3426−2226 LBV, 70730

13.03.2013 - die aufgrund Ihrer Versicherungen errechnet sind. ... sätzlich keine Originalbelege ein (mit Ausnahme von Belegen im Todesfall); es genügt die ...
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Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden−Württemberg

Fellbach, den 27. 02. 2013 Durchwahl (0711) 3426−2226

LBV, 70730 Fellbach B E S C H E I D über die Gewährung einer Beihilfe

Herrn Rainer Kaelble Altigweg 10 79650 Schopfheim

Personal−Nr.: 22262483/241X * Bitte bei Antwort angeben * ************************************ * TEL. SPRECHZEITEN SIND: * MO.−DO.: 8.00 − 16.00 UHR * UND FR.: 8.00 − 12.00 UHR ************************************

Sehr geehrter Herr Kaelble, die Beihilfe wird aufgrund Ihres festgesetzt:

Antrags

vom 26. 02. 2013 wie folgt

−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Rechn.− Rechn.− Kostener− Beihilfe− Beihilfe Hinweis−Nr./ Datum Betrag stattung fähig−Aufw. Ablehnungs− Euro Euro Euro Euro grund−Nr. −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− 1 2 3 4 5 6 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Antragsteller 08.02.13

(Bemessungssatz 070 %) 9962.30 2988.69

1648.35

1153.85 2724 3392

−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Summen 1 9962.30 2988.69 1153.85 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Summe 2 0.00 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Summe 3 1153.85 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Kürzungsbetrag nach § 17 Abs. 2 Satz 3 BVO − 0.00 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Summe 4 1153.85 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Kostendämpfungspauschale (Von Krankenhaustagegeldern wird die Kostendämpfungs− pauschale nicht abgezogen) 0.00 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Summe 5 1153.85 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Die Gesamtsumme der Kostenerstattungen aus Spalte 3 und der Summe 5 abzüglich der Summe 2 übersteigt die Summe der Rechnungsbeträge aus Spalte 2 um 0.00 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Summe 6 1153.85 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden−Württemberg

Seite 2 des Bescheids vom 27.02.2013

Rainer Kaelble 22262483/241X

Überwiesene Beihilfe

1153.85 =======

−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Erläuterungen zu Spalte 6 Hinweis−Nr. / Ablehnungsgrund−Nr. 2724

Bei diesen Aufwendungen handelt es sich um eine Nachgewährung.

3392

In der Schweiz entstandene Aufwendungen sind nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland entstanden und beihilfefähig gewesen wären. Dabei sind nach dem Ur− teil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2011 (Az.: 2 C 14.10) die höchsten Kosten zu Grunde zu legen, die bei einer vergleichbaren Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland beihilfefähig gewesen wären. Wir haben daher beim Kostenvergleich die Kosten einer ver− gleichbaren Behandlung in der Universitätsmedizin der Johannes Guten− berg−Universität Mainz zu Grunde gelegt. Die DRG−Entgelte der Univer− sitätsmedizin Mainz basieren auf dem bundesweit höchsten Landesbasis− fallwert.

ERLÄUTERUNG ZU HINWEIS NR. 2724 BELEGDATUM RECHNUNGSHÖHE NACHGEWÄHRUNG ZUM BESCHEID VOM 08.02.13 9962,30EUR 19.02.13 Erläuterung zur Vergleichsberechnung Privatklinik (sinngemäß) Abrechnungszeitraum: 09.01.2013 bis 11.01.2013 Privatklinik: Ergolzklinik, Liesta Allgemeine Krankenhausleistungen im Vergleichskrankenhaus DRG−Fallpauschale I 77Z ===> 1594,27 EUR Basispflegesatz 0 Tage x 0,00 EUR ===> 0,00 EUR Abteilungspflegesatz 0 Tage x 0,00 EUR ===> 0,00 EUR Zuschläge ===> 0,00 EUR Abschläge ===> 0,00 EUR sonstiges ===> 0,00 EUR Summe 1 ===> 1594,27 EUR Wahlleistungen Vergleichskrankenhaus Zweibettzimmer 2 Tage x 27,04 EUR Summe 2 ===> 54,08 EUR Ärztliche Leistungen Summe 3 ===> 0,00 EUR beihilfefähige Vergleichskosten (Summe 1+2+3) ===> 1648,35 EUR Gesamtbehandlungskosten Privatklinik ===> 7162,51 EUR (inkl. Unterkunft, Arzt, Umsatzsteuer, ...) −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden−Württemberg

Seite 3 des Bescheids vom 27.02.2013

Rainer Kaelble 22262483/241X

Spalte 3 enthält die Beträge, die Sie im Antrag mitgeteilt haben oder die aufgrund Ihrer Versicherungen errechnet sind.

Rechtsbehelfsbelehrung −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden−Württemberg, Fellbach, zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden−Württemberg xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx x x x Kennen Sie schon den Beihilfeantrag Online? Im Kundenportal x x unter http://www.lbv.bwl.de/kundenportal können Sie Ihre x x Beihilfe auch elektronisch beantragen − kein Papier kein x x Kuvert, kein Porto, kein Postweg! x x x x Möchten Sie Ihren Beihilfeantrag weiterhin in Papierform x x einreichen, steht Ihnen unter www.lbv.bwl.de der Beihilfe− x x antrag LBV 301 sowie weitere Informationen zur Beihilfe x x zur Verfügung. x x x x Den Bearbeitungsstatus Ihres Beihilfeantrags können Sie x x unabhängig davon, ob Sie Ihre Beihilfe elektronisch oder in x x Papierform einreichen , bequem und aktuell im Kundenportal x x verfolgen. x x x xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx ============================================================================== Wir senden Ihnen die Belege nicht mehr zurück. Bitte reichen Sie daher grund− sätzlich keine Originalbelege ein (mit Ausnahme von Belegen im Todesfall); es genügt die Vorlage von Duplikaten/Zweitschriften oder von Kopien. Eine Beglau− bigung der Kopien ist nicht erforderlich. ==============================================================================