2015

Problemen der Führungskraft fehlt. An dieser Stelle hilft nur der Blick über den Tellerrand – oder mit an- deren Worten: Feedback durch ex- terne Führungskräfte ...
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Nr. 2  Juni 2015

Autovermieter Journal Das Service-Magazin für mittelständische Autovermieter

www.der-autovermieter.de

Offizielle Zeitschrift des Verbandes deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.)

VDA

Uber

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FraunhoferFantasien

Landgericht verbietet privaten Fahrdienst

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Formulare 2 Nachlass

Editorial 4 Feedback

Nachrichten 6–18 Fragwürdige Fraunhofer-Liste

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Der Verband deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.) empfiehlt bundesdeutschen Gerichten, von der Verwendung der Fraunhofer-Liste zur Ermittlung der regionalen Normalpreise für Mietfahrzeuge abzusehen. Bevor diese Liste wieder herangezogen werden kann, müssen zunächst gravierende Mängel beseitigt werden. Die erheblichen methodischen und technischen Schwächen der Liste bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung.

Uber verboten

VDA, Fraunhofer, CC, Logistik, Führerscheinkontrolle, GPS, Schlüsselanhänger, Ford, Fiat, eAutos, Maut

Recht 19 Uber

19

Das Landgericht Frankfurt hat jetzt einer Klage der Taxi Deutschland eG stattgegeben. Danach darf Uber keine Fahrdienste mehr an Privatpersonen vermitteln, die keine Personenbeförderungserlaubnis besitzen. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich und zu erwarten. Ein Verfahren, das auch Autovermieter interessieren dürfte.

Impressum Das Autovermieter Journal erscheint als Service Zeitschrift für Autovermieter in der Bundesrepublik Deutschland und ist außerdem offizielles Organ des Verbandes deutscher Autovermieter e. V. (VDA) Herausgeber: Bernd Schumann E-Mail: [email protected] Skype: schumi2509

Helmut Habenbacher E-Mail: [email protected] Mobil: 0152/297 27 610

Verlag:

IVR Industrie Verlag und Agentur Rhein Erft Eckl GmbH Karlstraße 69 • 50181 Bedburg • Telefon 0 22 72/91 20 0 Telefax 0 22 72/91 20 20 • E-Mail: [email protected]

Chefredakteur:

Christian Eckl

Redaktion:

RA Oliver Huq, Erik Sauer, Peter Siebert, Helmut Habenbacher

Vertriebsleitung:

Hiltrud Eckl

Druck:

Idee-Druckhaus GmbH, Bedburg

Layout:

Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale)



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Editorial

Feedback für Führungskräfte Von Bernd Schumann, Herausgeber des Autovermieter Journal und ehemaliger Präsident des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands Ich helfe dir – du hilfst mir, oder warum Feedback für Führungskräfte so wichtig ist.

Führungskräfte-Feedback gibt Auskunft über das Verhalten einer Führungskraft bei konkreten Problemstellungen. Falls überhaupt geschieht diese Rückmeldung in der Regel durch interne Ansprechpartner. Das können der Geschäftsführer, Kollegen auf derselben Hierarchieebene aber auch Mitarbeiter sein. Allen gemein ist, dass es an Erfahrung mit den spezifischen Problemen der Führungskraft fehlt. An dieser Stelle hilft nur der Blick über den Tellerrand – oder mit anderen Worten: Feedback durch externe Führungskräfte auf derselben Ebene im selben Fachgebiet, so Dr. Patrick Fritz von der Fritz AG. Führungskräfte sind nämlich oftmals alleine, wenn es darum geht, komplexe Entscheidungen zu treffen. In vielen Fällen gibt es dabei kein eindeutiges schwarz oder weiß. Eine Führungskraft kann nicht alles wissen, denn je höher sie in der Hierarchie steht, desto größer muss der Grad an Unwissenheit sein. Wäre dem nicht so, brauchte es auch keine Führungskraft. In diesem Fall hilft das Feedback von externen Führungskräften, die Erfahrungen mit ähnlichen Problemstellungen haben, um bessere Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung muss

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schlussendlich immer noch durch die Führungskraft getroffen werden, aber die Chance auf eine gute Entscheidung steigt durch externes und qualifiziertes Feedback. Den wissenschaftlichen Hintergrund zu diesem Phänomen liefert Karl Popper (1902–1994), der den „kritischen Rationalismus“ maßgeblich geprägt hat. Demzufolge ist der Mensch in seiner Erkenntnisfähigkeit durch seine Wahrnehmung begrenzt. Das heißt, wir können nie sicher sein, dass wir wirklich richtig liegen. Das Denken in Hypothesen, die wir immer wieder hinterfragen und versuchen zu widerlegen, kann weiterhelfen. Was bedeutet das für Führungskräfte? Führungskräfte müssen ihre Annahmen über die Wirklichkeit der Kritik durch erfahrene Kollegen stellen. Dadurch wird ein Lernprozess in Gang gesetzt. Wir können uns nach erfolgter Kritik zwar immer noch nicht endgültig sicher sein, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden, aber die Annahme liegt nun näher. Gerade im Top-Management ist die Rate von „keine eindeutigen Lösungen zu haben“ aufgrund von systembedingter Unwissenheit besonders hoch. Das ist kein Vorwurf an die Führungskraft, sondern hat

mit der Komplexität der Situation zu tun. Wer sich in diesem Fall auf Expertenmeinungen verlässt, wird schnell enttäuscht, da diese nur mit Glück richtig liegen können. Wie viele Experten haben den Finanzcrash 2008/09 vorhergesagt? Im Nachhinein behaupteten das recht viele von sich. Dem ist aber nicht so. Hier ist es sinnvoller, Sparringspartner auf Augenhöhe zu suchen und das Problem aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Das erweitert den Horizont, bringt neue Erkenntnisse und dann auch bessere Entscheidungen. Dr. Patrick Fritz ist Geschäftsführender Gesellschafter der Fritz KG (www.fritz.tips), Dozent an diversen Hochschulen und für Führungskräfteentwicklung tätig. Er ist der führende Spezialist für Führungskräfte-Feedback. Ihr Bernd Schumann

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Der VDA informiert

Fraunhofer-Fantasien Warum die Fraunhofer-Liste zur Ermittlung eines Mietwagen-Normaltarifs ungeeignet ist Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Fraunhofer Marktpreisspiegel grundsätzlich als richterliche Schätzungsgrundlage zur Ermittlung eines Normalpreises zulässig. Allerdings hat der BGH die Liste bisher nicht dezidiert geprüft. Sonst hätte er konstatieren müssen, dass die Fraunhofer-Preise nur mit erheblichem Aufschlag einen Normaltarif erreichen.

Völlig zu Recht wenden die deutschen Gerichte in weit überwiegender Zahl die Schwacke-Liste zur Bestimmung des Normalpreises an.1 Leider ziehen in letzter Zeit einige (Instanz-)Gerichte allein den „Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland“ (Fraunhofer-Liste) als Grundlage zur Ermittlung des Normalpreises heran, in dem Irrtum, dass es sich bei den genannten Preisen um Normaltarife handele. Alle Urteile, die auf diesem Irrtum aufbauend den grundlegenden Mängeln der Liste nicht mit erheblichen Aufschlägen begegnen, weisen gewichtige und unheilbare Fehler auf. Den Gerichten, die sich in ihrer Urteilsfindung allein auf die Fraunhofer-Liste stützen, ist deren Mangelhaftigkeit offenbar nicht bewusst. Die Urteilsbegründungen stützen sich daher in der Regel auf unrichtige, von der Fraunhofer-Liste kolportierte, Tatsachenbehauptungen. Im Folgenden sollen daher nochmals die schwerwiegendsten und meist unbekannten Unzulänglichkeiten der Erhebung des Fraunhofer Instituts aufgezeigt und erläutert werden, warum sie zur Ermittlung eines Normaltarifs im Mietwagenbereich untauglich ist.

ander vergleichbaren Listen, die auf einer Internet- und einer Telefonerhebung beruhen. Die Internet-Listen beinhalten im besten Falle Werbe- und Lockangebote von wenigen überregionalen Anbietern,3 während die Telefonerhebung statistisch und regional nicht repräsentative Stichproben aus dem einstelligen Postleitzahlenbereich wiedergibt.4 Daraus einen (regionalen) Normalpreis ermitteln zu wollen, „den eine Privatperson oder ein Geschäftsmann selbst bezahlt“ und diesen dann als „Normaltarif“ zu betiteln5 ist nicht seriös. Tatsächlich werden spezifisch ermittelte Tarife wiedergegeben, die nur zum exakten Zeitpunkt der Erhebung möglicherweise  – jedenfalls nicht für alle Kunden, die zu diesem Zeitpunkt anfragten  – realisierbar wa-

