung des Preis- oder Ankaufgeldes



Für den Schlussbericht sind alle Unterlagen in digitaler Form im PDF-Format auf einer CD-ROM mit der für den Print nötigen Auflösung abzugeben. Alle Dateien sollen im Dateinamen an erster Stelle das Kennwort beinhalten.

2.14 −



Unterlagen bei Modellabgabe

Das Modell ist unter Wahrung der Anonymität einzureichen. Das Modell und die Schachtel sind mit dem Vermerk „Neues Naturmuseum“ und einem Kennwort (keine Kennziffern) zu bezeichnen. Modellergänzung 1:500 auf abgegebener Grundlage in weisser, einfacher kubischer Darstellung der gesamten Anlage. Die projektierten Gebäude müssen eingefügt und das Gelände angepasst werden.

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Wettbewerbsaufgabe

3.1

Ausgangslage

Stiftung St.Galler Museen

Die heute in der Stiftung St.Galler Museen zusammengefassten Einrichtungen (Kunstmuseum, Naturmuseum und Historisches- und Völkerkundemuseum) gehörten ursprünglich der Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Als die Ortsbürgergemeinde in den 70er Jahren die mit den kulturellen Institutionen verbundenen finanziellen Lasten nicht mehr tragen konnte, gingen die Museumsliegenschaften in das Eigentum der Stadt über. Für den Betrieb der Museen wurde eine Stiftung mit der Stadt, der Ortsbürgergemeinde sowie dem Kunstverein gegründet. Gemäss Stiftungsurkunde hat die Stadt die für den Betrieb der Museen erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung wurde in einer Subventionsordnung geregelt und ermöglicht den Museen, innerhalb des Finanzrahmens ihre Aufgaben selbständig zu erfüllen. Machbarkeitsstudie

Im Rahmen der Standortevaluation wurde von der Veranstalterin eine Machbarkeitsstudie erstellt. Der aufgrund dieser Studie gewählte Standort für das Naturmuseum an der Rorschacher Strasse hat grosse Vorteile bezüglich Auffindbarkeit, Identifikation und Erschliessung. Das Museumsgebäude soll eine städtebauliche Bereicherung dieser Einfallsachse werden, die bisher vor allem von der Kirche St. Maria Neudorf geprägt ist. Direkt vor der Tür liegt die Bushaltestelle, und es ist eine einfache Anbindung an das übergeordnete Strassennetz möglich. Die Machbarkeitsstudie hat für die Bearbeitung der Wettbewerbsprojekte keine Bedeutung und wird deshalb nicht aufgelegt.

3.2

Umgebung und städtebaulicher Kontext

Lage in Stadt und Quartier

Der Standort für das neue Naturmuseum befindet sich am östlichen Ende des zusammenhängenden Stadtkörpers von St.Gallen in einem heterogen strukturierten Gebiet beim Botanischen Garten. Prägend ist hier der Übergang zur Landschaft, die sich zum Bodensee hin orientiert und durch das Steinach- und das Goldacher Tobel gegliedert ist. Der komplexe, durch Verkehrsachsen zerschnittene Raum ist weder Stadt noch Landschaft. Mit dem Bau der Autobahn wurde das Verkehrsnetz neu organisiert; die Verkehrshierarchie ist nicht mehr an allen Orten übereinstimmend mit dem räumlichen Muster.

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Ausschnitt aus dem aktuellen Stadtplan

