2017_07_27 Projektbeschreibung

vor 6 Tagen - z.B. als Gastronomie in Lounge-Qualität mit Trennung zwischen Thermen- .... z.B. für Buchhaltung und Marketing, das durch Mitarbeiter der ...
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Stand: 27.07.2017 MARKT OBERSTDORF

PROJEKTBESCHREIBUNG ZUM INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN BAUMASSNAHME NEUBAU DER OBERSTDORF THERME MIT UNTERHALT UND BETRIEB AM BESTEHENDEN STANDORT

Öffentliche Stelle Markt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf

Ansprechpartner Herr Tourismusdirektor Horst Graf Telefon: +49 (0)8322 700-232 Fax: +49 (0)8322 700-236 Mail: [email protected]

Unterlagen http://www.markt-oberstdorf.de/aktuell/ausschreibungen/

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Stand: 27.07.2017 I. Art des Projekts Die Oberstdorf Therme soll nach Rückbau des Bestandsgebäudes durch einen Neubau mit Thermen-, Sauna-, Therapie-/SPA/Wellness-, Fitness- und Trainings- sowie Gastronomiebereichen auf dem bestehenden Grundstück ersetzt werden. Die Bereiche sollen grundsätzlich getrennt zugänglich sein. Die Therme soll für mindestens 25 Jahren unterhalten und betrieben werden.

II. Anlass des Interessenbekundungsverfahrens Der Markt Oberstdorf möchte mit diesem Verfahren privaten Investoren die Möglichkeit geben, ihr Interesse an den erforderlichen Baumaßnahmen zum Neubau der Oberstdorf Therme am bestehenden Standort in der Ortsmitte von Oberstdorf sowie dem Unterhalt und Betrieb bis zum Ablauf von mindestens 25 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme mit Aufnahme des Betriebes zu bekunden. 1. Der Markt Oberstdorf ist Eigentümer des Grundstückes der Oberstdorf Therme in der Promenadenstraße 3, 87561 Oberstdorf (Fl.Nr. 1652, Gemarkung Oberstdorf). Bestandteile dieser bestehenden Anlage sind u.a. ein 46 Jahre altes Wellenbecken, Umkleiden und Gastronomieräume sowie ein 1999 errichteter Saunabereich mit Innen- und Außensaunen sowie Anbauten am Wellenbeckengebäude mit zwei Thermalbecken, einem Eltern-Kind-Bereich und einem Ruheraum als Wintergarten. Die Oberstdorf Therme befindet sich inmitten des Ortszentrums in unmittelbarer Nähe zum Oberstdorf Haus als Veranstaltungs- und Kongresszentrum. Im Jahr 2015 hat die Energieversorgung Oberstdorf GmbH eine neue Heizungsanlage in das bestehende Gebäude eingebaut und betreibt eine Wärmenahversorgung im Umfeld der Oberstdorf Therme auf eigene Kosten. Sie beliefert auch die Oberstdorf Therme mit Wärmeenergie. Die heutige Oberstdorf Therme war 1972 als Wellenbad errichtet worden, bevor 1998/99 eine Erweiterung durch eine Saunalandschaft sowie Thermal- und Solebecken erfolgte. Mit der Erweiterung konnten die Besucherzahlen auf 145.000 Besucher pro Jahr gesteigert werden. Heute kommen im Durchschnitt 100.000 Besucher pro Jahr in die Therme. 2. Nach einer Umfrage des Markts Oberstdorf kennt 95 % der Urlaubsgäste die Oberstdorf Therme. Nach der Marktbefragung wird die Therme allerdings als nicht mehr zeitgemäß und renovierungsbedürftig empfunden. Kritikpunkte waren das fehlende Angebot für Kinder und Jugendliche, der veraltete und zu kleine Ruhebereich und die Duschen, Umkleiden und Sanitäranlagen. Der Markt Oberstdorf hat eine Generalsanierung und Modernisierung der bestehenden Anlage untersuchen lassen. Diese wäre mit hohen Kosten verbunden. Die raumausbildenden Ausbauten und die Technik haben ihre Lebensdauer überschritten und könnten nicht mehr weiterverwendet werden. Ein Rückbau wäre mit einer Entkernung bis zur Rohbausubstanz verbunden. Ein dem Kundenbedürfnis entsprechendes Alleinstellungsmerkmal wäre damit jedoch nicht zu erzielen. Als zentrales Element der bestehenden Therme entspricht das Wellenbecken nicht mehr den Anforderungen des Markts.