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Problem Yield-Management Die Erhebungsmethodik der Fraun­ hofer-Liste ignoriert den Fakt, dass die acht abgefragten Unternehmungen bereits seit Beginn der Erhebung im Jahr 2008 sogenannte „Yield Management IT-Systeme“6 (auch als Revenue- oder Ertragsmanagement bezeichnet7) einsetzen, die eine simultane und dynamische Preis- und Kapazitätssteuerung in Echtzeit erlauben. Sie stellen das Herzstück einer jeden modernen Auto-

1. Grundlegende Architektur eines Ertragsmanagementsystems

Daten-Art, historische Daten, Abholraten, Reservierungsnachfrage Methodik Zugrundeliegende IT (Grad der Computerisierung) Aktualisierung der Daten VORHERSAGEN – Nachfrage – Stornierungen – Nichterscheinende Kunden

Grundlegendes Die Fraunhofer-Liste ist entgegen eigener Einschätzung2 bereits aufgrund ihrer grundlegenden Methodik zur Ermittlung des Normaltarifes im Mietwagen-Markt ungeeignet. Sie besteht aus mehreren, nicht mitein-

ren und damit auch nicht repräsentativ sind. Die tatsächliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge wird nicht verifiziert, denn nur die Reservierungsmöglichkeiten werden abgefragt.

SYSTEMOPTIMIERUNG Empfehlungen Quelle: nach Legohérel9

Grafik: Huq

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Validität der gesammelten Preise zu verifizieren. 15 Somit besteht die Fraunhofer-Liste im schlimmsten Fall nur aus Fantasiepreisen. Ohnehin ist sie aufgrund ihrer Methodik höchstens dazu geeignet Lock- sowie Angebotspreise auf erste Anfrage hin wiederzugeben. Es werden Preise abgebildet, die – unterstellte man sie als Normalpreise  – den betriebswirtschaftlich sinnvollen Betrieb eines Mietwagenunternehmens auf Dauer unmöglich machten. Das bestätigt die jahrelange Marktbeobachtung des Verbandes im steten Dialog mit seinen Mitgliedern.

2. Yield Management System bei Hertz

Globales Distributionssystem

Reservierungssystem Flottenplanung

Nachfrageplanung und Verteilungshilfe

Verfügbarkeitskontrolle

YieldManagementSystem

Grafische Nutzeroberfläche

Preisraten

Schaltersystem

Problem Kohärenz

Kostenzuteilung

Quelle: nach Talluri & VanRyzin10



Millionen Preise.14 Damit hat das Fraunhofer Institut im besten Falle etwa 0,2 % der im Erhebungszeitraum deutschlandweit verwalteten Preise erfasst. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anbieter ihre Systeme so ausgerichtet haben, dass bei vermuteten Preisevaluationen durch die Konkurrenz, (nicht offensichtliche) Fantasietarife angezeigt werden, um somit den konkurrierenden Unternehmen ihre jeweilige Preisgestaltung zu erschweren. Das Fraunhofer-Institut trägt diesen Umständen keinerlei Rechnung und trifft weder methodische noch technische Vorkehrungen, um überhaupt die

3. Verbraucherpreisindex für Deutschland Abteilung Verkehr

104,5

110

107,7

107,5

107,3

2012

2013

2014

100 100 Prozent

vermietungsunternehmung da.8 Deren generelle Struktur erläutert Grafik 1. Bei Autovermietungen ergeben sich Besonderheiten im Yield-Management, die beispielhaft, der Grafik 2 entnommen werden können. Nachfrageplanung richtet sich beispielsweise nach festen Kalenderdaten (zum Beispiel Ferien, Feiertage im Inund Ausland) oder nach besonderen Ereignissen (Messen, Streiks etc.). Natürlich kann eine Verteilung nach den unterschiedlichsten Parametern erfolgen: zum Beispiel nach dem Ort der Anfrage (In- und Ausland, Region etc.), nach verwendetem Browser, Betriebssystem oder nach Gerät (Mac, PC, Smartphone etc.).11 Es ist bekannt, dass ein großer US-amerikanischer Anbieter im Yield-Management 20 Millionen Preise pro Tag verwaltet.12 Umgerechnet auf den deutschen Markt muss davon ausgegangen werden, dass allein der deutsche Marktführer 1,1 Millionen Preise am Tag über seine Yield-Management-Systeme verarbeitet.13 Das entspricht über den Erhebungszeitraum der Fraunhofer-Liste 2014 (= 153 Tage) einer Anzahl von insgesamt über 168 Millionen Preisen. Die Fraunhofer-Liste erhob trotz computergestützter Abfragen nicht einmal eine

Grafik: Huq

Da sich die Erhebungszeiträume der Fraunhofer-Listen deutlich unterscheiden16  – mangels Kohärenz ist eine direkte Vergleichbarkeit der aufgrund der anonymen Preis­ erhebung nicht reproduzierbaren Werte von Jahr zu Jahr unmöglich 17  – erfolgt die Preiserhebung durch das Fraun­ hofer-Institut absolut willkürlich: Die Kapitel zur Analyse der Preisentwicklung über die Jahre hinweg vergleichen somit Äpfel mit Birnen. Nach all dem ist es kaum verwunderlich, dass die in der Fraunhofer-Liste dargestellte negative Preisentwicklung18 dem vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Verbraucherpreisindex für die Abteilung Verkehr für die Jahre 2010–2014 (siehe Grafik 3) – darunter fallen auch die Mietwagenpreise19 – deutlich widerspricht.20

90 80 70 2010

2011

Preisentwicklung Quelle: Statistisches Bundesamt 10.6.2015

Grafik: Huq

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VDA

Fraunhofer-Liste nicht anonym Die Fraunhofer-Liste unterstellt in ihrer Methodik die Anonymität der Untersuchung („Mystery Research“). Unabhängig davon, dass die Anonymität bei der Preisermittlung (sogenanntes „Mystery shopping“) für die Erhebung von Marktpreisen irrelevant ist21 und zudem eine Reproduzier- und Überprüfbarkeit der Daten nahezu unmöglich macht, wurden die in den Fraunhofer-Listen veröffentlichten Daten nicht anonym gewonnen. So heißt es in der Beschreibung der Methodik zur Internetliste: „Bei den Abfragen über das Internet ist die Anonymität bereits durch die Methodik – die Nutzung des anonymen Internets  – gewährleistet.“22 Folglich ist die Interneterhebung mangels entsprechender Anonymisierungsvorkehrungen nicht anonym. Allein das Werkzeug „google analytics“, das alle acht der derzeit abgefragten Internet-Anbieter verwendet, sammelt bereits eine Unmenge an Daten, demographische Merkmale und Informationen über das Nutzungsverhalten. Das sind beispielsweise Informationen zur geografischen Herkunft, der Sprache, des Betriebssystems und des benutzten Endgeräts mit jeweiliger Auflösung. Auch wird erfasst, von woher die Nutzer auf die Website gelangen, welche Inhalte angeschaut werden, wie lange die Verweildauer ist und ob Werbeanzeigen angeklickt wurden, ein Download durchgeführt oder ein Produktkauf getätigt wurde.23 Da die Fraunhofer-Erhebung nur auf Preisabfragen und nicht auf tatsächlichen Buchungen beruht,24 ist es möglich, dass die Systeme der Anbieter die vermeintlichen Kundenanfragen, die aufgrund der Browserhistorie nie zum Abschluss führen, automatisiert mit Lockangeboten ködern wollen. Zudem verstößt die Telefonerhebung mit im Schnitt unter drei Kontakten pro Mietstation gegen die für das Mystery Shopping geltenden Richtlinien.25 Die Telefonbefragung ist der Problematik ausgesetzt, dass die für die Erhebung notwendigen Anfragen kaum an-