Siedlungsgeschichtliche Entwicklung

Die Rorschacher Strasse Die Strasse nach Rorschach wurde ab 1838 nach damals modernen Prinzipien gebaut. Dazu gehörte eine möglichst geradlinige Strassenführung, welche schon zu jener Zeit starke Eingriffe in die Topografie verlangte. Auffällig ist der schnelle Wechsel zwischen Einschnitten und Aufschüttungen im Strassenbild der Rorschacher Strasse vom Neudorf in Richtung Osten. Was auf der Keelkarte von 1842 gut ablesbar ist, prägt den Strassenraum heute noch. Die starken topografischen Zäsuren sind durch die Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte etwas verwischt worden. Der Einschnitt Kirche Neudorf / Notkerianum hat Torwirkung. Die Strasse verlässt das Einzugsgebiet der Steinach und damit das Hauptsiedlungsgebiet der Stadt St.Gallen und wechselt in den zum Bodensee orientierten Goldachbereich. Heute noch hat man den Eindruck, hier die Stadt St.Gallen zu verlassen oder zu erreichen. Für die Bewertung des Standortes Rorschacher Strasse ist diese Interpretation der Landschaft und der Strassenführung nicht unbedeutend. Durch die starken topografischen und landschaftlichen Elemente wird das nicht sehr einheitlich bebaute Gebiet gegliedert. Die Präsenz der drei Hügel «Kirchhügel», «Schönbühl» und «Oberzil» prägt den gesamten Strassenraum. Verstädterung des Gebietes «Neudorf» Die Stadtverschmelzung, vollzogen 1918, ist seit der Jahrhundertwende ein zentrales Thema in der Gemeinde Tablat, zu der das Gebiet Neudorf gehörte. Schon im späten 19. Jahrhundert war das Stadtgebiet, die heutige Innenstadt, weitgehend überbaut und der Druck auf die ländlichen Aussengemeinden nahm mit der andauernden wirtschaftlichen Blüte nach der Jahrhundertwende noch zu. Auslösendes Ereignis für durchgreifende städtebauliche Massnahmen im Bereich Neudorf war der Bau der Bodensee-Toggenburg-Bahn und der damit

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verbundene Ausbau des Bahnhofes St.Fiden [1909/1912]. Die Bahn erforderte neue Übergänge über die Bahnlinien und die Steinach. Zusätzlich wurden wichtige öffentliche Nutzungen im Planungsbereich angesiedelt: Der Ostfriedhof 1907/09, die neue Stadtgärtnerei (heute: Botanischer Garten) 1913/14, die katholische Kirche St. Maria 1914-1917. Diesen Standortentscheiden ging eine umfassende Stadtteilplanung voraus, die ein praktisch flächendeckendes, neues Strassennetz mit den entsprechenden Baugevierten vorsah. Dem Ausbau der Strassen folgte jedoch keine entsprechende Bautätigkeit mehr – die Kriegszeit und die anschliessende Wirtschaftskrise liessen diese vollständig erlahmen. Übrig blieb ein überdimensioniertes Strassennetz, das die alten Wegverbindungen durchschnitt oder überspielte und das erst nach dem zweiten Weltkrieg langsam mit neuen Wohnüberbauungen gefüllt wurde. Das grosse Eckhaus «Saturn» an der Lindenstr.155 ist ein Fragment dieser rasenden Entwicklung [1909]. Der Ausschnitt aus dem Übersichtsplan von 1934 zeigt neben dieser Entwicklung auch die Ansätze einer zaghaften Bebauung mit Einfamilienhäusern entlang der Brauerstrasse.

Ausschnitt aus der Keelkarte 1842

Ausschnitt aus dem Stadtplan von 1934

Kirche St. Maria Neudorf Die städtebaulich prominente Lage der katholischen Kirche St.Maria Neudorf findet in der Anlage selber ihre Entsprechung: etwa in der konsequenten und für katholische Kirchen traditionellen «Ostung» der Anlage oder mit dem einseitigen, nach Westen offenen Vorhof und gegen die Strasse mit einer Reihe von Kirschbäumen abgeschlossen. Kirschblüten sind als Reinheitssymbol Teil der marianischen Symbolik und gehören wesentlich zur Anlage. Dieses, wie auch die Situierung auf dem Hügel und die Zeichenhaftigkeit der städtebaulichen Stellung zeigt, dass die Marienkirche als Gesamtkunstwerk zu interpretieren ist. Diese Aspekte sind Teil des Schutzumfangs und verlangen einen sorgfältigen Umgang mit dem städtebaulichen Rahmen. Die Kirche ist das Hauptwerk des Architekten Adolf Gaudy und wurde zwischen 1914 und 1917 gebaut. Ihre Grösse ist die Antwort auf den erwähnten Verstädterungsprozess und die damals erwartete, aber durch die Krise gebremste Bevölkerungsentwicklung. Die Kirche Neudorf stellt ein kulturhistorisches Denkmal mit stadträumlicher Bedeutung einer Landmarke dar und ist in der ICOMOS- Liste der historischen Gärten der Schweiz als Objekt 399 verzeichnet.