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Stand: 27.07.2017 3. Oberstdorf ist mit 470.000 Gästeankünften und rund 2,6 Mio. Übernachtungen pro Jahr einer der führenden Tourismus-Destination in Bayern bzw. in Deutschland. In allen Kategorien besteht ein Bettenangebot, wobei die Hälfte der Übernachtungen im Bereich der sogenannten „Kleinvermieter“ erzielt werden. Diese Vermieterbetriebe haben jeweils ein geringes Bettenangebot und können einen Therapie-, SPA- oder Wellness-Bereich in ihrem eigenen Betrieb wirtschaftlich nicht errichten und betreiben. Die Tourismusstrategie von Oberstdorf sieht neben den Geschäftsfeldern „Winter“ und „Wandern“ den Aufbau eines dritten Geschäftsfeldes „Gesundheit“ vor. Die Oberstdorf Therme soll hierbei ein wesentlicher Baustein sein. Das Geschäftsfeld mit den Kernthemen „Wohlfühlen“ und „Entspannung“ soll unmittelbar in Wert gesetzt werden. Die Prädikate „Heilklimatischer Kurort der Premium Class und Kneippkurort sollen hierbei sichtbar und erlebbar sein. Oberstdorf ist zudem “Allergikerfreundliche Kommune“, weshalb eine ECARF-Zertifizierung der neuen Oberstdorf Therme als erste allergikerfreundliche Therme Deutschlands angestrebt wird. Die neue Oberstdorf Therme soll hierbei die Akquise neuer Gäste, vor allem in saisonschwachen Zeiten, unterstützen. Die Oberstdorf Therme ist deshalb so auszurichten, dass zusätzliche Übernachtungsgäste für die Destination Oberstdorf gewonnen werden können. 4. Die Oberstdorf Therme hatte in den Jahren 2010 bis 2015 durchschnittlich knapp 100.000 Besucher, hiervon 43.500 Besucher in der Therme und 52.800 Besucher des Saunabereichs. Zu den durchschnittlichen Erlösen aus den Eintrittsgeldern siehe III. 5. Finanzierung Nach der vom Markt Oberstdorf eingeholten Marktstudie ist zu erwarten, dass die Besucherzahlen nach einem Neubau auf voraussichtlich über 140.000 Besucher ansteigen. 5. Zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Oberstdorf Therme als einer der zentralen Einrichtungen des Markts Oberstdorf als Tourismus-Destination beabsichtigt der Markt Oberstdorf, auf der Grundlage der eingeholten Markt- und Machbarkeitsstudie den Abriss der bestehenden Therme und den Neubau einer zeitgemäßen Oberstdorf Therme mit Thermen-, Sauna-, Therapie-/SPA/Wellness-, Fitness- und Trainings- sowie Gastronomiebereichen. Die eingeholte Marktstudie und Machbarkeitsprüfung der Project M GmbH liegt dieser Projektbeschreibung als Anlage 1 bei. Mit dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren soll die Bereitschaft privater Investoren erkundet werden, die Maßnahme Abriss und Neubau Oberstdorf Therme sowie den Unterhalt und den Betrieb der Oberstdorf Therme für die Laufzeit von mindestens 25 Jahren zu übernehmen.

III. Rahmenbedingungen des Projekts 1. Projektbeschreibung Die bestehende über 46 Jahre alte Oberstdorf Therme soll abgerissen und durch eine moderne, multifunktionale, generationenübergreifende und barrierefreie Einrichtung ersetzt werden. 3