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onym erhoben werden können. Fragen nach Fahrzeuggruppe, Anmietdauer, Km-Beschränkung, Versicherung etc. in Zusammenhang mit den fixen Mietzeiträumen (1, 3, 5 und 7 Tage) machen es nahezu unmöglich, nicht als Test-Kunde aufzufliegen. Bezeichnenderweise finden sich in der Methodenbeschreibung der Fraunhofer-Liste nur allgemeine Hinweise zum Fragenkatalog. Eine konkrete Aufstellung oder gar Angaben zu den Testern sucht man vergebens. Allein letzteres verhindert die Verifizierbarkeit der Datenqualität. Zudem erklärt sich eine Differenz von über tausend abgefragten Anmietstationen im Vergleich zur Schwacke-Liste desselben Jahres nicht.26 Somit muss nicht nur die Anonymität bei der Datengewinnung angezweifelt werden, sondern schon die Datenbasis. Weitere Kritikpunkte Aus der in der Methodik beschriebenen Vorgehensweise ergibt sich, dass die Erhebung mit einem Vorlauf von sieben Tagen27und nur für Anmietzeitpunkte im Zeitraum von Montag 9:00 Uhr bis Donnerstag 14:00 Uhr28 erfolgte. Damit reduziert die Fraunhofer-Liste einen „typischen Anmietvorgang“29 wirksam auf die Zeiträume in der Mietwagenbranche, die weit überwiegend das berufliche Umfeld betreffen. Gleichzeitig werden die in diesem Zeitraum besonders frequentierten Flughafenstationen30 ausgeblendet. Die immer wichtiger werdende private Anmietung31 und die, vor allem für die abgefragten Unternehmen, extrem umsatzrelevante private und geschäftliche Anmietung an den Flughafen-Stationen32 wird komplett durch die Fraunhofer-Liste ausgeblendet und das, obwohl sie die jeweiligen Regionen, in denen sie liegen, bevorzugt bedienen. Die Streichung wird nicht weiter thematisiert oder begründet. Damit reduziert die Fraunhofer-Erhebung sozusagen den „typischen Anmietvorgang“ auf den atypischsten Archetypus im Mietwagensegment, bei dem die Anbieter erheblich um Kunden buhlen. Tatsächlich handelt sich bei dem abgebildeten

Szenario um die der Wahrscheinlichkeit nach geringste Art der Anmietung und damit um atypische Anmietvorgänge. Das eigentliche Ziel, „die Mietwagenpreise auf eine Art und Weise zu ermitteln, die den realen Marktbedingungen bei der Anmietung von Fahrzeugen durch Privatkunden nahe kommt“,33 wird erheblich verfehlt. Die in Kapitel 5 beschriebene „Abhängigkeit des Preises vom Anmietzeitpunkt“34 besitzt keine Aussagekraft. Bereits mangels Angabe des Vergleichszeitraumes ist eine Verifizierung nicht möglich. Zudem gelten alle bereits genannten Kritikpunkte zur Internetpreis­ erhebung, so dass die Validität der Aussagen erheblich in Zweifel steht. Jeder Sachverständige aus dem Mietwagensegment dürfte bestätigen, dass die Aussage, „[…] dass meist nur eine sehr geringe Abweichung des durchschnittlichen Preises vom Anmietzeitpunkt besteht“,35 falsch ist. Gerade eine zeitabhängige erhebliche Abweichung ist die Regel.36 Zudem stellt sich die Frage, warum die Fraunhofer-Liste überhaupt eine Abfrage mit einem Zeitvorlauf von sieben Tagen vornimmt, wenn doch die tatsächliche Abweichung nach eigener Aussage vernachlässigbar ist.37 Die Festlegung der Erhebungsregionen auf einen zweistelligen Postleitzahlenbereich bei den Internet-Listen und den einstelligen Postleitzahlenbereich bei der Telefonliste sorgt dafür, dass die Fraunhofer-Liste keinen regionalen Bezug hat. Gerade die Internet-Liste basiert nur auf überregionalen Anbietern. Warum die regionalen Autovermieter mit verbindlicher Internet-Buchungs­ option nicht abgefragt werden, kann das Fraunhofer-Institut nicht hinreichend erklären. Der Hinweis auf die verbindliche Buchbarkeit überzeugt nicht. Denn die Abfragewerte der acht abgefragten Anbieter beinhalten nur Preis­ anfragen, die auf sogenannten invitatii ad oferendum basieren. Echter Preis und Verfügbarkeit werden erst in einem nächsten Schritt faktisch sichtbar. Da tatsächliche Buchungen nicht durchgeführt werden, steht schon allgemein die Realisierbarkeit der genannten Preise in

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Frage, auch wenn es natürlich ab und zu möglich ist, ein Schnäppchen zu realisieren. Bei einem Hotelzimmer mit einem Übernachtungspreis von einem Euro oder einer Flugreise für ebenfalls einen Euro käme auch niemand auf die Idee, das als Normaltarif anzusehen, obwohl diese Preise natürlich faktisch auch realisierbar sind. Zudem wird durch eine reine Internetbetrachtung der Sondermarkt Internet überbewertet. Fazit Die Fraunhofer-Liste basiert zum großen Teil auf Daten, die weder regional noch anonym erhoben wurden. Zudem besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass die Liste  – unterstellt die Yield-Management-Systeme der Anbieter erkannten die automatisierten Internet-Preisabfragen – zu einem guten Teil auf Fantasiepreisen beruht. Im besten Fall gibt die Fraunhofer-Liste Lock- und Angebotspreise wieder, die erheblich vom Normalpreis abweichen. Gerichte, die in den Preisen der Fraunhofer-Liste den Normalpreis sehen, unterliegen einem Irrtum. Erst erhebliche Aufschläge (in der Regel dürfte ein Aufschlag von mindestens 50 % realistisch sein) auf die Preise der Fraunhofer-Liste führen zum Erreichen des Normalpreises. Urteile, die das nicht berücksichtigen. legen ihrer Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde und verstoßen damit gegen die vom BGH aufgestellten Grundsätze.38 Der Verband empfiehlt daher den Gerichten, bis zu einer Beseitigung der Mängel, von der Verwendung der Fraunhofer-Liste zur Ermittlung der regionalen Normalpreise abzusehen. Die erheblichen methodischen und technischen Schwächen der Liste bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung.

1 Vgl. NK-GVR/Kuhnert, § 249 BGB Rn. 186 2 Vgl. z. B. Fraunhofer-Liste 2014, S. 18 3 seit 2014 sind es 8 (zuvor waren es gar nur 7 bzw. 6) und damit nicht einmal 1 % aller der 2012 in Deutschland tätigen 809 Autovermieter mit einem Jahresumsatz von mehr als 250.000,– €



4 In der Fraunhofer-Liste 2014 sind es knapp 3  Anfragen pro Station (2,93) über einen Zeitraum von 5 Monaten, so dass  – selbst nach eigener Aussage des Fraunhofer-Instituts (vgl. Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2014, S. 23 „mindestens 30 Werte pro Datenzelle“) – eine statistische Relevanz nicht gewährleistet ist! Auch heißt es in der Fraunhofer-Liste 2014 auf S. 56 explizit: „Auf eine Darstellung für zweistellige Postleitzahlbereiche […] wurde aus Gründen der statistischen Relevanz verzichtet.“ 5 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 18 6 Vgl. z. B. Oliver Wendt, Yield Management: Preistheorie zur Koordination der Informationswirtschaft (Volltext) 7 Vgl. z. B. Francesco Zappia/Dominik May, „Revenue Management, Erlösmaximierung durch IT-gestützte Kapazitäts- und Preissteuerung“, 2012 (Whitepaper im Volltext) oder Georg Wittberger, „Heuristische Lösungsansätze für das Revenue Management“, 2008 (Diplomarbeit im Volltext) 8  Vgl. z. B. „Hochfliegende Preise“ in Capital vom 5. Mai 2015: „Mietwagenkönig Erich Sixt lässt ausrichten, das Yield-Management sei das Herzstück des Unternehmens. Betriebsgeheimnis!“ (http://m.capital.de/dasmaga zin/hochfliegende-preise-4316.html) 9  Legohérel, P., Poutier, E. & Fyall, A. 2013. Revenue Management for Hospitality & Tourism, S. 76 10 Talluri, K., Van Ryzin, G. 2004, The Theory and Practice of Revenue Management, S. 533 11 Immerhin soll laut Zusicherung der großen Autovermieter gegenüber der EU-Kommission seit Ende 2014 keine diskriminierende Preisgestaltung mehr innerhalb der EU erfolgen (vgl.: http://ec.europa.eu/deutschland/ press/pr_releases/12806_de.htm) 12 Vgl.: http://www.pros.com/fles/8713/8012/ 7172/CS-Car-Rental-Services.pdf 13 Unterstellt, es ist der US-Marktführer, der die 20 Millionen Preise am Tag verwaltet und wenn man dazu den deutschen Marktführer in Relation setzt. Zugrundeliegende Kennzahlen: Marktvolumen 2014 (USA: 25,7 Mrd. US $; Deutschland: 2 Mrd. € (= 2,2 Mrd. US $ am 11.6.2015)); Marktanteile 2014 (Nr. 1 in den USA: 49 %; Nr. 1 in Deutschland: 35 %) 14 Vgl. Fraunhofer-Liste 201, S. 15 15 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 22: „Die Nutzung des anonymen Internets“ rechtfertigt hier allein die Methodik! Hedonische Methoden werden nicht einmal angesprochen 16 So beträgt er in der Fraunhofer-Liste 2008 beispielsweise rund 3 Monate (vgl. S. 7), in der Liste 2010 rund 5 Monate (vgl. S. 11), 2012 sind es 6 Monate (vgl. S. 11), 2014 sind es 7 (vgl. S. 15) und 2014 wiederum nur 5 Monate (vgl. S. 22); zudem fallen die Betrachtungszeiträume scheinbar im Wechsel mal in die Ferienmonate der bevölkerungsreichsten Bundesländer und mal aus ihnen heraus. 17 Vgl. z. B. Grundsatz 14 aus dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken: Volltext 18 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 74 ff. 19 Vgl. Wägungsschema des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2010, S. 7 20 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 74 ff.: Alle veröffentlichten Auswertungen widersprechen dem Verbraucherpreis-Index des statistischen Bun-