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Fliegeraufnahme 1965

Weitere Aspekte der Stadtentwicklung Die Entstehung der Wohnquartiere im Umkreis des Botanischen Gartens und der Liegenschaft an der Rorschacher Strasse ist geprägt von der Absicht, in diesem Bereich die Tunnelierung der Autobahn im Tagbau zu erstellen. Die Linienführung war bei der Planung und Erstellung der Wohnbauten 1953-55 entlang der Lindenstrasse und der Stephanshornstrasse bekannt. Das Neudorf entwickelte sich immer mehr zu einem Quartierzentrum. Die oben stehende Fliegeraufnahme zeigt das Gebiet mitten in der Entwicklung der Hochkonjunkturjahre. Gut erkennbar ist die schöne topografische Lage des Botanischen Gartens beim noch weitgehend intakten Obstgarten, den wir schon aus der Keelkarte von 1842 kennen. Noch im selben Jahr, aus dem diese Aufnahme stammt, wurde der Überbauungsplan für das Zilquartier und der Bau des entsprechenden Strassennetzes bewilligt und in den folgenden Jahren auch erstellt. Zusammen mit dieser rasanten Wohnbautätigkeit war ein grosses Primarschulhaus geplant, das erst Jahre später auf dem Landgut «Oberzil» realisiert wurde. In den letzten Jahren entwickelte sich auch das Altersheim «Notkerianum» (Rorschacher Str. 258), der Kirche gegenüber immer mehr zu einem Gebäudekomplex. Auf der Ostseite der Kirche baute die «Flade» (Katholische Kantonssekundarschule) in den 60er Jahren das Notkerschulhaus. Der Spielplatz dieser Schule liegt teilweise auf der Autobahnüberdachung und bildet den räumlichen Abschluss der Umgebung nach Norden.

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Ausschnitt aus dem aktuellen Stadtplan

Stadtgärtnerei und Botanischer Garten

Die Stadtgärtnerei wurde 1914 an den aktuellen Standort verlegt. Nach dem zweiten Weltkrieg kam der Botanische Garten hinzu, welcher von der schönen und geschützten Lage profitierte. Zuerst wurden das Alpinum und die Anlage für Gift- und Heilpflanzen auf der Ostseite der Orangerie gebaut, danach der Kernbereich fertig gestellt (1955), mit dem Teich, der ringförmigen Anordnung der Beete, der Pergola und den Anlagen für die Wasserpflanzen. Dieser Kernbereich beherbergt nicht nur botanische Werte, er ist auch Zeuge der Gartenbaukunst der 50er Jahre und als solcher geschützt. Der Zugang zum Botanischen Garten war an der Ostgrenze der Parzelle direkt von der Brauerstrasse angeordnet – unverändert bis zum Bau der Autobahn in den frühen 80er Jahren. Nach und nach wurde die Anzuchtgärtnerei bis zum Stephanshornweg ausgeweitet. Nachfolgende Erweiterungen waren 1992 der Bau des Alpinenhauses mit der Anordnung des neuen Eingangs sowie 1997 der Neubau des Tropenhauses und Teile der Anzuchtgärtnerei. Die meisten Botanischen Gärten sind Universitäten angegliedert und dienen in erster Linie der Forschung und der Lehre. Dies ist beim St. Galler Garten nicht der Fall. Er erfüllt zentralörtliche Funktionen und dient als städtischer Garten ausschliesslich der Öffentlichkeit zur “Erholung, Freude und Belehrung”, wie dies im Jahre 1945 anlässlich der Gründung festgelegt wurde.

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Gegenwärtig läuft bis Ende Mai 2009 der Projektwettbewerb für den Neubau des Werkhofs für das Gartenbauamt auf dem Areal des Botanischen Gartens (www.stadt.sg.ch > Bauen, Raum - Umwelt > Hochbauamt > Wettbewerbe). Synergien mit dem Botanischen Garten

Die Verknüpfung von Naturmuseum und Botanischem Garten geht auf die Gründungszeit zurück: Der erste Botanische Garten wurde 1878 im Stadtpark östlich des Natur- und Kunstmuseums gegründet. Der heutige Botanische Garten ist mit dem Planungsgebiet durch den Pappelweg (Fussgänger- und Fahrradweg) sowie den Weg nordöstlich der Kirche verbunden. Hinsichtlich eines Neubaus des Naturmuseums in der räumlichen Nähe des Botanischen Gartens können z.B. folgende Synergien geltend gemacht werden: −

Gemeinsame Ausstellungsthemen (z.B. Regenwald, Kunstformen in der Natur)



