4_Iph16-0002-Geiersberg II_Umweltbericht_Entwurf_22.05.2017

22.05.2017 - Der Umweltbericht ist ein Teil der Begründung des Bauleitplanverfahrens und nimmt daher am ge- samten Bauleitplanverfahren teil.
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Stadt: Kreis:

Iphofen Kitzingen

Anlage 2 22.05.2017

Bebauungsplan „Geiersberg II“ mit integriertem Grünordnungsplan

Entwurf

Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB

Iph16-0002

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Inhaltsverzeichnis 1. 1.1 1.2 1.3 1.4

Allgemeines .............................................................................................................................................. 3 Aufgaben und Inhalt des Umweltberichts ……………………………………………………………………..3 Beschreibung der Planung ....................................................................................................................... 3 Grundlagen für diese Umweltprüfung....................................................................................................... 3 Beschreibung der verwendeten Methodik / evtl. Kenntnislücken ............................................................. 3

2.

Schutzgebiete und amtliche Biotopkartierungen im Planungsraum………………………………………...4

3. 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 3.1.6 3.1.7 3.1.8 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9

Bestandsaufnahme & Bewertung d. Umweltauswirkungen mit Prognose bei Durchf. d. Planung ……..5 Mensch ..................................................................................................................................................... 5 Mensch - Lärm....................................................................................................................................... 5 Mensch - Erschütterungen .................................................................................................................... 5 Mensch - Elektromagnetische Felder .................................................................................................... 5 Mensch - Künstliche Beleuchtung ......................................................................................................... 5 Mensch - Geruchs - emissionen............................................................................................................ 5 Mensch - Staubemissionen ................................................................................................................... 5 Mensch - Reflexionen ............................................................................................................................ 5 Mensch - Erholung ................................................................................................................................ 5 Arten und Lebensräume ........................................................................................................................... 5 Boden ....................................................................................................................................................... 6 Wasser ..................................................................................................................................................... 6 Luft und Klima........................................................................................................................................... 6 Landschaft ................................................................................................................................................ 6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ......................................................................................................... 7 Entsorgungssicherung .............................................................................................................................. 7 Energie ..................................................................................................................................................... 7

4.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung…………… 8

5.

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen……………………………………………………………………………………………………. 8

6.

Alternative Planungsmöglichkeiten……………………………………………………………………………. 8

7.

Monitoring / Betreuung der Planung…………………………………………………………………………... 8

8.

Allgemeinverständliche Zusammenfassung………………………………………………………………….. 9

Stadt Iphofen, Bebauungsplan „Geiersberg II“ Umweltbericht E

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1. Allgemeines 1.1

Aufgaben und Inhalt des Umweltberichtes

Es ist grundsätzlich für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen (Ausnahme: § 13 BauGB, § 34 Abs. 4 BauGB und § 35 Abs. 6 BauGB). Der Umweltbericht ist das zentrale Dokument der Umweltprüfung, das die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Einbindung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange bildet und so eine sachgerechte Abwägung der Umweltbelange durch die Stadt ermöglicht. Die Umweltprüfung ist mit dem Umweltbericht in das Bauleitplanverfahren eingebunden. Zu Beginn ist der Untersuchungsumfang und der Detaillierungsgrad bezüglich der verschiedenen Schutzgüter, auch ihre Wechselwirkungen untereinander, unter Abstimmung mit den Fachbehörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange (sog. Scoping), von der Stadt festzulegen. Die Grundlage für den Inhalt des Umweltberichtes ist die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Der Umweltbericht stellt im Wesentlichen den Bestand und die möglichen Umweltauswirkungen durch den Bau und den Betrieb der geplanten Vorhaben dar. Bei der Bewertung der Auswirkungen müssen die Möglichkeiten der Vermeidung, Verringerung und des Ausgleichs durch entsprechende Maßnahmen aufgezeigt werden. Hierzu ist auch die potentielle Entwicklung des Gebietes ohne Planung zu bewerten und mögliche Planungsalternativen zu klären. Der Umweltbericht ist am Ende nochmals allgemeinverständlich zusammenzufassen. Der Umweltbericht ist ein Teil der Begründung des Bauleitplanverfahrens und nimmt daher am gesamten Bauleitplanverfahren teil. 1.2

