Änderung der Hundesteuersatzung Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Iphofen Erste Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung § 1 Änderung Die Hundesteuersatzung vom 14.07.2006 wird wie folgt geändert: § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Steuer beträgt für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund Kampfhunde
€ 30,00 € 40,00 € 50,00 € 300,00.“ §2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Iphofen, den 26.05.2014 STADT IPHOFEN
Mend 1. Bürgermeister