desamtes: Im Extrem beträgt die Abweichung über 40 %!!! 21 Sogenannte Mystery calls dienen vor allem der Qualitätsmessung von Service- und Verkaufsstellen im direkten Kundenkontakt und nicht primär der Preisermittlung. So erhebt auch das Statistische Bundesamt die Daten für seine Preisindizes im Bereich Vermietung von Kraftwagen durch Fragebögen. Das Bundesamt stellt zudem in einer Bewertung vom April 2014 zur „Automatisierten Preiserhebung im Internet“ fest: „Die Anforderungen an die Verfügbarkeit der Daten […] sind bisher nicht in ausreichendem Maße gegeben.“ 22 Vgl. z. B. Fraunhofer-Liste 2008, S. 15 und zuletzt unverändert Fraunhofer-Liste 2014, S. 22 23  Eine kompletten Beschreibung von google Analytics finden Sie hier: https://www.google. com/intl/de_ALL/analytics/index.html 24 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 25 25 In der „Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung“ des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. (ADM) heißt es: „Aus auswertungstechnischen Gründen [ist] darauf zu achten, dass die kleinste Darstellungseinheit der Untersuchungsergebnisse auf mindestens drei Forschungskontakten basiert.“ (vgl.: http://www.adm-ev.de/fileadmin/ user_upload/PDFS/R02_D.pdf) 26  Vgl. Schwacke-Liste 2014, S. 4 (6955 Vermietstationen) im Vergleich zu Fraunhofer-Liste 2014, S. 25 (5811) => Der Unterschied beträgt mithin 1144 Anmietstationen 27 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 23: „eine Woche in der Zukunft“ 28 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 23 29 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 23 30 Alle großen Anbieter generieren einen Großteil ihrer Umsätze an Flughäfen (vgl. z. B. http://www.zukunft-mobilitaet.net/106203/ analyse/zukunft-autovermietung-europcarcar2go-fleetmanagement-freefloat/) 31 Vgl. z. B. Sixt, Geschäftsbericht 2014 (http:// ir.sixt.de/websites/sixt/German/7100/finanz berichte_jahresberichte-sixt-konzern_sixt-se. html) 32  An den Flughafenstationen hält sich die Auslastung zwischen Privat- und Geschäftskunden mit jeweils etwa 50  % die Waage (vgl. z.B. Sixt, Geschäftsbericht 2014 (http:// ir.sixt.de/websites/sixt/German/7100/finanz berichte_jahresberichte-sixt-konzern_sixt-se. html) 33 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 17 34 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 54 f. 35 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 55 36  Vgl. z.  B. Deutschlands größten Mietwagen-Preisvergleich: „Je früher Sie buchen, desto günstiger wird es für Sie.“ (https://www.billigermietwagen.de/) 37 Vgl. Fraunhofer-Liste 2014, S. 54 ff. 38 Vgl. z. B. BGH, Urteil vom 12.4.2012 – Az. VI ZR 300/09 (http://juris.bundesgerichtshof. de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py? Gericht=bgh&Art=en&nr=56177&pos=0& anz=1)

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Nachrichten

Interview mit Peter Heid, Leiter Vertrieb der CCUnirent System GmbH

Experten für Mobilität auf Zeit „Wir wollen sowohl unser eigenes Lizenzsystem als auch unser Angebot im Bereich des Betriebs von fremden Mobilitätssystemen weiter ausbauen“, so Peter Heid, Vertriebsleiter einer der großen deutschen Franchisegeber für Autovermieter. Warum man sich in der Zentrale der CCUnirent System GmbH auf dem richtigen Weg sieht, verrät Peter Heid im Gespräch mit der Redaktion des Autovermieter Journals.

Redaktion: Wer ist die CCUnirent System GmbH? Peter Heid: Wir sind Ihre Experten und Berater für Mobilität auf Zeit: Von einer Minute bis zu zwei Jahren, vom Carsharing über Kurz- und Langzeitmiete bis hin zum Fuhrparkmanagement  – CCUnirent bietet Herstellern, dem Handel sowie Autovermietern und Fuhrparkbetreibern Systeme und Dienstleistungen für Mobilität auf Zeit am gesamtdeutschen Markt. Redaktion: Wie lange gibt es die CCUnirent System GmbH schon und wie hat sich das Unternehmen bisher entwickelt? Peter Heid: Die CCUnirent System GmbH mit Sitz in Nürnberg ist einer der großen Franchisegeber in der Branche der Autovermietunternehmen. Das Unternehmen bietet seine Serviceleistungen in drei wichtigen Geschäftsbereichen an: zum einen als Dienstleister (Automobilhersteller mit Interesse am Aufbau eines Vermietsystems unter der eigenen Herstellermarke), zum anderen als Franchisegeber (Fokus auf mittelständische Autovermieter) sowie als Kooperationspartner. Als Franchisegeber werden zwei verschiedene Partnerschaftsmodelle angeboten: eine Zusammenarbeit als Systempartner mit Markennutzungsrecht der Marke „CC Rent a car“ oder als Systempartner ohne Markennutzungsrecht. Unter der Marke „CC Rent a car“ betreiben die Franchisepartner in

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Deutschland rund 100 Vermietstationen. Etwa 1.000 Mitarbeiter sind unter dem Dach „CC Rent a car“ tätig. Insgesamt sind ca. 200 Franchisenehmer mit etwa 350 Vermietstationen an die CCUnirent System GmbH angeschlossen. Jährlich platzieren die CCUnirent und ihre Franchisenehmer gemeinsam ein Einkaufsvolumen von 18.000 Fahrzeugen bei deutschen Automobilherstellern und Fahrzeugimporteuren. Als erfahrener Systemdienstleister verfügt die CCUnirent System GmbH über das notwendige Lizenz- und Rent a car Know-how. Dieses Know-how bietet die CCUnirent System GmbH als Dienstleistung verschiedenen Eigentümern von Automobilen Netzwerken an. Seit 01.06.2010 betreibt die CCUnirent System GmbH als Operator das In-house Vermietsystem der Mazda Händler für die Mazda Motors Deutschland GmbH unter der Marke Mazda Mobil. Es haben sich bereits über 300 Mazda Handelsbetriebe für das Importeurseigene Vermietsystem Mazda Mobil entschieden. Seit Anfang 2015 betreut die CCUnirent System GmbH außerdem die Mobilitätsmarke „Schwedenflotte“ im Auftrag der Volvo Car Germany GmbH für die deutschen Händler des schwedischen Importeurs. Geschäftsführung: • Jürgen Lobach (Geschäftsführer) • Bego Jasenac (Kfm. Leiter ppa) • Peter Heid (Vertriebsleiter) Redaktion: Warum könnte es für jemanden, der Mobilität anbieten möchte, in-

Unsere Leistungsbausteine (Auszug) Fahrzeugeinkauf: Dezentraler & zentraler Fahrzeugeinkauf über alle Marken hinweg Unfallschadenabwicklung: • Digitale Schadenakte • White Label Lösung • Schnelle, unkomplizierte Abwicklung Fahrzeugvermarktung: • Unabhängige Vermarktungsplattform • B2B • Einfache und transparente Abwicklung Fuhrparkmanagement: Ertrags- und Kostenmanagement aller relevanten Bereiche (unter anderem Flotten- und Versicherungsoptimierung) Autovermietung im Autohaus: • Eigene Mobilitätsmarke • Ausgründung Profitcenter Autovermietung • Neukundenvermittlung • Kundenbindung Mobilitätsangebot für Hersteller: • Bundesweite Mobilitätsmarke • Langzeitmiete • Carsharing • Poolverwaltung • Tarifgestaltung Carsharing: • Automatisierte Vermietung • Herstellerunabhängige Technologie • Webbasierte Softwarelösung Digitale Lösungen: • App Entwicklung • Buchungsplattform • Markenbildung • Central Billing • Workflowmanager