Stand: 27.07.2017 Das neue Gebäude soll auf dem bestehenden Grundstück, Promenadestraße 3 in 87561 Oberstdorf (Fl.Nr. 1652, Gemarkung Oberstdorf), errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum des Markts Oberstdorf und hat eine Fläche von 12.983 qm. a) Die Nutzfläche der bestehenden Anlage beträgt 3.855 qm. Die Wasserfläche beträgt insgesamt 647 qm. Auf dem Grundstück sind derzeit ca. 60 Parkplätze vorhanden. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt derzeit über die Ludwigstraße. Das bestehende Gebäude ist weitgehend zurückzubauen. Für einen Überblick über den Baubestand der Oberstdorf Therme siehe https://www.oberstdorf-therme.de. Im Untergeschoss des Bestandsgebäudes ist im Jahr 2015 von der Energieversorgung Oberstdorf GmbH auf der Grundlage eines langjährigen Pachtvertrags mit einer Laufzeit bis 30.04.2040 eine Heizungsanlage zur Nahwärmeversorgung eingebaut worden. Ein Eingriff in den Baubestand Nahwärme-Heizungsanlage ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte die Nahwärmeversorgungsanlage aus Gründen, die der Interessen zur vertreten hat, von der jetzigen Örtlichkeit auf dem Grundstück verlegt werden müssen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten durch den Interessenten zu tragen. Insbesondere hat er eine provisorische Wärmeversorgung der angeschlossenen Nutzer während der Bauzeit zu gewährleisten. b) Der Markt Oberstdorf erwartet sich, mit dem Neubau der Oberstdorf Therme neben den Oberstdorfer Bergbahnen und den beiden Skiflug- bzw. Skisprungschanzenanlagen eine weitere zentrale Einrichtung und ein Alleinstellungsmerkmal für die Tourismus-Destination Oberstdorf zu schaffen. Die Markt- und Machbarkeitsstudie empfiehlt, den Markenkern Tourismus Oberstdorf aufzugreifen und den Thermenneubau durch den Einsatz orts- und regionaltypischer Materialien und eine Architektur alpenländischen Stils, die Natur und Landschaft Oberstdorfs durch gestalterische Elemente (z.B. Panoramablick auf die Oberstdorfer Alpenlandschaft) erlebbar zu machen. Die Oberstdorf Therme soll sich in das Gesamtkonzept der Unternehmensstrategie 2013 Tourismus Oberstdorf (Anlage 2) einfügen1, die Oberstdorf als Sport- und Gesundheitsstandort profiliert. Kernthemen und Grundausrichtung sollen „Vitalität und Gesundheitsförderung“ mit einem ansprechenden, generationenübergreifenden, barrierefreien Thermenangebot sein. Seit Dezember 2015 ist der Markt Oberstdorf eine allergikerfreundliche Kommune. Zahlreiche seiner Einrichtungen und touristischen Leistungsträger haben sich von der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) als allergikerfreundlich zertifizieren lassen. Auch die Oberstdorf Therme soll daher eine ECARF-Zertifizierung als „allergikerfreundliche Therme“ anstreben. c) Der Interessent soll für den Bau der Oberstdorf Therme primär keine Finanzierungsbeteiligung (Entgelt) erhalten, sondern soll sich über Entgelte aus dem Betrieb der Oberstdorf Therme (Eintritte, Erlöse aus Gastronomie, Therapie-/SPA-/Wellnessbereich sowie Fitness- und Trainingsbereich) refinanzieren (siehe Ziff. III. 5. b). Die Oberstdorf Therme soll ganzjährig betrieben werden. Die notwendigen Revisionszeiten sind auf das gesetzlich vorgeschriebene oder betrieblich notwendige Maß zu beschränken. Für den Bau der Oberstdorf Therme erhält der Investor das Recht, über den Zeitraum von mindestens 25 Jahren die Oberstdorf Therme zu betreiben. 1

Siehe auch https://www.oberstdorf.de/tourist-info/unternehmensstrategie-2013.html.

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Stand: 27.07.2017

d) Das Baurecht für den Neubau der Therme wird vom Markt Oberstdorf über einen Bebauungsplan geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Therme Oberstdorf“ ist in der Sitzung des Bauausschusses vom 16.05.2017 gefasst worden. Der Bebauungsplan wird voraussichtlich ein Baurecht für mindestens drei Vollgeschosse schaffen. Zur Erhaltung und Gestaltung des überlieferten Ortsbilds wird der Bebauungsplan voraussichtlich Festsetzungen in Form von örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) zur Gestaltung des Gebäudes (Satteldach, zulässige Fassadengestaltung etc.) enthalten. 2. Anforderungen an Bau und Unterhalt der Oberstdorf Therme a) Baubeschreibung: Hinweis:

Die nachfolgend im Fettdruck wiedergegebene Baubeschreibung ist eine Mindestanforderung. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Interessenten. Die Flächenangaben und mit „z.B.“ oder „ca.“ gekennzeichneten inhaltlichen Konkretisierungen sind unverbindliche Vorschläge, die aus der Markt- und Machbarkeitsstudie (Anlage 1) resultieren, und die lediglich als Anhaltspunkt für eine denkbare Ausgestaltung dienen sollen.

