2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur ...

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur. Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Wertach vom 10.06.1999. Aufgrund der Art. 5, ...
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2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Wertach vom 10.06.1999

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt der Markt Wertach folgende Satzung: §1 Änderungsbestimmungen Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wertach vom 10.06.1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.07.2001, wird wie folgt geändert:

1. Folgende neue Vorschrift wird nach § 7 eingefügt: „§ 7 a Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösebetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.“

2. Der bisherige § 10 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühr beträgt 1,53 € (=incl. MWSt. 1,64 €) pro m³ entnommenen Wassers.“ §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.07.2010 in Kraft.

Wertach, 17.05.2011 Markt Wertach Gez. Jehle Erster Bürgermeister