Zusammenarbeit bei der Vermittlungsarbeit (Schulen, Erwachsenenbildung)



Gemeinsame Beratungstätigkeit im Bereich Natur- und Artenschutz, Überwachung der Artenvielfalt



Gemeinsame Nutzung des Kurs- und Vortragsraums im Naturmuseum

3.3

Aufgabe und Funktionen des Naturmuseums

Stadtplanerische Ziele

Der Neubau des Naturmuseums hat im gegebenen Kontext eine stadtplanerische Relevanz. Folgende Ziele betreffend Stadt- und Quartierplanung sollen berücksichtigt werden: −

Stadträumliche und funktionale Aufwertung



Präsenz und Integration ins Stadtmuster



Landschaftsarchitektonische Einbindung



Optimale Anbindung an den Botanischen Garten.

Naturmuseum

Die Wurzeln des St.Galler Naturmuseums reichen weit in die Vergangenheit zurück. Das älteste Objekt, das „greuliche“ Krokodil, stammt aus dem Jahre 1623. Es bildete die Keimzelle einer stetig wachsenden Naturaliensammlung. 1846 wurde das Museum als Institution von naturkundlich interessierten Personen aus dem Kreis der 1819 gegründeten St.Gallischen Naturwissenschaftlichen Gesellschaft ins Leben gerufen. Nach Stationen in verschiedenen städtischen Gebäuden, konnte zusammen mit den Sammlungen des Kunstvereins, des Historischen Vereins und der Ostschweizerischen Geografischen Gesellschaft 1877 ein erstes eigenes Museumsgebäude am Rande des Stadtparks bezogen werden. An seiner Ostseite wurde ein Botanischer Garten eingerichtet. Dieser musste 1921 dem Bau des Museums für Geschichte und Völkerkunde weichen und wurde nach dem Zweiten

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Weltkrieg an seinem aktuellen Standort wiedereröffnet. Wegen seiner baulichen Vernachlässigung musste das Alte Natur- und Kunstmuseum 1971 aus Sicherheitsgründen geschlossen und geräumt werden. Das umfangreiche Sammlungsgut beinhaltet zur Zeit rund 300'000 naturkundliche Objekte. Seit der Neueröffnung des renovierten und erweiterten Natur- und Kunstmuseums im September 1987 verzeichnet das Naturmuseum eine jährliche Besucherzahl in der Grössenordnung von 30'000 Personen. Diese ist nur mit aufwändigen Sonderausstellungen und einem reichhaltigen Rahmenprogramm zu erreichen. In den vergangenen Jahren haben nahezu alle naturkundlichen Museen in der Umgebung ihre Ausstellungen auf den neusten Stand gebracht (Dornbirn 2003, Winterthur 2005, Vaduz 2005, Frauenfeld 2005 - 08, Chur 2006 - 09). Ein sich dabei abzeichnender Trend ist die Hinwendung zu erlebnisorientierten Ausstellungen mit einem grosszügigen Einsatz von Multimedia-Technik und lebenden Tieren. Mit dem neuen Naturmuseum soll St.Gallen und die Region eine herausragende und zukunftsorientierte Plattform rund um die Themen „Natur und Naturwissenschaften“ erhalten. Dabei werden die bereits heute wahrgenommenen Kernaufgaben „Sammeln“, „Erforschen“, „Präsentieren“ und „Vermitteln“ weiter ausgebaut und ergänzt. Im Zentrum der Dauerausstellung stehen die Naturräume der Kantone St.Gallen und beider Appenzell. Dies deckt sich auch mit der aktuellen Sammlungspolitik. Daneben werden aber auch die Themen „Vielfalt in Gegenwart und Vergangenheit“, „Lernen von der Natur“ und „Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen, z.B. Energiefragen“ aufgegriffen und innovativ präsentiert. Die Stiftung St.Galler Museen hat für das neue Naturmuseum zu diesen Themen einen Businessplan erarbeitet. Die heutige Ausstellungskonzeption sieht vor, dass unsere künftigen Besucherinnen und Besucher von einem Braunbär, dem Wappentier der Stadt St.Gallen, empfangen werden. In diesem Bereich erfahren sie viel Wissenswertes über Meister Petz und seinen ausgestorbenen Verwandten, den Höhlenbären, dessen Knochen vom Naturforscher und ehemaligen Museumsleiter Dr. Emil Bächler (1868 – 1950) in grosser Zahl ausgegraben wurden. Ebenfalls im Eingangsbereich finden sich neben der Kasse ein gut sortierter Museumsshop und ein kleines Café. Weiter im Raumprogramm enthalten sind die Bibliothek/Mediathek, Räume für die Dauer- und Wechselausstellungen, das Jugendlabor, der Unterrichtsraum, ein Kursund Vortragsraum sowie die WC-Anlagen. Die Büro-, Sitzungs- und Aufenthaltsräume sind hell und freundlich gestaltet und bieten ausreichend Platz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine wechselnde Zahl von Praktikantinnen und Praktikanten. Ergänzt werden sie durch ein Sitzungszimmer und einen Aufenthaltsraum. Die Werkstatt ist für Holz- und Metallbearbeitung ausgestattet. Hier wird das Mobiliar für Ausstellungen erstellt. Kurze Wege und eine gute Erschliessung sind hier die primären Anforderungen. Die Präparatorien mit Nass- und Chemieraum erlaubt eine Restaurierung des umfangreichen Sammlungsbestandes, aber auch die Anfertigung von neuen Dermoplastiken, früher als Tierpräparate bezeichnet. Für die Tierhaltung steht ein eigener Raum zur Verfügung.