Beschreibung der Planung

Anlass, Inhalt und Ziel Die Stadt Iphofen ist bestrebt, Wohngebietsflächen zur Verfügung zu stellen, da nur noch wenige Grundstücke im bestehenden Stadtgebiet zum Verkauf zur Verfügung stehen. Für den Bereich „Geiersberg II“ hat die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und für den örtlichen Bedarf an Bauflächen Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Der integrierte Grünordnungsplan durchläuft die Genehmigungsphasen des Bebauungsplanes als integrierte Planung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem integrierten Grünordnungsplan erhalten die grünordnerischen Festsetzungen verbindliche Rechtskraft. Der Grünordnungsplan, einschließlich des Teils der grünordnerischen Begründung, ist Bestandteil des Bebauungsplanes. 1.3

Grundlagen für diese Umweltprüfung

Die Umweltprüfung erfolgt durch die Stadt Iphofen auf der Grundlage des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Geiersberg II“. Darstellung der einschlägigen Fachgesetze, Fachpläne, festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung: Sämtliche allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetzgebung, die Wasser-, Brandschutz- und Abfallgesetzgebung sowie die Immissionsgesetzgebung sind mit entsprechenden Verordnungen berücksichtigt. 1.4

Beschreibung der verwendeten Methodik / evtl. Kenntnislücken

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Es werden drei Wertigkeiten unterschieden. Geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung der Erheblichkeit ist, Stadt Iphofen, Bebauungsplan „Geiersberg II“ Umweltbericht E

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insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, die Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft. Darüber hinaus werden im Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter Klima/Luft und Mensch die einschlägigen Regelwerke herangezogen.

2. Schutzgebiete und amtliche Biotopkartierungen im Planungsraum Im Folgenden werden die im näheren Umgriff vorhanden Schutzgebiete aufgezeigt und ihre Lage in Bezug auf das Wohnbaugebiet dargestellt.

Abb. 1: Fis-Natur Übersicht über Schutzgebiete (Datenabruf, Juli 2016)

Rot schraffiert: amtliche Biotopkartierung Rosa schraffiert: Ökoflächenkataster Ankaufsfläche Hellgrün schraffiert: Ökoflächenkataster A/E-Fläche Blau schraffiert: Wohngebietsfläche „Geiersberg II“

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3. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut 3.1

Beurteilung

Ergebnis

Das in Anspruch genommene Gebiet ist durch seine Lage in der Landschaft nicht vorbelastet. Durch die ca. 440 m westlich liegende St 2420 sind maximal geringe Beeinträchtigungen zu erwarten. Südlich des Plangebietes verläuft die B8 sowie die Bahnlinie Nürnberg – Würzburg. Durch die Ausweisung des Wohngebiets ist nicht mit der Entstehung von Erschütterungen zu rechnen, die über die bisherigen Erschütterungen aus der Wohnnutzung hinausgehen.

Es sind geringe Beeinträchtigungen zu erwarten.

Mensch

3.1.1

Mensch - Lärm

3.1.2

Mensch Erschütterungen

3.1.3

Mensch Elektromagnetische Felder

Aufgrund der geplanten Nutzung als Wohngebiets ist Es sind keine Beeinträchnicht mit der Entstehung von relevanten elektromagne- tigungen zu erwarten. tischen Feldern zu rechnen. Für eine evtl. erforderliche Trafostation (wg. Umlegung der Leitung) im Zuge der Ausweisung wird vorausgesetzt, dass diese die festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet.

3.1.4

Mensch Künstliche Beleuchtung

Der überplante Bereich ist durch die angrenzende Es sind keine relevanten Wohnbebauung im Südosten mit einer entsprechen- Beeinträchtigungen zu den künstlichen Beleuchtung vorbelastet. erwarten. Eine zusätzliche diffuse Beleuchtung durch das Wohngebiet ist für das angrenzende bestehende Wohngebiet anzunehmen.

3.1.5

Mensch Geruchs emissionen

Durch die geplante Ausweisung ist nicht mit der Entste- Es sind keine Beeinträchhung von Geruchsemissionen zu rechnen, die negative tigungen zu erwarten. Auswirkungen auf die Umgebung haben.

3.1.6

Mensch Staubemissionen

Durch die beabsichtigte Nutzung ist nicht mit der Ent- Es sind keine Beeinträchstehung von Staubemissionen zu rechnen. tigungen zu erwarten.

3.1.7

Mensch Reflexionen

Innerhalb der geplanten Wohngebietsausweisung ist Es sind keine Beeinträchnicht mit der Entstehung von reflexionsrelevanten An- tigungen zu erwarten. lagen oder Einrichtungen zu rechnen. Ebenso sind im Umfeld keine derartigen Einrichtungen bekannt.