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teressant sein, Partner der CCUnirent zu werden? Peter Heid: Wir bieten Kunden maßgeschneiderte Mobilitätslösungen aus einer Hand. Redaktion: Wie wird sich der Markt für Autovermieter nach Ihrer Einschätzung in Zukunft entwickeln? Peter Heid: Der Trend „Fahren statt besitzen“ wird zunehmen. Trotzdem gewinnt das Thema Mobilität weiterhin an Bedeutung. Weitere Trendthemen im Bereich der Autovermietung sind autonomes Fahren, Elektromobilität, automatische Vermietung und die entsprechende Technologieentwicklung. Allgemein müssen sich Unternehmen, die sich mit dem Thema Mobilität beschäftigen, breiter aufstellen, um alle Mobilitätsbedürfnisse abzudecken und somit auch neue Kunden an das eigene Unternehmen zu binden. Künftig wird die Branche nicht nur Autos anbieten, sondern Mobilität in ihren verschiedenen Formen. Automobilhersteller wollen beispielsweise aktuellen Entwicklungen folgen und ein ganzheitliches Mobilitätsangebot über den Handel abbilden. Automobilhändler erweitern im Gegenzug das Angebotsportfolio und werden zu Mobilitätsdienstleistern mit eigenem Mietwagenangebot neben Neuwagenverkauf, Gebrauchtwagenverkauf, Werkstatt und Service.

Redaktion: Was hat die CCUnirent System GmbH für das kommende Jahr geplant? Peter Heid: Aktuell wurde gerade erst die Buchungsplattform www.cc-rentacar. com für unsere Systempartner mit Markennutzungsrecht im responsiven Webdesign gelauncht. Somit können Kunden auf moderne Art und Weise überall von jedem mobilen Endgerät aus auf das Mietangebot unserer Partner zugreifen. Die dynamische Entwicklung der Orga­ nisationsstruktur wird in den nächsten Jahren fortgeführt. Dem Bedarf des Marktes entsprechend werden auch die Fachbereiche um weitere notwendige Experten ergänzt. Es wird einen Ausbau des Angebots im Bereich Betrieb von fremden Mobilitätssystemen (wie zum Beispiel bei Mazda Mobil) geben. Mithin wird auch das eigene Lizenzsystem sukzessiv ausgebaut und kontinuierlich weiterentwickelt. Mithilfe von moderner Software zur Abbildung der aktuellen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisse werden relevante Prozesse immer weiter op­ timiert. Außerdem wird unser Sys­ temnetzwerk sukzessive durch die Implementierung von Technologie zur automatisierten Vermietung (unter anderem für Carsharing) bereichert werden. Redaktion: CCUnirent ist bei den Automobilherstellern und -importeuren als Großabnehmer gelistet. Wie hat sich das Abnahmevolumen der Gruppe in den letzten Jahren entwickelt?

Peter Heid: Durch unsere Netzwerke (eigene Lizenzsysteme, Mazda Mobil, Volvo Schwedenflotte) betreuen wir mittlerweile das größte Stationsnetz an Autovermietern bundesweit. Durch die kontinuierliche Erweiterung unserer Netzwerke hat das Fahrzeugabnahmevolumen eine signifikante Steigerung um ca. 50 % in den letzten drei Jahren erfahren. Redaktion: Bietet CCUnirent den angeschlossenen Partnern neben Hersteller-Einkaufskonditionen auch die Möglichkeit, Fahrzeuge von der CCUnirent direkt anzumieten, zu chartern oder zu leasen? Peter Heid: Ja, unsere Partner können Fahrzeuge zum Beispiel über das Produkt Partnermiete auch direkt bei der CCUnirent System GmbH mieten. Im Bereich der Langzeitmiete geben wir unserem Partner/unseren Partnern die Möglichkeit, die vom Firmenkunden angefragten Fahrzeuge erst über uns einzusteuern, wenn der Bedarf auftritt. Als Beispiel ist hier auch das Langzeitmietprodukt Mazda Mobil Profi-Charter http://­proficharter. mazda-­mobil.de/ zu nennen, wobei die Fahrzeugbestellung des Vermieters (eines Mazda Mobil Partners) erst bei Eintreten des Kundenbedarfs ausgelöst wird. Während dann der Mazda Mobil Partner das operative Geschäft abwickelt, kümmert sich die CCUnirent System GmbH um die administrativen Abläufe von der Fahrzeugbestellung über Zulassung und Versicherung bis hin zur Fahrzeug­rückgabe.

Neue Zugangstechnik für Flottenautos Die CCUnirent System GmbH vertreibt eine neue Zugangstechnik für Flottenautos. Laut Mitteilung gibt es darauf basierend zudem Dienstleistungen und Systeme, um einen Flotten- oder Carsharing-Betrieb zu ermöglichen. Die Technologie kommt von OTA Keys, einem Joint-Venture des internationalen



Technologieunternehmens Continental und des belgischen Automobil-Serviceanbieters D’leteren. Die 2002 gegründete CCUnirent System GmbH bietet Mobilitätsdienstleistungen, Kurzzeitmiete, Langzeitmiete und Carsharing an. Zum Kundenstamm zählen neben dem eigenen Lizenzsystem von Mobilitätsanbietern auch ­ Mazda

Motors Deutschland und Volvo Car Ger­ many GmbH. „Mithilfe der Zugangstechnik bieten wir Automobilherstellern und Fahrzeugimporteuren ebenso wie Automobilhandelsgruppen und Flotten­ betreibern die Möglichkeit, ein optimal gestaltetes Fuhrparkangebot bereitstellen zu können“, so Geschäftsführer Jürgen Lobach.

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PTC GPS-Services GmbH

Komfortable Fahrzeugortung für Autovermieter Für Autovermieter ist es grundsätzlich wichtig zu wissen, wo sich ihr Fahrzeug befindet. Dies ist über eine GPS-Fahrzeugortung aus dem Hause PTC jederzeit möglich. Im Flottenportal des Unternehmens lassen sich für Kunden stets alle Fahrzeugpositionen einsehen. Im Falle eines Diebstahls ist der Autovermieter in der Lage, das Fahrzeug aus der Ferne abzustellen. Dies ermöglicht ein sogenannter Startblocker. Diese Diebstahlsicherung von PTC umfasst

eine innovative Schaltung, die unabhängig von der Fahrzeugelektronik und der werksseitigen Wegfahrsperre funktioniert. Mithilfe der Gebietsüberwachung von PTC kann sich der Autovermieter alarmieren lassen, falls eines seiner Fahrzeuge kurz vor der deutschen Grenze ist oder etwa aus einem bestimmten Gebiet herausfährt. Es gibt beispielsweise auch Autovermieter, die einen besonders günstigen Preis anbieten, wenn sich das Fahrzeug nur in einem

bestimmten Bereich bewegt. Sollte der Kunde diesen Bereich verlassen, kann der Autovermieter benachrichtigt werden. Außerdem kann das webbasierte Flottenportal von PTC nicht nur über Computer und Tablet eingesehen werden, sondern auch per Smartphone. Die PTC-GPS-App bietet Fahrzeugortung, ein elektronisches Fahrtenbuch sowie einen Reisekosten- und Fahrzeugkostenrechner. www.ptc-gps-fahrzeugortung.de

Effiziente Fahrzeuglogistik auf eigener Achse für große und mittelständische Autovermieter CAR24 GmbH – seit 20 Jahren Marktführer für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse Einwegmieten sind für fast alle mittelständischen Autovermieter ein bekanntes Problem. Hat man wenige Stationen, sind Einwegmieten für den Vermieter teuer und kompliziert. CAR24 bietet dafür die Lösung: Das Unternehmen transportiert die Fahrzeuge unverzüglich und preisgünstig zum Bestimmungsort zurück. Es übernimmt zudem die komplette Ein- und Aussteuerung der Fahrzeuge, zum Beispiel beim Flottenwechsel. Hierdurch werden Auslastungsprobleme und unwirtschaftlich lange Standzeiten vermieden. CAR24 ist seit zwanzig Jahren als Dienstleister erfolgreich für namhafte Autovermieter, Fahrzeughersteller, Autohäuser und Leasinggesellschaften tätig. Mit über 150.000 Transfers im Jahr 2014 ist das Unternehmen Marktführer für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse in Deutschland.