Rückbau:

Rückbau des bestehenden Gebäudes der Oberstdorf Therme mit allen technischen Einrichtungen, auf Kosten und Rechnung des Interessenten einschließlich fachgerechter Entsorgung. Von der Rückbauverpflichtung ausgenommen ist die von der Energieversorgung Oberstdorf GmbH errichteten Heizungsanlage zur Nahwärmeversorgung, die grundsätzlich zu erhalten ist. Sollte diese Heizungsanlage aus Gründen, die der Investor zu vertreten hat, verlegt werden müssen, so hat der Interessent sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen (siehe III. 1 lit. a) Abs. 2).

Therme:

Eingangsbereich mit multifunktionaler Rezeptionstheke (z.B. Shopflächen, Bistro-Bereich), Fläche ca. 200 qm. Funktionsräume mit Umkleiden, Duschen und Toilettenanlagen, Fläche ca. 900 qm. Personal- und Aufenthaltsräume, Fläche ca. 200 qm. Wasserflächen (Becken) im Innenbereich mit mind. 1.500 qm, umlaufend ausreichende Liegeflächen, z.B. mit thematisiertem Hauptbecken, Kurs-, Lehr- und Therapiebecken, Eltern-Kind-Bereich.

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Stand: 27.07.2017 Außenbereich mit Außenbecken und Liegeflächen mit mind. 1.250 qm, z.B. mit Zonierung in „Aktiv“-Bereich (Wasserspielplatz und Kneippbereich) und „Passiv“ – Bereich (z.B. Außenbecken mit Sprudelliege, großzügige Liegefläche, geringe Frequenz). Sauna:

mind. 8 thematisierte Saunen, hiervon mind. 5 im Innenbereich und mind. 3 im Außenbereich, z.B. mit Badehäusern, Dorfbereich bzw. Dorfcharakter sowie Gartenbereich bzw. -charakter, spürbares Saunakalterlebnis als Wintererlebnis, differenziertes Wasserangebote (innen und außen), mehrere Erlebnisduschen und Abkühlangebote, großzügige Ruhebereiche mit verschiedenen Schwerpunkten (Schlafen, Ruhen, Entspannen). Innensauna, Fläche ca. 800 qm. Außensauna, Fläche ca. 800 qm.

Therapie-, SPA-/ Wellnessbereich

Therapie-/SPA-/Wellnessbereich mit mehreren multifunktionalen Räumen für Behandlungen mit kassenärztlicher Zulassung, z.B. mit kleineren Rückzugsbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität, Möglichkeit eines separaten Zuganges zu den Anwendungen und Trainingsbereich, ohne den Thermen- oder Saunabereich dafür betreten zu müssen. Fläche ca. 700 qm

Fitness- und Trainingsbereich

Fitness- und Sportangebot im Innen- und Außenbereich, z.B. mit Fitness- und Gerätetraining, Aktiv- und Bewegungsangeboten wie Beachvolleyball, Entspannungsangeboten. Innenbereich, Fläche ca. 400 qm Außenbereich, Fläche ca. 250 qm.

Gastronomie:

Nicht-öffentliche (= nur für Thermenbesucher zugängliche) Gastronomie (Vollküche) mit Lagerflächen mit mind. 200 qm, z.B. als Gastronomie in Lounge-Qualität mit Trennung zwischen Thermenund Saunagastronomie, Geräusch- und Geruchstrennung zwischen Erschließung, Serviced-Empfang und Thermen- bzw. Sauna-Lounge, Schaffung von Lounges als Kommunikations- und Relax-Bereich.

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Stand: 27.07.2017 z.B. Thermenlounge, Fläche ca. 500 qm z.B. Saunalounge, Fläche ca. 600 qm. Parkplatz:

Errichtung einer Parkfläche für mind. 100 Parkplätze; weitergehende Anforderungen der Garagen- und Stellplatzsatzung Oberstdorf sind einzuhalten. Notwendige Zufahrten für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge zum Gebäude sind vom Publikumsverkehr frei zu halten. (Hinweis: Die GaStS des Markts Oberstdorf ist abzurufen unter www.markt-oberstdorf.de unter Leistungen Satzungen/Verordnungen) z.B. als Parkdeck bis 150 Fahrzeuge, idealerweise als begrüntes Parkdeck, möglichst mit trockenem Weg zum Eingangsbereich.

Technik:

Technische Anlagen für den Betrieb der Therme auf dem aktuellen Stand der Technik.

Umfang:

Die Interessenten haben Planung, Bau und Finanzierung (siehe hierzu auch Ziff. III. 5.) der Baumaßnahme zu übernehmen.

b) Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn:

Nach Durchführung der erforderlichen vergaberechtlichen Ausschreibung ab 4. Quartal 2017 (siehe IV. 3. c).

