14 - Bundesrat

17.12.2014 - 0,04 Prozent beziehungsweise 0,002 Cent je Kilowattstunde, der vernachlässigt werden kann. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Die Nachrüstung wird durch die Betreiber der betroffenen Anlagen durch- geführt. Die einmaligen Kosten können je nach Anlagengröße und Anlagentyp erheblich ...
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