3.1.8

Mensch Erholung

Die Ausweisungsfläche befindet sich außerhalb von Er- Es sind keine Beeinträchholungsflächen, sodass keine Beeinträchtigungen des tigungen zu erwarten. Schutzgutes Erholung durch die Entstehung des Wohngebiets zu erwarten sind. Da es sich hier um Grün- bzw. Ackerflächen handelt, die primär landwirtschaftlicher Nutzung unterliegt, ist diese Nutzung auch nur vom Eigentümer der Fläche geduldet.

3.2

Arten und Lebensräume

Das Plangebiet ist hauptsächlich durch intensive Acker- und Grünlandnutzung geprägt. Am Rande des nordwestlichen Geltungsbereiches befindet sich eine Feldgehölz-Reihe, die entfernt wird. Hierdurch sind Freibrüter potentiell betroffen. Die Teilflächen des Plangebietes sind infolge näherer Betrachtung der betroffenen Schutzgüter der Kategorie

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Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Es sind geringe Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch die vorgesehene Bebauung wird der potentielle Lebensraum von Feld- und Wiesenvögeln

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I „Gebiete mit geringer Bedeutung“ und II „Gebiete mit mittlere Bedeutung“ zuzuordnen. Für potentiell betroffene Vogelarten werden im Bebauungsplanverfahren Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbindlich geregelt. Die Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten wird im laufenden Verfahren in dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag abgeprüft. 3.3

Boden

beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung wird durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen ausgeglichen.

Bei den vorliegenden Bodenstrukturen handelt es sich Es sind mittlere Beeinum Ackerboden, v.a. Tonböden mit einer mittleren Er- trächtigungen zu erwartragsfähigkeit. ten. Die Böden gehen durch die Nutzung als Wohngebiet dauerhaft der landwirtschaftlichen Produktion verloren. Damit sichergestellt wird, dass der anfallende Mutterboden nicht verschwendet wird, werden folgende Hinweise in den Bebauungsplan übernommen. Vor Beginn der baulichen Arbeiten auf dem Grundstück ist der Oberboden abzutragen, seitlich zu lagern und nach Abschluss der Baumaßnahme wieder einzubauen. Der übrige Mutterboden darf nur an Landwirte zur Bodenverbesserung abgegeben werden, die Auffüllhöhe muss auf 20 cm begrenzt werden.

3.4

Wasser

3.5

Luft und Klima

3.6

Landschaft

Innerhalb des Änderungsbereiches ist kein Gewässer Es sind keine erheblichen vorhanden, welches durch die Maßnahme beeinträch- Beeinträchtigungen zu erwarten. tigt wird. Die problemlose Ableitung sowohl des Schmutzwassers als auch des Dachflächenwassers über das Entsorgungssystem des bestehenden Siedlungsgebietes bzw. über Rückhaltemaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Die Grundwasserneubildung wird durch die Teilversiegelung allerdings geringfügig eingeschränkt. Durch die Ortsrandlage und dem relativen Abstand zur Wohnbebauung ist nicht von einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Luft und Klima auszugehen. Im direkten Umfeld der zukünftigen Baukörper ist eine Beeinträchtigung durch Warmluftstau oder Schattenwurf möglich, welche sich jedoch vorrangig auf die Grundstücke selbst beschränken.

Es sind keine Beeinträchtigungen des örtlichen Klima oder des Regionalklimas zu erwarten.

Das Landschaftsbild der Stadt Iphofen mit seinen Orts- Es sind geringe Beeinteilen liegt im Naturraum Steigerwaldvorland und ge- trächtigungen zu erwarhört zu der Haupteinheit Mainfränkische Platten. Das ten. Gebite besitzt den Charakter einer acker- und weinbaugeprägten Kulturlandschaft. Das neue Wohngebiet welches auf einer relativ gut einsehbaren Fläche entstehen wird, stellt aufgrund des Anschlusses an bestehende Bebauung nur eine geringe Beeinträchtigung dar. Durch die Staffelung der Geschosse und die unterschiedlichen Bebauungsstrukturen ist eine differenzierte Eingliederung in das Landschaftsbild vorgesehen. Der neue Ortsrand entsteht durch die öffentlichen Grünflächen der nördlichen Grundstücke sowie durch die gestaffelte Gebäudekubaturen.

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3.7

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Exponierte Landschaftsbestandteile oder landschaftsprägende Strukturelemente werden durch die vorgesehene Nutzung nicht beeinträchtigt. Der Bereich des Bebauungsplans überlagert kein ge- Es sind keine Beeinträchortetes bzw. vermutetes Bodendenkmal. Somit liegen tigungen zu erwarten. keine besonderen Einschränkungen vor. Ansonsten sind innerhalb und im Umfeld des Geltungsbereiches keine Kulturgüter oder sonstige Sachgüter bekannt, die durch die späteren baulichen Maßnahmen beeinträchtigt werden könnten.