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Die Unternehmensphilosophie „Ihr Weg ist unser Ziel  – sofort und ohne Umwege“ klingt nicht nur gut  – sie wird auch täglich gelebt. Das Serviceangebot der CAR24 GmbH umfasst nicht nur Fahrzeugüberführungen, sondern auch Kleintransporte, Kurierdienste und spezielle Dienstleistungen wie einen 24-Stunden Call-Center-Service, Neuwagenpräsentationen und Flug­ hafentransfers. Flexibilität und Schnelligkeit für die Auftragsabwicklung werden durch über 1.500 Mitarbeiter in mehr als 100 Mitarbeiterstandorten deutschlandweit gewährleistet. Der große Vorteil ist, dass alle Aufträge zentral über den Firmensitz in Kassel abgewickelt werden und alles aus einer Hand erfolgt. Außer dem termintreuen Fahrzeugtransfer gibt CAR24 die Garantie, für alles nur einen Ansprechpartner zu haben: „Unsere Kunden dürfen sich in

Sicherheit wiegen, dass die uns anvertrauten Fahrzeuge nicht an Subunternehmer, sonstige Fremdfirmen oder über webbasierte Auftragsplattformen vergeben werden und sich der Auftragsweg nicht mehr exakt zurückverfolgen lässt. Fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Fahrpersonal eingesetzt und eine lückenlose Dokumentation schaffen von Beginn an Klarheit und das gute Gefühl, das Fahrzeug wirklichen Spezialisten anvertraut zu haben. Leidige Diskussionen und Recherchen, wer wann wem und wo welches Fahrzeug übergeben hat, kennen wir nicht. Der Kunde, der für die termingerechte und schadensfreie Rückgabe des Fahrzeuges verantwortlich ist, geht kein Risiko ein, sondern kann sich auf eine professionelle und routinierte Abwicklung verlassen  – und dies seit über 20 Jahren.“

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Helmut Habenbacher

Neuer Mit-Herausgeber für das Autovermieter Journal Helmut Habenbacher ist neuer Mit-Herausgeber für das Autovermieter Journal. Herzlich Willkommen im Team! Helmut Habenbacher war viele Jahre erfolgreich als Fachberater für multinationale und mttelständische Autovermieter sowie auch schon einige Jahre als Berater für Verlag und Magazin tätig. Außerdem ist er Präsident der Car Rental Veterans (CRV). Nun freuen sich

Redaktion und Verlag, den langjährigen Branchenkenner ab sofort in exponierter Position an ihrer Seite zu finden. Auch Gründungsherausgeber Bernd Schumann begrüßt die Verstärkung nachdrücklich. „Mit diesem so hochqualifizierten wie menschlich angenehmen Partner können wir uns in Zukunft noch näher am Puls der Branche vor Ort positionieren“, so Christian Eckl, Verleger des Autovermieter Journals. „Die Kontakte,

Kenntnisse und Ideen unseres neuen zusätzlichen Herausgebers werden der Zeitschrift gewiss gut bekommen und die Lesernähe steigern.“

thier marketing international

50 Schlüsselanhänger gratis bei Erstbestellung Thier marketing international, Spezial-Anbieter hochwertiger Pro­ dukte für Autovermieter, bietet in diesen Tagen Neukunden bei Erstbestellungen ab 100 hochwertigen Schlüssel­anhängern aus Acrylglas die ersten 50 Stück gratis an. Die Aktion läuft noch bis 31.7.2015. Alle Produkte fertigt das Unternehmen im Stammwerk in Ettenheim selbst.



„Wir sind bereits heute Lieferant zahlreicher namhafter Autovermieter in ganz Europa“, so Geschäftsführer Axel Thier. Die Artikel aus dem Hause Thier zeichnen sich durch folgende Qualitätskriterien aus: • Stabilität im täglichen harten Vermietungseinsatz • Einfache Handhabung der Einlagen: bei den Modellen S 4 und S 5 einfach

durch den offenen Schlitz gesteckt, fertig • Hochwertige Materialanmutung durch kristallklares Rohmaterial Nutzen Sie Ihr Vorteilsangebot jetzt. www.thier-marketing.de

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Neuer Ford Galaxy kommt im Herbst Wo der Ford S-Max die freizeitaktive Normfamilie anspricht, nimmt der Galaxy gleich die Großfamilie ins Visier. Die dritte Generation des Vans startet im Herbst und wartet dann mit serienmäßig sieben Sitzen, verfeinertem Innenraum und mehr Assistenten auf.

Optisch bleibt der Galaxy auch nach dem Wechsel auf die neue Mondeo-Plattform seinem Stil treu. Wie beim kleineren Bruder wurde das klassische Van-­ Design geschliffen und modernisiert, nicht aber komplett umge­krempelt. Augenfälligster Unterschied ist der neue Kühlergrill im leicht aggressiven Stil der Marke. Den Innenraum hingegen wollen die Designer stark aufgewertet haben, unter anderem wurde der Fahrerarbeitsplatz kräftig entrümpelt und mit einem modernen TouchscreenInfotainment-­System ausgestattet, das auch auf Sprachsteuerung hört. Anders als der kleinere S-Max und der Vorgänger, der zuletzt nur gegen Aufpreis als Siebensitzer zu haben war, hat die Neuauflage immer sieben Sitze an Bord. Erstmals müssen diese nicht mehr mühsam aus dem Kofferraum­ boden hochgewuchtet werden, sondern können kraftsparend per Kopfdruck

dazu aufgefordert werden. Neu ist auch ein 20 Liter großes Unterbodenfach im Laderaum für den Transport kleinerer Gegenstände. Insgesamt soll das Platzangebot für Passagiere und Gepäck gegenüber dem Vorgänger gewachsen sein, woran auch neue, extra dünne Sitzlehnen einen Anteil haben. Apropos Sitze: Im neuen Galaxy bieten zumindest die vorderen auf Wunsch eine Massage- und Klimatisierungsfunktion. An Assistenzsystemen bringt der Galaxy unter anderem ein Notbremssystem mit Personenerkennung, adaptive LED-Scheinwerfer mit Dauerfernlicht und einen intelligenten Tempomat mit. Dieser erkennt anhand von Frontkamera und Navigationsdaten das aktuelle Tempolimit und bremst im Fall einer Überschreitung automatisch herunter. Dazu kommen Park-Helfer wie ein Querverkehrs-Assistent fürs Rückwärts-

fahren und eine 180-Grad-Kamera im Kühlergrill, die etwa die Ausfahrt aus engen Toren erleichtern soll. Das Antriebsprogramm besteht zunächst aus sechs Motoren. Einstiegsdiesel ist ein 88  kW/120  PS starker 2,0-Liter-Selbstzünder, den es auch mit 110 kW/150 PS und 132 kW/180 PS gibt. Darüber hinaus ist eine Biturbo-Variante mit 154 kW/210 PS verfügbar. Bei den Benzinern startet das Angebot mit dem 118 kW/160 PS starken 1,5-Liter-Turbo, Top-Triebwerk ist ein 2,0-Liter-Turbo mit 176 kW/240 PS.

Schädiger trägt Werkstattrisiko Die Reparaturwerkstatt ist kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten. Verwirklicht sich bei der Schadensbeseitigung nach einem Unfall das sogenannte Werkstattrisiko dergestalt, dass ein Ersatzteil erst Wochen später geliefert wird, so ist dieses Risiko dem Schädiger zuzuordnen. (Aus den Gründen: … Es besteht kein

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sachlicher Grund, dem Schädiger das Werkstattrisiko abzunehmen, das er auch bei einer Beseitigung des Schadens nach § 249 Abs.1 BGB zu tragen hätte. Außerdem ist zu bedenken, dass die Werkstatt deshalb kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, weil diese nicht im Pflichtenkreis des Geschädigten tätig wird. Der Geschädigte bedient sich der Werkstatt in erster Linie nicht

zur Erfüllung von Obliegenheiten zur Schadensminderung, sondern kraft seiner Befugnis zur Herstellung des beschädigten Fahrzeugs. Diese Kosten legt das Gesetz aber gerade dem Schädiger auf. Auch bei einer Schadensbeseitigung nach § 249 Abs.1 BGB wäre es zu einer längeren Lieferzeit gekommen …). NJW-RR,2015 227

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Single Driver auf ONLOGIST.com

Unkomplizierte Fahrzeugüberführungen für Autovermieter ONLOGIST.com, die Kommunikationsplattform für die Organisation von Fahrzeugüberführungen, bietet flexible Service-Dientsleistungen für Autovermieter. Mit dem Programm Single Driver sind Fahrzeugüberführungen bei Einwegmieten so unkompliziert wie bezahlbar.