Fertigstellung und Inbetriebnahme: Spätestens 30. November 2020.

3. Rahmenbedingungen des Betriebs a) Betriebspflicht Die Interessenten haben den Betrieb und Unterhalt der zu errichtenden Oberstdorf Therme für die Dauer von mindestens 25 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme und Eröffnung der Oberstdorf Therme zu übernehmen.

b) Umfang und Betriebszeiten Die Oberstdorf Therme ist als zentrale Einrichtung der (insb. auch touristischen) Infrastruktur ganzjährig zu betreiben und zu öffnen. Lediglich für notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kann die Therme geschlossen werden. Die täglichen Öffnungszeiten sollten sich möglichst an den bisherigen Öffnungszeiten orientieren. 7

Stand: 27.07.2017 Öffnungszeiten Sommer (1. April bis 30. November): Therme und Sauna 10 - 21 Uhr; Öffnungszeiten Winter (1. Dezember bis 31. März): Therme und Sauna 10 - 22 Uhr. c) Schulschwimmen Die Oberstdorf Therme soll außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu Schulzeiten, d.h. außerhalb der Schulferien, zeitweise für das Schulschwimmen zur Verfügung stehen. Die Vergütung hierfür soll anhand eines zu vereinbarenden Gruppenpreises erfolgen. Für die Benutzung der Therme vergütet der Markt Oberstdorf derzeit den einfachen Gruppenpreis für Jugendliche in Höhe 4,50 EUR p.P. Die Umsatzerlöse belaufen sich auf ca. 10.000 bis 15.000 Euro pro Jahr. d) Allgäu-Walser-Card Der Landkreis Oberallgäu betreibt mit der Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg) und weiteren Kommunen über die Oberallgäu Tourismus Service GmbH die Allgäu-Walser-Card als elektronische Gästekarte für die Region Oberallgäu-Kleinwalsertal. Rund 150 Leistungsträger des Tourismus bieten den Inhabern der Gästekarte einen Nachlass auf den regulären Eintrittspreis ein. Der Interessent verpflichtet sich, an diesem System teilzunehmen und Terminals für das Auslesen von sogenannten Impulsen bzw. aufgebuchten Paketen am Kassenbereich zu installieren und zu verwenden. Ansprechpartner für die Installation der notwendigen Systeme und Schnittstellen wird die Oberallgäu Tourismus Service GmbH sein. e) Unterverpachtung Der Interessent verpflichtet sich, die Therme, die Sauna, den Therapie-/SPA-/Wellnessbereich, die Gastronomie und den Parkplatz der Oberstdorf Therme selbst oder durch eine von ihm beherrschte Tochtergesellschaft zu errichten und betreiben. Eine Unterverpachtung an Dritte wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen und zulässig ist eine Unterverpachtung des Fitness- und Trainingsbereichs. f) Wärmebezug: Zur Versorgung der Oberstdorf Therme mit Wärme ist ein Wärmeliefervertrag mit Abnahmeverpflichtung mit der Energieversorgung Oberstdorf GmbH mit einer Laufzeit bis 30.09.2025 geschlossen worden. Die Kurbetriebe Markt Oberstdorf als aktueller Betreiber und Vertragspartner hat sich verpflichtet, die vertraglich geregelte Abnahmeverpflichtung auf einen nachfolgenden Betreiber zu übertragen. Der Markt Oberstdorf wünscht, dass der Interessent bis zum 30.09.2025 in den laufenden Vertrag zur Abnahme der Wärme zu einem Preis von Leistungspreis 20,48 EUR / kW, Messpreis 6,12 EUR / Monat, Arbeitspreis 0,059 EUR / KWh (Stand zum 01.01.2017, Preise sind indiziert, Preise netto) eintritt. Der Interessent ist darüber hinaus berechtigt, für die Dauer der mindestens 25jährigen Unterhaltungs- und Betriebspflicht die benötigte Wärmeenergie für die Oberstdorf Therme aus dem 8