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Von besonderer Bedeutung sind die unterirdischen Depoträume. Hier wird das umfangreiche und wertvolle Sammlungsgut unter klimatisch adäquaten Bedingungen untergebracht. Platzsparend und staubgeschützt lagern hier die Schätze des Museums und bilden ein nach Absprache öffentlich zugängliches Naturarchiv. Im Aussenbereich des Museums ist ein Erlebnispark mit Steingarten und Forschungsteich vorgesehen. Der Steingarten umfasst einerseits eine Gruppe von rund 12 Findlingen, welche gegenwärtig auf der Rückseite des Historischen Museums platziert sind und andererseits eine Auswahl von etwa 20 Gesteinsstücken (ca. 50 x 50 cm bis 100 x 100 cm), welche die Vielfalt des geologischen Untergrunds in den Kantonen St.Gallen und beider Appenzell repräsentieren. Der Forschungsteich ist ein max. 1 Meter tiefes und rund 20 m2 grosses, stehendes Gewässer mit einer Holzplattform auf einer Seite. Hier können Proben genommen und Wassertiere und –pflanzen im Freien studiert werden. Einzelne Sträucher und Gebüsche schaffen Lebensräume für Vögel und Kleintiere. Ein einfaches Wegesystem verbindet die einzelnen Stationen, die ihrerseits durch kleinformatige Tafeln erläutert werden.

3.4

Aufgabe und Funktionen der Vogelpflegestation

Die Volière-Gesellschaft pflegt bei der Volière im Stadtpark seit über 100 Jahren verletzte Wildvögel. Mittlerweile werden pro Jahr rund 350-400 Wildvögel (ca. 50 Arten) und rund 5070 Hausvögel pro Jahr zur Pflege aufgenommen. Durch den engagierten Einsatz in der Pflege können mehr als die Hälfte der Vögel wieder in die Freiheit ausgesiedelt werden. Die Etablierung der Vogelpflege sowie die Notwendigkeit, das Spezialfutter in grösseren Mengen einzukaufen, erforderten mehr Platz, welcher in den bestehenden Volièreräumen nicht ausreichend vorhanden war. Zur Entlastung der Volièrenanlage wurde deshalb die Vogelpflege diesen Winter in ein Provisorium ausgelagert. Die Vogelpflege soll beim neuen Naturmuseum angesiedelt und integriert werden. Bei der Aufnahmestelle bringen Personen aus der Bevölkerung die Pflegevögel, welche von einer Person des Vogelpflegeteams entgegengenommen, beurteilt und je nach Grösse oder Behandlungsbedarf in die Quarantäne- oder Pflegeräume gebracht werden. Innerhalb des Pflegeraumes sind auch die Pflege- und Gehegeboxen platziert. Im Vorbereitungsraum werden das Futter zusammengestellt sowie die Hilfsmittel gelagert und gereinigt. Die Aussengehege dienen der Auswilderungsvorbereitung der Tiere. Die Tierpflege erfolgt weiterhin durch Leute der Volière-Gesellschaft. Je nach Verletzung ist eine Betreuung der Tiere rund um die Uhr zu gewährleisten. Ein getrennter Betrieb von Vogelpflege und Museum soll möglich sein, jedoch für die Museumsbesuchenden Einsicht in die Pflegeräume und ev. in den Vorbereitungsraum ermöglichen.