Single Driver sind Einzelunternehmer und registrieren sich eigenständig auf der Plattform ONLOGIST.com. Dort werden sie zunächst im Hinblick auf korrekten Gewerbeschein, Führerschein und weitere Unterlagen überprüft sowie fachgerecht geschult. Danach erfolgt die Freigabe für den Marktplatz. Nach erfolgreicher Aktivierung können Single Driver von allen Auftraggebern auf ONLOGIST.com Fahrten annehmen. Außerdem können sie auf dem Marktplatz die einzelnen Fahrtenangebote und Maximalpreise der verschiedenen Auftraggeber einsehen und ihren individuellen Mindestpreis für die Durchführung der Überführung darauf anbieten.

Sie organisieren ihre Anschluss-, Rückund Rundfahrten eigenverantwortlich und kalkulieren ihre Verkaufspreise selbständig. Dies lässt sich beispielsweise sehr geschickt, rationell, sowie umsatzund ertragssteigernd mit Überführungen bei Einwegvermietungen verbinden. Den Zuschlag für die Fahrzeugüberführung bekommen Single Driver selbstverständlich nur, wenn sie der günstigste Anbieter sind. Gegen Schäden sind sie über die Versicherung der Plattform ONLOGIST mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abgesichert. Ihre Rechnungen stellen Single Driver direkt an die Auftraggeber über das System ONLOGIST.com. Alle Single-Driver-Rechnungen werden zweimal im Monat aggregiert an die Auftraggeber –

jeweils als eine Sammelrechnung  – weitergeleitet. Die Qualität ihrer Dienstleistung kann von den Auftraggebern bewertet werden. Single Driver zahlen 20 % Gebühren für das erfolgreich vermittelte Auftragsvolumen an ONLOGIST inklusive der Kosten für Auftragsvermittlung, Clearing der Rechnung und Versicherung. www.singledriver.de Kontakt: ONLOGIST GmbH Frankenstraße 29 20097 Hamburg T +49 (0)40 35 71 63 – 92 F +49 (0)40 23 85 67 – 27 E [email protected] W www.onlogist.com

Neues Branchenmodell von Fiat Fiat Professional hat ab sofort den Ducato Multicab auch in der Version mit 3.450 Millimetern Radstand und einer Dachhöhe von 2.254 Millimetern (L2H1) im Programm. Das neue Branchenmodell schließt die Lücke zu den werksseitigen kombinierten Waren- und Personentransportern.



Bislang waren Ducato Multicab und Kombi ausschließlich mit kurzem Radstand und flachem Dach (L1H1) oder mit langem Radstand und hohem Dach (L2H2) verfügbar. Umgesetzt wurde das Branchenmodell für den gleichzeitigen Transport von Ladung und bis zu fünf Personen gemeinsam mit dem holländischen Umbauer Snoeks Automotive. Das Ausstattungspaket „Snoeks Doppelkabine“ ist für 3.100 Euro netto erhältlich. Es umfasst unter anderem eine 3er-Sitz-

bank in der zweiten Reihe, 3-Punkt-Sicherheitsgurte und verstellbare Kopfstützen für jeden Sitzplatz, Stauraum unter der Sitzbank oder eine Einstiegsverkleidung aus Kunststoff auf der rechten Seite. Zusätzliche Sicherheit für die Passagiere verspricht eine feste Trennwand zwischen dem Fahrgast- und dem Laderaum. Für 1.100 Euro netto extra gibt es das Paket auch mit einer Laderaumverkleidung (Holzboden und Seitenverkleidung).

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Das Drive-CarSharing-Partner-Konzept

eAutos für Autovermieter Die mittelständische Drive-CarSharing GmbH mit Sitz in Solingen, NRW, verfügt seit 1995 über das Know-how der CarSharing-Branche und ist in viele eAuto- und Mobilitätsprojekte von ÖPNV, BUND, und Ländern wie zum Beispiel NRW, Bayern, BW und Niedersachsen aktiv eingebunden.

Drive verfügt über Kooperationsvereinbarungen mit: • lokalen und überregionalen Nahverkehrsunternehmen (ÖPNV) • Deutsche Bahn Carsharing (Flinkster) • Verkehrsverbünden zum Beispiel dem VRR, RVV, MVG • lokalen Energieversorgern (Stadtwerke) • Städten und Kommunen • Wohnungsbaugesellschaften • mittelständischen Autovermietern • Autohäusern • Autoherstellern (zum Beispiel Opel, Smart, Nissan, Renault, BMW i) • Firmen und Unternehmen • Autoleasinggesellschaften • Versicherungen und Banken Der Fokus bei Drive-CarSharing liegt auf dem lokalen Angebot, das durch lokale Partner in einer Art Lizenzmodell bereitgestellt wird und weitere lokale Vernetzungen erhält, zum Beispiel mit Erdgasfahrzeugen oder eAutoprojekten. Mit der ergänzenden Kooperation mit dem Carsharing der Bahn, „Flinkster“, werden vor Ort den Kunden der DB und der Drive ein Fahrzeugpool in einem gewohnten einfachen Prozess multimodal angeboten. Drive-CarSharing übernimmt für alle Lizenz-Partner die Aufgaben des Fuhrpark- und Stationsmanagements sowie der Kundenverwaltung für den lokalen Markt. Dazu gehört die Mandanteneinrichtung, Organisation, Betreuung der Fahrzeuge inklusive der Ausstattung

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der eingesetzten Fahrzeuge mit Fahrten­ erfassungssystemen und die automatisierte Abrechnung der erfolgten Fahrten. Als erster CarSharing-Anbieter bietet Drive seit 2009 neben konventionell angetriebenen Fahrzeugen in verschiedenen deutschen Städten Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride zur Nutzung an. Neben E-Carflex in Düsseldorf hat sich besonders das RUHRAUTOe-Projekt mit Prof. Ferdinand Dudenhöffer einen europaweit bekannten Namen erarbeitet. Nicht ohne Stolz dürfen die Mitarbeiter von Drive-CarSharing behaupten, zu den richtungsweisenden Impulsgebern in der automobilen elektrischen Mobilität zu gehören. Das Thema ist in aller Munde und macht tagtäglich alltagstaugliche Fortschritte: „Wir sind ganz vorne dabei, wenn ein umweltkonformes Umdenken das Verkehrsbild in den Städten verändern wird und Nachhaltigkeit den Klimaschutz positiv beeinflusst“, so Andreas Allebrod Geschäftsführender Gesellschafter der Drive. Corporate-CarSharing und umfassende eAuto-Schnuppermodelle ohne Anschlussverpflichtung bei günstigsten Konditionen sprechen hier eine ebenso deutliche Sprache. Etliche Unternehmen haben in der Vergangenheit mit uns medienwirksame Präsenz erzielt und zeigen ihr Pro-UmweltImage. Wir möchten Sie einladen, dieses zukunftsträchtige Thema Ihren besten Kunden vorzustellen. Wir sind uns si-

cher, dass Ihre Kunden äußerst positiv überrascht sein werden, eine so breite eAuto-Auswahl durch Sie erfahren zu können. Denn wir haben mit rund 170  eAutos die breiteste eAuto-Auswahl mit hoher Verfügbarkeit in ganz Deutschland. Mit großen Partnern veranstalten wir erfolgreich e-Schnuppertage und Fahrevents, die unter anderem auf verschiedenen ADAC-Sicherheitstrainingsanlagen initiiert und umgesetzt werden. Für interessierte Autovermieter und Autohäuser bieten wir eAutos preiswert zur Weitergabe an Ihre Kunden an. Nutzen Sie unser Angebot und präsentieren Sie Ihren Kunden und deren Mitarbeitern – („so stärken Sie die Arbeitsmoral der Beschäftigten und verlängern deren Verweildauer im Unternehmen“)  – die Mobilität der Zukunft und binden Sie Ihre Kunden langfristig an Ihr Autohaus. Autovermieter und Autohäuser, die Interesse am Drive-Lizenzsystem oder an E-Mobilität haben, melden sich bitte unter: Drive-CarSharing GmbH Schorberger Straße 66 42699 Solingen office: +49 212-645 8408 310 fax: +49 212-2607-6-330 Buchungs-Hotline: +49 211 / 74 96 68 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.drive-carsharing.com