3.8

Entsorgungssicherung

3.9

Energie

Die Entsorgung der Abwässer für den Änderungsbe- Es sind keine Beeinträchreich wird über das bestehende Entsorgungsnetz des tigungen zu erwarten. Ortsnetzes der Stadt Iphofen erfolgen. Die problemlose Ableitung wird im Rahmen der Erschließungsplanung nachgewiesen. Die Müllentsorgung erfolgt über die kommunale Müllabfuhr des Landkreises Kitzingen und ist nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen ebenfalls gesichert. Eine Versorgung des Wohngebiets mit Energie kann im Es sind keine BeeinträchZuge der Erweiterung des bestehenden Versorgungs- tigungen zu erwarten. netzes erfolgen. Eine Beeinträchtigung von oder durch energieerzeugende Anlagen oder Leitungen ist nicht bekannt.

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4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das in der Stadt Iphofen bestehende Defizit an Wohnbauflächen bestehen. Statt der Nutzung dieser Fläche, die bereits zum Großteil als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, müssten andere Flächen komplett neu ausgewiesen werden. Dies wäre für das Landschafts- und Siedlungsbild der Stadt Iphofen von Nachteil.

5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Gemäß Berechnung der erforderlichen Ausgleichsflächen im Rahmen des Bebauungs- und Grünordnungsplanes wird der erforderliche Ausgleich vollständig erbracht. Dies ist in Anlage 2 ersichtlich, in der auch detaillierte Maßnahmen enthalten sind. Ebenso können die Maßnahmen den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan entnommen werden. Durch die Festsetzung der Ausgleichsflächen im Bebauungsplan wird die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesichert.

6. Alternative Planungsmöglichkeiten Die Bereiche zur Ausweisung des Wohngebietes zeichnen sich zudem durch die Nähe zum Stadtkern, die fuß- und radläufige Verbindung hierhin, die guten Erschließungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit der Flächen aus. Die Ausweisung an anderer Stelle würde ebenfalls die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen bedeuten, sodass hier ebenso ein Eingriff in die landwirtschaftliche Produktion entstehen würde.

7. Monitoring / Betreuung der Planung Die Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, als auch die Entwicklung dieser Ausgleichsmaßnahmen sowie die innerhalb der Ausweisungsflächen vorgesehenen Planungen, werden im Zuge der weiterführenden Planungen detailliert festgelegt. Der Erfolg der Vermeidungsmaßnahmen ist im Rahmen einer Erfolgskontrolle (Monitoring) zu dokumentieren, damit bei Bedarf eingegriffen werden kann und die Nutzungsbedingungen geändert werden können. Art, Umfang und zeitlicher Rahmen des Monitoring sind mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen.

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8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Geiersberg II“ wird das Schutzgut Arten und Lebensräume in Bezug auf die dort potentiell vorhandenen Vogelarten beeinträchtigt. Im Rahmen der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden diese Eingriffe kompensiert. Weitere Eingriffe entstehen durch die Bebauungsplanaufstellung für das Schutzgut Boden, durch die Versiegelung im Zuge der baulichen Maßnahmen und lassen eine mittlere Beeinträchtigung der Bodenfunktion erwarten. Demgegenüber werden aber öffentliche Grünflächen mit Regenrückhaltebereichen für Oberflächenwasser geschaffen, die eine Aufwertung darstellen. Für das Schutzgut Mensch – Lärm sind geringe Beeinträchtigungen zu erwarten. Unter der Voraussetzung der Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen bezüglich der Beeinträchtigung aus Lärmemissionen durch den Straßen- und Bahnverkehr ist von einer geringen Beeinträchtigung der Lebensbedingungen im Bereich der geplanten Bebauung auszugehen. Durch die Versiegelung und bauliche Nutzung wird weiter das Schutzgut Wasser beeinträchtigt. Durch die Erstellung einer naturnahen Regenrückhaltung werden Maßnahmen getroffen, um dies zu kompensieren. Hierdurch wird eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch Versickerung sowie eine weitestgehende Wiedereinbringung in den Wasserkreislauf der Oberflächenwässer erfolgen.

Würzburg, Änderung,

01.02.2017 22.05.2017

Bearbeitung: J. Goesmann Dipl. – Ing. (FH) für Landschaftsarchitektur

Prüfung:

Roppel

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