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3.5

Planungs- und baurechtliche Grundlagen

Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe steht das in der Situation rot umrandete Planungsgebiet zur Verfügung. Der mit einer ausgezogenen Linie gekennzeichnete Bearbeitungsperimeter P1 steht für die Bebauung zur Verfügung, der mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnete Erweiterte Perimeter P2 für den Aussenraum des Museums. Die Bauordnung der Stadt St.Gallen ist verbindlich (www.stadt.sg.ch > Bauen, Raum Umwelt > Private Bauvorhaben). Für den Wettbewerb sind die zukünftigen Zonen zu berücksichtigen und die Bauten innerhalb der Baulinien zu realisieren. Das Wettbewerbsareal P1 ist im Zonenplan der Wohn-Gewerbe-Zone WG3 zugeteilt und soll in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilt werden. Der Erweiterte Perimeter P2 liegt heute in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und soll in die Grünzone A (Anlagen) umgeteilt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang insbesondere BO Art. 13.2 sowie die Beschränkungen gemäss BauG Art. 67, 68 und 69. Auf dem Gebiet der überdeckten Autobahn besteht ein Bau- und Terrainveränderungsverbot. Bauten dürfen sowohl ober- als auch unterirdisch nur bis an die Baulinie erstellt werden.

3.6

Erschliessung und Parkierung

Öffentlicher Verkehr (ÖV)

Durch die bereits vorhandene Bushaltestelle «Botanischer Garten» der VBSG3-Linie 1 an der Rorschacher Strasse ist der Wettbewerbsperimeter durch die öffentlichen Verkehrsmittel recht gut erschlossen. Die Buslinien 4, 7, 9 und 11 der VBSG sowie die Linien 210, 211, 240, 241 und 242 der PostAuto bedienen die zwischen 300 und 400 Meter entfernte Haltestelle Neudorf. Zusätzliche Halte beim Botanischen Garten (VBSG-Linie 11 oder einzelne Postautokurse) müssen für das neue Naturmuseum bei dessen Realisierung noch geprüft werden. Der Strassenabstand ist ab der Haltestellenbucht mit einem Abstand ab der Hinterkante des Trottoirs von 4.0 m zu planen4, u.a. da eine ÖV-Eigentrassierung entlang der Rorschacher Strasse angedacht ist. Die Haltestelle mit Wartehalle ist beizubehalten, wobei die Wartehalle neu hinter der Baulinie platziert oder in das neue Museumsgebäude integriert werden muss. Für die bereits heute im Betrieb stehenden Doppelgelenkbusse wird die Haltestellenbucht mit dem Neubau des Naturmuseums verlängert, wobei dies im Informationsplan bereits berücksichtigt ist.

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VBSG: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen

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im Informationsplan als Baulinie eingetragen

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Erschliessung für den motorisierten Verkehr und Parkierung

Die Zu- und Wegfahrt hat über die Rorschacher Strasse, ausschliesslich ab der im Informationsplan sowie im separaten Plan Randbedingungen Verkehr eingezeichneten neuen Erschliessungsstrasse zu erfolgen. Die neue Erschliessungsstrasse inkl. dem Trottoir dient den Fussgängern, Radfahrern und dem Erschliessungsverkehr des Naturmuseums sowie bestehender Liegenschaften, welche heute über den Pappelweg zufahren. Im Wettbewerbsprojekt ist der Übergangsbereich zwischen neuer Erschliessungsstrasse und dem bestehenden Pappelweg zu lösen. Ab der neuen Erschliessungsstrasse (2 m Trottoir und 6 m Fahrspur) ist eine Baulinie von 1 m einzuhalten. Es sind als Zielgrösse 35 Parkplätze, minimal jedoch 30 Parkplätze für PW’s anzubieten. Die einzelnen Parkplätze müssen ab dem Areal des Naturmuseums erschlossen werden und auf der neuen Erschliessungsstrasse min. 12 m Stauraum zur Rorschacher Strasse aufweisen. Aufgrund der Rahmenbedingungen wird davon ausgegangen, dass ein Teil der Parkplätze oberirdisch und ein Teil ins Gebäude zu liegen kommt. Der eingezeichnete Einlenker ist auf Lieferungen mit LKW’s von 12 m Länge dimensioniert und darf nicht verändert werden. Sämtliche Fahrzeuge müssen auf dem Wettbewerbsareal wenden können. Eine Inanspruchnahme des öffentlichen Strassenraums ist hierfür untersagt. Die Anlieferung sowie die entsprechenden Verkehrswege müssen auf einen LKW mit 12 m Länge ausgerichtet sein. Es ist zu beachten, dass der LKW für das Be- und Entladen eine Ladeklappe von etwa 3 m ausweist.

