5-Punkte Plan für sofortige Verbesserung der Studienbeihilfe

06.09.2012 - Einkommensgrenze anheben. Die Höhe der ausgezahlten Studienbeihilfe hängt davon ab, welche Höhe das Bruttoeinkommen hat. Da diese ...
237KB Größe 17 Downloads 69 Ansichten
5-Punkte Plan für sofortige Verbesserung der Studienbeihilfe

Der Besuch von Minister Töchterle bei der Studienbeihilfestelle am 6. September 2012 sollte ein Anlass sein, die Reformierung der Studienbeihilfe anzugehen. Letztlich fordert die ÖH, wie in Forum Hochschule ausführlich dargelegt, eine umfassende Reform des Beihilfensystems, die ein Grundstipendium, den Status TeilzeitstudierendeR, den Ausbau von Sachleistungen und eine Gleichstellung von beeinträchtigten und internationalen Studierenden. Kurzfristig kann jedoch, was die Studienbeihilfe selbst angeht, folgender 5-Punkte-Plan sofort umgesetzt werden:

1. Einkommensgrenze anheben Die Höhe der ausgezahlten Studienbeihilfe hängt davon ab, welche Höhe das Bruttoeinkommen hat. Da diese Einkommensgrenze aber nicht Inflationsangepasst wird, heißt das: Kalte Progression. Bei gleichbleibender Kaufkraft der Eltern, aber steigendem nominellem Einkommen, sinkt die Höhe der ausgezahlten Studienbeihilfe. Diese Phänomen sowie die fehlende Inflationsanpassung der Beihilfe selbst (siehe 2.) führen real zu einer doppelten Senkung der ausgezahlten realen Beihilfen. Dieser Umstand muss schleunigst geändert werden! Außerdem werden laufende Kreditrückzahlungen der Eltern sowie alleinstehende nicht berücksichtigt, auch das führt zu eine Beihilfenhöhe, die nicht der Realität entspricht! 2. Inflationsanpassung Die Studienbeihilfe wird – genau wie die Familienbeihilfe - schon lange nicht mehr an die Inflation angepasst. Das hat zur Folge, dass die realen Beträge sinken. Alle Formen der Beihilfe müssen an die Inflation angepasst werden. Es sind jetzt schon 60% der Studierenden gezwungen, neben dem Studium zu arbeiten. 3. Automatischer Antrag auf Studienbeihilfe bei Inskription Viele Studierende, die Anspruch auf Studienbeihilfe hätten, nehmen diese aus Informationsmangel nicht in Anspruch. Des Weiteren ist vielen nicht bewusst, dass ihr Anspruch auf Studienbeihilfe steigt, sobald zum Beispiel einer ihrer Elternteile in Pension geht, weniger verdient, oder Familienzuwachs bekommt. Dies müsste von den Studierenden allerdings selbst via Antrag auf Neufeststellung der Höhe der Studienbeihilfe beantragt werden. Oftmals ist ein Informationsmangel der Hauptgrund. Einigen Problemen könnte man sehr einfach entgegenwirken: Und zwar durch einen automatisierten Antrag auf Studienbeihilfe bei der Inskription.

4. Zuverdienstgrenze anheben Die Zuverdienstgrenze beträgt im Moment 8000 Euro pro Kalenderjahr. Auch hier gilt: Eine Inflationsanpassung ist nötig, am Besten zur Vereinheitlichung mit der Familienbeihilfe auf 10000 Euro pro Kalenderjahr.

5. Mehr Toleranzsemester Im Sinne der Vereinheitlichung von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe sind auch für die Studienbeihilfe zwei Toleranzsemester statt, wie bisher, einem zu gewährleisten.

All diese Reformforderungen zielen darauf ab, den Teufelskreis zu durchbrechen, mit dem viele Studierende konfrontiert sind: Mehr als 60% der Studierenden müssen arbeiten, wenn die Beihilfe weiter (real) sinkt wird diese Zahl noch weiter ansteigen. Mehr arbeiten heißt auch weniger studieren zu können, und mehr Studierende werden den erforderlichen Leistungsnachweis nicht mehr erbringen können und verlieren die Studienbeihilfe. Das zwingt sie dazu, mehr zu arbeiten und noch weniger Zeit fürs Studium zu haben. Die ÖH kann nicht weiter zusehen, wie es für alle Studierenden, die nicht aus dem obersten Bildungsund Einkommenssegment der Bevölkerung kommen, immer schwieriger wird, ein Studium abzuschließen. In Forum Hochschule haben wir detailliert dargelegt, wie das Hochschulwesen samt dem Beihilfensystem erneuert werden muss, um freie Bildung für alle zu ermöglichen. Eine Verbesserung des Studienbeihilfesystems ist ein erster Schritt dazu.

Rückfragehinweis: Presse ÖH Bundesvertretung (Philipp Poyntner und Johanna Griesmayr) Mail: [email protected], [email protected] Tel: 0676/888 52 211, 0676/888 52 212