Stand: 27.07.2017 Nahwärmeversorgungsnetz der Energieversorgung Oberstdorf zum marktüblichen Entgelt zu beziehen. g) Betriebsübergang Die Bauzeit für die Oberstdorf Therme wird auf 18 Monate geschätzt. Der Interessent soll als Betreiber mit Eröffnung der Oberstdorf Therme nach Abschluss der Baumaßnahmen im Wege des Betriebsübergangs in die Rechte und Pflichten der Oberstdorf Therme aus den Arbeitsverträgen mit den derzeit 29 Beschäftigten der Oberstdorf Therme (hiervon derzeit 19 Vollzeitstellen) eintreten. Eine Tarifbindung besteht nicht. Auch wenn zahlreiche Kriterien für einen gesetzlichen Übergang der Arbeitsverhältnisse gem. § 613 a BGB sprechen, kann aufgrund der Dauer der Betriebsunterbrechung diese gewünschte Rechtsfolge auch fraglich sein. Daher hat der Interessent durch geeignete vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die vorgenannten Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betreiber übergehen mit den gleichen Wirkungen wie bei einem Übergang kraft Gesetzes (§ 613a BGB). Die Arbeitgeberaufwendungen für die Thermenmitarbeiter haben im Jahr 2016 zuletzt 598.415,30 EUR betragen. Hierin nicht enthalten sind administrative Personalaufwendungen, z.B. für Buchhaltung und Marketing, das durch Mitarbeiter der Kurbetriebe geleistet wird.

4. Grundstück Die Oberstdorf Therme befindet sich auf dem Grundstück Promenadenstraße 3, 87561 Oberstdorf (Fl.Nr. 1652, Gemarkung Oberstdorf), das im Eigentum des Markts Oberstdorf steht und derzeit wirtschaftlich dem Eigenbetrieb Kurbetriebe Oberstdorf zugeordnet ist. Der Markt wird das Grundstück dem Betreiber im Rahmen eines Pacht- oder Erbbaurechtsvertrags zu einem noch zu verhandelnden, marktüblichen Entgelt zur Verfügung stellen. Der Markt Oberstdorf stellt sich eine marktübliche Bruttomiete von 260.000,- EUR p.a. vor. Die zu errichtende Oberstdorf Therme geht mit ihrer Errichtung als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks in das zivilrechtliche Eigentum des Markts Oberstdorf als Grundstückseigentümer über. Während der Dauer der mindestens 25jährigen Betriebspflicht und ggf. darüber hinaus bis zur Beendigung des abzuschließenden Betreibervertrags soll der Betreiber wirtschaftlicher Eigentümer der zu errichtenden Thermenanlage sein.

5. Finanzierung a) Kostenschätzung Der Markt Oberstdorf geht derzeit von einem Investitionsvolumen für den Neubau der Oberstdorf Therme (einschließlich Abriss und Errichtung eines Parkdecks mit ca. 150 Stellplätzen) von ca. 26 Mio. EUR (ohne Nebenkosten) aus. b) Entgelt Der Betreiber soll für den Bau der Oberstdorf Therme vom Markt Oberstdorf primär keine Finanzierungsbeteiligung (Entgelt) erhalten, sondern soll sich über die Entgelte Dritter aus der Nutzung der zu errichtenden Einrichtung (Eintritte, Erlöse aus Gastronomie, Therapie-/SPA/Wellnessbereich sowie Fitness- und Trainingsbereich) refinanzieren. 9

Stand: 27.07.2017 Da die Oberstdorf Therme eine der zentralen Einrichtung der (insb. auch touristischen) Infrastruktur ist und sich in das Gesamtkonzept der Unternehmensstrategie 2013 Tourismus Oberstdorf (Anlage 2) einfügen muss, wird sich der Markt Oberstdorf Mitspracherechte und Zustimmungspflichten zu Grundsatzentscheidungen (z.B. Erweiterung und Schließung des Betriebes bzw. von Betriebsteilen, deutliche Verkürzung der Öffnungszeiten, Gestaltung der Eintrittspreise etc.) vorbehalten. Der Betreiber erhält zur Refinanzierung das auf mindestens 25 Jahre ab Fertigstellung der Oberstdorf Therme bestehende ausschließliche Recht zum Betrieb der Anlage. Der Interessent wird für die Nutzung des Grundstückes des Marktes Oberstdorf (siehe Ziff. III.4.) eine noch zu verhandelnde, marktübliche Bruttomiete an den Markt Oberstdorf zu entrichten haben. Im Falle einer Wirtschaftlichkeitslücke des Interessenten ist der Markt Oberstdorf grundsätzlich bereit, einen Baukostenzuschuss zur Durchführung der Investition zu leisten. Für diesen Baukostenzuschuss kann der Markt Oberstdorf für förderfähige Vorhabenbestandteile eine staatliche Förderung beantragen, die von folgenden Voraussetzungen abhängt. Der Investor/Betreiber muss im Einklang mit den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften (KonzVgV bzw. VOB/A EU oder VgV) ausgeschrieben werden, der Markt Oberstdorf muss sich einen maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Einrichtung einschließlich der Preisgestaltung der Eintrittspreise vorbehalten, die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung muss sichergestellt sein, die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Maßnahme während der 25-jährigen Bindungsfrist muss dinglich gesichert werden, der Maßnahmenträger muss das Recht der zuständigen staatlichen und kommunalen Stellen zur Prüfung der Maßnahme anerkennen und das geförderte Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 1 Abs. 4 lit. c iVm Art. 2 Nr. 18 AGVO (VO[EU] 651/2014) sein. c) Einnahmemöglichkeit Der Betreiber erhält das Recht, von den Besuchern Eintrittsgelder zu verlangen. Die Höhe der Eintrittsgelder kann der Betreiber festlegen. Der Markt Oberstdorf behält sich Mitspracherechte und Zustimmungspflichten zur Preisgestaltung – insbesondere für den Fall, dass der Interessent einen Baukostenzuschuss in Anspruch nimmt – ausdrücklich vor. Derzeit gelten folgende Tarife in der Oberstdorf Therme: Erwachsene (ab 16 Jahre):