3.7

Bauliche Anforderungen

Technische Installationen: Der für die Leitungsführung absehbare notwendige Platzbedarf (Leitungsschächte, abgehängte Decken etc.) ist in den Plänen auszuweisen. Brandschutz: Für den Wettbewerb sind die Brandschutznormen und die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen VKF Ausgabe 2003 massgebend. Behindertengerechtes Bauen: Es gelten die Bestimmungen des Baugesetzes des Kantons St.Gallen (sGS 731.1, Art. 55), das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die SIA-Norm 500 Hindernisfreie Bauten (Ausgabe 2009).

3.8

Geologie und Baugrund

Zur Beschaffenheit des Baugrundes liegen die Auswertungen von vier Baggerschlitzen auf dem Areal sowie bestehenden Aufschlüssen der Umgebung vor. Der Baugrund präsentiert sich sehr uneinheitlich. Es wechseln sich tonig-sandige, weiche Seeablagerungen, moräneartige siltige Sande und fein geschichtete, teilweise wasserfüh-

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rende, siltige Sande ab, ohne dass ein klarer Schichtaufbau erkennbar ist. Es wird vermutet, dass diese Wechsellagerungen sich bis in grössere Tiefen (über 20 m ab OK Terrain) fortsetzen. Fundation

Eine Flachfundation des Gebäudes ist denkbar, sofern der Baukörper ca. 6 m in den Baugrund eingebunden (Materialausgleich) und das Untergeschoss entsprechend steif ausgebildet wird. Bei ebenerdiger Anordnung beziehungsweise nur wenig unterkellertem Bauwerk sind Pfähle vorzusehen. Baugrube

Die Baugrundbeschaffenheit weist darauf hin, dass unbefestigte Böschungen vermutlich nur bis zu einer Böschungsneigung von 1:1 standfest sind. Je nach Grenzabstand und Aushubtiefe werden Baugrubensicherungen beziehungsweise Baugrubenabschlüsse zur Anwendung kommen und je tiefer die Baugrube ausfällt, desto umfangreicher werden die notwendigen Massnahmen ausfallen. Aus diesem Grund sind tiefe Baugruben nur beschränkt zugelassen. Innerhalb der Grenzabstände kann bis in eine Tiefe von 6 m ohne Schwierigkeiten gebaut werden. Für grössere Tiefen als 6 m, beziehungsweise für unterirdische Bauten ausserhalb der Grenzabstände und Baulinien, darf die Distanz von der Unterkante des Gebäudes bis OK gewachsenes Terrain nicht grösser sein als der Abstand des Bauteils zur Grundstücksgrenze (Böschungsneigung 1:1). Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung gilt die vereinfachte Regelung, dass ab einer Tiefe von 6 m die Kosten für die erhöhten Aufwendungen aufgerechnet werden (Preisaufschlag für den umbauten Raum unterhalb -6 m). Wasserhaltung

Das Baugelände liegt gemäss der kantonalen Gewässerschutzkarte ausserhalb des Gewässerschutzareals A im sogenannten „übrigen Bereich“. Von einem eigentlichen einheitlichen Grundwasserspiegel ist angesichts der Feinkörnigkeit und Heterogenität des Bodens nicht auszugehen. Trotzdem müssen unterhalb des Terrains angeordnete Baukörper wasserdicht ausgeführt werden, weil wegen des undurchlässigen Bodens in die Hinterfüllungen einsickerndes Wasser nicht abfliessen kann und sich somit aufstaut. Aus demselben Grund ist der Baugrund auch nicht für eine Versickerung des Oberflächenwassers geeignet.