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E-Autos dürfen auf die Busspur Neue Privilegien sollen in Deutschland mehr umweltschonende Elektroautos auf die Straße bringen. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag Anfang März verabschiedet hat. Den Städten und Gemeinden wird damit das Recht eingeräumt, kostenlose Parkplätze für sogenannte E-Autos zu reservieren und ihnen die Nutzung von Busspuren zu erlauben. „Wir steigern die Attraktivität für die Nutzer“, sagte Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle (CDU). Die Opposition hält dies jedoch für nicht ausreichend. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Stephan Kühn, sagte, eine verstärkte Nachfrage könne nur durch Marktanreize gelingen, etwa durch eine Kaufprämie. Gegenwind kommt auch aus den Kommunen. Die meisten Groß-

städte sind nämlich nicht bereit, ihre Busspuren tatsächlich für Elektroautos zu öffnen. „Wir machen also ein Gesetz, das draußen so gut wie niemand braucht“, spottete Thomas Lutze von der Linken. Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridmotoren gelten als umweltfreundliche Alternative zum Pkw mit Verbrennungsmotor. Bis zum Jahr 2020 sollen deshalb eine Million E-Autos über die deutschen Straßen rollen – bislang sind es lediglich gut 125.000. Als größte Probleme gelten die geringe Reichweite, hohe Anschaffungskosten und eine kaum ausgebaute Infrastruktur zum Wiederaufladen. Neben der Nutzung von Busspuren und den kostenlosen Parkplätzen sieht das Gesetz auch spezielle Kfz-Kennzeichen vor, damit die neuen Privilegien nicht von den Falschen genutzt werden. Eine staatliche Förderung für den Kauf sol-

cher Fahrzeuge ist hingegen nicht vorgesehen. Genau das stößt jedoch auf Kritik. Der Grünen-Abgeordnete Kühn sagte, in Ländern mit einer Kaufprämie sei die Nachfrage nach Elektroautos bis zu zwanzigmal höher als in Deutschland. Er warb deshalb für einen Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Gegenfinanzieren könne man dies mit einer höheren Kfz-Steuer für Autos mit starkem CO2-Ausstoß. Auch die Nutzung der Busspuren ist umstritten. Die Linke warnt, dadurch würde der Busverkehr in den Innenstädten ausgebremst. Staatssekretär Barthle betonte hingegen, in Norwegen habe man mit der Freigabe der Busspuren gute Erfahrungen gemacht. Die meisten Städte halten dies aber für keine gute Idee. Eine Freigabe der Busspuren wird dem Vernehmen nach in gerade einmal zwölf deutschen Kommunen ernsthaft geprüft.

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Maut kommt, Kritikpunkte bleiben Der Bundesrat hat grünes Licht für die Mautpläne von Union und SPD gegeben. Deutschland droht ein Verfahren wegen Verstoßes gegen EU-Recht, Einnahmen sind kaum zu erwarten. Der Bundesrat ist nicht den Empfehlungen seiner Ausschüsse zur Pkw-Maut gefolgt und hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit hat nach dem Bundestag auch die Länderkammer den Mautplänen der Bundesregierung zugestimmt. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Bundespräsidenten geprüft und unterzeichnet werden. Verstoß gegen Diskriminierungsverbot Ein zentraler Kritikpunkt an der geplanten deutschen Maut ist die offensicht-

liche Ungleichbehandlung in- und ausländischer Straßennutzer. Der ADAC hat seit Beginn der Mautdiskussion wiederholt darauf hingewiesen, dass es gegen die Ausländermaut europarecht­ liche Bedenken gibt und Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof droht. ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker: „Mir ist kein Land bekannt, in dem nur Ausländer eine Maut bezahlen müssen. Das ist ein Paradebeispiel für Diskriminierung im Sinne des Europarechts.“ Kaum Einnahmen zu erwarten Die Maut droht zum Nullsummenspiel zu werden. Berechnungen des Verkehrswissenschaftlers Ralf Ratzenberger zei-

gen, dass eine Pkw-Maut, die unter dem Strich nur von ausländischen Pkw-Fahrern erbracht wird, Brutto-Einnahmen in Höhe von 262  Millionen Euro bringen würde. Inländische Pkw-Fahrer sollen laut Gesetz zwar ebenfalls die Gebühr bezahlen, anschließend jedoch über eine  – dem individuellen Mautbetrag entsprechende – Senkung der Kfz-Steuer entschädigt werden. Von den Einnahmen müssen noch die hohen Kosten abgezogen werden, die durch die Einführung und den Betrieb des Mautsystems entstehen.

MAUT

LG Frankfurt verbietet Uber-Fahrdienst per Urteil

Partner im Flottenmanage­ ment für Autovermieter

Uber macht staatlich geprüften Taxis und den Autovermietungen Konkurrenz. Die Taxi Deutschland eG und Uber liefern sich einen erbitterten Streit. Darf man Fahrdienste an Privatpersonen vermitteln, die gar keine Personenbeförderungserlaubnis haben?

Die Antwort scheint relativ klar. Trotzdem wird die am 18.3.2015 zu dieser Frage ergangene Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt nicht die erste und wird wohl auch nicht die letzte sein. Offenbar hat das Gericht dem beklagten Unternehmen Uber nun deutschlandweit untersagt, per Internet Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln, die keine Taxi­konzession besitzen. Der genaue Inhalt und insbesondere die Begründung des Urteils liegen allerdings noch nicht vor, sodass eine tiefergehende Auseinandersetzung noch nicht möglich ist. Um eine „Grundsatzentscheidung“, wie einige namhafte Medien berichten, handelt es sich dagegen kaum. Die Entscheidung ist weder neu noch von einem obersten Bundesgericht erlassen. Sie ist noch nicht einmal rechtskräftig. Gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte ist Berufung möglich, über die dann das Oberlandesgericht  (OLG) entscheidet. Die einmonatige Frist zur Einlegung des Rechtsmittels läuft ab Zustellung des vollständigen Urteils, hat also vermutlich noch nicht einmal begonnen. Richtig ist, dass ein solches Zivilurteil dem Grunde nach bundesweit gilt, sofern der Tenor der Entscheidung dies nicht irgendwie einschränkt. Die Frage, ob man Taxidienste auch einfach ohne die erforderliche Personenbeförderungserlaubnis anbieten bzw. vermitteln darf, hat das Landgericht (LG) Frankfurt eigentlich bereits letztes Jahr beantwortet. Man darf es nicht. Allerdings sollte der Unterlassungsanspruch gegen Uber ursprünglich zunächst in einem Eilverfahren durchgesetzt werden.

Das ist aber nur möglich, wenn tatsächlich eine besondere Dringlichkeit vorliegt. Laut der damaligen Entscheidung vom 16.9.2014 waren der Taxi Deutschland eG die zu erwartenden Rechtsverstöße durch Uber bereits seit Längerem bekannt und sie hätte früher reagieren können. Eine entsprechende einstweilige Verfügung wurde daher zunächst wieder aufgehoben. Nun am 18.3.2015 hat aber das LG  Frankfurt nicht in einem Eilverfahren, sondern im Rahmen einer regulären Klage entschieden. Uber hat sich zu der Entscheidung per E-Mail geäußert. Danach respektiere man selbstverständlich das deutsche Rechtssystem, wolle sich aber trotzdem nicht an die richterliche Entscheidung halten – in Frankfurt und München zumindest solange das Urteil noch nicht vollstreckbar ist. Das könnte sich schnell ändern, nämlich wenn der Klägerin das Urteil in einer vollstreckbaren Ausfertigung vorliegt und sie eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegt hat. Die ist in der Regel erforderlich, wenn ein Urteil schon vorläufig vollstreckt werden soll, auch wenn es noch gar nicht rechtskräftig ist. Weitere Uber-Dienste wie UberBLACK oder UberTaxi sollen von der Entscheidung nicht betroffen sein. Das mag richtig sein. Tatsächlich kommt es aber nicht auf den Namen des Angebotes an, sondern auf das, was tatsächlich darin steckt. Das ursprüngliche Geschäftsmodell, bei dem Privatleute ohne Personenbeförderungserlaubnis Taxi spielen, dürfte für Uber auch weiterhin nicht aufgehen.

GPS-Ortung von Mietfahrzeugen – Ausschluss von unerlaubten Auslandsfahrten – Diebstahlsicherung mit umfangreichen Alarmfunktionen (z. B. Wegfahrsperre mit Aktivierung aus der Ferne) – Übertragung des aktuellen Kilometerstands – zeitnahe Verschleißmeldung und Behebung – allgemeine Sicherheit und schnelle Reaktion bei Notfällen – niedrige Gesamtkosten und hohe Wertschöpfung – Anpassung an weiterverarbeitende Datensysteme wie zum Beispiel C-Rent jederzeit möglich

Lukrativer Rahmenvertrag mit dem Verband deutscher Autovermieter (VDA) Sycada Deutschland GmbH Elsenheimerstr. 47 80687 München www. sycada.com [email protected] +49 89 550616-0