9,50 Euro / 2 Stunden, 12,50 Euro / 4 Stunden, 14,50 Euro / Tag.

Kinder & Jugendliche (5-15 Jahre):

6,50 Euro / 2 Stunden, 9,50 Euro / 4 Stunden, 11,50 Euro / Tag.

Saunaaufschlag:

7,50 Euro.

Die Besucherzahlen haben sich wie folgt entwickelt: 10

Stand: 27.07.2017 2013 2014 2015 2016

44.582 Therme 45.467 Therme 41.095 Therme 47.685 Therme

56.061 Sauna 50.699 Sauna 45.714 Sauna 46.067 Sauna

100.643 Gesamt 96.166 Gesamt 86.809 Gesamt 93.752 Gesamt.

Die Erlöse aus Eintrittsgeldern (Therme, Sauna, Wellness etc.) lagen im Jahr 2016 bei 1.092.640,71 Euro netto.

IV. Informationen zum Interessenbekundungsverfahrens 1. Rechtsgrundlage Dieses Interessenbekundungsverfahren wird auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung (VVBHO) und dem Rundschreiben des BMF vom 24.09.2012 zur Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens nach § 7 Absatz 2 Satz 2 BHO (Az. 2012/0864353, II A 3 – H 1005/07/0002) durchgeführt. Die Veröffentlichung dieser Projektbeschreibung enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine vergaberechtliche Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts (GWB, VOB/A EU, VgV oder KonzVgV) und um keine Vorinformation nach der RL 2014/24/EU oder der RL 2014/23 (vgl. § 12 EU VOB/A, § 38 Abs. 4 VgV, § 22 Abs. 1 KonzVGV), sondern lediglich um eine Markterkundung. Durch dieses Interessenbekundungsverfahren werden weder die öffentliche Stelle noch die Interessenten zur Durchführung des Projekts berechtigt oder verpflichtet. Das Verfahren dient vielmehr der Vorbereitung der Entscheidung der öffentlichen Stelle über die Einleitung eines eventuellen Vergabeverfahrens. Die im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen sind für alle Seiten unverbindlich. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahrens lassen sich keine Verpflichtungen des Markts Oberstdorf herleiten und es können insofern auch keine Ansprüche gegen den Markt Oberstdorf geltend gemacht werden. Es entstehen insbesondere keine Ansprüche aus der Nichtberücksichtigung von Interessenbekundungen oder für den Fall, dass sich der Markt Oberstdorf gegen die Ausschreibung einer Konzession entscheidet. 2. Ziel Das Interessenbekundungsverfahren steht jedermann, insbesondere privaten Investoren, Projektentwicklern, gewerblichen oder privaten Bauherren, offen. Es hat zum Ziel, dem Markt Oberstdorf einen umfassenden Marktüberblick über die Bereitschaft privater Dritter zu verschaffen, den Bau einer Oberstdorf Therme mit Thermen-, Saunen-, Therapie-/SPA/Wellnessbereich sowie Fitness- und Trainingsbereich, und den auf mindestens 25 Jahre befristeten Betrieb und Unterhalt der zu errichtenden Oberstdorf Therme zu übernehmen.

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Stand: 27.07.2017 3. Durchführung Das Interessenbekundungsverfahren wird im Einklang mit Ziff. 3 zu § 7 VV-BHO in zwei Stufen durchgeführt. Stufe 1:

Abgabe der Interessenbekundungserklärungen durch Interessenten.