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3.9

Energie und Ökologie

MINERGIE-P-ECO

Die Veranstalterin verfolgt das Ziel, das Naturmuseum möglichst umweltschonend und energieeffizient zu erstellen. Hierfür gilt der MINERGIE-P-ECO-Standard als Ziel und Voraussetzung für das Wettbewerbsverfahren. Licht und Energie

Licht ist im Umfeld eines Museums von grosser Wichtigkeit. Durch eine künstliche Beleuchtung resultiert ein hoher Energieaufwand und ein hoher Eintrag an Wärmelasten, besonders in den Ausstellungsräumen. Deshalb ist einer geeigneten Integration des Tageslichts hohe Beachtung zu schenken. Eine geeignete Nutzung des Tageslichts führt zu einem angenehmen Raumklima und reduziert den Energieaufwand für die Beleuchtung. Für den Sommer ist mittels planerischen Massnahmen (inkl. wirksamem sommerlichem Wärmeschutz) aufzuzeigen, wie eine Überhitzung der Räume verhindert wird. Die Integration erneuerbarer Energien ins Energiekonzept ist zwingend. Bauökologie

Um den Teil ECO des MINERGIE-P-ECO Standards zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass gesundheitlich unbedenkliche und ökologische Materialien verwendet werden (vgl. BKP-Merkblätter www.eco-bau.ch). Alle Haustechnikinstallationen sind zugänglich auszubilden (z.B. keine Leitungen in Primärkonstruktion integriert). Lärmschutz

Der Standort ist mit Strassenlärm der Rorschacher Strasse und der Stadtautobahn erheblich vorbelastet. Der Planung lärmempfindlicher Räume muss besondere Beachtung geschenkt werden.

3.10

Natur- und Landschaftsschutz

Grünbestand

Die Rorschacher Strasse ist entlang des Areals der Kirche Neudorf von einer markanten Kirschbaumreihe gesäumt. Dieser Bestand ist gesamthaft als Schutzobjekte gem. Inventar der Naturobjekte (Nr. 3.061.02a bis l- Kirschbaumreihe) deklariert. Insgesamt sind es 12 prägnante Bäume die eine ansprechende, Ambiente spendende Baumkulisse bilden. Es befinden sich keine weiteren Schutzobjekte auf dem Wettbewerbsperimeter.

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3.11

Weitere Hinweise

Städtebauliche Grundsätze

Wie erwähnt, liegt die Liegenschaft an einer städtebaulich bedeutenden Lage im Umgebungsbereich der Kirche St.Maria Neudorf. Der Einschnitt der Rorschacher Strasse zwischen dem Kirchhügel und dem Hügel des Notkerianums ist künstlich und geht auf den Bau der Rorschacher Strasse ab 1838 zurück. Dieser Einschnitt bildet eine wichtige stadträumliche Zäsur im Übergang von der Stadt zur Landschaft, die auch vom geplanten Naturmuseum nicht beeinträchtigt werden soll. Entlang der Brauerstrasse (historische Strasse nach Rorschach) entstand in den 30er Jahren eine Überbauung mit Einfamilienhäusern, heute Zone W3. Diese Bauten liegen zwischen den beiden öffentlichen Institutionen Botanischer Garten und Naturmuseum. Sie verhindern eine engere räumliche und funktionale Verbindung. Durch die Realisierung des Naturmuseums in der Nachbarschaft des Botanischen Gartens sind die beiden verwandten Institutionen für das Publikum optimal zusammenzufassen. Kosten

Die geschätzten Gesamtkosten für den Neubau des Naturmuseums belaufen sich auf ca. CHF 25 Millionen für BKP 1-9, inkl. 7.6% MwSt. Werkleitungen

Entlang der westlichen Grenze des erweiterten Perimeters verlaufen 2 Trassen mit diversen Infrastrukturen des Elektrizitätswerks, welche jedoch durch die Bebauung des Areals nicht tangiert werden.

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Genehmigung

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Die SIA-Kommission für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe hat das Programm geprüft. Es stimmt mit den Grundsätzen der Ordnung SIA 142 überein. Die Kommission kritisiert die Vorgabe eines Stundenansatzes und dessen Höhe. Weiter sollen Spezialisten nur dann als obligatorische Teammitglieder vorgeschrieben werden, wenn diese einen substantiellen Beitrag am Projekt und der Abgabe zu leisten haben. Dies wird in diesem Fall beim Bauingenieur resp. der Bauingenieurin in Frage gestellt. Zudem bemängelt die Kommission, dass zusätzlich zur Selbstdeklaration ein Betreibungsregisterauszug eingefordert wird.

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