Stufe 2:

Vergleich der Interessenbekundungserklärungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit der sich bietenden Eigenerbringung der Bau- und Dienstleistungen durch den Markt Oberstdorf.

a) Interessenbekundungserklärung Die Interessenbekundungserklärung hat auf dem vom Markt Oberstdorf bereitgestellten Formularen zu erfolgen (Anlage 3). Diese können im Internet heruntergeladen werden unter www.markt-oberstdorf.de/aktuell/ausschreibungen. Mit der Interessenbekundungserklärung haben die Interessenten die konkrete Art und Umsetzung der Aufgabenerfüllung und ein Finanzierungs- und Betriebskonzept, insbesondere im Hinblick auf die Investitions- und Betriebskosten über eine Laufzeit von 25 Jahren (unter Berücksichtigung des vom Interessenten zu entrichtenden Entgelts für die Grundstücksüberlassung), sowie die Höhe eines ggf. erforderlichen Baukostenzuschusses darzulegen, zu dem sie bereit und in der Lage wären, die Aufgaben zu erfüllen. Um die Vergleichbarkeit der Interessensbekundungserklärungen zu ermöglichen, soll das Finanzierungs- und Betriebskonzept auf 25 Jahre berechnet sein, auch wenn eine längere Laufzeit möglich ist. Die Interessenten haben mit ihrer Interessenbekundungserklärung (Anlage 3) eine Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 4) vollständig auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und per Post einzureichen. Mit der Eigenerklärung zur Eignung sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte zu benennen. Die Interessenbekundungserklärung hat auf den vom Markt Oberstdorf bereitgestellten Formularen in den Anlagen zu dieser Projektbeschreibung zu erfolgen. Die Angabe weiterer Referenzen über die geforderten zwei Mindestreferenzen hinaus kann auf einer gesonderten Anlage erfolgen. b) Abgabefrist Die Abgabe der Interessenbekundung durch Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung einschließlich der Anlage Eigenerklärung zur Eignung muss bis spätestens 13.10.2017, 12 Uhr, per Post an folgende Adresse erfolgen: Markt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1, D-87561 Oberstdorf Fax: +49 (0)8322 700-511 Mail: [email protected] Nicht unterschriebene, inhaltlich abgeänderte oder unvollständige Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt, wenn der Interessent auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Unterlagen nicht vervollständigt.

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Stand: 27.07.2017 c) Kriterien für die Entscheidung im Interessenbekundungsverfahren, Vergabeverfahren Ergibt der Vergleich der Interessenbekundungserklärungen mit der Alternative einer Eigenerbringung von Bau und Betrieb der Oberstdorf Therme durch den Markt Oberstdorf, dass diese Aufgabe ebenso gut oder besser durch einen privaten Interessenten erbracht wird, wird der Markt Oberstdorf darüber entscheiden, ob er ein Vergabeverfahren zur Ausschreibung dieser Leistungen einleitet. Die Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit wird anhand des vom Interessenten zu beschreibenden Betriebs- und Finanzierungskonzepts für die Nutzung der Oberstdorf Therme über die Laufzeit von 25 Jahren unter Berücksichtigung des erforderlichen Baukostenzuschusses einerseits und des vom Interessenten angebotenen Entgelts für die Nutzungsüberlassung des Baugrundstücks andererseits im Vergleich zu den vom öffentlichen Auftraggeber aufzuwendenden Kosten getroffen. Will der Markt Oberstdorf einen Interessenten mit dem Bau und Betrieb der Oberstdorf Therme mit einer Unterhalts- und Betriebspflicht von mindestens 25 Jahren beauftragten, handelt es sich hierbei um eine Konzession, die vom Markt Oberstdorf als öffentlichem Auftraggeber (§ 99 Nr. 1 GWB) im Einklang mit den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften auszuschreiben sein wird (§ 105 GWB i.V.m. KonzVgV). 4. Vergütung Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Auslagen der Teilnehmer werden nicht ersetzt.

V. Unterlagen Den Interessenten werden auf Anfrage (Ansprechpartner siehe S. 1) folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Anlage 1

Projekt M GmbH, Masterplan und standörtliche Machbarkeitsprüfung für eine neue Oberstdorf Therme zu den Bedürfnissen zukünftige Besucher einer Oberstdorf Therme.

Anlage 2

Gesamtkonzept der Unternehmensstrategie 2013 Tourismus Oberstdorf.

Anlage 3

Interessenbekundungserklärung.

Anlage 4

Eigenerklärung zur Eignung.

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